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BMW R1100 R1150 ohne ABS

BMW
Themenstarteram 26. Januar 2016 um 5:55

Hallo Gemeinde, immer wieder spiele ich mit dem Gedanken mein i-ABS auszubauen. Egal was ihr davon hält ob zulässig oder nicht.... Die einzige Frage an dieser Stelle ist: Was ist unter dem Tank anstelle des ABS wenn das Motorrad ohne ABS die Produktionsstraße verlassen hat? Eine Lücke oder ein anderes Bauteil, größere Batterie, anders gelagertes Motorrad Steuergerät? Die ABS Variante war damals "optional". Vielen Dank :-)

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11 Antworten

Zitat:

@christian71168 schrieb am 26. Januar 2016 um 06:55:38 Uhr:

Hallo Gemeinde, immer wieder spiele ich mit dem Gedanken mein i-ABS auszubauen. Egal was ihr davon hält ob zulässig oder nicht.... Die einzige Frage an dieser Stelle ist: Was ist unter dem Tank anstelle des ABS wenn das Motorrad ohne ABS die Produktionsstraße verlassen hat? Eine Lücke oder ein anderes Bauteil, größere Batterie, anders gelagertes Motorrad Steuergerät? Die ABS Variante war damals "optional". Vielen Dank :-)

Da die Maschinen mit ABS ein ganzes Stück schwerer sind als ohne (5 kg glaube ich), glaube ich nicht daran, dass es schwerere Bauteile in den Nicht-ABS-Versionen gibt. Du schreibst von i-ABS, da dürfte der Ausbau etwas schwierig werden, weil die Maschine im "Notbetrieb" (also ohne den Bremskraftverstärker) schlechter bremst als im Normalbetrieb. Ich schätze, du wirst vorn und hinten eine neue Bremspumpe incl. Armatur brauchen, und ob die Bremssättel zwischen ABS- und Nicht-ABS-Variante gleich sind, kann ich auch nicht beschwören. Wenn du eine Maschine mit ABS2 hast, also nicht mit i-ABS, könnte es reichen, das ABS einfach dauerhaft zu deaktivieren (Stromversorgung aus) und aus den papieren austragen zu lassen. das müsste der TÜV dir sagen können.

Zitat:

@christian71168 schrieb am 26. Januar 2016 um 06:55:38 Uhr:

Die einzige Frage an dieser Stelle ist

Unter dem Tank hast du dann halt mehr platz, das Modul lässt sich einfach entfernen und du hättest dort Platz für andere Dinge

 

Aber eine andere Fragen sollte dich beschäftigen (abhängig davon ob du es an deiner 11er GS oder 11,5er Rockster machen willst)

Das ABS II war optional und man konnte mit gleichen Bremssätteln und Bremspumpen weiter ohne ABS genutzt werden, wenn man einen andern Satz Bremsleitungen (die für ohne ABS) verbaut hat, denn die Sättel und Pumpen waren identisch zur ABS-losen Version.

Das I-ABS (ABS III) hatte aber gänzlich andere Bremspumpen (ausgelegt auf Bremskraftverstärker) und z.T. auch andere Bremssättel.

Hier musst du wahrscheinlich auch andere Bremspumpen verbauen und ganz so "plug-and-play" wie beim ABS II dürfte es nicht werden.

Ausserdem war (nach meiner Kenntnis) das ABS III nicht mehr ganz so optional wie früher. Mir ist z.B. noch keine 1150er Roadster (zu der auch die Rockster gehört) ohne ABS begegnet. Hier müsstest du klären, ob das wirklich optionale Zusatzausstattung oder Serie war.

Fazit: Bei der 11er gehts ohne Probleme, bei der 1150er kann es Schwierigkeiten geben, wobei der fehlende Modulator unterm Tank sicher nicht zu den Schwierigkeiten zählen dürfte.

Kernfrage ist, ob das ABS Teil Deiner Betriebserlaubnis ist oder nicht. War das ABS Sonderausstattung und ist nicht Teil Deiner Betriebserlaubnis, kannst Du es evtl. legal ausbauen.

War es Serie, ist es Teil Deiner Betriebserlaubnis und nicht ausbaubar.

Bei BMW nachfragen.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 26. Januar 2016 um 11:06:25 Uhr:

Bei BMW nachfragen.

In dem Fall aber die Frage richtig formulieren...

"Darf ich das ABS an meiner Maschine ausbauen?"

Antwort BMW wird immer sein "nein", allein schon wg. Produkthaftung (auch wenn es legal machbar wäre)

"War bei Modell XY, Erstzulassung soundso, das ABS eine optionale Ausstattung oder Serie?"

Würde eine Antwort erlauben, mit der man eher arbeiten kann ;)

 

Alternativ könnte man auch nach alten Preislisten aus dem Baujahr forschen...aus denen müsste ja hervor gehen, ob das ABS Serie oder optional war.

In dem Video haben sie das i-ABS ausgebaut und auf "Handbetrieb" umgestellt. Vielleicht hilft Dir das weiter:

 

https://www.youtube.com/watch?v=7xZMewBazMI

Zitat:

@BMW-Onkel schrieb am 26. Januar 2016 um 11:14:45 Uhr:

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 26. Januar 2016 um 11:06:25 Uhr:

Bei BMW nachfragen.

In dem Fall aber die Frage richtig formulieren...

"Darf ich das ABS an meiner Maschine ausbauen?"

Antwort BMW wird immer sein "nein", allein schon wg. Produkthaftung (auch wenn es legal machbar wäre)

"War bei Modell XY, Erstzulassung soundso, das ABS eine optionale Ausstattung oder Serie?"

