BMW und Kulanz!? pfffff

BMW 5er

Hallo,

meine Frau hat vor ca 3 Wochen das Lager gewechselt und sich mal einen F11 530d gegönnt.

Ein wunderbares Auto, welches dem Fahrer jeden Tag aufs neue ein lächeln ins Gesicht zaubert.
Kein Vergleich zum A4 den sie vorher gefahren hat.

Nun zu meinem Problem.
Vor 1 Woche habe ich am Fahrersitz am Ende der Sitzfläche, nähe der Beinauflage ein ca 1,5 cm großen Riss endeckt. Es sieht aus wie ein feiner sauberer Schnitt. Da meine Frau derzeit nur lockere Umstandskleidung trägt, kann ich definitiv ausschliessen, dass sie eventuell den Riss mit einer Jeans/Noppen erzeugt hat.

Ab zu BMW Niederlassung und den Fall gemeldet.
Der 🙂 machte Fotos und sagte das ein Kulanzantrag bei BMW gestellt werden müsse und er sich bei mir melde.

Gesagt getan ....heute war es soweit. BMW hat den Antrag auf Kullanz abgelehnt.

Das Auto ist als Halbjahreswagen/Werksdienstwagen mit 12 tkm auf der Uhr.

Was für Möglichkeiten habe ich dagegen angehen ?! Hat jemand eine Idee ?!

Fotos werde ich morgen bei Gelegenheit hochladen.

Danke schonmal im voraus.

Meine TT tausche ich nur gegen einen 335 ein 🙂

Beste Antwort im Thema

Bei manchen Fragen wundere ich mich schon wie diejenigen Personen selbständig ohne persönliche 24 Stunden Betreuung überlebensfähig sind. Manchmal haste einfach Pech.

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Zitat:

Original geschrieben von 500Marco


Wenn der Mangel (Schaden) schon bei Übergabe vorhanden war, haftet der Verkäufer. In den ersten 6 Monaten greift doch die Beweislastumkehr, der Verkäufer muss somit beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht vorhanden war.

*lach* ... Soll der Verkäufer das Auto Millimeter für Millimeter abfotografieren um nachzuweisen, dass ein Kratzer, eine Delle oder ein Stoffriss nicht bei der Übergabe vorhanden war? Dafür reicht das Übernahmeprotokoll aus. Fertig. Aus die Maus. Basta.

Und natürlich hilft da nur Kulanz durch den Verkäufer. Der hat keine Verpflichtung und kann sich zu Recht taub stellen.

Hallo!

Wobei man sich in der heutigen Zeit schon wundert, was Gerichte aus der Gewährleistung so alles machen. Das hat mit Recht und Logik leider oft nur wenig zu tun.

Bestes Beispiel Amtsgericht XY (nenne ich jetzt bewusst nicht):
Produkt angeblich fehlerhaft. Gutachter bestätigt massives Fehlbedienung seitens des Kunden
Das Urteil lautet: Das Verschulden liegt beim Kunden. Da der Hersteller aber die wirtschaftlich stärkere Partei ist, wird er zum Ersatz verpflichtet. ergo durften wir zahlen.
Streitsumme: 499,00 Euro - keine Berufung möglich

Da könnte man schon meinen, dass sogar Fotos nichts nützen. Der Händler ist evtl. wirtschaftlich stärker und eh dran. 🙂

CU Oliver

Vielleicht sollte man den Thread schliessen. Der Ersteller ist wohl eh schon ausgestiegen und wollte uns mitteilen das er bei Audi bleibt?

