BMW Eine Katastrophe
Hallo
ich kann nun nach 2 Monaten nach meinem Kauf des 330xd nur negatives über BMW sagen.
In dieser Zeit haben sich nun schon knapp 20 Mängel aufgetan seit dem 3. Tag fast täglich ein neuer.
Das fängt an bei kleinigkeiten wie CDs die im Wechsler erst nach Entfernen und wieder Einsetzen der Wechsler-Kassette erkannt werden
Radio/Navi funktioniert nicht keine Reaktion auf Knopfdruck oder knackendes Schiebedach und der Sitze beim verstellen
über deaktivierte Fondairbags die nicht mal eingetragen wurden und vom Händler beim Verkauf gänzlich verschwiegen worden
bis hin zu extremen ratter und klacker Geräuschen aus dem Getriebe was ein BMW-Händler in der Nähe als baldigen Getriebeschaden bestätigte.
Heute ist dann beim Versuch den 1. Gang einzulegen ohne Widerstand der Rückwärtsgang rein gegangen (fast den Nachbar umgespitzt)
Da es sich der BMW nun eindeutig als Fehlkauf zeigte will ich nun den Wagen am liebsten zurück geben.
Da spielt aber unser Händler nicht mit. Er will doch glatt angesichts der Menge an Mängeln dass ich den Wagen vorbei bringe.
An sich nichts abnormales nur da gibts einen Haken der Händler ist 130Km entfernt (wohl bemerkt mit dem Wissen dass das Getriebe im A**** ist)
Auf mein Anfragen hin, was denn ist wenn mir die Karre auf der Bahn hops geht kam nur ein "kann Er nicht sagen" oder mit anderen Worten mein Pech! Abgeholt werde ich jedenfalls nicht von BMW.
Sagt mal spinnen die denn eigentlich? Die haben die Karre eindeutig nicht durchgecheckt. Hauptsache verkauft!
Ich fahre seit knapp 6 Jahren einen Honda Prelude und der hatte bislang 0 Mängel. Ist BMW einfach unfähig ein mängelfreies Auto zu bauen?
Der Begriff Bring mich Werkstatt hat wohl doch einen tieferen Sinn.
Meine Frau hat Morgen einen Anwalttermin also sowas lassen wir uns nicht bieten.
Wie sieht das bei Euch aus?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Bin ich etwa von Honda zu sehr verwöhnt?
Nein, Du bist nicht von Deinem Reiskocher zu sehr verwöhnt, Du bist einer von der Sorte, die ein günstiges (und vorallem GEBRAUCHTES) Premiumfahrzeug gekauft haben und denken es wäre fehlerfrei, da es ja ein Premiumprodukt ist. Wahrscheinlich ein sehr gebrauchtes, was von Deinem Vorgänger nicht sehr nett behandelt worden ist oder aber ein typisches Montagsauto (was es bei Japanern ja auch geben soll).
Schraub Deine Ansprüche mal ein wenig zurück, Du hast ein BMW für 15.000 € gekauft und keinen Maybach für 300.000 €!
Zitat:
3. habe ich die Kiste wegen der anstehenden Familienplanung gekauft und nicht einfach nur um nen BMW zu haben und drüber herzuziehen. Wie kommst Du denn auf sowas???
Gibt’s bei Honda keine familienfreundlichen Autos?
Zitat:
4. Bei Honda gibts den Leihwagen ohne Wenn und aber kostenlos
Herrje, dass ist doch von Händler zu Händler unterschiedlich. Es wird Dir genauso wenig jeder BMW Händler ein Leihwagen geben, wie auch jeder Honda Händler. Woher sollen die denn die ganzen Leihfahrzeuge nehmen, wenn 20 Autos in der Werkstatt stehen und jeder Kunde einen haben will? Wenn Du den Service haben willst, dann musste schon das Doppelte für eine Reparatur bezahlen, weil irgendwie muss auch eine Werkstatt Leihfahrzeuge unterhalten 🙄
Jetzt mal zu Deinen Mängeln:
Zitat:
Memorytaste des Fahrersitzes muss meist gedrückt gehalten werden damit der Sitz auf Seine Position fährt
Riskiere mal einen Blick in das Bedienungshandbuch, dann weißt Du, dass der Sitz nur ohne halten des Memory-Knopfes automatisch in seine Position fährt, wenn die Fahrertür offen ist oder der Wagen nach dem Öffnen noch nicht gestartet wurde. Andernfalls muss man aus Sicherheitsgründen die Taste gedrückt halten.
