BMW i3 - Lieferzeit? Oder hat schon jemand einen bekommen?
Hallo,
was wird momentan beim BMW i3 als Lieferzeit genannt?
Hat schon jemand einen ausgeliefert bekommen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
ER IST DA!!!
Jetzt ist mein Morgan nicht mehr allein.
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161 Antworten
Hab gerade mal bei mobile.de geguggt:
BMW, Antrieb Elektro: Null
Noch nicht mal welche mit Aufzahlungsprämien (VK über Neupreis) oder Lieferverträgen drinnen.
Zitat:
Original geschrieben von Fix_mit_dem_Fox
Hab gerade mal bei mobile.de geguggt:
BMW, Antrieb Elektro: Null
Noch nicht mal welche mit Aufzahlungsprämien (VK über Neupreis) oder Lieferverträgen drinnen.
Hallo FixFox
in den Kaufverträgen ist formuliert, daß ein Weiterverkauf erst nach einer längeren Frist
möglich ist.
So soll wohl ein ungeregelter Handel mit Blindbestellungen erschwert werden.
Gruß
Aktuell wird von vier Monaten Lieferzeit gesprochen.
Quelle u.a. hier
Zitat:
Original geschrieben von walteri3
Hallo FixFox
in den Kaufverträgen ist formuliert, daß ein Weiterverkauf erst nach einer längeren Frist
möglich ist.
So soll wohl ein ungeregelter Handel mit Blindbestellungen erschwert werden.
Gruß
Die Klausel gilt für gewerblichen Handel. Privat könnte der am nächsten Tag weiter verkauft werden ...
Zitat:
Original geschrieben von LocutusB
Zitat:
Original geschrieben von walteri3
Hallo FixFox
in den Kaufverträgen ist formuliert, daß ein Weiterverkauf erst nach einer längeren Frist
möglich ist.
So soll wohl ein ungeregelter Handel mit Blindbestellungen erschwert werden.
Gruß
Die Klausel gilt für gewerblichen Handel. Privat könnte der am nächsten Tag weiter verkauft werden ...
sorry, aber das macht keinen Sinn. Nach deiner Aussage wäre dem gewerblichen Handel der Weiterverkauf untersagt. Was soll dann der Händler mit den Dingern machen?
Du meinst eher den Markt der Großkunden- und Firmenverträge, oder?
Gilt selbstverständlich nicht für die i Agenten. Aber als Händler jetzt 10 bestellen und die dann anschließend direkt weiter zu Verkaufen soll diese Regelung verhindern. Betriff also durchaus alle BMW (Vertrags) Händler die keine i Agenten sind ...
Zitat:
Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von vier Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs 4. weiterzuverkaufen, es sei denn, dass dieser Verkauf nicht zu kommerziellen Zwecken durchgeführt wird. Wird das Fahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung zu gewerblichen Zwecken oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer verkauft, ist der Käufer dem Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 15 % des Nettokaufpreises verpflichtet.
Zitat:
Original geschrieben von LocutusB
Gilt selbstverständlich nicht für die i Agenten. Aber als Händler jetzt 10 bestellen und die dann anschließend direkt weiter zu Verkaufen soll diese Regelung verhindern. Betriff also durchaus alle BMW (Vertrags) Händler die keine i Agenten sind ...
Zitat:
Original geschrieben von LocutusB
Zitat:
Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten und das Fahrzeug nicht innerhalb von vier Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs 4. weiterzuverkaufen, es sei denn, dass dieser Verkauf nicht zu kommerziellen Zwecken durchgeführt wird. Wird das Fahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung zu gewerblichen Zwecken oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer verkauft, ist der Käufer dem Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 15 % des Nettokaufpreises verpflichtet.
aha... okay... könnte sein. nur frage ich mich, wieso ein normaler BMW-Vertragshändler einen i3 kaufen sollte, wenn er danach eh nicht die "Lizenz zum Töten" äh... handeln hat?
man schafft sich doch Vorführwagen nur an, um diese im Verkauf zu fördern.
Vorführ-i3s wird es aber auch nur bei den i Agenten und nicht bei den "normalen" Händlern geben. Dort sollen dann ja auch schon die CCS-Ladestationen stehen und theoretisch steht extra geschultes Personal für die Beratung zur Verfügung ...
Aber was soll dann der Vertragspassus in den Verträgen für Händler, die kein BMW i Agent sind?
erschließt sich mir nicht.
Die i-Agenten dürfen und sollen ja verkaufen, die anderen eben nicht und brauchen deshalb keine Einschränkung des Wiederverkaufs. ziemlich undurchsichtig, aber eigentlich auch nicht relevant für mich.
Irgendwie blick ich jetzt nicht mehr durch ;)
Dürfen demnach auch normale Vertragshändler i3 anbieten und bei Werkstattaufenthaten muss dann auf einen Agent ausgewichen werden?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von i3-ext
Irgendwie blick ich jetzt nicht mehr durch ;)
Dürfen demnach auch normale Vertragshändler i3 anbieten und bei Werkstattaufenthaten muss dann auf einen Agent ausgewichen werden?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
aha... okay... könnte sein. nur frage ich mich, wieso ein normaler BMW-Vertragshändler einen i3 kaufen sollte, wenn er danach eh nicht die "Lizenz zum Töten" äh... handeln hat?
man schafft sich doch Vorführwagen nur an, um diese im Verkauf zu fördern.
Auch die Händler sind Agenten und vermitteln die Fahrzeuge nur. Somit kauft/verkauft ein Händler (Agent) die Autos nicht, diese Vertragsbeziehung besteht immer zwischen BMW und Endkunde.
Demzufolge wird kein Händler einen i3 zur Vorführung etc. kaufen sondern nur von BMW gestellt kriegen.
Das klassische Vertriebsmodell gilt / gibt es bei BMW i nicht.
Zur ursprünglichen Frage: Ab 16.11. wird das Fahrzeug erst verkauft, wie sollte schon jemand einen haben?
Nein, man konnte schon im September einen i3 verbindlich beim i Agenten bestellen. Das wurde mir von meinem i Agenten bestätigt. Ab 16.11. ist die Vorstellung beim i Agenten und die Auslieferung beginnt.
Zitat:
Original geschrieben von br403
Nein, man konnte schon im September einen i3 verbindlich beim i Agenten bestellen. Das wurde mir von meinem i Agenten bestätigt. Ab 16.11. ist die Vorstellung beim i Agenten und die Auslieferung beginnt.
Bestellen ist ja nicht gleich kaufen:-)
Du meinst ausliefern.