BMW Leasingvetrag verkürzen

BMW i3 I01

Habe einen BMW i3 seit Oktober 2021 mit einem 36 Monat Leasingvetrag
Möchte den Leasingvetrag au 24 Monate verküzen
wie geht das?

27 Antworten

Trapos, sehe bitte nochmal nach, es ist eigentlich üblich, dass das Auto an den Verkaufenden zurück geht, also dem Händler. Und dieser bestimmt dann den Verkaufspreis. Man kann sicherlich interne Zusatzvereinbarungen mit dem Händler treffen, die aber den Leasingvertrag per se mit der BMW-Bank dann nicht betreffen.

Okay muss ich mir nochmal anschauen.
Bin eigentlich davon ausgegangen das für den Händler der Restwert zählt. UNd der wurde damals mit der Begründung E: Auto schwer einschätzbar sehr niedrig für mein ermessen angesetzt. Knapp 50,000,- Euro nach 24 Monate.
Das war für mich auch der Preis für den ich dann in 22 Monate das Auto kaufen kann, oder Basispreis für Leasingverlängerung.
Aber vielleicht von mir ein Denkfehler.
Werde der Sache nach gehen.

Zitat:

@harald335i schrieb am 19. Juni 2022 um 11:50:32 Uhr:


Trapos, sehe bitte nochmal nach, es ist eigentlich üblich, dass das Auto an den Verkaufenden zurück geht, also dem Händler. Und dieser bestimmt dann den Verkaufspreis. Man kann sicherlich interne Zusatzvereinbarungen mit dem Händler treffen, die aber den Leasingvertrag per se mit der BMW-Bank dann nicht betreffen.

Sicher?
Bei mir kam der Restwert von BMW anhand der Laufleistung. Der Händler hatte da keinen Einfluss drauf.
Ich kann auch bei BMW Leasing anrufen, und mir den Restwert geben lassen, der dann auf den Verkaufspreis angerechnet wird.
Der Händler selbst kann den Restwert künstlich erhöhen, indem er den Wiederverkaufswert ins Spiel bringt. Das ist dann seine Sache.

Sicher, Du hast es richtig beschrieben, die Leasing gibt den aktuellen Preis zum Rauskauf bekannt und den Restwert zum Leasing-Ende, gehören tut das Fahrzeug immer dem Händler, und aktueller Zeit-Wert und Fahrzeugwert haben bei vorzeitigem Ende immer erhebliche Unterschiede, die dann bei der Ablöse ausgeglichen werden müssen. Ich hab das schon mehrfach zelebriert, er war immer ein verdammt teures Spiel, nur weil man sich ein anderes Auto eingebildet hat.

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Ja, "leider" hat Harald recht. Bin da einer Fehlinformation meines Verkäufers auf den "Leim" gegangen.
Nach den 24 Monate zählt aktuelle Fahrzeugwert und nicht der Restwert.

Nimmt mir jetzt ein bischen die Freude am Fahren und fühle mich leicht über den Tisch gezogen.
Hätte man das Leasingangebot von Dezember im April der neuen Situation anpassen können.
So schönes Körberlgeld für BMW.
War leider zu naiv und habe auf die mündliche Zusage verlassen. War der Meinung gut Auto wird eh nach 24 Monaten zu 80% verlängert, dann ist schon viel Abgezahlt und die Rate wird dann wesentlich tiefer.
Irrglaube, sehr ärgerlich!

Zitat:

@harald335i schrieb am 20. Juni 2022 um 09:16:24 Uhr:


Sicher, Du hast es richtig beschrieben, die Leasing gibt den aktuellen Preis zum Rauskauf bekannt und den Restwert zum Leasing-Ende, gehören tut das Fahrzeug immer dem Händler, und aktueller Zeit-Wert und Fahrzeugwert haben bei vorzeitigem Ende immer erhebliche Unterschiede, die dann bei der Ablöse ausgeglichen werden müssen. Ich hab das schon mehrfach zelebriert, er war immer ein verdammt teures Spiel, nur weil man sich ein anderes Auto eingebildet hat.

Sicher, dass das Fahrzeug dem Händler gehört? Ich meine der Leasing-Bank gehört das Fahrzeug, da sie ja Leasinggeber ist.

Mein Händler des bestellten iX3 hat mir angeboten meinen jetzigen G31 bei ihm abzugeben. Sei kein Problem. Würde er kaum machen wenn das Fahrzeug dem Händler gehören würde bei dem ich den G31 geleast haben.

