BMW 316 i compact-Betrogen beim Kauf:-(-Hilfe-

BMW 3er E21

HILFE kann mir jemand helfen der sich in rechtlichen Rahmenbedinungen von gebrauchten Pkw´s auskennt..........

Vor ca. 6 mon. habe ich endlich meinen Führerschein bestanden. Hals über Kopf suchte ich damals nach einem Bmw. Da ich leider ein Mädchen bin die nicht viel Ahnung hat und auch so keine Hilfe hate beim Kauf des Bmw´s wurde ich soooooo reingelegt:-(. Der Bmw ist ein Unfallfahrzeug, verkauft hat man es mir als unfallfrei:-(
was ich immerschon merkwürdig fand , das meine Räder hinten so krumm stehen , ließ ich das Auto vor einer Woche in einer Werkstatt überprüfen. Der ganze Rahmen ist verzogen, die Hinterachse bricht bald an einer Roststelle auseinander. Das Auto ist Schrott so wurde es mir gesagt!

Meine Frage kann ich den Typ auch noch nach 6 mon. Anklagen?

17 Antworten

Hallo & Welcome bei MT🙂

Also zuerstmal bist Du im Prinzip im falschen Forum, dein kurzer ist ein "e36"😉

Macht aber insofern nix da Rechtsfragen ja sozusagen Modellübergreifend sind😁

Was der Verkäufer mit dir gemacht hat ist ganz klar arglistige Täuschung, und da ist unser Gesetzgeber absolut, sagen wir mal, "not amused".

Ab zum Anwalt, ich denke Du hast beste Aussichten (egal ob das ein Händler oder ein privater war).

http://www.anwaltzentrale.de/.../fachartikel_detail.php?...

In dem Fall geht es zwar um eine Immobilie, es steht aber ausdrücklich drin dass das Urteil nicht nur dafür gilt.

Ansonsten schildere doch deinen Fall mal in einem Anwalts-Portal.

Gruß
Steff

erst mal mein Beileid!
Aber nun sofort zum Anwalt und nicht lange im Internet rumsuchen.
Ich hoffe, du hast einen Kaufvertrag oder irgendwelche Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeugs.
Denn sonst sieht es schlecht aus 😁
mach dir auf jeden Fall mal schriftliche Notizen, wie, wo und wann der Kauf über die Bühne gegangen ist. Evtl. irgendwelche Zeugen dazu, welche deine Aussagen bestätigen könnten.
"Kauf wie gesehen" ist ja eine beliebte Formulierung, um jede Haftung auszuschließen. Aber ob das bei offensichtlichem Betrug auch greift, überschreitet meine juristischen Kenntnisse.
Gruß Jochen

Zitat:

Original geschrieben von Jochen.e30


erst mal mein Beileid!
Aber nun sofort zum Anwalt und nicht lange im Internet rumsuchen.
Ich hoffe, du hast einen Kaufvertrag oder irgendwelche Unterlagen über den Erwerb des Fahrzeugs.
Denn sonst sieht es schlecht aus 😁
mach dir auf jeden Fall mal schriftliche Notizen, wie, wo und wann der Kauf über die Bühne gegangen ist. Evtl. irgendwelche Zeugen dazu, welche deine Aussagen bestätigen könnten.
"Kauf wie gesehen" ist ja eine beliebte Formulierung, um jede Haftung auszuschließen. Aber ob das bei offensichtlichem Betrug auch greift, überschreitet meine juristischen Kenntnisse.
Gruß Jochen

hmmm ja danke für die antwort. Also ich hate nur nen bekannten dabei aber der depp hat selbst keine ahnung von autos. Im Kaufvertrag steht nur Blechschaden aber nicht wo und um was es sich genau handelt. Bin ich dann im endeffekt nicht selber schuld? ich mein ich hab keine lust einen Anwalt teuer zu bezahlen und am ende eh zu verlieren:-(

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff


Hallo & Welcome bei MT🙂

Also zuerstmal bist Du im Prinzip im falschen Forum, dein kurzer ist ein "e36"😉

Macht aber insofern nix da Rechtsfragen ja sozusagen Modellübergreifend sind😁

Was der Verkäufer mit dir gemacht hat ist ganz klar arglistige Täuschung, und da ist unser Gesetzgeber absolut, sagen wir mal, "not amused".

Ab zum Anwalt, ich denke Du hast beste Aussichten (egal ob das ein Händler oder ein privater war).

http://www.anwaltzentrale.de/.../fachartikel_detail.php?...

In dem Fall geht es zwar um eine Immobilie, es steht aber ausdrücklich drin dass das Urteil nicht nur dafür gilt.

Ansonsten schildere doch deinen Fall mal in einem Anwalts-Portal.

