BMW K100 RS Reparatur/Instandsetzung
Hallo Zusammen🙂
Ich bin recht neu hier im Forum und zudem auch (bald) ein Neulenker.
Ich habe leider kein Thema zu meiner Frage gefunden, deshalb habe ich hier ein neues Thema erstellt..
Da ich auf der Suche nach einem passenden Motorrad (Arbeitsweg und Spritztouren) bin, haben mir auch Motorräder im Cafe Racer/Scrambler Stil direkt gefallen. Besonders die umgebauten BMW Modelle.
Ich habe hier einen K100 RS Jg. 1991 mit knapp 75'000 km für sehr günstige CHF 1800.- (knapp 1'700 €) gefunden. Vom Look her bin ich direkt verliebt in das Motorrad. Jedoch gibt es ein paar Macken.
Hier ist der Originaltext aus dem Inserat:
"BMW K100 RS im Cafe Racer Look
Die BMW läuft, jedoch ist sie nicht eingelöst.
Es müssen noch gewisse Sachen gemacht werden für die MFK* wie z.B ABS Instandsetzung"
(* MFK in der Schweiz ist wie der TÜV bei euch).
Da ich ca 5-6k ausgeben will, habe ich mir gedacht, ich würde das Bike kaufen und dann diese Macken für ein paar Tausend beseitigen lassen. Jedoch kenn ich mich leider nicht sehr gut damit aus. Deshalb habe ich eine kleine Liste im Anhang, von den Mängeln die noch beseitigt werden müssen.
Was denkt Ihr, sollte ich mir den holen?
Falls ja, wieviel müsste ich noch ungefähr investieren?
Danke im Voraus für eure Antworten🙂
19 Antworten
Zitat:
@jmradtke schrieb am 14. April 2020 um 17:05:02 Uhr:
Der Umbau einer verkleideten K in eine Nackte birgt noch eine Spezialität: bei den unverkleideten K war die vordere Motorhalterung starr ausgeführt, bei RT, LT und RS war dagegen eine Gummilagerung verbaut, um Vibrationen zu entkoppeln. BMW hat damals im Umrüstkatalog das Entfernen der Verkleidung nur in Verbindung mit einem anderen Rahmen zugelassen. Argument war die fehlende Fahrstabilität ohne Verkleidung.Wenn Du einen TÜV-Prüfer hast, der sich daran noch erinnert, kann es aufwendig werden. Ob er sich dann auf eine selbstgebaute starre Lagerung einlässt, ist sein Ermessen. Alles, was nach Umrüstkatalog umgebaut wurde, ging immer ohne Probleme durch.
Gruß Jürgen
Das galt für die 2V, der Rahmen der 4V war sowieso anders ... 😉
Zitat:
Das galt für die 2V, der Rahmen der 4V war sowieso anders ... 😉
... und hatte immer vorne Gummilager. Bei den 4V habe ja keine unverkleidete K100 mehr. Oder erinner ich mich da falsch?
Der ANbau einer Verkleidung an eine Basis ist nur zulässig, wenn die vordere Mororhalterung gummigelagert ist .... das bedingt zwingend den Tausch des Rahmens!
https://drive.google.com/.../view?usp=drivesdk ... ab Seite 78 des Dokuments!
Das heisst im Umkehrschluss noch lange nicht, dass der ABbau der Verkleidung bei gummigelagerter vorderer Motorhalterung unzulässig ist!
-> Rahmen ohne Gummilagerung: nur ohne Verkleidung
-> Rahmen mit Gummilagerung: wahlweise mit oder ohne Verkleidung
->-> Da es die 4V nur mit Verkleidung = mit Gummilagerung gab, gibt es nur 4V-Rahmen mit Gummilagerung, die sowohl mit als auch ohne Verkleidung gefahren werden dürfen.
In der Praxis gibt es genug 4V-K100 sowie K11er, die zulässig als Basis ohne jegliche Verkleidung durch die Gegend rollen .... einige waren schon bei mir, 2 habe ich selber nach Umbau auf Basis durch die HU gebracht!
Zitat:
@jmradtke schrieb am 14. April 2020 um 17:05:02 Uhr:
BMW hat damals im Umrüstkatalog das Entfernen der Verkleidung nur in Verbindung mit einem anderen Rahmen zugelassen. Argument war die fehlende Fahrstabilität ohne Verkleidung.
