BMW 530e ab 01.09.2018 kein E-Kennzeichen mehr

BMW 5er G30

Hallo "E" Freunde!

Mein Verkäufer hatte mich soeben am Telefon darauf hingewiesen, dass der 530e u. w. ab dem 01.09.2018 keine E-Kennzeichen mehr erhalten.
Genaueres wusste er auch nicht. Ich hatte etwas im Netz gesucht und konnte ein paar dünne Infos heraussuchen.

Zusammengefasst ändert sich zum 01.09.2018 der Prüfzyklus - Bsp. 530e.

Danach ergibt sich nach NEFZ ein CO2 Wert von 57 g/km eine elektrische Reichweite von 41 km.
Nach WLTP beträgt die CO2 Emission 69g/km und die elektrische Reichweite beträgt 39 km.

Da das WLTP-Verfahren erst ab 1.9.2018 verpflichtend ist, gelten also für alle Neuzulassungen bis 31.8.2018 noch die niedrigeren NEFZ Werte und erfüllen somit auch die Voraussetzungen z.B. für das E-Kennzeichens.

Ab 1.9.2018 gilt WLTP mit der Konsequenz, dass kein Grenzwert nach EMoG mehr erreicht wird. Also kein E-Kennzeichen mehr.

-> Da ich die Info wichtig finde, habe ich mir erlaubt diese hier einzustellen!
Hoffe ich lasst mich am leben 😉.

Beste Grüße
Alexander

Beste Antwort im Thema

Na, dann haben wir ja Glück, dass du das nicht entschieden hast. 🙂

LG

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So ich hab es nun auch endlich geschafft!!

M Paket, 19 Zöller und ein wenig weitere SA ergaben genau 53 mg und 40 km Reichweite

In den COC Papieren stehen oben die Basiswerte und unten die individuellen Werte nach Sonder Ausstattung.

Die Dame hatte solch ein Auto zuvor wohl noch nie zugelassen war aber sehr bemüht und sehr freundlich. Hat alle Werte in ihr System eingegeben und es lief reibungslos durch.

Was gewesen wäre, wenn dort 39 Km gestanden hätte? Ich weiß es nicht. Evtl hätte das System eine Fehlermeldung ausgespuckt aber das wage ich nur zu bezweifeln!

Jetzt hab ich alles zusammen und alles hat super geklappt....
Das war der Beweis für mich persönlich dass die Zulassung mit E nach wie vor an die ODER Verknüpfung gebunden ist und nicht zwingend beide Werte eingehalten werden müssen (unter 50 gr und über 40 km).

Wenn noch Fragen offen sein sollten, gerne fragen.

LG

@Diego.10 Glückwunsch, das es bei dir geklappt hat! :-) Ich habe <40km und >50g/CO2 und da kam auch keine Fehlermeldung.

Ich glaube, die IT ist da langsamer als das Gesetz, um das Update Deutschlandweit auszurollen.

Das E-Kennzeichen beantragt man also erst bei der Zulassung?
Ich habe dazu keine genauen Infos bei meiner Zulassungsstelle gefunden.

Exakt

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Hallo, ist der WLTP-Wert auf der BMW-Homepage zuverlässig? Ich komme mit 19''-Felgen und M-Sportpaket genau auf 40 Km; möchte nur nicht riskieren, dass es am Ende trotzdem nicht mit den 0,5% klappt.

100% zuverlässig. Sagt auch BMW.

Bei mir stand auch 40km und es wurden am Ende genau 40km.

Weiß jemand, welche elektrische Reichweite auf dem CoC Dokument für das E Kennzeichen Relevant ist?

Ich habe hier 3 Werte stehen:

Punkt 2 - Elektrische Reichweite - 47km

Punkt 5.2
Elektrische Reichweite (EAER) - 39km
Elektrische Reichweite (EAER city) - 42km

Asset.PNG.jpg

hi zusammen, mein Ölbrenner 840D hat zwar keine Chance auf E-Kennzeichen - obwohl er bei einer Fahrt durch Stuttgart nachweislich die Luft "filtert" - ähnlich den MANN Luftfilter-säulen am Neckar-tor. Aber in ähnlicher Sache wie beim 530e bin ich morgen mit einem Volvo XC60 T8 zum Händler / zur Ummeldung unterwegs. EZ war 02/2019. Damals gab es auch kein E-Kennzeichen, weil die Werte knapp gerissen wurden. Letzte Woche bin ich mit den CoC Dokumenten aufs Amt und habe explizit auf die 42km bei "EAR-City" hingewíesen. Darauf hin wurde mir die Möglichkeit eines E-Kennzeichens eingeräumt. Also "Behörden-umdenken" nach einem Jahr der Besinnung. Und dann hoffentlich 0,5% Versteuerung...

Es gilt ja mindestens 40km el. Reichweite ODER < 50g CO2/km.

Vielleicht passt ja der zweite Wert.

Du referenziert aber den „kleinen“ Akku, oder?

Mein 530e hat noch den kleinen Akku.

Ich habe hier noch was gefunden: Märkischer Kreis
Seite 5 - https://www.maerkischer-kreis.de/.../E-Kennzeichen-Merkblatt.pdf

Ausschnitt aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung eines Fahrzeugs mit der eingetragenen Antriebsart 0025 Hybr.B/E ext.aufl:

 

Unter Ziffer 49, Nummer 1 ist der kombinierte CO ?Wert zu finden. Unter Nummer 2 finden sich die
Angaben zur Reichweite mit elektrischer Energie.
Die Angabe ist aus dem CoC unter Nummer 46.2 “CO2 Emission” (jetzt: 49) oder aus der Datenbestätigung oder dem EBE?Gutachten, und zwar der kombinierte Wert, zu übernehmen. Bei Fahrzeugen mit bivalenter Kraftstoffart bzw. Energiequelle (z. B. Benzin und Erd? bzw. Flüssiggas) ist der kleinste kombinierte Wert zu übernehmen.

Bei Plug-in-Hybridelektrofahrzeugen darf der CO2Wert höchstens 50g/km betragen oder die
elektrische Reichweite muss mindestens 30 Kilometer (bei Erstzulassung des Fahrzeugs ab 2018: 40 Kilometer) betragen. Die Voraussetzungen können wahlweise vorliegen. Fahrzeuge, die vor Ablauf des 31.12.2017 erstmals zugelassen wurden und die eine elektrische Reichweite von 30 km erfüllen, dürfen die Bevorrechtigungen auch nach diesem Stichtag mit E?Kennzeichen in Anspruch nehmen (Bestandschutz).
Fahrzeuge aus anderen Staaten können die Zuteilung einer Plakette beantragen. Der

Laut diesem Dokument zählt die elektrische Reichweite unter 49.2 - Bei meinem 530e dann 47km....

Passt doch.

Für Interessierte: Mein 530e hat das E-Kennzeichen erhalten, der Mitarbeiter hat seinen Finger auf 49.2 gelegt 😉 und es so im System eingetragen.

Also ich habe jahreswagen gekauft und gerade angemeldet und habe den e Kennzeichen ohne frage ganz locker bekkomen.

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