Gruß
Steff

hmm ja das hab ich dann später auch bemerkt das ich beim falschen bmw fenster eingetragen hab...haha... egal..ok danke für den Hinweis.

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Zitat:

Original geschrieben von SusiSusiayay


Im Kaufvertrag steht nur Blechschaden aber nicht wo und um was es sich genau handelt. Bin ich dann im endeffekt nicht selber schuld? ich mein ich hab keine lust einen Anwalt teuer zu bezahlen und am ende eh zu verlieren:-(

Hi,

deshalb mein Tipp mit den Anwalts-Foren. Die können dir sagen ob Du Aussicht auf Erfolg hast.

Manche sind Kostenpflichtig; aber lieber da nen Zwanni sinnvoll investiert als u.U. Jahre, Nerven und einen Haufen Kohle zu versenken für nix und wieder nix.

War das ein Händler, oder ein privater Verkäufer?

Zitat:

Original geschrieben von M3_M30_Steff



Zitat:

Original geschrieben von SusiSusiayay


Im Kaufvertrag steht nur Blechschaden aber nicht wo und um was es sich genau handelt. Bin ich dann im endeffekt nicht selber schuld? ich mein ich hab keine lust einen Anwalt teuer zu bezahlen und am ende eh zu verlieren:-(
Hi,

deshalb mein Tipp mit den Anwalts-Foren. Die können dir sagen ob Du Aussicht auf Erfolg hast.

Manche sind Kostenpflichtig; aber lieber da nen Zwanni sinnvoll investiert als u.U. Jahre, Nerven und einen Haufen Kohle zu versenken für nix und wieder nix.

War das ein Händler, oder ein privater Verkäufer?

Hey

das war leider ein türkischer Privatverkäufer der mir das Auto regelrecht schön geredet hat:-( naja..also in dem Anwaltsforum wurde mir gesagt das Anzeigen nichts bringen würde, einen Schaden nach fast 6 mon. vor Gericht zu bringen, man würde eh verlieren...ohje 3000€ sind im Arsch.........

finde es aber trodtzdem echt nett das man mir hier ein paar Ratschläge gegeben hat.
Daaaaaaanke!

bei dem Betrag von 6.000.-DM (ja!, muss man sich mal klar machen!)
würde ich trotz allem einen (echten) Anwalt konsultieren.
Ein Beratungsgespräch kostet zwar auch so um die 40.-€, aber erst dann kann man die Kiste abschreiben oder auch nicht.
Blechschaden und Totalschaden sind schon ein kleiner Unterschied und für einen Laien nicht sofort bemerkbar. Falsche Angaben im Vertrag führen auch dazu, dass ein Kauf gar nicht stattgefunden hat.
Das ist für mich ganz klar Betrug, denn TÜV hätte der Wagen ja wohl nicht mehr bekommen!
Bitte nicht nachgeben; da ist noch was drinn und deine Chancen gar nicht so schlecht!
Gruß Jochen

Zitat:

Original geschrieben von Jochen.e30


bei dem Betrag von 6.000.-DM (ja!, muss man sich mal klar machen!)
würde ich trotz allem einen (echten) Anwalt konsultieren.
Ein Beratungsgespräch kostet zwar auch so um die 40.-€, aber erst dann kann man die Kiste abschreiben oder auch nicht.
Blechschaden und Totalschaden sind schon ein kleiner Unterschied und für einen Laien nicht sofort bemerkbar. Falsche Angaben im Vertrag führen auch dazu, dass ein Kauf gar nicht stattgefunden hat.
Das ist für mich ganz klar Betrug, denn TÜV hätte der Wagen ja wohl nicht mehr bekommen!
Bitte nicht nachgeben; da ist noch was drinn und deine Chancen gar nicht so schlecht!
Gruß Jochen

hmm also irgendwie hab ich glaub doch wieder Hoffnung hehe:-) durch die mail hier. Naja also morgen mach ich mich mal auf dem Weg zu nem echten Anwalt........

Finde ihre Hilfe echt super, soooo aufmerksam Rat und Antwort zu geben. Danke!

Das find ich auch super, Jochen ist einfach der BESTE. Ehrlich. Mach weiter so, dann stellen sie dich bald ein bei Motor-Talk als Moderator bzw als Chef für das BMW Forum. 🙂 Kompliment

Zitat:

Original geschrieben von blacky1412


Das find ich auch super, Jochen ist einfach der BESTE. Ehrlich. Mach weiter so, dann stellen sie dich bald ein bei Motor-Talk als Moderator bzw als Chef für das BMW Forum. 🙂 Kompliment

hmm also ich weiss jetzt nicht ob ich dem Blacky1412 einen hilfreichen 1 Dank-Punkt geben soll.......hahahahahah

Zitat:

Original geschrieben von SusiSusiayay


HILFE kann mir jemand helfen der sich in rechtlichen Rahmenbedinungen von gebrauchten Pkw´s auskennt..........

