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BMW Financial schreibt Fahrzeuge nach 150.000km ab

BMW 5er F11
Themenstarteram 13. September 2012 um 11:45

Ein interessanter Bericht zum Thema "Premium" und wie BMW Financial Service das sieht ;)

BMW gibt seinen Autos nur 150.000km

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ähnliche Themen
12 Antworten

Ein übertriebener Artikel bei dem aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.

Obwohl ein BMW mit 150tkm sicher noch nicht "reif für die Presse" ist, kann ich die Position von BMW FS völlig nachvollziehen. Es geht ja nicht wirklich darum das das Fahrzeug nach 150tkm zu 100% abgeschrieben ist, sondern das es im Konkreten Fall nach 30tkm 20% an Wert verloren hat. Und das ist mindestens realistisch - 20% bekommt man auch auf 3 Monate alte Vorführer und der Wertverlust ist nicht linear.

Ich würde mal schätzen mit Zulassung und den ersten 1000km verliert ein Auto 10% auf KP und 20% auf Liste.

Ich finde den Artikel interessant weil ich schon überlegt habe ob die Wahl zum F10 richtig war und ich nicht lieber einen F30 mit besserer Ausstattung hätte...

Ganz ohne irgendwelche Belege und als reine Mutmaßung würde ich schon davon ausgehen das BMW FS dann gerne 5.000 - 10.000 Euro dafür hätte das ich nach nur einem Monat aus meinem Vertrag aussteige. Das hat nicht nur mit der Laufleistung und dem verschleiß zu tun, sondern einfach mit dem Wertverlust am Markt.

Moin,

der Wert 150.000 KM wird lediglich für die Berechnung des

Nutzungsanteils bei Wandlung/Leasingauflösung herangezogen

und sagt nichts über die Haltbarkeit des Autos aus.

Es geht um den Faktor von 0,67% bei 150k KM.

Bei meiner Wandlung wurde auch zunächst 0,67% in Abzug

gebracht. Das ist der Standardwert und von dem wird wohl ohne

Rechtsstreit nicht abgerückt. Durch Verhandlung konnte ich meinen

Nutzungsanteil senken, die Differenz hat sich netterweise mein

Händler ans Bein gebunden. BMW läßt sich da nicht drauf ein.

Das ist aber nicht nur bei BMW so, sondern bei allen Marken.

Auch ist das nichts neues.

Näheres hierzu: Klickmichteuer

munter bleiben

Skotty

Richtig. Der gesamte Artikel geht davon aus, dass der Wertverlust (analog zur Leasingrate) linear verläuft.

Mit der Feststellung, dass das Käse ist, ist hier imho alles gesagt ;)

Und der deutsche "Fiskus" traut PKW generell nur sechs Jahre zu. ;)

am 13. September 2012 um 13:05

Zitat:

Original geschrieben von SystemFuchs

Ein interessanter Bericht zum Thema "Premium" und wie BMW Financial Service das sieht ;)

BMW gibt seinen Autos nur 150.000km

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Du wählst eine ähnlich reißerische Überschrift wie Spiegel Online.

Wie passt dies dann zu der Tatsache, dass ich meinen letzten E61 bei BMW auf drei Jahre und 180.000 km geleast hatte und der offenbar nach Ablauf des Leasingvertrags immer noch einen ordentlichen Restwert hatte - andernfalls wäre bei dieser km-Leistung kein LF von 1,4 rausgekommen?

Übrigens lief der Wagen bis 165.000 km störungsfrei - dann habe ich den Vertrag wegen eines neuen F11-Leasingvertrags beendet (dies geht bei BMW übrigens drei Monate vor Vertragsablauf OHNE zusätzliche Kosten).

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 13. September 2012 um 13:13

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von SystemFuchs

Ein interessanter Bericht zum Thema "Premium" und wie BMW Financial Service das sieht ;)

BMW gibt seinen Autos nur 150.000km

Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Du wählst eine ähnlich reißerische Überschrift wie Spiegel Online.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich habe die Überschrift lediglich aus dem Original übernommen, das diese "reißerisch" (wie im übrigen auch der Artikel) gewählt wurde, ist mir bewußt ;) Mir ging es lediglich darum, in Erfahrung zu bringen, ob hier im Forum auch Leute Themen mit einer solch, wie ich schon finde, übertriebenen Abnutzungsentschädigung zu tun hatten.

am 13. September 2012 um 13:22

Zitat:

Original geschrieben von SystemFuchs

 

Ich habe die Überschrift lediglich aus dem Original übernommen, das diese "reißerisch" (wie im übrigen auch der Artikel) gewählt wurde, ist mir bewußt ;) Mir ging es lediglich darum, in Erfahrung zu bringen, ob hier im Forum auch Leute Themen mit einer solch, wie ich schon finde, übertriebenen Abnutzungsentschädigung zu tun hatten.