Deine Radio/Navi Probleme bedürfen wahrscheinlich nur ein Reset oder Update. Warum so ein Theater? Das ist in der heutigen Elektronikzeit bei jedem Hersteller so üblich! Das Du da mit Deinem Honda keine Probleme hattest, na woran mag das wohl liegen? Wahrscheinlich daran, dass im Honda ein olles DIN-Radio drin ist, womit mehr als Radio oder CD hören nicht möglich ist. Das was im BMW drin ist, ist ein Bauteil welches mit mehreren Fahrzeugkomponenten kommuniziert bzw, Verknüpft ist. Es ist BC, Radio, CD-Spieler, Navigationsgerät, Handybedienung usw. (je nach Ausstattung) in Einem.
Und der Cd-Wechsler? Mein Gott, der ist 7 Jahre alt. Holst Dir Druckluftspray und machst das Ding mal ordentlich von innen sauber und dann klappts auch wieder. So ganz wartungsfrei ist auch ein Premiumfahrzeug nicht!
Zitat:
Sämtliche Fenster liesen sich am kürzlich den ganzen Tag lang nicht öffnen auch nicht als der Innenraum warm war - die waren alle samt angefroren und das trotz Garage
Was kann das Auto dafür, wenn die Scheiben (trotz Garage) festfrieren? Und dass die sich nicht öffnen liessen, darüber solltest Du doch froh sein oder wolltest Du noch 4 neue Fensterheber haben? Was meinst Du was mit der Schere passiert, wenn die Scheibe am Gummi festgefroren ist? Und was wäre mit dem Gummi passiert? Da wäre dann der nächste Thread gekommen „Hilfe, habe laute Windgeräusche im Premiumfahrzeug“
Zitat:
Fenster beschlagen sehr schnell - zeugt von hoher Feuchtigkeit im Auto. Als uns bei der 1. Besichtigung fast 1 Liter Wassser beim öffnen der Hintertüre entgegen kam. meinte der Verkäufer nur„nach dem waschen kann das mal vorkommen“
Tja, da würde ich doch glatt sagen. „Persönliches Pech“. Wer glaubt, dass ein Auto nach einer Wäsche auch mal innen nass sein darf, der glaubt auch an den Weihnachtsmann 😁 Oder war Dein Honda auch immer von innen nass, sodass Du davon ausgegangen bist, dass es normal wäre?
Ich glaube auch, dass Du hier ein wenig übertreibst oder das Auto in so einem schlechten Zustand ist, das selbst ein Blind-Taubstummer hätte merken müssen, dass was mit dem Hobel nicht stimmt. Erst der Getriebeschaden, jetzt noch der vermutliche Turboschaden, alles ist kaputt und nix funktioniert. Aber bei der Probefahrt war alles in Ordnung... Du warst einfach nur rattenscharf auf ein Premiumfahrzeug, dass Du dabei scheinbar Dein Wahrnehmungsvermögen abgeschaltet hast oder aber weder das Getriebe, noch der Turbo hat einen Schaden und Du phantasierst.
Mein Tipp: Gebe den Wagen zurück und kauf Dir wieder ein Honda, damit warst Du ja scheinbar zu frieden. Glaub es mir, ein BMW hat bei Dir sowieso keine Chance, weil Du im Glauben bist, dass BMW’s von Außerirdischen & ohne Fehler gebaut werden. Selbst ein mit Asche gefüllter Aschenbecher ist für Dich ein Mangel. Der BMW Kundenservice wird es Dir auch niemals recht machen können, da ich weiss, dass BMW für seine Premium-Kundschaft keinen roten Teppich ausrollt.
73 Antworten
@peter, so seh ich das auch!
@Kevcali, weniger ist manchmal mehr 🙄!
