BMW 520i knacken beim beschleunigen/anfahren & Zittern im Lenkrad beim abbremsen
Guten Morgen,
ich bin seit einem Monat Besitzer eines 5er Bmw‘s, welcher bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft wurde. Leider fangen nun auch schon die ersten Probleme an, die wie folgt aussehen;
Beim Anfahren oder wenn ich beispielsweise im zweiten Gang vom Gas gehe und dann wieder Gas gebe, nehme ich ein deutliches Knackgeräusch wahr. Dieses tritt nicht immer auf, aber häuft sich in letzter Zeit verstärkt.
Auch habe ich bei höheren Geschwindigkeiten ein Zittern im Lenkrad, wenn ich abbremse. Dies fällt deutlich bei einer Geschwindigkeit ab 70 km/h auf.
Meine Frage nun an euch, habt ihr eine Ahnung in welche Richtung diese Fehlerbilder gehen könnten?
Würdet ihr den Händler aufsuchen und eine Reparatur fordern oder wie sehen die Chancen dort eurer Meinung nach aus?
Vielen Dank für eure Antworten und Tipps.
Liebe Grüße
19 Antworten
Ja, bei Gebrauchtwagenkauf gibt es seit kurzem eine Beweislast des Verkäufers für die ersten 6 Monate. Wie beim Neuwarenkauf. Ändert aber nichts daran, dass man wissen muss, was ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist.
Kannst aber erst mal den Verkäufer konfrontieren und schauen, wie er reagiert. Erst wenn er etwas nicht behebt musst Du Dir darüber Gedanken machen 🙂
@drukel Achso, dachte das ganze wird schon viel länger so gehandhabt. Aber naja es wird sich ja zeigen, ob der Händler es so annimmmt.
Bisher hat er ganz gut reagiert, indem er halt sagte ich soll das Auto vorbei bringen.
Nur vielleicht sollte man vor Abgabe des Autos nochmals abklären, ob die Gewährleistung greift. Nicht das am Ende kosten entstehen, weil was bei diesem händler repariert wird (Dann lieber in die Werkstatt meines Vertrauens). Ansonsten wird es sich ja nächste Woche zeigen.
Vielen Dank auf jeden Fall für die hilfreichen antworten.
Diese genannte Beweislastumkehr wird auch bereits seit mehreren Jahren praktiziert. Ich meine seit dem 1/2002.
Das was sich jetzt noch mal geändert hat ist das Rückgriffs Recht bei Zulieferungen. Hier mal lesen https://www.ifhkoeln.de/.../ECC-Rechtstipp_2017-Nr-143-Mai-2017.pdf
@dB. 297 Keinen Werkstatt-Auftrag unterschreiben und schriftlich per eMail dem Händler den Termin bestätigen, dass Du das Fahrzeug zum Beseitigen von Mängeln im Sinne der Gebrauchtwagen Gewährleistung zum vereinbarten Datum vorbeibringst.
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@KapitaenLuek Alles klar, werde ich mir mal zu Gemüte führen das ganze, vielen Dank.
@drukel Danke für den Tipp, werde ich auf jeden Fall machen, um mich abzusichern.