BMW Reifenversicherung, wer hat damit Erfahrung?

BMW X1 F48

Hat schon mal jemand bzw. Eure Werkstatt versucht einen Reifenschaden über die kostenlose BMW Reifenversicherung ersetzen zu lassen?

Mein konkreter Fall: Reifenschaden durch Bordsteinkantenaufprall auf Verkehrsinsel. Die Versicherung lehnt ab obwohl BMW damit wirbt (siehe Foto). Einwände gegen die Entscheidung werden durch das Garantiebüro der Allianz nicht beantwortet.

Was nun? Ist evtl. auch ein Jurist hier aktiv? Oder hat jemand konkrete Erfahrungen gesammelt.

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33 Antworten

Du bist doch gegen eine Verkehrsinsel gefahren. Wenn das nicht im Zusammenhang mit einem Einparkvorgang bei ungefähr Schrittgeschwindugkeit passiert ist, ist der Ablehnungsgrund doch klar gegeben. Zwei DIN A4 Seiten gedruckte Versicherungsbedingungen sind übrigens für jeden Einzelfall auch gut nachzuvollziehen.

Zitat:

@marrot schrieb am 17. Dezember 2020 um 13:00:25 Uhr:


Du bist doch gegen eine Verkehrsinsel gefahren. Wenn das nicht im Zusammenhang mit einem Einparkvorgang bei ungefähr Schrittgeschwindugkeit passiert ist, ist der Ablehnungsgrund doch klar gegeben. Zwei DIN A4 Seiten gedruckte Versicherungsbedingungen sind übrigens für jeden Einzelfall auch gut nachzuvollziehen.

Leider nicht richtig so, habe vorher bereits mitgeteilt das ein Ausschluss genannt wird der in den Bedingungen nicht beschrieben ist. Es hilft also keine Spekulation, meine Frage war ob jemand Jurist ist oder ob jemand bereits einschlägige Erfahrung mit der Versicherung hat.

Wenn Du geschrieben hättest „Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei“ dann wäre der Post zumindest nett gewesen. So war der auch nur ........
Ich finde es ärgerlich wenn einfach drauf los geschrieben wird, aber die Vorgeschichte nicht komplett mitgelesen wurde. Das trifft doch auf einige hier zu. Der Grundgedanke im Forum sollte doch sein eine Hilfestellung zu bieten.

Du mauerst doch und gibst ja gar nicht alle Infos preis. Was bleibt einem da anderes übrig als zu spekulieren? Dann pack doch mal alle Fakten auf den Tisch. Was ist passiert? Was ist der nicht genannte Ausschluss? Alles unklar. So bleibt das doch nur ein Jammer-Thread.

Zitat:

@Xentres schrieb am 16. Dezember 2020 um 21:12:59 Uhr:


Das Schreiben wird von der Allianz sein, die für BMW die Reifenversicherung abgibt und deren Versicherungsnehmer man in diesem Fall faktisch ist.

BMW ist nach der "Vermittlung" (= Räder/Reifenkauf mit Stern bei BMW) quasi raus...

Nein leider nicht, der Verbraucher kann seine Ansprüche nicht bei der Allianz anmelden, nur der BMW Partner der auch den Werkstattauftrag hat. Dann hat der BMW Partner anschl. die Entscheidung der Allianz dem Kunden mitzuteilen. Weder Kunde noch BMW kann anschl. gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.

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Zitat:

@MichaelN schrieb am 17. Dezember 2020 um 15:49:56 Uhr:


Du mauerst doch und gibst ja gar nicht alle Infos preis. Was bleibt einem da anderes übrig als zu spekulieren? Dann pack doch mal alle Fakten auf den Tisch. Was ist passiert? Was ist der nicht genannte Ausschluss? Alles unklar. So bleibt das doch nur ein Jammer-Thread.

Schade, Du lieferst ebenfalls keine Hilfe, Du hast ja auch nicht mitgelesen.
Hast Du aktuelle Erfahrung mit der Versicherung? NEIN.
Bist Du Jurist? NEIN.

Was willst Du denn dann? Zeitung lesen? Scroll bitte weiter. Danke.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 17. Dezember 2020 um 15:49:56 Uhr:


Du mauerst doch und gibst ja gar nicht alle Infos preis. Was bleibt einem da anderes übrig als zu spekulieren? Dann pack doch mal alle Fakten auf den Tisch. Was ist passiert? Was ist der nicht genannte Ausschluss? Alles unklar. So bleibt das doch nur ein Jammer-Thread.

Dem ist nichts hinzuzufügen! Solange hier nicht ALLE Fakten auf dem Tisch liegen, ist alles nur Spekulation und somit für die Katz.