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Wo ist denn bitte rechtl. abgesichert dass ich den Wagen zurück geben kann? Der Händler sagt was anderes
Der besagte Rost ist an der A Säule und durch einen Steinschlag entstanden.Zitat:
Ja klar sagt der Händler etwas anderes. Was wäre er denn für ein Händler, wenn er es nicht sagen würde? Keiner nimmt ein Auto nach 2000 km gerne wieder, ist doch logisch. Rechtlich hast Du aber beste Karten, zumal Du ja sagtest, dass an der B-Säule Rost durch einen Unfall (richtig?) ist und Dir der Wagen als unfallfrei verkauft wurde. Da kann sich der Händler auf'm Kopf stellen und mit'm Ar.... fliegen fangen. Recht ist Recht und das gehört in diesem Fall Dir, wenn es stimmt wie Du das alles so schilderst. Und wenn nicht, dann machst Du es wie es bereits TheRealRaffNix gesagt hast, drei Mal zum Händler und tschüssikowski.
Von der neu oder überlackierten C-Säule ist auf den ersten Blick nicht einsehbar, hat mir ein Mechaniker gesagt
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Und wieder mal ein "wer lesen kann..." wenn Du in meine Sig oder auf meinen Nick blickst wirst Du sehen dass es nicht mein 1. BMW ist
Ich hatte nicht geschrieben dass der letzte eine Enttäuschung war nur dass der auch so seine Mängel hatte..Zitat:
Jaja, wer lesen kann.... Ich kann lesen (und schreiben sogar auch) toll oder? Hab's lediglich versäumt, Deine hochspannende Signatur zu lesen. Dafür entschuldige ich mich zutiefst und verspreche wiedergutmachung. Darf ich Dir vielleicht Deinen Honda polieren? Ich will auch mal ein schönes Auto anfassen dürfen 😁
Aber dazu noch eine Frage: Warum kaufst Du Dir nach der ersten BMW-Entäuschung die Nächste? Bist Du unbelehrbar oder war der evtl. doch gar nicht so schlimm? Zippie hat es doch sehr gut erklärt finde ich!
Nur eben keine so üblen wie dieses Modell!
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Einen Kauf von privat mit einem vom Händler zu vergleichen das will mir irgendwie nicht so recht in den Schädel!
Warum geht man wohl zum Händler? Um was geprüftes zu bekommen
Ja das muss ich nun schmerzhaft anerkennen, habe dem Händler da wohl zu viel Vertrauen geschenkt.Zitat:
Blindlinks vertrauen darf man weder Händler noch Privatverkäufer. Das beste Beispiel hast Du doch jetzt selbst erlebt. Das der Wagen nicht sehr geprüft war, hätte Dir doch auffallen müssen, als der Liter Wasser hinten rauslief.
Hatte bislang eben sehr gute Erfahrungen mit anderen Händlern gemacht - Kommt nicht wieder vor.
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Und warum gibt man wohl sein Auto her? z.B. weil es in nem Sportwagen keinen Platz für ein Kind gibt hatte ich hier im Verlauf bereits genannt!
Doch hatte doch erwähnt dass mir ein Accord ebenfalls gefallen hat, nur eben gab es zum Zeitpunkt meiner Suche im Umkreis von 200Km kein passendes Gesamtpaket. Audi Avant war ebenfalls in Aussicht. Die Entscheidung fiel aber letztendlich auf den BMW.Zitat:
Ja, dass hast Du erwähnt. Ich habe Dich daraufhin aber auch gefragt, ob Honda keine schönen Familienkutschen baut und warte immer noch auf eine Antwort.
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Obendrein hat meine Frau als Mitbeteiligte auch ein gewisses Mitspracherecht. Sie WAR in den BMW verliebt
Das wie Du es nennst Proletengeschoss haben wir ebenfalls damals zusammen angeschaut und Ihr hat Er am besten gefallen. Nur selber damit fahren mochte Sie nicht so gerne da Sie mit der sportlich harten Kupplung und den kurzen Gangwegen nicht klar kommt.Zitat:
Sehr grosszügig von Dir, also dass Deine Frau auch ein Wörtchen mitreden darf. Und das sie in den BMW verliebt war.... Ja wer vermag ihr das zu verübeln,? Deine Frau hat scheinbar Geschmack und genug von dem japanischen Proleten-Geschoss.
