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BMW X7 Garantie Rechte

BMW X7 G07
Themenstarteram 14. September 2020 um 19:48

Guten Tag und zwar habe ich mir vor 2 Monaten einen bmw x7 geholt der eine Garantie von 2 Jahren hat

Ich habe ihn leider nich Ma einen 1 Monat gefahren und musste ihn in eine Werkstatt fahren weil mir eine Meldung angezeigt wurde die nich weg geht da stand das die 2. Sitzreihe um geklappt wäre obwohl es garnich der Fall ist nun ist das Fahrzeug seid 5 Wochen bei bmw und Mann weiß nich was loss ist es wurden schon neue Sitze eingebaut aber es hat nich gebracht ich weiß nich mehr was ich tuhen soll und wollte fragen was für Rechte ich habe da ich ja garantie habe

Beste Antwort im Thema

Ich will niemanden anzweifeln, aber wie passen ein so teures auto und ein Beitrag, der wie Kraut und Rüben geschrieben, ist zusammen?

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Zitat:

@ktown schrieb am 15. September 2020 um 15:53:28 Uhr:

Wie sie schon sagen. Das wäre ihr persönliches Vorgehen. Der TE sprach aber von Garantie.

Nur, dass der Händler selbst gar keine Garantie gibt... der Händler gibt nur Gewährleistung. Garantie kann man vom Händler nicht einfordern... das ist die Gewährleistung.

War der BMW überhaupt ein Neuteil ? Der Käufer spricht zwar von Garantie, es könnte sich aber auch um eine Gebrauchtwagengarantie handeln.

Da hier der Fehler aber sehr schnell nach Kauf eintrat, dürfte es ein Gewährleistungsfall sein.

Stimmt. Es muss ein Jahreswagen sein. Ab Werk kommt der X7 mit 3 Jahren Garantie; wenn noch 2 Jahre Garantie vorhanden sind, dann muss er 1 Jahr alt sein.

Aber selbst nach einem Jahr sollte an den Sitzen nichts kaputt gehen.

Zitat:

@ktown schrieb am 15. September 2020 um 14:50:38 Uhr:

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 15. September 2020 um 09:53:08 Uhr:

Erstmal würde ich nicht von Garantie sprechen, sondern von Gewährleistung ;-).

Wieso? Woher wissen sie, dass der TE nicht die Garantie meint?

Weil es bei BMW nur eine erweiterte Geeährleustung gibt.

Man kann zwar eine Anschlusssgarantie abschließen. Das aber erst ab den 25.Monat

Na ihr müsst euch aber mal einig werden.:D

Der TE spricht von Garantie,

WeissNicht kommt nun mit der unmotivierten Aussage, dass ein Händler keine Garantie gibt (er scheint den Händler zu kennen:p) um dann davon zu sprechen, dass die Wagen mit 3 Jahren Garantie ausgeliefert werden.

Da traue ich dann doch mehr der Aussage von der_Nordmann. Diese wird von der Homepage von BMW auch so bestätigt.

Der Einwand von Gleiterfahrer ist jedoch auch berechtigt. Woher wissen wir, dass es sich um einen Neuwagen handelt? Nachdem hier ja schon aus der Artikulation des TE Rückschlüsse auf seinen Intellekt und somit auch seinen sozialen Status gezogen wurde, muss man ja in Zweifel stellen, dass er sich einen Neuwagen leisten konnte.;)

Daher kann es schon auch eine Gebrauchtwagengarantie sein die dem TE beim Kauf aufgeschwatzt wurde.;)

Themenstarteram 16. September 2020 um 6:37

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 15. September 2020 um 20:02:09 Uhr:

Zitat:

@ktown schrieb am 15. September 2020 um 14:50:38 Uhr:

Wieso? Woher wissen sie, dass der TE nicht die Garantie meint?

Weil es bei BMW nur eine erweiterte Geeährleustung gibt.

Man kann zwar eine Anschlusssgarantie abschließen. Das aber erst ab den 25.Monat

Der bmw ist gebraucht und wurde 4/2020 zugelassen

Ich habe den im Juli gekauft und die 3 Jahres Garantie läuft ab Erstzulassung somit habe ich die Garantie noch sonst würde ich keinen Leihwagen fahren der auch ein bmw x7 ist

Zitat:

@ktown schrieb am 16. September 2020 um 08:12:44 Uhr:

Na ihr müsst euch aber mal einig werden.:D

[…]

Daher kann es schon auch eine Gebrauchtwagengarantie sein die dem TE beim Kauf aufgeschwatzt wurde.;)

Lesen bildet....

Der X7 ist erst seit 1,5 Jahren auf dem Markt. Da ist es mit 100%iger Sicherheit keinerlei Gebrauchtwagengarantie.

Und selbst bei einer Gebrauchtwagengarantie hat der Verkäufer Gewährleistung zu geben, welche er intern über eine Garantie abwickeln kann (wenn es kein Gewährleistungsfall ist) .

Ausserdem: Garantien geben Hersteller, Händler geben Gewährleistung.

Es besteht ein klitzekleiner Unterschied zwischen einem Hersteller und einem Händler.

Ich empfehle nochmals den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung zu recherchieren, vielleicht kommt dadurch die Erleuchtung.