Erfahrungen werden einige haben, allerdings halt positive.

Zitat:

@rsmotortalk schrieb am 17. Dezember 2020 um 15:55:52 Uhr:


Bist Du Jurist? NEIN.

Ich habe einen guten Tip für Dein restliches Leben: juristischen Rat findet man selten in Foren. Ich habe sogar gehört, daß man dafür eine sogenannte "Kanzlei" aufsuchen sollte. Aber Achtung, das kann Geld kosten.

Zitat:

@MichaelN schrieb am 17. Dezember 2020 um 16:20:19 Uhr:


Ich habe sogar gehört, daß man dafür eine sogenannte "Kanzlei" aufsuchen sollte.

Ja, und das erste, was der Anwalt sagen wird, lautet: "Bevor ich irgendetwas sagen kann, benötige ich alle Fakten auf dem Tisch."

Und das alles wegen 100€ Erstattung! Die bereits gefahren Kilometer werden nämlich angerechnet.

Zitat:

@halifax schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:42:06 Uhr:


Die bereits gefahren Kilometer werden nämlich angerechnet.

Das steht so nicht in den Versicherungsbedingungen:

".....leistet der Versicherer über einen autorisierten BMW Händler der versicherten
Person in Abhängigkeit vom Alter des beschädigten Reifens eine Erstattung auf den Kaufpreis für den Neukauf des sternmarkierten Ersatzreifens. Das Alter des Reifens bestimmt sich nach dem Kaufdatum des Reifens. Die Erstattung berechnet sich auf Basis des aktuellen Kaufpreises
nach folgender Tabelle: Im 1. Jahr: 100%"

Da der Reifen erst ein Jahr war wäre die Erstattung folglich 100% sofern der Reifen noch eine Restprofiltiefe von min. 3mm hatte.

Allerdings wird nur geleistet bei:

"b) unmittelbaren Aufprall an einer Bordsteinkante beim
Parkvorgang mit niedriger Geschwindigkeit ohne Schäden an
Radaufhängung und Fahrwerk sowie Felgenbruch."

Da das nicht der Fall war leistet die Versicherung logischerweise nicht, denn ein durch Unfall entstandener Schaden ist nicht abgedeckt.

Zitat:

@halifax schrieb am 17. Dezember 2020 um 17:42:06 Uhr:


Und das alles wegen 100€ Erstattung! Die bereits gefahren Kilometer werden nämlich angerechnet.

Keine Ahnung?

Hiermit bedanke ich mich für den Versuch einer Hilfestellung. Leider hat es nicht funktioniert, niemand hier kennt meinen konkreten Fall, Weitere Äußerungen kann ich wegen des schwebenden Verfahren nicht geben. Ich möchte den Werkstattleiter nicht in ein Abmahnverfahren bringen.

Im übrigen war meine Frage ob jemand Erfahrung mit der Reifenversicherung hat und ob evtl. ein Jurist dabei ist? Habe leider keine Antwort erhalten und damit ist das Thema für mich hier durch. Kann ja jeder noch mal nachdenken was er hier so postet.

Naja, ein Forum ist auch nicht nur dafür da nur die zu helfen sondern auch anderen. Daher wäre es nur folgerichtig dass du deinen Fall hier ordentlich darlegst, dann entsprechend Hilfe bekommst und falls jemand anders das gleiche Problem hat (morgen, in einem Monat, in einem Jahr) durch die Suche diesen Thread findet und damit ebenfalls Hilfe bekommen hat.

Zitat:

@rsmotortalk schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:24:33 Uhr:


Im übrigen war meine Frage ob jemand Erfahrung mit der Reifenversicherung hat und ... Habe leider keine Antwort erhalten

Die Aussage stimmt nicht. Siehe 4ter Post.

Zitat:

@rsmotortalk schrieb am 17. Dezember 2020 um 20:24:33 Uhr:


Im übrigen war meine Frage ob jemand Erfahrung mit der Reifenversicherung hat und ob evtl. ein Jurist dabei ist? Habe leider keine Antwort erhalten und damit ist das Thema für mich hier durch.

nun ja, viele Fakten wurden ja auch nicht weiter gegeben.
Was ist unter welchen Umständen passiert, aber vor allen Dingen: Was wurde der Versicherung mitgeteilt?
Bei einer falschen Formulierung ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und da hilft dann auch kein Anwalt weiter.
Und wie @Marrot schon bemerkte, um diese zwei Seiten Versichersicherungsbedingungen zu lesen und zu verstehen braucht man kein Jurist zu sein.

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