Bräuchte mal euren Rat
Hi ich bins mal wieder,
und zwar gehts darum das ich gestern ein Bekannter aus Bad Hersfeld bei mir mit einen Problem bei mir gemeldet hat.
Hier die Vorgeschichte:
vor ca. 2 Monaten hat sich sein VW Golf III 1.6 vom Dienst verabschiedet (265.000 km aufn Buckel) weil ein Besofferner 😠😠😠 ihm in die Seite gefahren ist.
Nun hat er sich vor ca. einen Monat eine neuen gebrauchten geholt. Dieser wäre dann ein VW Passat 3 BG, 2.3 V5 170 PS hat ca. 160. 000 km runter. Scheckheftgeflegt bei VW neue Steuerkette plus Spanner etc. vor 5000 Km reingekommen. Er hat ihn für knapp 5000€ gekauft mit Garantie, beim Hänlder.
Nun stand er schon zwei mal außerplanmäßig in der Werkstatt. Wegen irgendwelchen Sachen. Glaub einmal wegen der Vetildeckeldichtung.
Jetzt Kündigen sich die Radlager (nehme ich mal an, da der Passat in den Kurven anfängt und Geräusche von den Reifen von sich gibt) an.
Mein Bekannter hat nun die Schnauze gestrichen voll und möchte das Auto zurück geben.
Nun meine Frage. Kann er auch die Zulassungsgebühren und den Ölwechsel, die von ihm selber getragenen Reperaturen (vom Verkäufer zurück verlangen??? Ich meine wir sprechen hier von ca. 5300€ insgesamt.....
Wäre super wenn mir da jemand helfen würde. Ich finds superärgerlich, habe ja son ein ähnliches Problem mit meinen Passat gehabt.
LG
Carsten
9 Antworten
Hallo,
wenn er Ihn mit Garantie beim Händler gekauft hat würde ich die Schäden ja auch bei dem Händler auf Garantie richten lassen. Warum hat er überhaupt schon was dafür bezahlt? Im ersten halben Jahr der Gebrauchtwagengarantie ist da normal alles kostenlos wenn Mängel auftauchen. Der Händler hat das Recht einen Mangel zu beheben. Sofort zurück mit der Karre geht eigentlich nicht. Er hat für einen Fehler glaub bis zu 3 Reparaturversuche. Und wenn es jedesmal was anderes ist wie bei dir dann gilt das auch immer als erstes mal. Also Ventildeckel, dann Radlager usw. erst wenn er z.B. das 3 te mal in der Werke war und die Räder würden immer noch rum heulen dann könnte man das mit Rückgabe in Anspruch nehmen.
Aber wie gesagt, Garantie = nix bezahlen
Zitat:
Original geschrieben von speedy_blueone
Hallo,
wenn er Ihn mit Garantie beim Händler gekauft hat würde ich die Schäden ja auch bei dem Händler auf Garantie richten lassen. Warum hat er überhaupt schon was dafür bezahlt? Im ersten halben Jahr der Gebrauchtwagengarantie ist da normal alles kostenlos wenn Mängel auftauchen.
Aber wie gesagt, Garantie = nix bezahlen
Hallo, man sollte das mit der "Garantie" etwas differenzieren.
Gebrauchwagengarantie: Schliesst der Händler oder Kunde meist bei einer Versicherung ab, kostet Geld. Was unter die Garantie fällt steht im Kleingedruckten. Meist sind es Motor, Getriebe und andere flüssigkeitsführenden Teile. Im Schadenfall zahlt die Versicherung, aber meist nur teilweise oder mit Deckelung. Allerdings nie Verschleissteile wie Bremsen, Reifen, Stoßdämpfer etc. Eine Gebrauchtwagengarantie entlässt den Händler nicht aus der Händlerhaftung.
Händlergewährleistung: Der Käufer hat ein Recht auf ein mängelfreies Fahrzeug wenn nichts anderes vereibart wurde. Versteckte oder nicht bekannte Mängel die bei der Übergabe bereits vorhanden waren muss der Händler beseitigen. Die Händlergewährleistung gilt für 1 Jahr.
Die ersten 6 Monate muss der Händler beweisen dass Mängel erst nach der Übergabe aufgetreten sind, dann gibt es keine Gewährleistung.
Die letzten 6 Monate ist der Kunde in der Beweispflicht, er muss beweisen dass Mängel bereits vor der Übergabe vorhanden waren um die Händlerhaftung noch in Anspruch zu nehmen.
Schönen Gruß BSCom
okay erstmal danke für eure schnelle Hilfe.
Es ist manchmal echt ein Ärgerniss was man heut zu Tage beim Autokauf alles erlebt....