Weiterer unmotivierter Kommentar meinerseits: Ja, ich schrieb 3 Jahre Garantie ab Werk... Da der Händler wohl kaum im Werk sitzt ist er nicht der Garantiegeber. Semantisches Verständnis war schon immer schwierig... Da helfen auch keine ;-)

Randbemerkung:

In diesem Forum sind auch fremdsprachige Nutzer vertreten, welche in ihrer Artikulation möglicherweise nicht 100% fit sind in der deutschen Sprache. Das ist für die Beantwortung der Fragen allerdings vollkommen irrelevant. Ob sich jemand eine bestimmtes Fahrzeug leisten kann oder nicht ist ebenfalls irrelevant, genauso wie die Bewertung dessen.

Seit wann gibt BMW auf Neuwagen eine Garantie?

Bitte nicht die Begriffe Garantie und Gewährleistung verwechseln.

so sieht es bei BMW aus:

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten haben BMW-Kunden künftig weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserungen bei technischen Mängeln.

BMW und Mini verlängern die Gewährleistung für ihre Fahrzeuge. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen 24 Monaten haben BMW-Kunden künftig weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserungen bei technischen Mängeln. Das teilte der Autobauer am Donnerstag mit. Die „2+1 Gewährleistung“ gilt für alle Neuwagen der beiden Marken mit Erstzulassung ab dem 1. November 2016. Dabei gibt es keine Kilometerbegrenzung.

Darüber hinaus übernimmt BMW die anfallenden Abschleppkosten und stellt in den ersten 24 Monaten die vorübergehende Mobilität seiner Kunden durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service sicher. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs erhalten die Kunden einen sogenannten „Qualitätsbrief“, in dem die Leistungen zusammengefasst sind.

Die Gewährleistung kann europaweit bei allen anerkannten BMW-Handels- und Servicebetrieben sowie den Niederlassungen des Herstellers geltend gemacht werden. Dabei gilt die Umkehr der Beweislast: Der Kunde muss nicht nachweisen, dass ein technischer Mangel auf einen Konstruktions- oder Montagefehler zurückzuführen ist. Es ist an der BMW, das Gegenteil zu beweisen.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 16. September 2020 um 09:00:01 Uhr:

Lesen bildet....

Der X7 ist erst seit 1,5 Jahren auf dem Markt. Da ist es mit 100%iger Sicherheit keinerlei Gebrauchtwagengarantie.

Ich gebe ihnen recht. Lesen bildet. Was sie machen sind Annahmen in den Raum stellen die jetzt erst durch den TE eingeräumt wurden. Nur weil es den Wagen erst seit 1,5 Jahren gibt, hindert es ja den Händler nicht daran ein völlig unnötiges Produkt dem Käufer aufzuschwatzen. OK ich geb ihnen Recht, dass ich damit auch Annahmen in den Raum stelle. Aber von vornherein dem TE zu unterstellen, dass er eigentlich Gewährleistung meint und nicht Garantie finde ich doch etwas verwegener.:)

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 16. September 2020 um 09:00:01 Uhr:

Und selbst bei einer Gebrauchtwagengarantie hat der Verkäufer Gewährleistung zu geben, welche er intern über eine Garantie abwickeln kann (wenn es kein Gewährleistungsfall ist) .

Och da haben wir hier im Forum, so glaube ich, fast wöchentlich Beiträge, wo der Händler Gewährleistungssachverhalte über die Gebrauchtwagengarantie des Kunden abrechnen will.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 16. September 2020 um 09:00:01 Uhr:

Ausserdem: Garantien geben Hersteller, Händler geben Gewährleistung.

Hhhhmm wie war das mit dem wöchentlichen Beiträgen von Händlern die Leistungen über die verkaufte Gebrauchtwagengarantie abrechnen wollen? Da sie ja so schön auf den Bildungsweg des lesen ansprachen. Schauen sie mal in den §443 BGB;). Übrigens geben nicht die Händler eine Gewährleistung. Die Händler sind laut BGB in der Sachmangelhaftung. Es ist also keine freiwillige Leistung sondern eine gesetzliche Pflicht. Könnte ich beim Hersteller kaufen, würde dies auch dort zutreffen. Daher ist ihre Aussage Quatsch.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 16. September 2020 um 09:00:01 Uhr:

Es besteht ein klitzekleiner Unterschied zwischen einem Hersteller und einem Händler.

In der Betrachtung des Abschnitt 8 des BGB sicherlich nicht. Der Unterschied entsteht rein aus der Taktik, dass der Hersteller Vertriebsstrukturen für den Verkauf einsetzt und somit kein direkter Vertragspartner ist.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 16. September 2020 um 09:00:01 Uhr:

Ich empfehle nochmals den Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung zu recherchieren, vielleicht kommt dadurch die Erleuchtung.

Die hatte ich und ich bin mir sicher, dass auch sie sie ereilen wird.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 16. September 2020 um 09:00:01 Uhr:

 

Randbemerkung:

In diesem Forum sind auch fremdsprachige Nutzer vertreten, welche in ihrer Artikulation möglicherweise nicht 100% fit sind in der deutschen Sprache. Das ist für die Beantwortung der Fragen allerdings vollkommen irrelevant. Ob sich jemand eine bestimmtes Fahrzeug leisten kann oder nicht ist ebenfalls irrelevant, genauso wie die Bewertung dessen.

Diese Randbemerkung trifft ziemlich gut die Meinung der Moderation.

Da sie sich (welch ein Zufall) mit NUB und Beitragsregeln besser deckt als so mancher Kommentar oben bitte ich höflichst um genauere Beachtung.

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