BMW Gewährleistung
Habe mal eine Frage, die mich etwas nach dem Neukauf beunruhigt (hoffentlich zu Unrecht). In verschiedenen Vergleichtests zwischen BMW und anderen Autos wird des öfteren angesprochen, dass andere 2 Jahre Garantie geben, BMW jedoch 2 Jahre Gewährleistung, was ab und zu negativ bewertet wird. Zum Beispiel auf dieser Seite findet sich so ein Vergleich : http://www.autobild.de/test/neuwagen/artikel.php?artikel_id=12989
Was ist die BMW Gewährleistung bei Neuwagen denn nun eigentlich ? Ist es tatsächlich so, dass nur bei der Übernahme festgestellte Mängel übernommen werden ?
Beispiel : Wenn nach 1,5 Jahren ein Fensterhebermotor kaputt ist, greift dann die Gewährleistung nicht (was bei einer normalen Garantie ja sicher der Fall wäre) ?
23 Antworten
Erst mal gibts da diese Seite: http://www.google.de/search?...
und außerdem gibts bei BMW eine HÄNDLERgarantie!
Ich habe meinen 3er von einem Werksangehörigen gekauft und es gab bislang beim örtlichen Händler keinerlei Probleme.
Es wurde bisher alles anstandslos geregelt und ein kostenloser Leihwagen während dem Aufenthalt in der Werkstatt ist selbstverständlich.
edit...Mist falsch geklickt
@BL|zZard Genau diese Seiten habe ich vorher auch alle durchgelesen, und genau deshalb hier gefragt, weil dort überall steht, bei Gewährleistung müsse man ab 6 Monaten selbst beweisen, dass der Defekt schon seit Übernahme bestehe. Habe aber mittlerweiler auf der Rückseite des Kaufvertrags gelesen, dass es sowohl GWL als auch Herstellergarantie gibt.
Bleibt nur noch die Frage, warum versch. Autozeitungen bemängeln, es gäbe nur GWL. Aber na gut, bei Artikeln aus bsp. Autobild muss man sich bei sowas vielleicht nicht wundern.
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Zitat:
Original geschrieben von yreiser
@BL|zZard Genau diese Seiten habe ich vorher auch alle durchgelesen, und genau deshalb hier gefragt, weil dort überall steht, bei Gewährleistung müsse man ab 6 Monaten selbst beweisen, dass der Defekt schon seit Übernahme bestehe. Habe aber mittlerweiler auf der Rückseite des Kaufvertrags gelesen, dass es sowohl GWL als auch Herstellergarantie gibt.
Bleibt nur noch die Frage, warum versch. Autozeitungen bemängeln, es gäbe nur GWL. Aber na gut, bei Artikeln aus bsp. Autobild muss man sich bei sowas vielleicht nicht wundern.
Verstehe ich auch nicht.
Unser Wagen ist über Sixt geleast, also nicht mal bei einem Händler gekauft worden. Trotzdem werden nächste Woche die Bremsbeläge "auf Garantie" abgekantet...gibt also doch eine 😉
Ja das mit der Gewährleistung ist eine ganz tolle Sache.
Ein BMW hat tatsächlich ab dem ersten Tag nur Gewährleistung und hat alle Garantieansprüche auf den Händler übertragen.
Das bedeutet im Bedarfsfall, dass wenn der Händler Pleite geht die Garantieansprüche zum Teufel sind.
Des weiteren kann man sich natürlich gut vorstellen wie einem der Händler bei Gewährleistungsansprüchen hilft, wenn Er die Leistungen dazu übernehmen muss.
Ich hatte dies erst nach dem Kauf realisiert und konnte es selbst dann nicht glauben. Jetzt habe ich es sol langsam realisiert. BMW hat sich aus den Garantieansprüchen komplett freigekauft.
Gewährleistung tritt nur in Kraft, wenn man als Käufer nachweisen kann, dass der Schaden bereits zur Übergabe des Fahrzeuges bestanden hat. Bei Gewährleistung ist der Käufer nachweispflichtig.
