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Rücktritt von Fahrzeugbestellung

Mercedes
Themenstarteram 18. Juli 2014 um 5:12

Guten Morgen,

Ich habe mir einen cla per Leasingvertrag bestellt.

Die Übernahme steht kurz bevor, nur bin ich leider auf Grund eines Schicksaalsschlags nicht mehr in der Lage das Fahrzeug zu bezahlen (sowohl Anzahlung als auch monatliche Rate).

Der Vertrag wurde nur per Email abgeschlossen, sprich ich habe die unterschriebenen Dokumente per Email versendet. Nun bei Abholung hätte ich noch einmal im Original unterschrieben müssen.

Weiteres Problem ich habe nie eine Bestellbestätigung erhalten und bei der Fahrzeug-Bestellung ist die Rede von akzeptierung der angehängten Neufahrzeugsverkaufsbedingungen. Nur sind diese Bedingungen nicht angehängt, ich gehe davon aus das dort die Vertragsstrafe festgelegt ist.

Zugelassen habe ich das Fahrzeug bereits, gibt es eine Möglichkeit für mich kostenfrei aus dem Vertrag zu kommen?

Beste Antwort im Thema

Ich hatte kürzlich mal in einem anderen Leasing/Finanzierungsthread geschrieben, dass der Barkauf eines Autos bedeutet, dass man in der Vergangenheit Konsumverzicht geleistet hat um den Betrag anzusparen. Leasing oder Finanzierung bedeutet, dass man ein Versprechen abgibt in Zukunft Konsumverzicht für das Auto zu leisten.

Da man zwar weiß, wie die Vergangenheit war, aber nicht sicher weiß, wie die Zukunft sein wird, birgt Leasing-Finanzierung ein gewisses Risiko. Dafür habe ich dann viel Kritik eingesteckt, weil man ja das alles absichern könne. Da mir nicht nach endlosen Diskussionen war, habe ich mich dann zurückgenommen. Aber offensichtlich ist es doch so, dass das Leben einen hin und wieder mit Situationen konfrontiert, die man eben nicht mit einberechnet.

Dir fehlt ein wenig die Fantasie yeahman, ich könnte Dir aus dem Stegreif diverse Schicksalsschläge nennen, gegen die man meist nicht versichert ist, die aber zum Einen die Barreserven verbrennen und gleichzeitig das verfügbare Einkommen für die Zukunft dezimieren.

Sie es, dass Vater/Mutter pflegebedürftige werden. Sei es, dass ein behindertes Kind zur Welt kommt, oder ein Kind durch einen Unfall behindert wird. Da muss dann mal schnell die Wohnung für Tausende von Euros umgebaut werden und ein Elternteil zum Pflegen zu Hause bleiben. Usw. usw.

So schlimm muss es aber nicht mal kommen. Es reicht schon, wenn Dir eines Morgens Deine Frau erzählt, dass sie sich in einen anderen verliebt hat und sich scheiden lassen möchte. Deine Barreserven gehen für Zugewinnausgleich und Rechtsanwalt/Gerichtskosten drauf und die geplante Leasingrate darfst Du dann als Unterhalt überweisen. Wenn Du dann noch ein Haus abbezahlen mußt, hast Du die absolut A...karte.

Ich denke nicht, dass uns der TE die Art des Schicksalsschlages offenbaren muss. Ich glaube ihm einfach mal, dass es so ist und er tut mir leid.

Denn er hat sich wohl Monate auf das neue Auto gefreut, kann es jetzt nicht übernehmen und wird dennoch auf ein paar Tausend Euro sitzenbleiben.

Daher wünsche ich ihm, dass er möglichst glimpflich aus der Sache rauskommt, auch wenn ich da so meine Zweifel habe. Denn wenn es wirklich ein Schicksalsschlag war, wird er noch deutlich größere Probleme haben, als das Auto, das er nicht abnehmen kann.