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
1. steht der BMW in der Garage wodurch die Türe nicht ganz geöffnet werden kann
Häh? Hier ging es nicht darum wie weit ich die Türe öffnen kann (weit genug zum einsteigen) sondern darum dass ich ohne betätigung der Memorytaste überhaupt nicht in den Wagen komme weil der Sitz in der Position für meine Frau zu weit vorn ist - war das nun verständlich genug ausgedrückt?Zitat:
Warum nicht? Dann park rechts so weit es geht an der Wand, dann bekommste auch die Tür richtig auf. Oder ist Deine Garage noch aus DDR-Zeiten, nur 2 x 3 Meter breit und aus Sauerkrautstein gebaut?
Dies entgegen Deinem Argument ich würde die Taste erst nach dem Motorstart drücken...
Und genau in der Situation funktioniert es mal und mal eben nicht!
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
So viel zum Thema Deines Versuchs das Ganze ins lächerliche zu ziehen nicht wahr!?
Sag mal was hast Du denn für ein Problem damit dass ich hier meinen Frust kund tue?Zitat:
Ja sorry, aber wer so unbeholfen ist wie Du. Jammerst hier rum wie nen Mädchen. Fahr zu BMW und hau da mal kräftig auf'm Tisch. Warum lässt Du Dir denn sowas gefallen? Vielleicht weil Du Angst hast, dass Deine Mängel sich als Bedienungsfehler oder Paranoia herausstellen?
Genau bei BMW habe ich längst auf den Putz gehauen wie sollte ich sonst schreiben können dass die den BMW angesichts der Mängel bei sich haben wollen? Es fehlt nur noch der Termin!Da hier jemand alle Mängel genannt haben wollte habe ich sie auch aufgezählt 2/3 davon darunter das mit der Sitzverstellung würden mich doch überhaupt nicht jucken! Wäre da nicht die Sache mit dem Getriebe, den nervenden Elektonikproblemen und den deaktivierten und nicht eingetragenen Fond-Airbags, aber Du hängst Dich da an den lapalien aus der Liste auf als ginge es mir um die Kleinigkeiten!!! In Summe betrachtet ist es für mich eben verdammt ärgerlich und ich bin stink sauer (sorry deshalb wegen meiner Kraftausdrücke wie Karre, scheiss usw.)
Ich glaube aber Du suchst hier einfach nur nach Streit oder? Lass es einfach und hilf lieber denen, denen Du mit Deinen Antworten auch helfen kannst!
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Habe hier niemanden angegriffen aber einige scheinen negative Äußerungen zu BMW persönlich zu nehmen - Schwach!
Also nochmal das Autohaus ist informiert, und auch BMW München ist informiert und verleihte dem Ganzen Nachdruck.Zitat:
Schwach ist etwas anderes. Schwach ist, wenn ich mir für 15.000 € einen vermeintlichen Klumpen Schrott andrehen lasse und nicht den Mum in den Knochen habe, ihn wieder dahin zurück zubefördern, wo er herkommt.
Zum X-ten Mal bei der Besichtigung+Probefahrt waren die Mängel nicht ersichtlich, die kamen erst ab dem 3. Tag zum vorschein. Kommt mir jedenfalls so vor als wäre da alles für die Probefahrt hingemurkst worden um erst nach dem Kauf wieder aufzutreten. Anders kann ich mir das nicht erklären. Das ist mein 5. Auto in 11 Jahren und bei 2 habe ich mit beurteilt. 6 Mal davon gabs keine Probleme. Nur hier habe ich allem Anschein nach den schwarzen Peter gezogen.
Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Zitat:
Eigentlich wollte ich hiermit mal ein paar dazu aufrufen auch mal Ihre Probleme mit BMW zu äußern.
Ja zweifelsfrei täuschst Du Dich da, ich bin von Anfang an über ein "Ding" hergezogen für das Du allem Anschein nach den Pitbull spielstZitat:
Hmm, kann mich ja täuschen, aber das hörte sich anfangs irgendwie ganz anders an.
Also für mich hat sich das Ganze hier erst mal erledigt. Mich mit 2 Seiten rum zu ärgern ist nichts für meine Nerven.Zitat:
Original geschrieben von Kevcali
Da geht aber krass einiges würde ich sagen. Am meisten geht bei mir (Honda sei Dank) der Rasen. Also zumindest steht auf meinem Rasenmähermotor HONDA drauf. Für ein Auto dieses unfehlbaren Herstellers hat es leider nicht gereicht und ausserdem bin ich nicht würdig, das bleibt nur den besten vorbehalten und da gehöre ich leider nicht zu 🙁Zitat:
sollte mein BMW Ziecken machen kaufe ich mir auch wieder ein HONDA da geht einiges
Dank an alle die hier sachlich dran gegangen sind
Tschö
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
@peter, so seh ich das auch!@Kevcali, weniger ist manchmal mehr 🙄!