Im Artikel verschweigt der Autor, nach welcher Laufzeit der LN den Vertrag aufgelöst hat. Um sich ein echtes Bild vom Sachverhalt machen zu können, ist es jedoch unabdingbar, zu wissen

a) vertragliche Laufzeit des LV

b) vertragliche km

c) nach wieviel Monaten wurde der LV aufgelöst

Je früher ein LV vorzeitig aufgelöst wird, desto höher auch die Diskrepanz zwischen echtem Restwert (Marktwert) und kalkuliertem Restwert. Dies sollte eigentlich jedem klar sein, der einen LV vorzeitig auflöst. Und weshalb jemand einen LV auflöst, ohne vorher nach den Kosten zu fragen und nachher aus allen Wolken fällt und das Gericht bemühen muss, verstehe ich überhaupt nicht ...

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von SystemFuchs

Mir ging es lediglich darum, in Erfahrung zu bringen, ob hier im Forum auch Leute Themen mit einer solch, wie ich schon finde, übertriebenen Abnutzungsentschädigung zu tun hatten.

Wie gesagt: "Übertrieben" ist pauschal nicht richtig. Schau dir doch mal den konkreten Fall aus dem Artikel an: Ein neuer 320i verliert sicherlich nach 30.000 km deutlichst mehr an Wert als nur 5367.-€

Wie weit sich der Hersteller den Verlust an die Backe heften muss/soll, wenn der Wagen gewandelt wird, darf gerne diskutiert werden.

Fakt ist, dass der Kunde ansonsten niemals so billig 30.000 km in einem neuen 3er fahren kann. Wie nervig diese 30.000 km waren, kann nicht beurteilt werden. Denn was genau das Problem war, welches zur Wandlung geführt hat, wissen wir ja nicht.

am 13. September 2012 um 15:27

Zitat:

Original geschrieben von masvha

 

Wie gesagt: "Übertrieben" ist pauschal nicht richtig. Schau dir doch mal den konkreten Fall aus dem Artikel an: Ein neuer 320i verliert sicherlich nach 30.000 km deutlichst mehr an Wert als nur 5367.-€

Natürlich ist der Betrag von 5.367 € nicht der Wertverlust, sondern wurde dem LG vom Gericht zugestanden als Differenz zwischen dem kalkulierten und tatsächlich entstandenen Wertverlust. Bereits mit der Leasingrate bezahlt der LN einen anteiligen Wertverlust.

Wie schon gesagt, lässt es der Verfasser des Artikels an essentiellen Daten missen - denn es ist wohl ein Unterschied, ob die 30.000 km innerhalb zwei Jahren oder sechs Monaten abgespult wurden ...

Viele Grüße

Der Chaosmanager

PS: Von einer Wandelung steht im gesamten Artikel nichts; es ist davon die Rede, dass der LN den LV vorzeitig aufgelöst hat (und dies offenbar, ohne sich vorher über die Kosten zu informieren).

Im übrigen gibt es sowohl den Begriff der Wandelung als auch den damit in Verbindung stehenden Rechtsakt seit der Schuldrechtsreform 2002 nicht mehr

Hallo

so ist es:

Der veraltete Fachbegriff der "Wandlung" wird streng genommen heute nicht mehr verwendet. Er wurde mit der Schuldrechtsreform durch den "Rücktritt" ersetzt.

Beispiel:

angenommen man hat einen Kaufpreis von 30.000 Euro und fährt 30.000 km drauf sieht es so aus:

Kaufpreis ( 30.000) x km (30.000) macht: 900.000.000 geteilt durch die zu erwartende Laufleistung ( 270.000 km) macht 3.333,33 Euro Abnutzung, nach allgemein üblicher Rechtssprechung

mfg

Themenstarteram 14. September 2012 um 5:44

Zitat:

Original geschrieben von intruder123

Hallo

so ist es:

Der veraltete Fachbegriff der "Wandlung" wird streng genommen heute nicht mehr verwendet. Er wurde mit der Schuldrechtsreform durch den "Rücktritt" ersetzt.

Beispiel:

angenommen man hat einen Kaufpreis von 30.000 Euro und fährt 30.000 km drauf sieht es so aus:

Kaufpreis ( 30.000) x km (30.000) macht: 900.000.000 geteilt durch die zu erwartende Laufleistung ( 270.000 km) macht 3.333,33 Euro Abnutzung, nach allgemein üblicher Rechtssprechung

mfg

Danke für diese Info, das war mir noch gar nicht bewusst!

am 14. September 2012 um 5:56

Das ist doch die uralte 0,67% (Benziner) 0,5% (Diesel) Geschichte beim Rücktritt.

Das "Rechenbeispie;"150 Tkm in 3 - 4 Jahren ist rein polemisch gewählt. Man könnte genausogut sagen, der Mann ist 30 Tkm in 1 Jahr (?) gefahren, dann ist ein 3er mit NP von 60 TEuro noch 30 TEuro Wert - und der müsste 30 TEuro bezahlen.

Mit dieser linearen (fiskalen) Abscheibung, ist man doch gut dran. Würde man bei Rücktritten den wahren Wertverlust ansetzen, stünde der Kunde viel schlechter da.

Ansonsten ist es völlig normal, das fiskal abgeschrieben Geräte noch einen realen Wert haben und Jahre ihren Dienst tun.

Der "Spiegel" ist unter dem Druck des "Focus" leider zu einer Sensationspostille verkommen.

Amen

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