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Erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto, es wird dir noch lange am Bein hängen! Erstmal wenn du vorher schon kein Geld für die Anzahlung hast und jetzt die Anzahlung und schon die ersten Raten nicht zahlen kannst setz dich sofort mit dem Verkäufer in Verbindung! Der Vertrag ist rechtskräftig, und jetzt nur alles versuchen um aus den Vertrag zu kommen finde ich persönlich Link! Vorher gut überlegen und Handeln! Hoffentlich kann dir der Verkäufer helfen.

Themenstarteram 18. Juli 2014 um 6:39

Ohne Bestellbestätigung und den fehlenden Verkaufsbedingungen ist doch eine Vertragsstrafe hinfällig? Denn auf was soll sich denn diese beziehen?

am 18. Juli 2014 um 7:59

Gehe zu einen Rechtsanwalt und lass dich dort beraten. Sofern du das Fahrzeug als Verbraucher und tatsächlich ausschließlich über Fern- und Telekommunikationsmittel bestellt hast, könntest du möglicherweise ein Widerrufsrecht haben.

Solltest du auch kein Geld für einen Rechtsanwalt haben, informiere dich ggf. bei der örtlichen Verbraucherzentrale oder beantrage einen Beratungsschein.

Zitat:

Original geschrieben von ex0riz0r

Erstmal herzlichen Glückwunsch zum neuen Auto, es wird dir noch lange am Bein hängen! Erstmal wenn du vorher schon kein Geld für die Anzahlung hast und jetzt die Anzahlung und schon die ersten Raten nicht zahlen kannst setz dich sofort mit dem Verkäufer in Verbindung! Der Vertrag ist rechtskräftig, und jetzt nur alles versuchen um aus den Vertrag zu kommen finde ich persönlich Link! Vorher gut überlegen und Handeln! Hoffentlich kann dir der Verkäufer helfen.

Hast Du den Eingangspost vom TE gelesen?

Deine Antwort ist gelinde gesagt eine Frechheit. Der TE schreibt von einem Schicksalsschlag, den er nicht vorhersehen konnte. Wie kannst Du ihn so persönlich angreifen?

Ich sehe durchaus die Möglichkeit, dass der Vertrag nicht zustande gekommen sein könnte. Aber auch ich empfehle den Gang zum Anwalt. Vielleicht bist Du ja im ADAC, oder hast sogar eine Rechtsschutzversicherung. Auch ohne Rechtsschutzversicherung hilft der ADAC seinen Mitgliedern.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Zitat TE: "Zugelassen habe ich das Fahrzeug bereits"

Wenn er das Fahrzeug zugelassen hat, dann hat er ja auch schon die ZB II erhalten.

Habe daher erhebliche Zweifel, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

Kann letztendlich wohl nur ein Fachmann bewerten, der Einblick in alle Unterlagen hat.

Auf was bezieht sich der Te? Leasingvertrag oder Neuwagenkaufvertrag?

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat TE: "Zugelassen habe ich das Fahrzeug bereits"

Wenn er das Fahrzeug zugelassen hat, dann hat er ja auch schon die ZB II erhalten.

Habe daher erhebliche Zweifel, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

Kann letztendlich wohl nur ein Fachmann bewerten, der Einblick in alle Unterlagen hat.

Auf was bezieht sich der Te? Leasingvertrag oder Neuwagenkaufvertrag?

O.

Ok, das habe tatsächlich übersehen. Ich habe mich so sehr über die Geschmacklosigkeit des anderen Users geärgert, dass mir diese Tatsache tatsächlich entgangen ist.

Dann wird es in der Tat schwierig, aus dem Vertrag herauszukommen.

Wer rückt denn die Unterlagen zum Zulassen des Autos raus ohne die Anzahlung bekommen zu haben?

