BMT mit 215er Reifen? Leider nicht möglich! Aber mit Tüv-Gutachten?
Hallo zusammen!
Ich habe einen BMT 90PS Polo und kann von einem Freund günstige LM-Felgen mit 215er Reifen bekommen.
Leider ist das laut VW nicht erlaubt (sagt der VW-Händler und das steht auch auf diesem weissen Blatt, was man mit dem KFZ-Brief bekommt). Zugelassen sind nur 185er Reifen.
Ich weiss, dass es nicht dem BMT-Sinn entspricht grössere Reifen zu fahren (höherer Verbrauch, höherer CO2-Ausstoß). Aber darüber müssen wir gar nicht diskutieren ;-)!
Ich wüsste gerne, ob der Tüv mir die einträgt und was es mich dann kosten würde. Denn der VW-Händler hat mir eine Übersicht von VW so ausgedruckt, dass man nur den 66KW Diesel Motor sieht, für den dann die Reifen/Felgen zugelassen sind. Die 2 Seiten, die darauf folgen und für den Bluemotion 66KW Diesel Motor gelten, hat er einfach mal weggelassen. Und er sagte schon, dass man am KFZ-Schein ja auch nicht sieht, dass ich einen BMT habe.
Beste Antwort im Thema
Ok, eigentlich wollte ich nicht auf solche Fragen antworten, "monsteraner" hat mich aber leider auf dem falschen Fuß erwischt 🙄
Der Themenstarter hat doch alles schon geschrieben:
Leider ist das laut VW nicht erlaubt (sagt der VW-Händler und das steht auch auf diesem weissen Blatt, was man mit dem KFZ-Brief bekommt). Zugelassen sind nur 185er Reifen. Das weiße Blatt nennt sich EU-Übereinstimmungserklärung.
In dieser Erklärung sind sämtliche vom Hersteller freigegebene Reifengrößen aufgelistet.
So, bei einem normalen Fahrzeug wäre eine Umrüstung kein Thema, dort muß man nur auf Freigängigkeit, Tachoangleichung ect. Aufpassen.
Die Bluemotion-Fahrzeuge haben aber ihre bestimmte Abgasnorm nur erreicht, durch technische Tricks. Darunter gehören auch die schmalen Reifen bzw. die Ausstattung eines Fahrzeuges.
Wenn man die 215er auf einem Bluemotion-Fahrzeug fahren will, muß der Halter/Umrüster nachweisen, daß sich diese Abgasnorm nicht ändert. Dies kann entweder der Hersteller bestätigen ( VW tut das aber wie geschrieben nicht ) oder man riskiert einen "sauteuren" Abgastest. Und der kann auch negativ ausfallen.
So ist die vorgeschriebene Verfahrensweise.
Aber um die Kollegen zu entlasten, es gibt auch beim TÜV sicher Menschen, die sowas ohne die oben geschriebene Betrachtung eintragen.
Nur ob dann die Betriebserlaubnis erlischt, ist dann das Risiko des Halters/Umrüsters.
Und was mancher nicht weiß, ein Gutachten ( Reifen, Felgen ect. ) daß fehlerhaft ist, kann jederzeit für nichtig erklärt werden. Dies ist z. B. bei einer ganz normalen Hauptuntersuchung möglich, wenn das Fahrzeug ein wissender Prüfer überprüft.
So, ich hoffe nun etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
ExOcti
66 Antworten
Wahrscheinlich weil bereits viel Reifengrößen vom Hersteller freigegeben und geprüft sind. Nur beim Blue Motion hat man halt alles auf sparsamkeit gesetzt
Zitat:
Original geschrieben von Mauke76
Irgendwie habe ich das Gefgühl dass hier "Blue Motion" und Blue Motion Technologie" durcheinander gewürfelt werden.