Natürlich kann man nun denken: Nun bei BMW wird man sicherlich interessiert sein, Schadensfälle ordentlich zu regeln. Doch weit gefehlt.
Mir selbst ist es vor 5 Jahren passiert. Ich fuhr meinen damaligen BMW 540iA über die Strasse und plötzlich machte es Bumm. Die Antriebswelle war gerissen beim Kilometerstand 110.000KM.
Nachdem der Kulanzantrag abgelehnt worden war, hatte ich mich auf das was ich bei Mercedes gelernt habe besonnen und das Kundendienstzentrum angeschrieben.
Von dort habe ich nur einen frechen Rückruf erhalten, dass man bei einem BMW ab 100.000KM damit rechnen muss das der Wagen auseinander fällt. Ich habe den Mann am Telefon noch einmal wortwörtlich wiederholt, damit Er vielleicht kapiert was Er gerade gesagt hat. Doch der Mann blieb beharrlich bei seiner Meinung.
Erst ein Brief an die Marketingabteilung, hat eine neue Reaktion bewirkt. Der gleiche Mann bemühte sich diesmal mit mir diplomatischer zu sprechen. Blieb aber generell bei seiner Haltung und hat mir 50% Kostenübernahme angeboten. Ich war damit natürlich noch nicht zufrieden und konnte mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich unter diesen Gesichtspunkten mir einen erneuten Kauf eines BMW doch nochmal überdenken müsste. Daraufhin hat der Mann seine Maske fallen lassen und mir damit gedroht, dass man dann von der Kostenbeteiligung natürlich wieder absehen werde.
Eingeschüchtert beendete ich das Gespräch, da ich auf die 50% nicht verzichten wollte.
Zitat:
Original geschrieben von rene_donner
Ja das mit der Gewährleistung ist eine ganz tolle Sache.
Ein BMW hat tatsächlich ab dem ersten Tag nur Gewährleistung und hat alle Garantieansprüche auf den Händler übertragen.
Das bedeutet im Bedarfsfall, dass wenn der Händler Pleite geht die Garantieansprüche zum Teufel sind.Des weiteren kann man sich natürlich gut vorstellen wie einem der Händler bei Gewährleistungsansprüchen hilft, wenn Er die Leistungen dazu übernehmen muss.
Ich hatte dies erst nach dem Kauf realisiert und konnte es selbst dann nicht glauben. Jetzt habe ich es sol langsam realisiert. BMW hat sich aus den Garantieansprüchen komplett freigekauft.
Gewährleistung tritt nur in Kraft, wenn man als Käufer nachweisen kann, dass der Schaden bereits zur Übergabe des Fahrzeuges bestanden hat. Bei Gewährleistung ist der Käufer nachweispflichtig.
Natürlich kann man nun denken: Nun bei BMW wird man sicherlich interessiert sein, Schadensfälle ordentlich zu regeln. Doch weit gefehlt.
Mir selbst ist es vor 5 Jahren passiert. Ich fuhr meinen damaligen BMW 540iA über die Strasse und plötzlich machte es Bumm. Die Antriebswelle war gerissen beim Kilometerstand 110.000KM.
Nachdem der Kulanzantrag abgelehnt worden war, hatte ich mich auf das was ich bei Mercedes gelernt habe besonnen und das Kundendienstzentrum angeschrieben.
Von dort habe ich nur einen frechen Rückruf erhalten, dass man bei einem BMW ab 100.000KM damit rechnen muss das der Wagen auseinander fällt. Ich habe den Mann am Telefon noch einmal wortwörtlich wiederholt, damit Er vielleicht kapiert was Er gerade gesagt hat. Doch der Mann blieb beharrlich bei seiner Meinung.