Wer Wind sät, wird Sturm ernten...
Moin,
Leute ... jetzt ist aber gut. Kommt mal wieder auf eine sachliche Ebene zurück. Dem TE ist mit angiften nicht geholfen, und jedem anderen der ein ähnliches Problem hat ... ist damit auch nicht geholfen.
Versucht doch bitte Lösungsansätze zu posten und sinnvolle Anregungen zu geben, auch wenn der Einstiegspost des TE etwas ungünstig formuliert war, vermutlich weil er STINKSAUER ist. Dafür sollte man in so einer Situation durchaus Verständnis haben.
Lieber TE ... mal ein bisschen von mir zur Sache.
Wie bist du mit den Mängeln auf deinen Verkäufer zugegangen? Hast du dem in ähnlicher Art und Weise die Meinungen der anderen Werkstätten vor den Latz geknallt? Dann hast du eine verständliche Reaktion erhalten.
Wenn ich dir ein Auto verkaufe, das meine Werkstatt für den Verkauf freigegeben hat, dann glaube ich auch keiner Meinung die von einem dritten kommt. Denn der WILL GELD verdienen, im Zweifel auf meine Kosten. Ich hätte dich auch gebeten in meine Werkstatt zu kommen, damit meine Leute sich die Mängel ansehen können, denn denen VERTRAUE ich. Was anderes ist das, wenn das über eine Garantieversicherung läuft, dann zahlt die, und mir ist alles andere egal *fg*
Du hast bereits eine schöne Mängelliste ausgearbeitet. Erstelle ein Schreiben ... mit folgendem Sinngemäßen Inhalt: Nach dem Kauf habe ich folgende Mängel an meinem Fahrzeug übergeben am xx.xx.xx festgestellt. (Liste einfügen). Ich fordere Sie auf, die festgestellten Mängel im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der nächsten 14 Werktage abzustellen. Sollten Sie für einzelne Mängelbeseitigungen mehr Zeit benötigen, klären Sie dies bitte mit mir in einem persönlichen Gespräch.
Damit fährst du zum Händler und drückst ihm das freundlich in die Hand (natürlich unterschrieben) und in doppelter Ausführung. Oben schreibst du noch drauf: Persönliche Übergabe am.
Ab JETZT ist der Händler im Zugzwang und muss tätig werden.
Und wenn dir auf dem 130 km Weg das GEtriebe komplett abkackt ... DU bist vom Händler aufgefordert worden zur Werkstatt zu fahren und das Getriebe befindet sich ebenfalls noch in der Gewährleistung ... Dann LASS es eben abkacken, wenn der Händler das so will ... ist es SEIN Problem.
Also ... ruhig bleiben und das Problem klären. Will der Händler dann immer noch nicht, dann nimm dir eben einen Anwalt und lass den machen. Der setzt dem Händler dann die Pistole auf die Brust. Bedenke aber, dass gewisse Verschleißmängel ... NICHT unter die Gewährleistugn fallen. Ein Klapperndes Handschuhfach ist einfach altersbedingter Verschleiß ... das hättest Du VOR dem Kauf, oder innerhalb der ersten 1 oder 2 Wochen monieren müssen. Das heißt also, dass auch der ein oder andere Euro auf dich zukommen kann.
MFG Kester
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Zitat:
Auf die Frage zum KM Stand der betrug 100.000 beim Kauf, jetzt sinds so um 102.000
Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber kann es sein, daß Du für einen Diesel bissel wenig Fahrleistung hast? Ist zufällig die Rechnung über die Kfz-Steuer gekommen ;-) Gibt es ein Plakettenproblem....?