ich muss zugeben, daß ich jetzt einfach mal davon ausgegangen bin, daß dies andere CE- Reifen- Freigabepapier ganz genau nur deshalb existieren kann, weil es sowohl beim BM als auch beim BMT so ist, daß die CO2 Werte anders sind und damit die Steuer. Wenns beim BMT dafür steuerlich garkeinen Grund gibt, dann bin ich raus, weil ichs dann auch nicht erklären kann. Vielleicht hat VW selbst BM und BMT verwechselt 🙄 😛 😉 😕
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
ich muss zugeben, daß ich jetzt einfach mal davon ausgegangen bin, daß dies andere CE- Reifen- Freigabepapier ganz genau nur deshalb existieren kann, weil es sowohl beim BM als auch beim BMT so ist, daß die CO2 Werte anders sind und damit die Steuer. Wenns beim BMT dafür steuerlich garkeinen Grund gibt, dann bin ich raus, weil ichs dann auch nicht erklären kann. Vielleicht hat VW selbst BM und BMT verwechselt 🙄 😛 😉 😕Zitat:
Original geschrieben von Mauke76
Irgendwie habe ich das Gefgühl dass hier "Blue Motion" und Blue Motion Technologie" durcheinander gewürfelt werden.
Vielleicht nicht VW sondern der Händler..... Ichbin mir allerdings noch immer nicht sicher, ob der BMT anders eingestuft ist, als ein normaler
Zitat:
Original geschrieben von Mauke76
Vielleicht nicht VW sondern der Händler..... Ichbin mir allerdings noch immer nicht sicher, ob der BMT anders eingestuft ist, als ein normaler
Aktuelle bestellbare Varianten:
1.6 TDI Normal:109 g/km
1.6 TDI BMT: 96 g/km
1.2 TDI BM 89g: 89 g/km
1.2 TDI BM 87g: 87 g/km
Oder meinst du was anderes?
Aber wie schon gesagt zum Topic, er/sie soll einfach mal in die beiligende EG-Übereistimmungsbescheinigung unter Punkt "Anmerkungen" schauen was freigegeben ist.
Das ist dann definitiv exakt und Unabhängig von BM-BMT-verwechslungen
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Ok, eigentlich wollte ich nicht auf solche Fragen antworten, "monsteraner" hat mich aber leider auf dem falschen Fuß erwischt 🙄
Der Themenstarter hat doch alles schon geschrieben:
Leider ist das laut VW nicht erlaubt (sagt der VW-Händler und das steht auch auf diesem weissen Blatt, was man mit dem KFZ-Brief bekommt). Zugelassen sind nur 185er Reifen. Das weiße Blatt nennt sich EU-Übereinstimmungserklärung.
In dieser Erklärung sind sämtliche vom Hersteller freigegebene Reifengrößen aufgelistet.
So, bei einem normalen Fahrzeug wäre eine Umrüstung kein Thema, dort muß man nur auf Freigängigkeit, Tachoangleichung ect. Aufpassen.
Die Bluemotion-Fahrzeuge haben aber ihre bestimmte Abgasnorm nur erreicht, durch technische Tricks. Darunter gehören auch die schmalen Reifen bzw. die Ausstattung eines Fahrzeuges.
Wenn man die 215er auf einem Bluemotion-Fahrzeug fahren will, muß der Halter/Umrüster nachweisen, daß sich diese Abgasnorm nicht ändert. Dies kann entweder der Hersteller bestätigen ( VW tut das aber wie geschrieben nicht ) oder man riskiert einen "sauteuren" Abgastest. Und der kann auch negativ ausfallen.
So ist die vorgeschriebene Verfahrensweise.
Aber um die Kollegen zu entlasten, es gibt auch beim TÜV sicher Menschen, die sowas ohne die oben geschriebene Betrachtung eintragen.
Nur ob dann die Betriebserlaubnis erlischt, ist dann das Risiko des Halters/Umrüsters.
Und was mancher nicht weiß, ein Gutachten ( Reifen, Felgen ect. ) daß fehlerhaft ist, kann jederzeit für nichtig erklärt werden. Dies ist z. B. bei einer ganz normalen Hauptuntersuchung möglich, wenn das Fahrzeug ein wissender Prüfer überprüft.