Vor ca. 6 mon. habe ich endlich meinen Führerschein bestanden. Hals über Kopf suchte ich damals nach einem Bmw. Da ich leider ein Mädchen bin die nicht viel Ahnung hat und auch so keine Hilfe hate beim Kauf des Bmw´s wurde ich soooooo reingelegt:-(. Der Bmw ist ein Unfallfahrzeug, verkauft hat man es mir als unfallfrei:-(
was ich immerschon merkwürdig fand , das meine Räder hinten so krumm stehen , ließ ich das Auto vor einer Woche in einer Werkstatt überprüfen. Der ganze Rahmen ist verzogen, die Hinterachse bricht bald an einer Roststelle auseinander. Das Auto ist Schrott so wurde es mir gesagt!

Meine Frage kann ich den Typ auch noch nach 6 mon. Anklagen?

guten abend,

anklagen nicht, aber auf wandlung klagen 😉

ich gehe davon aus, dass:

-im kaufvertrag steht gekauft wie gesehen

-verkauft unter ausschuss von gewährleistung

-im kaufvertrag ein "blechschaden" vermerkt ist

unfallfrei und blechschaden passt noch. nicht jeder kratzer an einer tür ist, falls fachgerecht repariert, ein unfall, welcher erwähnt werden muss.
ein unfall, bei dem danach die hinterachse defekt ist, muss aber erwähnt werden. da das nicht der fall war, erfüllt das die tatbestände von arglistiger täuschung sowie betrug.
was du jetzt noch brauchst, ist jemand, der bezeugen kann, dass der schaden beim kauf schon so vorhanden war.
dann ist das kein problem, die wandlung durchzusetzen.
geh zu einem anwalt deiner wahl, bevorzugt ein fachanwalt für verkehrs oder strafrecht. so eindeutig wie das ist, sollte das aber auch jeder "normale" anwalt auf die reihe bekommen.
gruß, flo

Zitat:

Original geschrieben von bmw-flo



Zitat:

Original geschrieben von SusiSusiayay


HILFE kann mir jemand helfen der sich in rechtlichen Rahmenbedinungen von gebrauchten Pkw´s auskennt..........

Vor ca. 6 mon. habe ich endlich meinen Führerschein bestanden. Hals über Kopf suchte ich damals nach einem Bmw. Da ich leider ein Mädchen bin die nicht viel Ahnung hat und auch so keine Hilfe hate beim Kauf des Bmw´s wurde ich soooooo reingelegt:-(. Der Bmw ist ein Unfallfahrzeug, verkauft hat man es mir als unfallfrei:-(
was ich immerschon merkwürdig fand , das meine Räder hinten so krumm stehen , ließ ich das Auto vor einer Woche in einer Werkstatt überprüfen. Der ganze Rahmen ist verzogen, die Hinterachse bricht bald an einer Roststelle auseinander. Das Auto ist Schrott so wurde es mir gesagt!

Meine Frage kann ich den Typ auch noch nach 6 mon. Anklagen?

guten abend,
anklagen nicht, aber auf wandlung klagen 😉
ich gehe davon aus, dass:
-im kaufvertrag steht gekauft wie gesehen
-verkauft unter ausschuss von gewährleistung
-im kaufvertrag ein "blechschaden" vermerkt ist

unfallfrei und blechschaden passt noch. nicht jeder kratzer an einer tür ist, falls fachgerecht repariert, ein unfall, welcher erwähnt werden muss.
ein unfall, bei dem danach die hinterachse defekt ist, muss aber erwähnt werden. da das nicht der fall war, erfüllt das die tatbestände von arglistiger täuschung sowie betrug.
was du jetzt noch brauchst, ist jemand, der bezeugen kann, dass der schaden beim kauf schon so vorhanden war.
dann ist das kein problem, die wandlung durchzusetzen.
geh zu einem anwalt deiner wahl, bevorzugt ein fachanwalt für verkehrs oder strafrecht. so eindeutig wie das ist, sollte das aber auch jeder "normale" anwalt auf die reihe bekommen.
gruß, flo

hey,

Danke das alles liegt ziemlich logisch wie du es beschrieben hast. Ob man es mir glaubt oder nicht ich war beim Anwalt, zuhören hab ich nur gekriegt das ein Zeuge nicht ausreicht. Naja egal ich hab die Hinterachse (500€) schon auswechseln lassen , ansonsten ist das Auto ja Top. Beim nächsten Autokauf weiss ich bescheidt. hihi.

bye

da warst du sehr schlecht beraten bei dem kollegen!

Zitat:

Original geschrieben von bmw-flo


da warst du sehr schlecht beraten bei dem kollegen!

awa meinst? normal find ich sowas typisch Deutschland-zeit zum Auswandern!!!

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