Auf jeden Fall würde ich das Angebot Audi Sitze einbauen zu lassen ablehnen. Da ist das Leder serienmässig faltig. 🙂😎😛

Zitat:

Der Händler ist evtl. wirtschaftlich stärker und eh dran. 🙂

CU Oliver

Unfug. Da hattest Du nen miserablen RA. Mein Beileid. Mache ihn haftbar! Ich kenne Schwachköpfe die gehen in die 2. Instanz und haben schlicht nix kapiert. Bei gebrauchter Ware gilt das so sicher nicht - erkennbare Mängel muss man bei Ubernahme reklamieren.Schon gar einen Schnittt im Leder - wo käme der arme Händler denn sonst hin.... ein kluger Verkaufer einigt sich aber mit dem Kunden bei vielleicht Kosten einer Rep i.H. von 2 Stunden bei 40000 oder mehr KAufsumme....das Werk hat damit aber echt nix zu tun.

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Zitat:

Original geschrieben von milk101


Hallo!

Wobei man sich in der heutigen Zeit schon wundert, was Gerichte aus der Gewährleistung so alles machen. Das hat mit Recht und Logik leider oft nur wenig zu tun.

Bestes Beispiel Amtsgericht XY (nenne ich jetzt bewusst nicht):
Produkt angeblich fehlerhaft. Gutachter bestätigt massives Fehlbedienung seitens des Kunden
Das Urteil lautet: Das Verschulden liegt beim Kunden. Da der Hersteller aber die wirtschaftlich stärkere Partei ist, wird er zum Ersatz verpflichtet. ergo durften wir zahlen.
Streitsumme: 499,00 Euro - keine Berufung möglich

Da könnte man schon meinen, dass sogar Fotos nichts nützen. Der Händler ist evtl. wirtschaftlich stärker und eh dran. 🙂

CU Oliver

Ganz schlecht wenn ich Opel Besitzer wäre:

Da ich wirtschaftlich stärker als Opel bin (weniger Schulden, nicht unmittelbar vom Konkurs bedroht) würde ich jeden Prozess verlieren.

Zitat:

Original geschrieben von volito


Vielleicht sollte man den Thread schliessen. Der Ersteller ist wohl eh schon ausgestiegen und wollte uns mitteilen das er bei Audi bleibt?

Auf jeden Fall würde ich das Angebot Audi Sitze einbauen zu lassen ablehnen. Da ist das Leder serienmässig faltig. 🙂😎😛

Ohje, hast wohl das Wort Audi gesehen und schon gibt es nen Blackout?

Zitat:

Original geschrieben von abmma



Zitat:

Original geschrieben von volito


Vielleicht sollte man den Thread schliessen. Der Ersteller ist wohl eh schon ausgestiegen und wollte uns mitteilen das er bei Audi bleibt?

Auf jeden Fall würde ich das Angebot Audi Sitze einbauen zu lassen ablehnen. Da ist das Leder serienmässig faltig. 🙂😎😛

Ohje, hast wohl das Wort Audi gesehen und schon gibt es nen Blackout?

Nein ganz im Gegenteil. Immer eine Alternative für mich, aber lange gefahren und bis jetzt noch nicht wieder überzeugt worden. Also nicht immer gleich durchdrehen wenn jemand was gegen Audi sagt!

Hallo!

Ist zwar OT, aber zum Thema Unfug ein kurzes Statement.

Am RA lag es nicht, der ist gut. Eine 2. Instanz gibt es auch nicht, da der Streitwert unter 500 Euro lag. manche Sachen muss man halt akzeptieren und wissen, dass man vor Gericht und auf hoher See nur in Gottes Hand ist. Oder anders ausgedrückt, vor Gericht bekommt man ein Urteil, kein Recht.

BTT
Wobei hier unstrittig sein dürfte, dass ein Verschulden des Händlers auszuschließen ist. Ob das auch ein Gericht so sieht? Für normal ja, es sei denn der Herr Amtsrichter hat die Nacht vorher schlecht geschlafen oder ist mit seinem BMW liegen geblieben. 🙂

CU Oliver

Zitat:

Original geschrieben von D O C



Zitat:

Der Händler ist evtl. wirtschaftlich stärker und eh dran. 🙂

CU Oliver

Unfug. Da hattest Du nen miserablen RA. Mein Beileid. Mache ihn haftbar! Ich kenne Schwachköpfe die gehen in die 2. Instanz und haben schlicht nix kapiert. Bei gebrauchter Ware gilt das so sicher nicht - erkennbare Mängel muss man bei Ubernahme reklamieren.Schon gar einen Schnittt im Leder - wo käme der arme Händler denn sonst hin.... ein kluger Verkaufer einigt sich aber mit dem Kunden bei vielleicht Kosten einer Rep i.H. von 2 Stunden bei 40000 oder mehr KAufsumme....das Werk hat damit aber echt nix zu tun.