Erst ein Brief an die Marketingabteilung, hat eine neue Reaktion bewirkt. Der gleiche Mann bemühte sich diesmal mit mir diplomatischer zu sprechen. Blieb aber generell bei seiner Haltung und hat mir 50% Kostenübernahme angeboten. Ich war damit natürlich noch nicht zufrieden und konnte mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass ich unter diesen Gesichtspunkten mir einen erneuten Kauf eines BMW doch nochmal überdenken müsste. Daraufhin hat der Mann seine Maske fallen lassen und mir damit gedroht, dass man dann von der Kostenbeteiligung natürlich wieder absehen werde.Eingeschüchtert beendete ich das Gespräch, da ich auf die 50% nicht verzichten wollte.
Ist die Antriebswelle innerhalb von 2 Jahren gerissen?
Nein! 1 Monat danach. Deshalb war dies ein reiner Kulanzfall.
Damals gab es jedoch noch Garantie.
Zitat:
Original geschrieben von rene_donner
Ja das mit der Gewährleistung ist eine ganz tolle Sache.
Ein BMW hat tatsächlich ab dem ersten Tag nur Gewährleistung und hat alle Garantieansprüche auf den Händler übertragen.
Das bedeutet im Bedarfsfall, dass wenn der Händler Pleite geht die Garantieansprüche zum Teufel sind.
...
Gewährleistung tritt nur in Kraft, wenn man als Käufer nachweisen kann, dass der Schaden bereits zur Übergabe des Fahrzeuges bestanden hat. Bei Gewährleistung ist der Käufer nachweispflichtig.
...
Mein Lieblingsthema!
Das ist so nicht ganz richtig.
Man kann seine Gewährleistungsansprüche beim Verkäufer sowie bei jedem von BMW dazu "ermächtigten" Händler geltend machen, ich schätze mal, damit sind alle BMW Vertagshändler gemeint.
Auch der zweite Punkt stimmt so nicht ganz. Grundsätzlich muss schon der Käufer den Mangel nachweisen. Jedoch gibt es eine gesetzlich geregelte Vermutung, dass ein Mangel, der innerhalb eines halben Jahres auftritt, schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden hat. BMW hat in seinen AGBs geregelt, dass diese Vermutung volle 2 Jahre gilt (Wenn man Reparatur verlangt - sonst 1 Jahr).
Somit greift diese Vermutung während der vollen 2 Jahre, die man Gewährleistung hat. Dies muss der Verkäufer/Händler dann widerlegen.
Grüße south
Das hört sich ja spannend an.
Vielleicht sollte da BMW gleich eine Rechtschutzversicherung mit verkaufen, damit man dann den ganzen Ärger beim Rechtsanwalt abladen kann.
im Zweifel siehts schlecht aus
Auch für mich ist das ein wichtiges Thema. Der "Service" beim Händler weiß das mit den 6 Monaten ganz genau. Dieser Zeitraum gilt übrigens nur, wenn man als Käufer Verbraucher ist. Ansonsten ist man praktisch auf die Kulanz von BMW angewiesen. Nach der Rspr. ist es so, dass der Käufer darlegen und beweisen muss, dass der Mangel oder die den Mangel begründende Fehlerursache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.
Nehmen wir mal den - wohl nicht ganz seltenen - Turboladerschaden beim Diesel (mich hats vor 1 Monat erwischt-bei meinem E46-320d). Wenn der Händler den Schaden nicht als Gewährleistung anerkennt und BMW nicht zahlt, kann ich nur nen Sachverständigen beauftragen, der das prüft. Das Kostenrisiko trage ich.... (übrigens auch das Risiko, dass der Gutachter keinen Materialfehler feststellt). Vor Gericht zählt dieses Gutachten übrigens nicht so viel wie das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - d.h., wenn man sicher gehen will, müsste man klagen oder eine gerichtliches Beweisverfahren anstrengen.
Alles total kompliziert und ich denke, bei nem Neuwagen wirds in der Regel keine Probleme geben. Entscheidend ist, dass man keinen Anspruch mehr hat, sondern - aus meiner Sicht - darum bitten muss, dass BMW doch kulant ist.
Ich bin wegen dem Thema echt am Überlegen, ob ich mir als nächsten Dienstwagen nen E90 bestelle oder vielleicht doch irgend ne Marke, die mehr Vertrauen in ihre Produkte hat.