Eher umgekehrt: fehlende Fahrstabilität bei nachträglichem Verkleidungsanbau ohne Gummilagerung
Den Passus des "Entfernens einer Verkleidung nur bei gleichzeitigem Rahmenwechsel auf starre Motorbefestigung" habe ich bisher noch nicht gefunden, vielleicht hab ich es auch einfach überlesen ... bzw. ist mir ein solches Dokument nicht bekannt. Wäre schön, wenn du mir das Dokument zur Vervollständigung meiner Sammlung zur Verfügung stellen könntest...
Zitat:
@AndreasDU schrieb am 14. April 2020 um 21:58:54 Uhr:
Der ANbau einer Verkleidung an eine Basis ist nur zulässig, wenn die vordere Mororhalterung gummigelagert ist .... das bedingt zwingend den Tausch des Rahmens!https://drive.google.com/.../view?usp=drivesdk ... ab Seite 78 des Dokuments!
Das heisst im Umkehrschluss noch lange nicht, dass der ABbau der Verkleidung bei gummigelagerter vorderer Motorhalterung unzulässig ist!
-> Rahmen ohne Gummilagerung: nur ohne Verkleidung
-> Rahmen mit Gummilagerung: wahlweise mit oder ohne Verkleidung->-> Da es die 4V nur mit Verkleidung = mit Gummilagerung gab, gibt es nur 4V-Rahmen mit Gummilagerung, die sowohl mit als auch ohne Verkleidung gefahren werden dürfen.
In der Praxis gibt es genug 4V-K100 sowie K11er, die zulässig als Basis ohne jegliche Verkleidung durch die Gegend rollen .... einige waren schon bei mir, 2 habe ich selber nach Umbau auf Basis durch die HU gebracht!
Zitat:
@AndreasDU schrieb am 14. April 2020 um 21:58:54 Uhr:
Zitat:
@jmradtke schrieb am 14. April 2020 um 17:05:02 Uhr:
BMW hat damals im Umrüstkatalog das Entfernen der Verkleidung nur in Verbindung mit einem anderen Rahmen zugelassen. Argument war die fehlende Fahrstabilität ohne Verkleidung.Eher umgekehrt: fehlende Fahrstabilität bei nachträglichem Verkleidungsanbau ohne Gummilagerung
Den Passus des "Entfernens einer Verkleidung nur bei gleichzeitigem Rahmenwechsel auf starre Motorbefestigung" habe ich bisher noch nicht gefunden, vielleicht hab ich es auch einfach überlesen ... bzw. ist mir ein solches Dokument nicht bekannt. Wäre schön, wenn du mir das Dokument zur Vervollständigung meiner Sammlung zur Verfügung stellen könntest...
Ich habe genau dieses Dokument vor etwa 15 Jahren zum TÜV zur Vorbesprechung mitgenommen. Der TÜV-Ingeneur hat es anders ausgelegt als Du (und offenbar andere Prüfer). Er meinte "ohne Verkleidung nur mit starrer Lagerung", auch wenn der Abbau von BMW nicht als Umrüstung beschrieben war. Er hat sich auf eine Information von BMW mit dem Hinweis auf die Fahrstabilität bezogen, die er offenbar auf Nachfrage vom Werk erhalten hat. Ich habe damals von dem Projekt Abstand genommen und es nicht weiter verfolgt.
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Zitat:
@jmradtke schrieb am 14. April 2020 um 17:05:02 Uhr:
BMW hat damals im Umrüstkatalog das Entfernen der Verkleidung nur in Verbindung mit einem anderen Rahmen zugelassen.
Zitat:
@jmradtke schrieb am 14. April 2020 um 23:58:22 Uhr:
Der TÜV-Ingeneur hat es anders ausgelegt als Du (und offenbar andere Prüfer). Er meinte "ohne Verkleidung nur mit starrer Lagerung ...
Mmmmh... was denn nu? .... Fakten, Auslegung, Meinung ... offenbar ... wenn der Prüf-Ing was meint, heisst das erst einmal nix. Wenn ich allein die Bildersuche bemühe, finde ich genug Beispiele ... ich denke, du hattest den falschen Prüfer .... zumal es in diesem Dokument lediglich um den Anbau, nie um den Abbau einer Verkleidung geht ....
Morgen bin ich wegen einem völlig anderen Projekt bei meinem §21-er .... Bilstein gibt das Gewindefahrwerk nur mit Serienfelgen frei, ich hab aber was Grösseres drauf auf dem Golf3 GTI 16V .... in dem Zuge werde ich nochmal mit ihm drüber sprechen ... wird bei uns eh ein längerer "Termin" ... ich denke aber nicht, dass es da inzwischen was Neues gibt!