Würde eine Antwort erlauben, mit der man eher arbeiten kann ;)

 

Alternativ könnte man auch nach alten Preislisten aus dem Baujahr forschen...aus denen müsste ja hervor gehen, ob das ABS Serie oder optional war.

BMW hat sein ABS erst ab Modelljahr 2013 in den Serienumfang aufgenommen, zuvor war das ein kostenpflichtiges Extra (auch wenn es 99% aller Kunden gekauft haben). Das bedeutet gleichzeitig, dass es für eine BMW R1150 eine Musterzulassung ohne ABS gibt. Wenn man sein Motorrad in den Stand dieser Musterzulassung bringt, dann muss der TÜV das akzeptieren, und dann hat das Mopped kein ABS mehr.

So weit das Rechtliche.

Rein technisch dürfte das Problem sein, dass sich das iABS sehr deutlich in allen Teilen von einer normalen Bremsanlage ohne ABS unterscheidet, was bedeutet, es ist nicht damit getan, den ABS-Modulator rauszuhauen und ein paar Leitungen neu zu verlegen.

Es gäbe allerdings etwas anderes zu klären. Neulich war ich bei einer Diskussion über die R1150GS zugegen. Dort vertraten mehrere Leute, die das Mopped mal hatten, die Meinung, dass sowohl das iABS als auch der elektronische Bremskraftverstärker voneinander unabhängig aufpreispflichtige Extras waren. Was bedeutet, es gab grundsätzlich drei Bremsversionen: Eine komplett ohne ABS, eine nur mit ABS und eine mit ABS plus BKV.

Deshalb mein Rat: Suche nach einer Maschine ohne ABS, wenn du unbedingt alles selber machen willst. Umbau ist nicht so einfach.

Zitat:

@sampleman schrieb am 26. Januar 2016 um 14:49:25 Uhr:

Es gäbe allerdings etwas anderes zu klären. Neulich war ich bei einer Diskussion über die R1150GS zugegen. Dort vertraten mehrere Leute, die das Mopped mal hatten, die Meinung, dass sowohl das iABS als auch der elektronische Bremskraftverstärker voneinander unabhängig aufpreispflichtige Extras waren. Was bedeutet, es gab grundsätzlich drei Bremsversionen: Eine komplett ohne ABS, eine nur mit ABS und eine mit ABS plus BKV.

Technisch ist das bei den 1150ern ein Aggregat, das bedeutet, wenn I-ABS (ABS III) dann war der BKV immer mit an Bord. Es gibt bei den 1150er nach meiner Kenntnis kein ABS III ohne BKV.

Soweit ich das in Erinnerung hatte, gab es die ersten 1150er GS noch mit dem alten ABS II und das ABS III erst ab ca. 2002.

Bei anderen 1150ern gabs noch die Wahl zwischen Teilintegral und Vollintegral, aber BKV war auch da immer dabei.

Ggf. haben die Leuts durch die letztegenannten beiden Umstände da was damit verwechselt.

ABS III (Gen. 2 / Conti MIB) war ohne BKV. Kam aber erst ab 2006 und wurde somit auch nicht in der 1150er verbaut.

Das erste ABS III bzw. i-ABS (Gen. 1 / Cora BB) kam von 2001 bis 2006 u. a. auch in der 1150er GS zum Einsatz.

Es hat einen BKV, deshalb spricht man wohl immer von Bremsmodulator. Das ist ein kompletter Kasten. Sehr schwer, ca. 7 kg.

Der TE wird wohl das Cora BB meinen. In dem Video wird gezeigt, wie man es still legt.

Bremszylinder, Bremssattel funktionieren ohne Umbau. Problem ist, dass das Signal für das Bremslicht über den Modulator läuft. Man muss also an der Verkabelung zum Modulator etwas ändern und ein Relais ziehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Integral-ABS

Die BMW K1200RS hatte ab Baujahr 2001 das hier erwähnte I-ABS serienmäßig.

Die BMW R1150RT hatte ab Baustart das hier erwähnte I-ABS serienmäßig. Zunächst als Vollintegral, später als Teilintegral.

Also Vorsicht mit pauschalen Aussagen über Serienzustand von BMW-Motorrädern.

Zudem kann das ABS auch Bestandteil der Betriebserlaubnis sein, selbst wenn es eine Variante ohne ABS gab. Dann gibt es halt zwei BE.

Das muss man erstmal rausfinden.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 26. Januar 2016 um 15:40:46 Uhr:

Zudem kann das ABS auch Bestandteil der Betriebserlaubnis sein, selbst wenn es eine Variante ohne ABS gab. Dann gibt es halt zwei BE.

Das muss man erstmal rausfinden.

Ja, meine Rede. Wenn es eine Version ohne ABS gab, dann muss es grundsätzlich möglich sein, eine Maschine ohne ABS zuzulassen. Das bedeutet aber nicht, dass man einfach das ABS rausrupft und gut. Du kannst ja auch ein Auto mit einem anderen Motor ausstatten, selbst wenn der von dem Originalmotor technisch abweicht. Aber du musst es eben eintragen lassen. Und wenn dein Auto technisch einem Auto entspricht, für das es eine BE gibt, dann muss das der TÜV auch eintragen.

 

Die Amis rupfen den BKV (aka i-ABS, Modulatur, etc.) gerne mal raus, weil ihnen die Ersatzteile und der Preis für Bremsflüssigkeitswechsel zu teuer sind. Technisch ist es wohl machbar.

Wie es dann beim TÜV aussieht steht auf einem anderen Blatt. Am besten mal direkt nachfragen.

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