So, ich hoffe nun etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
ExOcti
Zitat:
Original geschrieben von ExOcti
Ok, eigentlich wollte ich nicht auf solche Fragen antworten, "monsteraner" hat mich aber leider auf dem falschen Fuß erwischt 🙄Der Themenstarter hat doch alles schon geschrieben:
Leider ist das laut VW nicht erlaubt (sagt der VW-Händler und das steht auch auf diesem weissen Blatt, was man mit dem KFZ-Brief bekommt). Zugelassen sind nur 185er Reifen. Das weiße Blatt nennt sich EU-Übereinstimmungserklärung.
In dieser Erklärung sind sämtliche vom Hersteller freigegebene Reifengrößen aufgelistet.
So, bei einem normalen Fahrzeug wäre eine Umrüstung kein Thema, dort muß man nur auf Freigängigkeit, Tachoangleichung ect. Aufpassen.
Die Bluemotion-Fahrzeuge haben aber ihre bestimmte Abgasnorm nur erreicht, durch technische Tricks. Darunter gehören auch die schmalen Reifen bzw. die Ausstattung eines Fahrzeuges.Wenn man die 215er auf einem Bluemotion-Fahrzeug fahren will, muß der Halter/Umrüster nachweisen, daß sich diese Abgasnorm nicht ändert. Dies kann entweder der Hersteller bestätigen ( VW tut das aber wie geschrieben nicht ) oder man riskiert einen "sauteuren" Abgastest. Und der kann auch negativ ausfallen.
So ist die vorgeschriebene Verfahrensweise.
Aber um die Kollegen zu entlasten, es gibt auch beim TÜV sicher Menschen, die sowas ohne die oben geschriebene Betrachtung eintragen.
Nur ob dann die Betriebserlaubnis erlischt, ist dann das Risiko des Halters/Umrüsters.
Und was mancher nicht weiß, ein Gutachten ( Reifen, Felgen ect. ) daß fehlerhaft ist, kann jederzeit für nichtig erklärt werden. Dies ist z. B. bei einer ganz normalen Hauptuntersuchung möglich, wenn das Fahrzeug ein wissender Prüfer überprüft.
So, ich hoffe nun etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
ExOcti
So.. erstmal Danke für deinen sachdienlichen Beitrag,
Ich denke mal, dass damit dann die Frage des TE beantwortet grundsätzlich einmal beantwortet ist.
Ich fand die Frage des TE nicht wirklich schlimm, denn scheinbar möchte er gerne alles richtig machen, und keine unerlaubten Umbauten vornehmen.
Könnte man denn nicht als Lösungsvorschlag das Fahrzeug "umschlüsseln", sodass er halt die Steuern für nen " normalen" Polo bezahlt?
Na hat jemand die Eintragung beim BMT?
müsste so, wie hier im Highline mit 215er aussehen.
http://www.motor-talk.de/.../polo-highline-i203934407.html
Zitat:
Original geschrieben von ExOcti
Ok, eigentlich wollte ich nicht auf solche Fragen antworten, "monsteraner" hat mich aber leider auf dem falschen Fuß erwischt 🙄Der Themenstarter hat doch alles schon geschrieben:
Leider ist das laut VW nicht erlaubt (sagt der VW-Händler und das steht auch auf diesem weissen Blatt, was man mit dem KFZ-Brief bekommt). Zugelassen sind nur 185er Reifen. Das weiße Blatt nennt sich EU-Übereinstimmungserklärung.
Danke, gut und ausführlich =)
Kleinigkeit trotzdem noch:
EG-Übereinstimmungsbescheinigung 😉
... Ansonsten schon klar, aber ist die Frage ob sie dort nur im Punkt "Bereifung und Räder" geschaut haben, oder auch unter "Anmerkungen", daher zusätzlich nochmal der Hinweis von mir.