Re: im Zweifel siehts schlecht aus
Zitat:
Original geschrieben von ridle
Auch für mich ist das ein wichtiges Thema. Der "Service" beim Händler weiß das mit den 6 Monaten ganz genau. Dieser Zeitraum gilt übrigens nur, wenn man als Käufer Verbraucher ist. Ansonsten ist man praktisch auf die Kulanz von BMW angewiesen. Nach der Rspr. ist es so, dass der Käufer darlegen und beweisen muss, dass der Mangel oder die den Mangel begründende Fehlerursache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen hat.
Nehmen wir mal den - wohl nicht ganz seltenen - Turboladerschaden beim Diesel (mich hats vor 1 Monat erwischt-bei meinem E46-320d). Wenn der Händler den Schaden nicht als Gewährleistung anerkennt und BMW nicht zahlt, kann ich nur nen Sachverständigen beauftragen, der das prüft. Das Kostenrisiko trage ich.... (übrigens auch das Risiko, dass der Gutachter keinen Materialfehler feststellt). Vor Gericht zählt dieses Gutachten übrigens nicht so viel wie das Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - d.h., wenn man sicher gehen will, müsste man klagen oder eine gerichtliches Beweisverfahren anstrengen.
Wie ich bereits erwähnt habe, gilt diese Vermutung bei BMW 24 Monate für Mängelbeseitigung. Auch glaube ich, dass das nicht nur für Verbraucher gilt. Meines Wissens nach hat BMW nämlich in genau diesen Punkten eine weitergehende Regelung getroffen als es das Gesetz vorsieht.
Der Käufer muss darlegen, dass ein Mangel vorliegt. Kann er das, gilt die Vermutung. Diese Vermutung ist jedoch z.B. bei einem Motorschaden widerlegt, da dieser Mangel ja noch nicht bei Gefahrübergang vorgelegen haben kann. Aufgrund der stark kritisierten Rechtsprechung des BGH gilt die Vermutung aber nicht für einen sogenannten Grundmangel(Ich glaube, darauf willst du hinaus). Somit müsste der Käufer beweisen, dass der Motorschaden auf einem Grundmangel basiert. Gelingt dies wiederum, greift abermals die Vermutung, dass dieser Grundmangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hat.
Ich gebe dir Recht, dass das alles sehr kompliziert ist...
Grüße, south
daran kann sich BMW ein Beispiel nehmen
Garantien KIA cee´d
Auch das gehört zur KIA cee´d Serienausstattung
**7 Jahre/150.000 km auf Motor & Getriebe - 5 Jahre/150.000km allgemeine Fahrzeuggarantie
Jeder von KIA Motors Europe hergestellte KIA cee´d profitiert von einer Neuwagengarantie von 7 Jahren bis zu 150.000 km. Dies beinhaltet eine fünfjährige Garantie auf das komplette Fahrzeug und weitere zwei Jahre auf Motor & Getriebe.
10 Jahre Garantie gegen Durchrosten
Durch ständige Qualitätsverbesserung sind die Autos von KIA noch wirksamer gegen Rost geschützt. Deshalb gibt es auf jeden neuen KIA cee´d 10 Jahre Garantie gegen Durchrosten.
5 Jahre Lackgarantie
Die Lackqualität des KIA cee´d garantiert langen Schutz. Aus diesem Grund bietet Ihnen KIA 5 Jahre Garantie auf die Lackierung Ihres KIA cee´d.
5 Jahre Mobilitätsgarantie ohne KM-Begrenzung
Mit KIA bleiben Sie im Falle einer Panne (wenn Schadensursache durch Garantie gedeckt) immer mobil. Die KIA Mobilitätsgarantie umfasst Pannenhilfe, Abschleppen, Leihwagen, Hotel- und Bahnkosten rund um die Uhr und gilt für Ihren KIA cee´d vom Tag der Auslieferung in Österreich für 5 Jahre ohne KM-Begrenzung (Bei jährlich erfolgter Wartung durch einen KIA-Partner).