Ansonsten ist das natürlich eine sch... Situation und ich würde erstmal mit vernüftiger Kommunikation versuchen und im 2. Schritt mich von einem Anwalt beraten lassen.

am 18. Juli 2014 um 10:14

Ich sehe hier nur die Möglichkeit sich mit dem Leasinggeber ( Danke :rolleyes:) irgendwie gütlich zu einigen oder das Fahrzeug auf einer Leasingbörse anzubieten, beide Möglichkeiten sind wohl nur mit finanziellen Einbußen im Bereich einiger Tausender zu regeln.

Sollten allerdings nur weniger als 2 Wochen vergangen sein kannst du dich auf das Fernabsatzgesetz berufen und den Vertrag widerrufen. Ein Anwalt würde sich bei dem Streitwert von 40.000 € LP ? Warscheinlich Löcher in den Bauch freuen, das würde ich mir dreimal überlegen falls man keine RSV hat welche eine Deckungszusage gibt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Ich sehe hier nur die Möglichkeit sich mit dem Leasingnehmer irgendwie gütlich zu einigen oder das Fahrzeug auf einer Leasingbörse anzubieten, beide Möglichkeiten sind wohl nur mit finanziellen Einbußen im Bereich einiger Tausender zu regeln.

Sollten allerdings nur weniger als 2 Wochen vergangen sein kannst du dich auf das Fernabsatzgesetz berufen und den Vertrag widerrufen.

Du meinst Leasinggeber.

... ich kann mir offen gestanden nicht vorstellen, dass Du kostenfrei aus dem Vertrag rauskommst.

Du hast den Wagen zugelassen und durch die Zulassung und den Haltereintrag hat der Wagen schon mal heftig an Wert verloren. Es ist eben jetzt kein Neuwagen mehr, unabhängig davon, ob Du da schon dringesessen bist, oder nicht.

Der Vertragsabschluß wird vermutlich auch schon länger als zwei Wochen her sein, somit greift das Rücktrittsrecht wohl auch nicht mehr.

Ein Beratungsgespräch beim Anwalt orientiert sich noch nicht am Streitwert, so eines würde ich mal führen. Denn ich denke nicht, dass wir User hier Dir in so einer verzwickten Geschichte den richtigen Rat geben können.

Zitat:

Original geschrieben von nlink

Guten Morgen,

Weiteres Problem ich habe nie eine Bestellbestätigung erhalten und bei der Fahrzeug-Bestellung ist die Rede von akzeptierung der angehängten Neufahrzeugsverkaufsbedingungen. Nur sind diese Bedingungen nicht angehängt, ich gehe davon aus das dort die Vertragsstrafe festgelegt ist.

Ist das nicht Sache des Leasinggebers?

 

Da der TE wenig Finanzmittel zur Verfügung hat, sollte er zur Verbraucherberatung gehen. Eine Erstberatung gibt es zum Festbetrag von Rechtsanwälten und lotet schon mal die Möglichkeiten aus (Unterlagen mitbringen).

Themenstarteram 24. Juli 2014 um 6:46

Vielen Dank für die zahlreichen Ratschläge

Hier hat nicht zufällig wer Interesse an dem Leasingvertrag

Cla 250 sport (schwarz, sonderausstattung: harman kardon System, Rückfahrkamera, Drive Kit iphone 5)

48. Monate - 30.000km insgesamt

Monatliche Leasingrate 320€

Anzahlung: 8640€

1000km mehrnutzung würde 0,15% des Fahrzeugpreises Kosten. Das wären ca 67€.

Selbstverständlich würde ich einen angemessenen Bonus zahlen.

Entschuldige, aber dieser vereinbarten Fahrleistung wirst Du große Probleme bekommen, den Vertrag loszuwerden. Der Übernehmer wird mit einer großen Schlußzahlung rechnen müssen, oder er muss den Vertrag gleich anpassen und zahlt dann jeden Monat je nach tatsächlicher Fahrleistung 50 bis 150 Euro mehr.

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