Fakt ist jedenfalls, daß unabhängig von irgendeiner Garantie Gewährleistung besteht (ich hoffe mal, daß Du das Auto privat gekauft und zugelassen hast, nicht auf eine Firma). Wie schon richtig angesprochen wurde geht man davon aus, daß Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, bereits beim Kauf vorhanden waren und dementsprechend vom Verkäufer zu beseitigen sind, wenn es für ihn sinnvoll&wirtschaftlich ist. Ansonsten Rückabwicklung des Kaufvertrages - vor kurzem wurde auch entschieden, daß Du keine Zahlung für gefahrene Kilometer mehr leisten mußt in diesem Falle.
Vgl. bspw Wiki:
Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs spielt im Kaufrecht auch deshalb eine besondere Rolle, weil dieser Zeitpunkt maßgeblich ist für die Sachmangelfreiheit der Kaufsache: „Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat.“ (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB). Tritt ein Sachmangel also erst nach dem Gefahrübergang auf oder geht die Sache unter, so hat der Käufer grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB. Beim Verbrauchsgüterkauf wird jedoch zugunsten des Verbrauchers innerhalb der ersten sechs Monate gesetzlich vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrübergang bestand. Der Unternehmer muss beweisen, dass der Mangel erst nach dem Gefahrübergang entstanden ist (Beweislastumkehr gem. § 476 BGB).
Ansprüche des Käufers aus Sachmängeln, die nach Gefahrübergang aufgetreten sind, können sich allerdings aus einer Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) ergeben.
Gewährleistung
Gewährleistung ist das Einstehenmüssen für Mängel der Kaufsache. Die dem Käufer bei Sach- und Rechtsmängeln zustehenden Mängelansprüche entsprechen teilweise den im allgemeinen Schuldrecht für alle Vertragstypen vorgesehenen Ansprüchen bei Leistungsstörungen (Schadensersatz, Rücktritt), ergänzt durch besondere Regelungen im Kaufrecht.
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Käufer folgende Rechte (§ 437 BGB):
Nacherfüllung
* Er kann gemäß § 437 Nr. 1, § 439 BGB Nacherfüllung, das heißt nach seiner Wahl Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen.
Das Wahlrecht des Käufers kann eingeschränkt werden, wenn das gewählte Recht (Reparatur oder Ersatzlieferung) für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Z.B. Ein Rucksack hat 40,00 EUR gekostet. Der Reißverschluss ist defekt. Das Einnähen eines neuen Reißverschlusses würde 35,00 EUR kosten.
Rücktritt, Minderung
* Er kann nach § 437 Nr. 2, §§ 440, 323 und 326 Absatz 5 BGB unter bestimmten Voraussetzungen, in der Regel nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist,
o vom Vertrag zurücktreten oder
o gemäß § 441 BGB die Vergütung mindern.
Schadensersatz, Ersatz vergeblicher Aufwendungen
* Er kann nach § 437 Nr. 3, §§ 440, 280, 281, 283, 311a BGB unter bestimmten Voraussetzungeno Schadensersatz oder
o Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) verlangen.Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 438 BGB (Verjährungsfrist meist 2 Jahre ab Ablieferung, in Sonderfällen länger).Kennt der Käufer einen Mangel bei Vertragsschluss, sind Mängelansprüche ausgeschlossen, unter Umständen auch bei grobfahrlässiger Unkenntnis (§ 442 BGB).Besonderheiten gelten beim Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer = Unternehmer, Käufer = Verbraucher).Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind beim Verbrauchsgüterkauf nicht einschränkbar (nur Schadensersatz kann abbedungen werden). Bei gebrauchten Sachen kann die Verjährungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden, bei neuen Sachen hingegen nicht auf weniger als zwei Jahre.
Unmöglichkeit
Ist es dem Verkäufer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich die Übertragung vorzunehmen, so erlischt die Leistungspflicht. Ein Verkäufer braucht seine Verpflichtung (z. B. Übergabe und Eigentumsverschaffung eines bestimmten - aber nach Vertragsschluss gestohlenen oder zerstörten - Kraftfahrzeugs) nicht mehr zu erfüllen. Der Käufer hätte jedoch als Ausgleich einen Anspruch auf das stellvertretende Commodum.
Garantie
Über die Haftung für Sachmängel hinaus können der Verkäufer oder ein Dritter (zum Beispiel der Hersteller) im Kaufvertrag eine Garantie übernehmen (§ 443 BGB). Diese kann sich je nach ihrem Inhalt darauf erstrecken,
* dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder
* dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie).
