BMW-Jahreswagen bei J&K

BMW 3er E46

Hi,

ich habe vor kurzem das BMW-Jahreswagenangebot bei Juetten und Koolen entdeckt. Die Preise finde ich sehr günstig, z.B. ein 320d touring mit Navigation Business und Comfort-Paket für ~20t€.
Ich finde jedoch nirgends Infos über die Herkunft dieser Fahrzeuge. Die Menge der Fahrzeuge mit gleicher Ausstattung lässt wohl auf einen Autovermieter schliessen. Weiß da jemand was genaueres?

Danke

jpfi

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von bufferm44


Hm, das sind - sagen wir mal an 150 Tagen vermietet - NP von mir aus 10.000 Euro, 4000 Euro Verlust durch Wertminderung.
Müssten also 26,60 Euro pro Tag reinkommen um +/- 0,00 zu machen... Auf Malle kostet ein 10000 Euro-Wagen sogar weniger, vor allem wenn man ihn ne Woche nimmt...
Bei nem BMW, NP 30000 wären es fast 80 Euro pro Tag. Wo bleibt da der Gewinn für die Vermieter?!

Yep, da hast Du was vergessen 😁

Ich kriege beispielsweise bei Daimler schon mehr als 30% auf den Listenpreis, obwohl ich nur etwa drei Transporter pro Jahr kaufe.
Da kannst Du mal von ausgehen, dass die grossen Vermieter mindestens 50% bekommen.
Schliesslich ist das Vermietgeschäft auch gleichzeitig Werbung für die Autohersteller.

Die genaue Kalkulation der Vermieter werden wir wohl nicht erfahren, schliesslich kostet auch die Versicherung für einen Mietwagen nicht gerade wenig, und eine Auslastung von 150 Tagen im Halbjahr ist wohl zu hoch gegriffen.
Nur eins ist sicher: Sie legen nicht drauf 😉

Zitat:

Original geschrieben von jpfi


...
aber dass diese Fahrzeuge Mietfahrzeuge waren ist wohl eindeutig.

jpfi

Hi.

wenn ein Händler ggü. einem Endverbraucher verschweigt, dass es sich um ein Taxi oder Selbstfahrervermietfahrzeug ( so der Amtsname für Mietauto), so ist der Kaufvertrag angreifbar. Dies sind Eigenschaften (wie Unfall / Anzahl der Vorbesitzer) die gemacht werden müssen. Sollte es nicht oder unwahr im Kaufvertrag stehen würde ich mir ernsthaft überlegen, ob Du dagegen nicht vorgehst. Schliesslich hat Dein Kaufgegensatnd zum Zeitpunkt des Übergangs auf dich einen ernormen Sachmangel (zumindest nach BGB, das Auto kann trotzdem einsame Spitze sein)
Du hast in diesem Fall diverse Möglichkeiten. Siehe hierzu die Schuldrechtsreform. BGB §§ 434ff.

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