ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. BMW Niederlassung München Leasing / kein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist möglich

BMW Niederlassung München Leasing / kein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist möglich

Aus gegebenem Anlass möchte ich davor warnen, Verträge mit der BMW Niederlassung München innerhalb der Widerrrufsfrist zu stornieren. Leider ist der Verkäufer so provisionsfixiert, dass ein Rücktritt selbst innerhalb der Widerrufsfrist nicht akzeptiert wurde. Das haben wir nämlich gemacht, weil es in einer anderen BMW Niederlassung einen viel besseren Preis für das Auto gab.

Die Sache liegt nun beim Anwalt, der sich halb totgelacht hat ob deren Geschäftsgebaren.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Prozess zu verlieren beziffert er mit unter 1%!

Leider trübt das so ein bisschen die Vorfreude, Christian hat aber einen Superpreis gemacht. also gibt es am 30.11. das neue Auto aus Dreieich

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Die Sache liegt nun beim Anwalt, der sich halb totgelacht hat ob deren Geschäftsgebaren.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Prozess zu verlieren beziffert er mit unter 1%!

Ja so sind sie die Anwälte. Und wenn man dann doch verliert, dann drücken sie ihr Unverständnis über die seltsame Rechtsauffassung des Richters aus. Fakt ist: 9 von 10 Anwälten können nichts und deren Meinung ist kein Pfifferling wert. Ein lachender Anwalt alleine sollte daher kein Grund sein, blindlings in den Prozess zu gehen.

154 weitere Antworten
Ähnliche Themen
154 Antworten

Hier gibt es eine moralische und eine rechtliche Seite.

Moralisch gesehen finde ich, dass geschlossene Verträge erfüllt werden müssen.

Das Gleiche geschieht ja auch bei den Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite.

Diese werden ja auch zurückgefordert, obwohl vorher klar vereinbart.

Ich persönlich hätte meine Schwierigkeiten den Verkäufer / Bankberater nach solch einem Widerruf in die Augen zu schauen.

am 18. November 2015 um 7:18

Auf der anderen Seite kann und sollte man aus der Geschichte vor allem eines ableiten: Erst Angebote einholen, dann unterschreiben. Erspart einem viel Ärger und Arbeit.

Es fehlen auch Details.

War das Auto schon angemeldet, oder gar übergeben...

Ehrlich gesagt, kann ich mir sowas auch garnicht vorstellen. Egal wie, selbst Email reicht aus.

Stand der Wagen vor Ort ? Würde er nach Kundenwunsch bestellt?

Zitat:

Die Sache liegt nun beim Anwalt, der sich halb totgelacht hat ob deren Geschäftsgebaren.

Die Wahrscheinlichkeit, einen Prozess zu verlieren beziffert er mit unter 1%!

Ja so sind sie die Anwälte. Und wenn man dann doch verliert, dann drücken sie ihr Unverständnis über die seltsame Rechtsauffassung des Richters aus. Fakt ist: 9 von 10 Anwälten können nichts und deren Meinung ist kein Pfifferling wert. Ein lachender Anwalt alleine sollte daher kein Grund sein, blindlings in den Prozess zu gehen.

Welche Widerrufsfrist beim Leasing ?

am 19. November 2015 um 9:43

Die bei Kreditgeschäften.

Antwort von

Rechtsanwalt Jan Wilking

"Ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, hängt entscheidend davon ab, ob Ihr Leasingvertrag rechtlich als „entgeltliche Finanzierungshilfe" einzustufen ist und damit eine Anwendung der §§ 491ff BGB (die unter anderem ein gesetzliches Widerrufsrecht vorsehen) bejaht werden kann."

http://www.frag-einen-anwalt.de/...ht-bei-Privatleasing---f186297.html

am 19. November 2015 um 9:59

In meinem Vario-Credit Vertrag von Audi, stand die 14-tägige Kündigungsfrist ausführlich mit drin. Ist das nicht Standard, dass das dabei steht?

Es steht in den Vertragsunterlagen, hier geht es aber um Leasing ( Miete) und nicht um ein Kreditgeschäft in welcher Form auch immer.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. November 2015 um 10:48:34 Uhr:

Antwort von

Rechtsanwalt Jan Wilking

"Ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht, hängt entscheidend davon ab, ob Ihr Leasingvertrag rechtlich als „entgeltliche Finanzierungshilfe" einzustufen ist und damit eine Anwendung der §§ 491ff BGB (die unter anderem ein gesetzliches Widerrufsrecht vorsehen) bejaht werden kann."

http://www.frag-einen-anwalt.de/...ht-bei-Privatleasing---f186297.html

Im Allgemein wird diese bejaht werden.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. November 2015 um 11:17:10 Uhr:

Es steht in den Vertragsunterlagen, hier geht es aber um Leasing ( Miete) und nicht um ein Kreditgeschäft in welcher Form auch immer.

Auch bzw. gerade beim Leasíngvertrag gibt es das Widerrufsrecht.

Im SIXT-Leasing Vertrag ist explizit die Widerspruchsfrist aufgeführt und muss auch unterschrieben werden.

Dem Vertrag kann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden. Der Passus gilt für die gesamte Aktion - also nicht getrennt nach Neuwagenbestellung und Leasing...

Den Sixt-Vertrag hab ich gerade hier... ich bilde mir allerdings ein, bisher in jedem Finanzierungs- bzw. Leasingvertag diesen Passung gehabt zu haben! Bei den dazugehörigen Bestellungen bin ich mir nicht sicher.

Naja... wenn das drin steht, dann besteht keinerlei Notwendigkeit, dass der Vertragspartner dem zustimmt. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Willenserklärung und wenn dem Autohaus das nicht passt, dann kann es ja gerne seinerseits vor Gericht auf Vertragserfüllung klagen und sehen, was passiert. Wenn hier also nicht gerade die Rückerstattung einer Anzahlung im Raum steht, dann kann der TE der Sache wohl gelassen entgegen treten. Warum man dem Verkäufer - wie hier geschrieben - nicht mehr in die Augen sehen könnte sollte, erschließt sich mir hierbei nicht. Wenn es der Gesetzgeber vorsieht, dann ist das nun mal sein gutes Recht und wer das als Verkäufer persönlich nimmt, der hat sowieso den falschen Job.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. BMW Niederlassung München Leasing / kein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist möglich