Brauche dringend Paragraph für Heckscheibenblende
Hi.
Also folgendes:Mein Vater auf sein Opel Vectra einene Heckscheibenblende bei Opel Montieren lassen.Das Teil haben wir selbst mitgebracht.Die habens dann Lackiert und angebaut.Und die anbauanleitung von dem Teil haben sie auch.Jetzt ist das teil aber bei 160k/mh auf der AB abgerissen und hat auch den Kofferraumdeckel beschädigt.Ich habe dann gesehen das die das Teil nur auf der Scheibe festgeklebt haben.Was doch eigentlich mit irgendeinem Paragraphen der stvzo verboten ist wenn ich mich nicht irre???!!!Wir waren dann da bei denen und die wollen erstmal 2 Tage zeit weil der Meister nicht da war.Jetzt wollten wir anhand des Paragraphen etwas druck ausüben,weil die doch den Fehler verursacht haben.Steht dann auch ein Kostenloser ersatzwagen zu???
THX
PS:Ich fahre ein e36 😁 Deshalb poste ich es hier 😉
25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Wegfliegen tun die doch nur wenn sie nicht fachgerecht befstigt wurden oder???
Wenn man das dann in einer Wkst machen lässt sollten die doch wissen was sie tun.
Im normal Fall schon😁 Hab meine jetzt auch fast 2 Jahre drauf und 0 Probleme😉
Egal ob Waschanlage oder 224km/h aug der Ab,die hält wie Bombe😮
gruß drück Euch die Daum.
Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Im normal Fall schon😁 Hab meine jetzt auch fast 2 Jahre drauf und 0 Probleme😉
Egal ob Waschanlage oder 224km/h aug der Ab,die hält wie Bombe😮
gruß drück Euch die Daum.
Danke Limo320.
Ich hab schon seit ner weile son teil für mein Coupe rumliegen.Wollt mir das jetzt rauf machen.Aber nachdem das mit dem Teil von mein Dad war,hab ich da irgendwie angst vor 😁
Hast du es selber geklebt oder machen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von scarface21
Danke Limo320.
Ich hab schon seit ner weile son teil für mein Coupe rumliegen.Wollt mir das jetzt rauf machen.Aber nachdem das mit dem Teil von mein Dad war,hab ich da irgendwie angst vor 😁
Hast du es selber geklebt oder machen lassen?
War beim Kauf schon drann😁 Aber wenn Du das Teil verklebst,kann ich Dir nur zu Sicaflex raten!
gruß
Die Werkstatt soll mal froh sein,daß das Teil auf der Bahn keinen Motorrad-Fahrer getroffen hat und dir deinen (kleinen)Schaden ohne Ärger beheben.
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§ ProdHaftG
Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
2Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
§2 ProdHaftG
Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.
Also: Werkstatt hat es eingebaut und somit auch der schuldige da das Teil nicht drangeblieben ist.
Gruß
Dennis
Zitat:
Original geschrieben von E36 323i Coupe
Die Werkstatt soll mal froh sein,daß das Teil auf der Bahn keinen Motorrad-Fahrer getroffen hat und dir deinen (kleinen)Schaden ohne Ärger beheben.
Nö...einen Motoradfahrer nicht.Aber einen LKW 😁
Dem ist es gegen sein Dach geflogen.Hat er aber glaub ich nicht mitbekommen :/
Mal sehen...morgen müssen wir wieder hin.Ich kann ja mal ein Bild rein machen wie die es Festgemacht haben.Sieht schon wüst aus 😁
Zitat:
Original geschrieben von denni_lo
§ ProdHaftG
Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
2Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.§2 ProdHaftG
Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.Also: Werkstatt hat es eingebaut und somit auch der schuldige da das Teil nicht drangeblieben ist.
Gruß
Dennis
Sag ich doch...es gibt § dafür 😁
Aber eigentlich erriner ich mich noch an was anderes....naja,mal sehen was morgen draus wird.
Produkthaftung gilt für den Hersteller und nicht für die ausführende Werkstatt.
Abgesehen davon dürfte es schwierig werden, gegenüber der ausführenden Werkstatt Garantieansprüche geltend zu machen, da das Teil vom Kunden mitgebracht wurde...
MfG
JayJayS
Kann mir eigentlich nur vorstellen dass es entweder
a) nicht richtig gepasst hat
b) nicht richtig montiert wurde
c) ein mieser Kleber verwendet wurde
Habe die Heckscheibenblende meines Ex Coupes im Jahre 2004 montiert, ist mir nie abgeflogen. Hab das mit nem No Name Produkt ala Sikaflex geklebt (selbst).
Hielt super, nur 1 Seite hat übern Winter nachgelassen und unten sich etwas gelockert. Hat aber auch nix gemacht, sogar damit konnte ich mit 240 über die Bahn bügeln.
Ich glaub das Ding ist unter Spannung gestanden, somit konnte Luft unter die Blende und hat diese ausgehebelt. Die muss dicht an der Scheibe aufliegen, geklebt nur oben und seitlich mittels passendem Kleber in dem Spalt zwischen karrosse und Scheibe.
Sie darf nicht abstehen!!
Wo holt ihr das Zeug denn immer her?
Sonst weiß keiner wie die Suche funktioniert aber so staubige Dinger kommen trotzdem wieder hoch.
Liebe Admins: Macht das Datum größer 😁