So da bin ich wieder.

Danke erstmal für die Zahlreichen Antworten.

Mein 🙂 hat mir Angeboten den Schaden bei der Abgabe des Fahrzeuges als Mangel nicht zu berücksichtigen . Bekomme jetzt ein Schreiben von ihm.

Trotzdem bin ich immer noch der Meinung, das wenn ich bzw meine Frau ein Auto wirklich nur 1000km gefahren habe, sowas nicht passieren darf.

Da ich weder mit nem Messer oder etwas Scharfkantigen Auto fahre.

Ich will hier keine Disskussion starten über die Wertigkeiten von Audi/BMW das sind beide gute Autos welche in der selben Liga spielen.

Beste Grüße

Stanbog du scheinst ja mal ein ganz Lustiger Vogel zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von volito


Jedoch glaube ich wird in Deinem konkreten Fall die Kulanz abgelehnt weil der Riss definitiv nach Auslieferung entstanden ist. Ein Neuwagen würde so nie durch die Qualitätskontrolle kommen.

Auch die Qualitätskontrolle besteht aus Menschen, die etwas übersehen können!

Zitat:

Original geschrieben von Rasierwasser


Trotzdem bin ich immer noch der Meinung, das wenn ich bzw meine Frau ein Auto wirklich nur 1000km gefahren habe, sowas nicht passieren darf.

Das hat doch nichts mit deinen 1000km zu tun. Das Auto ist GEBRAUCHT, somit kann theoretisch der Schaden bzw. eine Vorschädigung beim Vorbesitzer passiert sein. Nur, beweise das Mal.

Damit hat der Hersteller des Fahrzeugs überhaupt nichts zu tun und es war vollkommen logisch, dass ein Kulanzantrag in so einem Fall ins Leere geht. Es wäre was anderes, wenn sich solche Fälle häufen würden. Das ist hier aber nicht der Fall.

Ist ja nett von deinem Händler, dass er diesen Schaden bei der Leasingrückgabe nicht dir zu Lasten legt. Das macht er übrigens aus Kulanz, so nebenbei erwähnt...

Zitat:

Original geschrieben von Uffi


Ist ja nett von deinem Händler, dass er diesen Schaden bei der Leasingrückgabe nicht dir zu Lasten legt. Das macht er übrigens aus Kulanz, so nebenbei erwähnt...

Nett? Zweifelsfrei. Verstehen kann ich das -weder aus logischen noch aus wirtschaftlichen Gründen- allerdings nicht.

Zitat:

Original geschrieben von masvha



Zitat:

Original geschrieben von Uffi


Ist ja nett von deinem Händler, dass er diesen Schaden bei der Leasingrückgabe nicht dir zu Lasten legt. Das macht er übrigens aus Kulanz, so nebenbei erwähnt...
Nett? Zweifelsfrei. Verstehen kann ich das -weder aus logischen noch aus wirtschaftlichen Gründen- allerdings nicht.

Logisch deshalb, weil er nach Rückgabe wieder ein Auto verkaufen möchte. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Bartman


Logisch deshalb, weil er nach Rückgabe wieder ein Auto verkaufen möchte. 😉

Oder weil eben nicht zweifelsfrei geklärt werden kann wann und wo dieser "Schaden" entstanden ist. Und da ihm scheinbar ein zuzfriedener Kunde lieber ist als unzufriedener drückt er eben beide Augen zu....😉 😁

Find ich ok so.

gruss
pesbod

@pesbod
Das ist eigentlich genau das, was mein Beitrag auch beitragen soll. 😉

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