BMW Niederlassung München Leasing / kein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist möglich
Aus gegebenem Anlass möchte ich davor warnen, Verträge mit der BMW Niederlassung München innerhalb der Widerrrufsfrist zu stornieren. Leider ist der Verkäufer so provisionsfixiert, dass ein Rücktritt selbst innerhalb der Widerrufsfrist nicht akzeptiert wurde. Das haben wir nämlich gemacht, weil es in einer anderen BMW Niederlassung einen viel besseren Preis für das Auto gab.
Die Sache liegt nun beim Anwalt, der sich halb totgelacht hat ob deren Geschäftsgebaren.
Die Wahrscheinlichkeit, einen Prozess zu verlieren beziffert er mit unter 1%!
Leider trübt das so ein bisschen die Vorfreude, Christian hat aber einen Superpreis gemacht. also gibt es am 30.11. das neue Auto aus Dreieich
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Die Sache liegt nun beim Anwalt, der sich halb totgelacht hat ob deren Geschäftsgebaren.
Die Wahrscheinlichkeit, einen Prozess zu verlieren beziffert er mit unter 1%!
Ja so sind sie die Anwälte. Und wenn man dann doch verliert, dann drücken sie ihr Unverständnis über die seltsame Rechtsauffassung des Richters aus. Fakt ist: 9 von 10 Anwälten können nichts und deren Meinung ist kein Pfifferling wert. Ein lachender Anwalt alleine sollte daher kein Grund sein, blindlings in den Prozess zu gehen.
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Grundsätzlich stellen die Bestellung und der Leasingvertrag verbundene Verträge dar. Wenn also der Leasingvertrag widerrufen wird, ist auch die Bestellung des Autos hinfällig.
Selbst bei Barkauf hatte ich ein 14 tägiges Rücktrittsrecht und besonders wenn man Auto mal blind kauft eine gute Sache 🙂
Bin auch schonmal zurückgetreten wo ein Unfall doch deutlich größer war als zuvor angegeben wurde
Gilt dieses "normale" Widerrufsrecht aber nicht derart, als dass man dann nicht sein Geld zurück erhält sondern sich ein anderes Fahrzeug gleichen Wertes aussuchen kann? Klingt auf den ersten Blick ganz nett aber führt natürlich zu einer denkbar schlechten Verhandlungsposition.
Zitat:
@Nico82x schrieb am 19. November 2015 um 15:32:52 Uhr:
Gilt dieses "normale" Widerrufsrecht aber nicht derart, als dass man dann nicht sein Geld zurück erhält sondern sich ein anderes Fahrzeug gleichen Wertes aussuchen kann?
Ja, so ist das bei den jungen Sternen von Mercedes geregelt.
"10 Tage Umtauschrecht, ohne Angabe von Gründen, ab Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages*
*Bei Ausübung des Umtauschrechtes muss ein anderes Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) aus dem Bestand des liefernden Händlers gekauft werden. "
Beim Leasing oder Kreditvertrag mit der gesetzlichen 14-Tages Frist, wird der Wagen in der Regel nicht vor der 14-Tages Frist übergeben.
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Widerrufsrecht gibt es immer bei PRIVATEN KUNDEN bei Leasing oder Kredit.
Vielleicht ist der Threadersteller auch selbständig und an den richtigen Verkäufer geraten.
Sorry, aber wenn er in keinster Weise bedrängt wurde oder dergleichen, gehört es sich, vorher zu vergleichen und einem Verkäufer (auch wenn es sein Job ist) nicht unnötig zu beschäftigen, einen Vertrag unterschreiben...
Ein Verkäufer ist zum Beraten da, nicht falsch verstehen. Aber wenn der Kunde unsicher ist, bitte warten. Ein Verkäufer lebt von den Verträgen und natürlich freut man sich über einen Abschluss. Und der sollte nicht widerrufen werden, weil dann woanders hingegangen wird. Etwas billiger geht immer, wenn man mit nem Vertrag woanders hingeht... Sorry, solche Menschen mag ich nicht.
P.S.: Bin selber kein Verkäufer.
Eben wegen solcher Leute wie hier, muss ich einem Verkäufer mein echtes Interesse bekunden, den Abschluss in Aussicht stellen, aber klarstellen, dass ich vorher eine Beratung benötige...
Verkäufer wollen auch verkaufen und nicht nur endlos beraten und dann wird woanders gekauft, hier anderes Autohaus, in der Stadt, rennt der Kunde dann ins Internet...
Wer weiß wie er sich beim Verkäufer vorab verhielt, so daß dieser sich nun so verhält. Wenn der Verkäufer nicht Recht hätte, würde er den Widerruf akzeptieren. BMW und seine Verkäufer werden die Rechtslage sicherlich kennen.
Ich bleibe dabei, da hakt es woanders.
BEN
Ob das hier einzelne Leute glauben oder nicht interessiert mich nur peripher und nein, der TE ist leider nicht selbständig. Ich berichte hier so wahrheitsgemäß wie möglich. Das wollte ich gerne noch loslassen. Es gibt hier im Forum keinen Grund an meinen Aussagen zu zweifeln.