Dann werde ich die Infos mal so weiter geben, nur ich kann ihn, also meinen Bekannten, ja auch verstehen, das er nicht wirklich große Lust sich ein Auto zu kaufen, was dann zum Großteil in der Werstatt ist.
Und ich glaube kaum das die Mängel die er hat erst hinzu gekommen sind. Er ist jetzt mit dem Auto knapp 800km gefahren, seitdem er es hat.
Warum er die Reperaturen selber bezahlt hat, verstehe ich jetzt auch nicht so ganz. Den Ölwechsel habe ich bei mir aber auch selber bezahlt bzw. nicht bezahlt (sprich nur Material), da ich des auch selber kann . Bei mir war so das ich auf meinen Passat angewiesen bin, da ich sonst ne Menge Kohle verliere, aber er kann zu seiner Arbeit im Notfall auch noch laufen. 🙂
Ich werde ihm mal sagen das er zum Händler hin soll und mit dem mal das ein oder andere ernste Wörtchen wechseln soll. Ich halte euch mal auf den laufenden was sich so ergibt.
LG
Casi
So lang hat´s gedauert 🙂
Mein Kumpel und ich haben heute telefoniert und er hat mir erzählt, das er bei der DEKRA war um das Auto auf Herz und Nieren durch zu checken.
Dabei kam Raus, das noch mehr Sachen in im Argen sind (Elektrikprobleme, Kupplung ist auch nicht mehr so frisch und und und... )
Soll insgesamt ne ganze Stange Geld kosten. Mein Kumpel ist natürlich stink sauer und möchte das Auto endgültig zurück geben. Der Händler macht es auch. Allerdings möchte er die Zulassungskosten etc und die von meinen Kumpel selbst getragenen Reperaturen nicht übernehmen. Meine Frage muss er das zahlen oder darf er das verweigern?!?
LG
Casi
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Ich weiß ehrlich nicht, ob ichs drauf anlegen würde. Zulassungskosten sind Peanuts, vielleicht 50 euro inkl. Nummernschilder. Ein Ölwechsel is auch lachhaft. [Warum kauft man eigentlich ein Auto, wo sofort der Ölwechsel fällig ist bzw. warum verkauft ein Händler sowas??] Ist die Frage, ob es sich lohnt, wegen 150 Euro hier ein riesen Fass aufzumachen oder ob man das als Lehrgeld abschreibt. Zumal mir hier die Rechtslage nicht wirklich klar ist, da die Reparaturen, die nicht Verschleissteile sind, eigentlich innerhalb der Gewährleistungspflicht von Händler zu erledigen sind...
Grüße
Lars
Hi
also nochmal zu der Garantie "hustel" die ist in den meisten Fällen nichts wert!
Das kommt daher, da in der Garantie Verschleißteile ausgenommen sind, damit sind 60% schonmal raus: Reifen, Fahrwerk, Dichtungen, Kupplung, Leuchtmittel, Abgasanlage, Lager usw.
Unter die Garantie fallen nur komplette Baugruppen:
Innenraum z.B Amerturenbrett, Tacho, Sitz, Motor (Motorschaden nicht Zylinderkopfdichtung!!!, sondern Kolbenfresser, Kolbenkipper, Pleuelschaden), Getriebeschaden, Lenkgetriebe.
Man sollte die Gewährleistung- oder Garantiebestimmungen einmal genau durchlesen und wird merken, dass ist nicht viel.
Zu dem Fall:
Dein Bekannter hat schon Glück, dass der Händler das Fahrzeug zurücknimmt. Muß er nicht, da er bei jedem angezeigten Mangel 3 mal die Chance hat nachzubessern. Dies ist hier nicht der Fall, wäre es so könnte man das Fahrzeug zum vollen Kaufpreis zurückgeben.
Deshalb ist der Händler berechtigt einen Abzug für die Benutzungszeit und gefahrenen Kilometer vorzunehmen, das heißt dein Bekannter hat somit gesetzlich nicht das Recht seinen Kaufpreis voll erstattet zu bekommen.
Kosten wie Dichtung Ölwechsel usw. muß er selber tragen. Man muß auch dem Händler gegenüber fair sein, den dieser hat ja auch einen Schaden (Zulassung, Abmelden, weiteren Namen im Kfz-Brief).
Das nächstemal sollte dein Bekannter lieber schon bei der Probefahrt einen Gebrauchtwagentest machen lassen oder jemanden kompetenten aus dem Kfz-Gewerbe mitnehmen.
Gruß
Daniel
PS.:
Ventildeckeldichtung=> Verschleißteil
Radlager=> Verschleißteil
Kupplung=> Verschleißteil
also von den Sachen muß ein Händler nichts zahlen und eine Versicherung tut es auch nicht.