Dem Käufer werden für diesen Fall in der Garantie bestimmte Rechte eingeräumt, die er neben den im Gesetz geregelten Mängelansprüchen geltend machen kann. Anders als bei der Gewährleistung kommt es nicht darauf an, ob die Sache bei Gefahrübergang (Übergabe) einen Mangel aufweist. Durch die Garantie werden auch Rechte begründet, wenn der Mangel danach in der Garantiezeit eintritt. Bei der Haltbarkeitsgarantie wird vermutet, dass ein während der Garantiezeit auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet (§ 443 Abs. 2 BGB). Der Aussteller der Garantie muss daher, wenn er Ansprüchen aus der Garantie entgehen will, beweisen, dass der Mangel nicht auf dem Zustand der Sache, sondern auf unsachgemäßem Gebrauch durch den Käufer oder einem zufällig von außen einwirkenden Ereignis beruht.
Der Verkäufer darf die Garantie an bestimmte Bedingungen knüpfen, z.B. regelmäßige Inspektion nach Herstellervorschrift in einer Vertragswerkstatt.
Für die Beseitigung der Mängel mußt Du also den Verkäufer in Verzug setzen und ihm eine Chance zur Nachbesserung geben. Dazu mußt Du den Wagen auf Deine Kosten zum Händler bringen. Anspruch auf gratis Leihwagen besteht auch leider nicht, da im Kaufvertrag keine Mobilität Deinerseits garantiert wurde. Vorteil an der Gewährleistungsnummer ist, daß jegliche Selbstbeteiligungen (abhängig von km-Stand etc.) wie bei Garantien entfallen ;-)
BMW wurde am Mittwoch 21.01. abgeholt und mir ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.
Heute der Anruf vom Verkäufer
- Elektrikprobleme konnten behoben werden
- knackender Sitz+Schiebedach müssen sie erst noch nachschauen
aber jetzt kommts
Irgend ein Teil vom Getriebe muss getauscht werden, ebenso der Turbo und div. anderer Reparaturen
Kostenpunkt zwischen 4900 und 6000 Euro (je nachdem was noch so zum Vorschein kommt)
und 10% davon soll ich selbst bezahlen!!! Ich soll auf jeden Fall mit 500 Euro rechnen!
Das ist ein Witz oder? Gibts in solch einem Fall ein sofortiges Rückgaberecht?
Anwalt ist erst Morgen früh wieder erreichbar. Weiß hier jemand Bescheid?
Zitat:
Original geschrieben von BG 318i E36
BMW wurde am Mittwoch 21.01. abgeholt und mir ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.
Heute der Anruf vom Verkäufer- Elektrikprobleme konnten behoben werden
- knackender Sitz+Schiebedach müssen sie erst noch nachschauenaber jetzt kommts
Irgend ein Teil vom Getriebe muss getauscht werden, ebenso der Turbo und div. anderer Reparaturen
Kostenpunkt zwischen 4900 und 6000 Euro (je nachdem was noch so zum Vorschein kommt)
und 10% davon soll ich selbst bezahlen!!! Ich soll auf jeden Fall mit 500 Euro rechnen!Das ist ein Witz oder? Gibts in solch einem Fall ein sofortiges Rückgaberecht?
Anwalt ist erst Morgen früh wieder erreichbar. Weiß hier jemand Bescheid?
Dein Anwalt wird dich besser beraten....
Selbst was bezahlen ist jedenfalls nicht - ist schließlich ein Gewährleistungsfall. Handelt wohl nach dem Motto "man kanns ja mal versuchen, vielleicht zahlt der blöde Kunde ja". Der Händler scheint ja ganz toll zu sein...
Er hat sich mit der Selbstbeteiligung darauf berufen, dass dies so im EuroPlus Vertrag steht.
Ab 100.000-120.000Km Übernahme BMW 90% Kunde 10%
Da das aber nicht etwa 6 Monate oder später nach dem Kauf passiert ist sondern nicht mal 2 Monate ndanach sehe ich das anders.
Na ja Morgen früh übergeben wir das an den Anwalt. Da werde ich mich mal genauer beraten lassen ob das so rechtens ist oder nicht. Falls nicht zieh ich dem die Hosen runter...
Zitat:
Original geschrieben von BG 318i E36
BMW wurde am Mittwoch 21.01. abgeholt und mir ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt.