Selbst die BMW Bank hat dem Widerruf des Leasings zugestimmt, es ist einzig und allein das Autohaus Frankfurter Ring, die sich querstellen. Das Auto wurde aus Versehen mit Handschaltung bestellt. Eine Woche später ist das aufgefallen und es wurde mit dem Verkäufer vereinbart, die Handschaltung durch die Sportautomatik zu ersetzen. Hier wurde ein neuer Leasingvertrag mit einer höheren Rate zugesandt.
Dann kam das Spitzenangebot von Christian aus Dreieich und die Sache wurde widerrufen. Der Verkäufer stellte sich plötzlich auf den Standpunkt, dass ein Auto mit Handschaltung bestellt wurde und der Vertrag nicht mehr widerrufen werden könne, weil die Widerrufsfrist abgelaufen sei, obwohl ja Sportautomatik angesagt war. Wir lassen die Angelegenheit komplett eskalieren, die Rechtschutzversicherung spielt da vollkommen mit.
Ich werde weiter berichten, falls es Neuigkeiten gibt, da ich mit solchen Geschäftsgebaren absolut nicht konform gehen kann und daher der Meinung bin, hier aufzuklären.
Na da ist doch der Grund!
Es ist also ein Bestellwagen?
Bestellung und Leasing werden unterschrieben. Widerrufsfrist beginnt.
Nun nimmst Du eine Änderung der Bestllung vor - kein Problem, bis 8 Wochen vor Produktion geht das häufig - bestellst also zusätzlich das Automatikgetriebe.
Das ist kein neuer Vertrag! Das ist eine Änderung der bestehenden Bestellung! Auch wenn sich die Leasingrate ändert. Das ist ja logisch, mehr Kaufpreis, mehr Rate. Da muss der Verbraucher nicht erneut mit einer Widerrufsbelehrung geschützt werden.
Ich wäre mir da nicht so sicher an deiner Stelle, zu Anwälten wurde hier genug gesagt...
BEN
Der Essener Vertragsrechtsanwalt ist da aber anderer Meinung. Wir werden dann sehen, wie die Sache ausgeht, alles andere macht keinen Sinn
Am Ende steht der TE mit 2 BMW da, die er bezahlen muss...
Ist doch gut, sowas kurbelt die Wirtschaft an. Der Anwalt verdient dabei auch was, vielleicht bestellt der ja auch einen BMW 😁
Bitte denke einmal den Fall, jemand bestellt ein Auto (mit Leasing oder Finanzierung), Lieferzeit 5 Monate. Bis 6 Wochen vor Produktion erlaubt der Hersteller die Änderung der Bestellung bezgl. der Ausstattung des Modells.
Wäre doch für den Händler sowie den Hersteller ziemlich blöde, wenn jemand nach 3,5 Monaten noch z.b. die Sitzheizung hinten und die Lenkradheizung dazu bucht, die längst abgelaufene Widerrufsfrist neu beginnt?
Ich bin kein RA, aber ich denke einfach nur rational und logisch.
An deiner Stelle wäre ich mir nicht so sicher, das Autohaus verhält sich a-typisch und die kennen die Gesetze. Und was ein Richter dazu meint, ist ganz ungewiss...
Zitat:
@holti1 schrieb am 19. November 2015 um 19:38:23 Uhr:
Das Auto wurde aus Versehen mit Handschaltung bestellt. Eine Woche später ist das aufgefallen und es wurde mit dem Verkäufer vereinbart, die Handschaltung durch die Sportautomatik zu ersetzen. Hier wurde ein neuer Leasingvertrag mit einer höheren Rate zugesandt.
Wer hat das Versehen zu vertreten?
Der Leasinvertrag mit der Automatik ist kein neuer Vertrag, sondern ein Änderungsvertrag.
Diesen muss man nicht unterschreiben und dann gilt wieder der alte Vertrag.
O.
Der fährt schon BMW
Zitat:
@pk79 schrieb am 19. November 2015 um 19:59:29 Uhr:
Am Ende steht der TE mit 2 BMW da, die er bezahlen muss...
Ist doch gut, sowas kurbelt die Wirtschaft an. Der Anwalt verdient dabei auch was, vielleicht bestellt der ja auch einen BMW 😁
Das Versehen hat der Kunde zu vertreten, dafür gibt es ja die Auftragsbestätigung.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. November 2015 um 11:32:24 Uhr:
Im Allgemein wird diese bejaht werden.
Hoffen wirs für den TE.
Wenn nicht, freut sich seine Frau nun eben über einen schicken neuen Zweitwagen (mit Automatik).
Ich finde übrigens, der Threadtitel passt nun nicht mehr zum Thema. Vielleicht wäre
"Bearbeiten von BMW Niederlassung München Leasing / keine Kulanz nach Rücktritt ausserhalb der Widerrufsfrist "
passender?