BMW i4 Kaufberatung

BMW i4 I04

In diesem Thread können Fragen zur Bestellung, Ausstattung und Fahrzeugkonfigurationen diskutiert werden.

Gruß
Zimpalazumpala

681 Antworten

Für alle Dienstwagenfahrer relevant:

Das Wachstumschancengesetz wurde durch den Bundestag verabschiedet.

Statt der Anhebung der Schwelle für die 0,25%/0,5% Versteuerung von bisher 60.000 Euro BLP auf 80.000 Euro gemäß Regierungsentwurf, wurde nun "nur" eine Anhebung auf 70.000 Euro verabschiedet.

Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Und wird das auch rückwirkend gelten oder nur für Neuzulassung ab 2024?

zum Glück! ich hatte mich schon auf Zweifel eingestellt, wenn ich "nur" 5000€ über der Grenze gelegen hätte, so ist das Gap ausreichend und es ist mir deutlich egal... ;-)

Zitat:

@MaxPaul90 schrieb am 20. November 2023 um 14:56:52 Uhr:


Und wird das auch rückwirkend gelten oder nur für Neuzulassung ab 2024?

Es wird nur Anwendung finden für Kraftfahrzeuge, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, also keine Rückwirkung.

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Update:

Der Bundesrat hat nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen, das Gesetz ist noch nicht durch.

Zitat:

@Xentres schrieb am 20. November 2023 um 14:40:25 Uhr:


Für alle Dienstwagenfahrer relevant:

Das Wachstumschancengesetz wurde durch den Bundestag verabschiedet.

Statt der Anhebung der Schwelle für die 0,25%/0,5% Versteuerung von bisher 60.000 Euro BLP auf 80.000 Euro gemäß Regierungsentwurf, wurde nun "nur" eine Anhebung auf 70.000 Euro verabschiedet.

Der Bundesrat muss noch zustimmen.

In welche Richtung tendiert denn der Bundesrat dass er nicht zugestimmt hat?

Was meinst du?

Dem Bundesrat sind die steuerlichen Entlastungen durch das Wachstumschancengesetz und somit die resultierenden Kosten (Mindereinnahmen) und auch der bürokratische Aufwand zu hoch.

Dabei geht es aber primär um die ganzen neuen Abschreibungsmöglichkeiten durch Unternehmen.

Das Thema "Anhebung der BLP-Schwelle bei E-Firmenwagen" läuft da irgendwo auf der Rangliste ganz weit unten bzw. interessiert den Bundesrat wahrscheinlich gar nicht richtig, hängt aber halt am Zipfel des ganzen Gesetzes mit dran.

Verstehe, Danke Dir

Ich finde es aber auch unnötig.

Man macht ja auch mit der halben Versteuerung einen sehr guten Schnitt und wer einen Dienstwagen für mehr als 60 k€ BLP bekommt, befindet sich jetzt auch nicht am unteren Ende der Nahrungskette, so dass man dieser Klientel nicht zwangsläufig ein Steuergeschenk machen muß.

Klar, zahlen wir alle nicht gerne mehr Steuern. Aber selbst mit 0,5% versteuert ist ein BEV-Dienstwagen noch ein sehr attraktives Angebot und weit unter den Kosten eines privat gehaltenen BEV.

Bitte die allgemeine Diskussion dazu ins OT-Thema.

Ich poste das hier nur immer, weil es für die Dienstwagenfahrer und i4-Interessenten Relevanz hat.

Hab gerade auf der Seite des Bundesrates zum Einspruch folgendes gefunden...??

Ab dem 1. September 2023 hat die Bundesregierung die Gewährung des
Umweltbonus für die Anschaffung von E-Autos an Unternehmen eingestellt;
seitdem sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Die Fortsetzung der
Gewährung des Umweltbonus auch an Unternehmer erscheint zur Steigerung
der Nachfrage betrieblicher Pkw, die keine CO2 Emissionen haben, sowie zur
Erreichung der gesetzten Klimaziele zielführender als eine gesetzliche
Anhebung des maximalen Bruttolistenpreises zur Erlangung der „ViertelBemessungsgrundlage“.
Um den Verkehrssektor darüber hinaus stärker an der Erreichung der
Klimaziele zu beteiligen, sollte bei den Hybrid-Pkw die Alternativmöglichkeit
in Form der bestehenden Kilometergrenze (Zulassung ab 1. Januar 2025:
mindestens 80 Kilometer Reichweite) zur Erlangung der „HalbenBemessungsgrundlage“ für die Privatnutzung von betrieblichen Pkw sowie die
Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer aufgehoben werden. Die „HalbeBemessungsgrundlage“ käme dann nur noch zur Anwendung, wenn das
Kraftfahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je
gefahrenen Kilometer hat.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0401-0500/433-23(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

@uschumann

Das hat nix mit der aktuellen Diskussion zu tun.

Vielleicht mal wieder was zum Thema Ausstattung & Konfiguration.

Wir haben bei unserem 40er bewusst das M Sportpaket "abgewählt". Sieht so etwas gediegener, klassischer aus.

Felgen sind die 18 LMR Doppelspeiche 853 Bicolor mit MB (3F6). Dafür ist aber das M Hochglanz Shadowline (760) Paket dran.

Anbei ein paar Bilder aus dem BMW Rendering zum Vergleich.

Screenshot-2023-12-05-at-21-39
Screenshot-2023-12-05-at-21-39
Screenshot-2023-12-05-at-21-38
+1

...denn das M-Sportpaket ist fast nur Optik und kostet Reichweite.

Das stimmt so nicht ganz, in meiner Konfiguration kostet der i4 mit M-Paket 330€ weniger, als wenn ich ihn ohne gekauft hätte. Dann fehlt aber noch immer das M-Lenkrad, welches ich nicht unter Optik, sondern unter Komfort einordne und der Dachhimmel in Anthrazit.

Tatsächlich gefällt mir die standard i4-Front fast besser, als die des M-Sportpaket. Naja, ich habe zumindest die i-Akzente behalten.

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