Zitat:

@stussy82 schrieb am 20. Juni 2022 um 11:22:29 Uhr:


Sicher, dass das Fahrzeug dem Händler gehört? Ich meine der Leasing-Bank gehört das Fahrzeug, da sie ja Leasinggeber ist.

Mein Händler des bestellten iX3 hat mir angeboten meinen jetzigen G31 bei ihm abzugeben. Sei kein Problem. Würde er kaum machen wenn das Fahrzeug dem Händler gehören würde bei dem ich den G31 geleast haben.

Richtig, das Fahrzeug ist rechtlich während der Laufzeit des Vertrags immer Eigentum des Leasinggebers und er trägt (bei einem Finanzierungsleasing mit km-Abrechnung) das Restwertrisiko. Unabhängig davon kann es zwischen Leasinggeber und Händler eine Rückkaufvereinbarung geben. Dann garantiert der Händler die Übernahme des Fahrzeugs nach Leasingende zum Restwert und dessen Vermarktung auf sein Risiko. Ich meine, bei BMW ist i.d.R. die Vermarktung über die Bank Standard, v.a. im Massengeschäft. Eine Rückkaufvereinbarung zwischen Bank und Händler hatte ich wissentlich nur mal bei einem Alpina; den wollte die BMW Bank nicht vermarkten, da zu speziell.

Ja, der Händler verkauft das Fahrzeug und die Leasing übernimmt die Finanzierung und stellt die Vorbedingungen. Während der Vertragszeit ist selbstverständlich die Leasing der Ansprechpartner für alle Dinge. Trotzdem wird das Auto bei einer vorzeitigen oder fristgerechten Auflösung immer dem Händler zurück gegeben, er ist der alleinige Übernahmepartner .

Zitat:

@harald335i schrieb am 20. Juni 2022 um 13:42:41 Uhr:


Ja, der Händler verkauft das Fahrzeug und die Leasing übernimmt die Finanzierung und stellt die Vorbedingungen. Während der Vertragszeit ist selbstverständlich die Leasing der Ansprechpartner für alle Dinge. Trotzdem wird das Auto bei einer vorzeitigen oder fristgerechten Auflösung immer dem Händler zurück gegeben, er ist der alleinige Übernahmepartner .

Jetzt haben sich unsere Beiträge überschnitten 🙂

Ohne Rückkaufvereinbarung zwischen Bank und Händler geht das Fahrzeug zurück an die Bank. Dann kannst Du es auch bei jedem BMW Händler abgeben. Die gehen auf den Transporter und werden zu zentralen Sammelpunkten gefahren und dort verkauft.

Mit Rückkaufvereinbarung geht die Rückgabe m.E. nur beim ausliefernden Händler, denn er vermarktet das Fahrzeug.

Dies ist leider nicht richtig, bei BMW übernimmt immer der Händler, der verkauft hat,am Ende das Fahrzeug.Ich brauchte damals bei einer vorzeitigen Rückgabe an einen anderen BMW-Händler extra die Genehmigung des ausliefernden Händlers, das Auto dort in Zahlung zu geben.
Dein Modell beschreibt die Rückgabe an offene Leasinggesellschaften.

Ja sind auch "komische " Zeiten. Früher war man froh sich keine Gedanken zu machen um Restwert und Auto einfach abzugeben.
Jetzt ärgere ich mich das ich kein Recht habe das Fahrzeug nach 24 Monaten zum Restwert zu kaufen oder mit den Wert weiter zu leasen. Sondern nur Marktwert.
Einziger "Vorteil" ist sollte ich aus irgend einen Grund (Montagsauto etc...) schon nach 12 Monate das Fahrzeug retour geben, dürfte das eher kein Problem sein.
Momentan bietet mein Freundlicher meinen Vorführer "Nachfolger" um 8000,- Euro teurer an.

Zitat:

@harald335i schrieb am 21. Juni 2022 um 10:00:29 Uhr:


Dies ist leider nicht richtig, bei BMW übernimmt immer der Händler, der verkauft hat,am Ende das Fahrzeug.Ich brauchte damals bei einer vorzeitigen Rückgabe an einen anderen BMW-Händler extra die Genehmigung des ausliefernden Händlers, das Auto dort in Zahlung zu geben.
Dein Modell beschreibt die Rückgabe an offene Leasinggesellschaften.