KIA Partner
Wir legen großen Wert darauf, dass KIA Kunden Ihre Entscheidung für die Marke KIA im täglichen Umgang mit den Produkten bestätigt sehen. Dazu gehören hohe Zuverlässigkeit, geringe Verbrauchswerte, lange Wartungs- und Service-Intervalle und eine perfekte Service-Organisation für den Fall, dass Ihr KIA cee´d einmal nicht so will wie Sie. Das flächendeckende Servicenetz umfasst mittlerweile rund 80 Vertragspartner in Österreich.
Re: Re: im Zweifel siehts schlecht aus
Zitat:
Original geschrieben von southlight
Wie ich bereits erwähnt habe, gilt diese Vermutung bei BMW 24 Monate für Mängelbeseitigung. Auch glaube ich, dass das nicht nur für Verbraucher gilt. Meines Wissens nach hat BMW nämlich in genau diesen Punkten eine weitergehende Regelung getroffen als es das Gesetz vorsieht.
Der Käufer muss darlegen, dass ein Mangel vorliegt. Kann er das, gilt die Vermutung. Diese Vermutung ist jedoch z.B. bei einem Motorschaden widerlegt, da dieser Mangel ja noch nicht bei Gefahrübergang vorgelegen haben kann. Aufgrund der stark kritisierten Rechtsprechung des BGH gilt die Vermutung aber nicht für einen sogenannten Grundmangel(Ich glaube, darauf willst du hinaus). Somit müsste der Käufer beweisen, dass der Motorschaden auf einem Grundmangel basiert. Gelingt dies wiederum, greift abermals die Vermutung, dass dieser Grundmangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hat.
Ich gebe dir Recht, dass das alles sehr kompliziert ist...Grüße, south
Ich bin auch sicher, dass BMW da intern irgendeine Regelung hat - hat das irgendjemand schriftlich? Ansonsten ist das nur eine Kulanz, auf die kein Anspruch besteht. Die 6 Monatsvermutung nach BGB gilt nur für Verbraucher.
Aber egal.
Ob ich einen Anspruch habe oder nicht, ist doch nur wichtig, wenn ich wirklich mal vor Gericht klagen sollte. Wie läuft es denn in der Praxis. In den ersten 24 Monaten wird BMW doch eintreten, wenn das Auto nicht funktioniert - das vermute ich zumindest, solange es was mit dem Motor u.s.w. ist. Nehmen wir an, das Armaturenbrett knarzt nach 23 Monaten - das ist schon schwieriger. dann wird wohl der Händler auch keine Rechnung stellen oder vielleicht doch? Hängt vielleicht vom Händler ab. Hat da jemand Erfahrungen damit? Würde mich schon interessieren. Ich glaube, mein derzeitiger BMW Händler, bei dem ich sicher nicht mehr mein nächstes Auto kaufen werde, würde mir ne Rechnung stellen. Aber es gibt sicherlich - wie bei allen Marken - solche und solche.
Ansonsten: Nehmen wir meinen Turboladerschaden - das Auto steht beim Händler. Der will reparieren und macht ne Kulanzanfrage. Ein Teil wird von BMW übernommen, der Rest bleibt beim Kunden. Solange sich der Rest im Rahmen hält, wird doch keiner sagen, dass er das beschädigte Teil mitnehmen möchte, um es von einem Sachverständigen prüfen zu lassen u.s.w. Außerdem ist das Neuteil teuerer, wenn das alte Teil nicht im Austausch herausgegegen wird.
Vielleicht weiß BMW das ja auch, weil irgend ein Kostensparprofi das so ausgerechnet hat. Ich denke, das summiert sich mit der Zeit.
Ich freue mich auf jeden Fall auf die Probefahrten mit dem E90 - bin sicher, dass das ein super Auto ist. Die Motoren von BMW sind wirklich erste Sahne. Auch die Innenraumqualität hat sich wieder etwas gebessert. Alle Gründe, die für die Marke sprechen. Aber ich schau mir auf jeden Fall den neuen A4 an - dort gibts übrigens ne Garantie - was immer das in der Praxis heißt