Heute der Anruf vom Verkäufer- Elektrikprobleme konnten behoben werden
- knackender Sitz+Schiebedach müssen sie erst noch nachschauenaber jetzt kommts
Irgend ein Teil vom Getriebe muss getauscht werden, ebenso der Turbo und div. anderer Reparaturen
Kostenpunkt zwischen 4900 und 6000 Euro (je nachdem was noch so zum Vorschein kommt)
und 10% davon soll ich selbst bezahlen!!! Ich soll auf jeden Fall mit 500 Euro rechnen!Das ist ein Witz oder? Gibts in solch einem Fall ein sofortiges Rückgaberecht?
Anwalt ist erst Morgen früh wieder erreichbar. Weiß hier jemand Bescheid?
Hi Leute,
bei 15.000,- € Kaufpreis, soll in wenigen Wochen danach eine Reparatur zwischen 4900,- und 6000,- € anstehen.
Sollten die Angaben des TE stimmen, wovon ich ausgehe, wäre der nächste Gang zum Anwalt.
10 % Selbstbeteiligung 😕
Auch wenn jetzt wieder welche Personen schreiben, ach der Händler kann nicht alles sehen, oder vielleicht möchte der TE nur aus dem Kaufvertrag raus, wegen der KFZ-Steuer usw.
Doch eine Frage stellt sich mir trotzdem, kann ein Händler (der damit seine Brötchen verdient) so blind sein bei der Inzahlungsnahme eines Gebrauchten ?.
Na dann mal Prost 😰
Gruß
Hallo,
ich kann dir in deinem Fall leider auch keinen Rat geben, der nicht schon von meinen Vorrednern angesprochen wurde. Ich möchte jedoch für alle die sich überlegen einen gebrauchten BMW zu kaufen eine Empfehlung aussprechen. BMW Niederlassung und Premium Selection. Ich habe für meinen 318i Bj. 2005 18k gezahlt aber habe auch alle Mängel ohne murren beseitigen lassen können. (gekauft direkt in München wohne aber in Hamburg)
Ich drücke dir die Daumen das alles noch ein gutes Ende nimmt.
Hey ich wusste wohl dass Kfz Steuer i.h.v. 500 Euro auf mich zukommen, auch dass der 330xd 8,5-9,5L Diesel verbraucht (alles im Vorab informiert) Mit diesen Kosten kann ich locker leben.
Mein Honda ist in der Versicherung ähnlich teuer Steuer 160 Euro und Verbrauch 10-14 Liter (meist letzteres da ich gern zügig unterwegs bin) Kurzum die Kfz Steuer geht mir an der Stelle mal am allerwertesten vorbei.
Es gibt keinen anderen Grund als die Mängel! Und nach 15.000 Euro Kaufpreis sehe ich nicht ein nochmal 500-600 Euro für deren Versäumnisse aufzubringen!
Habe nochmals BMW München darüber informiert, falls das wieder nichts bringt Morgen wird der Anwalt kontaktiert.
Zitat:
Original geschrieben von BG 318i E36
Er hat sich mit der Selbstbeteiligung darauf berufen, dass dies so im EuroPlus Vertrag steht.
Mag ja sein, dass das dort steht. Das hier ist aber kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall. Schließlich sind noch keine 6 Monate vergangen, seit du den Wagen gekauft hast. Der Händler müsste also nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Da das ein Ding der Unmöglichkeit ist, muss er die Kosten übernehmen. Die EuroPlus ist hier völlig außen vor - brauch überhaupt nicht da drüber abgewickelt zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Mag ja sein, dass das dort steht. Das hier ist aber kein Garantiefall, sondern ein Gewährleistungsfall. Schließlich sind noch keine 6 Monate vergangen, seit du den Wagen gekauft hast. Der Händler müsste also nachweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat. Da das ein Ding der Unmöglichkeit ist, muss er die Kosten übernehmen. Die EuroPlus ist hier völlig außen vor - brauch überhaupt nicht da drüber abgewickelt zu werden.Zitat:
Original geschrieben von BG 318i E36
Er hat sich mit der Selbstbeteiligung darauf berufen, dass dies so im EuroPlus Vertrag steht.
Ja damit hast du verdammt Recht.
Was ist das für ein Händler.Entweder verdammt unwissend,oder Betrüger.