Wie ich bereits schrieb: Es gibt beide Varianten. Beim letzten Auto meiner Frau lief die Bestellung über eine Niederlassung, das Leasing über die BMW Bank und die Rückgabe war - ganz ohne Probleme oder vorherige Fragerei - bei einem freien BMW-Händler, bei dem wir den aktuellen i3s bestellt haben (Kommentar des Verkäufers damals: "Kein Problem, der geht eh an die Bank zur Vermarktung und wird bei uns dann abgeholt."😉.

Wo die Rückläufer an die Leasingbanken unterschiedlicher Hersteller am Ende landen, kann man z.B. hier sehen: Link Die verkaufen so gut wie nur Leasingrückläufer.

Zitat:

Jetzt ärgere ich mich das ich kein Recht habe das Fahrzeug nach 24 Monaten zum Restwert zu kaufen oder mit den Wert weiter zu leasen. Sondern nur Marktwert.
Einziger "Vorteil" ist sollte ich aus irgend einen Grund (Montagsauto etc...) schon nach 12 Monate das Fahrzeug retour geben, dürfte das eher kein Problem sein.
Momentan bietet mein Freundlicher meinen Vorführer "Nachfolger" um 8000,- Euro teurer an.

Ja, das scheint ein Überbleibsel aus der Zeit zu sein, als die i-Modelle von BMW noch ausschließlich im Agenturvertrieb angeboten wurden (damals auch ohne Rabatte). Auch, dass man nicht wie sonst bei BMW üblich, einige Zeit vorher und ohne Kosten aus dem Vertrag kann, wenn man wieder einen BMW nimmt. Ich war auch etwas baff, denn wir haben durchaus überlegt, unseren i3s zu übernehmen, da er Corona-bedingt extrem wenig km hat. Zum Marktpreis macht das aber keinen Sinn; da war die Bestellung eines neuen mit der aktuellen Förderung eindeutig besser.

Zitat:

@trapos10 schrieb am 21. Juni 2022 um 11:13:06 Uhr:


Ja sind auch "komische " Zeiten. Früher war man froh sich keine Gedanken zu machen um Restwert und Auto einfach abzugeben.
Jetzt ärgere ich mich das ich kein Recht habe das Fahrzeug nach 24 Monaten zum Restwert zu kaufen oder mit den Wert weiter zu leasen. Sondern nur Marktwert.
Einziger "Vorteil" ist sollte ich aus irgend einen Grund (Montagsauto etc...) schon nach 12 Monate das Fahrzeug retour geben, dürfte das eher kein Problem sein.
Momentan bietet mein Freundlicher meinen Vorführer "Nachfolger" um 8000,- Euro teurer an.

Natürlich müssen die Fahrzeuge grundsätzlich immer an den ausliefernden Händler zurück gegeben werden, es sei denn, wie schon beschrieben, es findet eine Vereinbarung zwischen den beiden dann involvierten Händlern statt. Meist reicht dazu ein einfaches Telefonat, es sei denn, es ist ein begehrtes Auto, dann wird es schwierig, weil dann kann der Händler, der das Auto verkauft hat, auf sein Rückgaberecht bestehen. Hatte ich auch schon.
Aber vielleicht meint man die zeitweiligen Sonderaktionen, wo BMW wegen zu hoher Anzahl von Leasing-Rückläufern und schlechter Marktlage tatsächlich einen Teil der Fahrzeuge übernommen hat und sich selber um deren Vermarktung gekümmert hat. Dies war aber, glaube ich, nur ein oder zweimal der Fall.

Trapos, im Grundsatz wird es meist so gehandelt, dass der vereinbarte Restwert normalerweise mit 10% vom Händler bei einem Rauskauf beaufschlagt wird. Jedoch habe ich es auch schon geschafft, das Fahrzeug mit 2% Aufschlag zu bekommen. Dies muss sein, da es sonst ohne Aufschlag ein Finanzkauf gewesen wäre, was steuerlich ganz erhebliche Auswirkungen hätte. Ich würde da mal im Vorfeld mit meinem Händler sprechen und vielleicht kannst du da bereits was vereinbaren. Es ist ja von dem Leasingvertrag unabhängig. Übrigens kann dann eine Forstsetzung des Leasings jederzeit erfolgen, aber halt als neuer Vertrag zu den dann gültigen Konditionen, wenn nicht der Händler den Leasingrückläufer schon anderweitig verplant hat.

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