Elektrik käme auf den genauen Fall an z.B. Kabelbaum=ja, Generator/Lichtmaschine=nein
Ich würde die Gebrauchtwagengarantie jetzt nicht so negativ bewerten. Einen großteil der Verschleißteile kann man zumindest grob optisch prüfen: Reifen, Leuchtmittel, Dichtungen (auch ZKD -> Öl im Kühlwasser, weißer Schleim am Öldeckel etc.) Riemen, Fahrwerksteile. Dabei ist natürlich voraussetzung, dass man eine ordentlich Probefahrt über alle Lastbereiche und Untergründe macht. Wenn mein Händler gesehen hätte, was ich mit dem Passi auf der PRobefahrt gemacht habe, der hätte wahrscheinlich geheult. Fahrmanöver bis zum Eingriff von ABS und ESP, denn nur so konnte ich feststellen, ob das auch alles Funktioniert. Zudem sollte es bestandteil jeder Probefahrt sein, eine Werkstatt aufzusuchen und die Kiste auch auf der Bühne von unten zu begutachten.
Mir hat die GWG bestimmt 1500 Euro an Reparaturkosten erspart. Heckwischer-Motor, Sitzheizung (kostet bei Volleder schlappe 700 Euro), drei Zündspulen etc... Das entscheidende ist, dass dabei die Lohnkosten immer zu 100% abgedeckt sind, Material uahlst du je nach Laufleistung bis zu 50 Prozent selbst...
Also das hat schon was für sich, so eine Garantie...
Ja stimmt Testen auf Biegen und Brechen, bei mir sollte auch kein Verkäufer mit drin sitzen, zudem gucken die immer sehr komisch wenn ich frage ob ich mit meinem VAG-Com den Fehlerspeicher auslesen darf.
Wie Eclipsed schon sagt richtige Probefahrt machen. Eine Probefahrt ist nicht, so zu fahren wie man sonst fährt oder mit 30 Km/h um den Block.
Viele gehen da einfach zu naiv an die Sache ran, auch eben weil sie denken, ich habe ja Garantie und/ oder Gewährleistung mir kann nichts passieren.
@Eclipsed:
Bei dir ist auch alles berechtigt, den Heckwischer, Sitzheizung und Zündspulen sind keine Verschleißteil und somit erstattungspflichtig.
Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrück, ich wollte jetzt nicht eine Garantie als überflüssig darstellen, aber die Leute denken immer gleich, das dies wie eine Garantie beim Kauf einer Kaffeemaschine bei Media Mar. ist. Es gibt keine 100% Garantie auf das Auto, die Teile die für die Garantie infrage kommen sind knapp 40%, der Rest ist ausgeschlossen.
Gleiches gilt auch für die Händlergewährleistung, wenn die Händler für alles was in dem Jahr anfällt haften müßten würde niemand mehr gewerblich ältere Auto´s verkaufen.
Und nein ich bin kein Autohändler 😉
Zitat:
Original geschrieben von Danbo_1280
[...]Das nächstemal sollte dein Bekannter lieber schon bei der Probefahrt einen Gebrauchtwagentest machen lassen oder jemanden kompetenten aus dem Kfz-Gewerbe mitnehmen.
Ich lese daraus, dass Du dem TE einen Teil der Schuld gibts, weil er den Wagen nicht unabhängig hat testen lassen.
Das sehe ich anders, schliesslich wurde dasu Auto bei einem Händler (also einer gewerblich tätigen Person) gekauft. Da sollte man -eigentlich- schon davon ausgehen können, dass einem die Karre nicht auseinanderfällt, nachdem man vom Hof gefahren ist.
Bei Privatkauf sollte, je nach Kaufpreis, ein unabhängiger Check aber auf jeden Fall Pflicht sein.
Von der Praxis her muss ich Dir aber dann doch recht geben. Je nach anscheinender Seriosität des Händlers sollte ein gründlicher eigener Check doch Pflicht sein - leider.
Zitat:
Gruß
Daniel
PS.:
Ventildeckeldichtung=> Verschleißteil
Radlager=> Verschleißteil
Kupplung=> Verschleißteilalso von den Sachen muß ein Händler nichts zahlen und eine Versicherung tut es auch nicht.
Elektrik käme auf den genauen Fall an z.B. Kabelbaum=ja, Generator/Lichtmaschine=nein
Ich sage (möglicherweise ohne rechtliche Relevanz), dass es darauf ankommt. Bei einem Gebrauchtwagen muss man immer mit irgendwelchem Verschleiss rechnen aber IMO nicht mit unnatürlichem. So wäre meiner Meinung nach ein Radlagerdefekt bei 30.000 km durchaus ein "Garantiefall".