Denn viele wissen nichts mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung anzufangen ... und noch weniger wissen, dass sich unter "Anmerkungen" teils noch mehr Reifenfreigaben finden lassen die zusätzlich erlaubt sind.
Aber hab gerade mal in den VW-Konfi geschaut, da sind wirklich beim BMT nur max. die 185er 15 Zoll Reifen bestellbar und nichts anderes. Also sollte dann tatsächlich so sein dass für den BMT dasselbe gilt wie für den BM.
Ansonsten noch rein OT interessenhalber für mich,
was für eine spezielle Abgasnorm oder Sondereinstufung soll das bei den BM und BMT sein?
Kenne wie Mauke76 schon sagte, aktuell nur die CO2 Einstufung bei aktuellen Fahrzeugen.
Und wenn ich bei einem Normalen Auto andere Reifendimensionen eintragen lasse als vom Werk freigegeben hab ich noch nie erlebt dass Änderungen in der Abgaseinstufung zur Folge waren. Dann wären all diese Einzelabnahmen ja auch nichtig? Oder ist der BM(T) Sonderfall?
Wahrscheinlich hast du bisher nur Eintragungen vornehmen lassen bei Fahrzeugen die nach Hubraum und Abgasnorm besteuert werden. Das ändert sich ja nicht bei andere Bereifung
Zitat:
Original geschrieben von Mauke76
Wahrscheinlich hast du bisher nur Eintragungen vornehmen lassen bei Fahrzeugen die nach Hubraum und Abgasnorm besteuert werden. Das ändert sich ja nicht bei andere Bereifung
Nein, schon 2 Fahrzeuge neuer Einstufung mit Reifendimensionen die nicht vom Hersteller vorgesehen sind.
Zitat:
Könnte man denn nicht als Lösungsvorschlag das Fahrzeug "umschlüsseln", sodass er halt die Steuern für nen " normalen" Polo bezahlt?
Abgasumschlüsselungen sind nur in einer Richtung möglich. Wenn sich das Abgasverhalten verbessert.
Z. B. Katnachrüstung, oder ganz beliebt in Golf 2 nen Motor aus einem Golf 3 einbauen.
Hier würde aber ein im Verkehr befindliches Fahrzeug abgastechnisch verschlechtert werden wollen, das ist meinens Wissens nicht möglich.
Zitat:
Ansonsten noch rein OT interessenhalber für mich,
was für eine spezielle Abgasnorm oder Sondereinstufung soll das bei den BM und BMT sein?
Kenne wie Mauke76 schon sagte, aktuell nur die CO2 Einstufung bei aktuellen Fahrzeugen.Und wenn ich bei einem Normalen Auto andere Reifendimensionen eintragen lasse als vom Werk freigegeben hab ich noch nie erlebt dass Änderungen in der Abgaseinstufung zur Folge waren. Dann wären all diese Einzelabnahmen ja auch nichtig? Oder ist der BM(T) Sonderfall?
Wie schon von Vorpostern geschrieben. Die heutigen Abgasnormen sind komplizierter als früher geworden da sie sich nach CO²-Ausstoß beziehen. Ein EURO 4 ist schlechter als EURO 5 ist nicht mehr anzuwenden. Da alle unsere neuen Polos EURO 5 haben aber doch unterschiedliches CO²-Ausstöße.
Das normale Auto hat die 215er Größe in der EG-Übereinstimmungserklärung oder im Umrüstkatalog von VW drinstehen.
Die Bluemotion leider nicht.
Ich kann nur eins sagen, die Abgasgeschichten sind echt superkrass und kompliziert geworden.... 😠
Zitat:
Original geschrieben von ExOcti
Abgasumschlüsselungen sind nur in einer Richtung möglich. Wenn sich das Abgasverhalten verbessert.Zitat:
Könnte man denn nicht als Lösungsvorschlag das Fahrzeug "umschlüsseln", sodass er halt die Steuern für nen " normalen" Polo bezahlt?
Z. B. Katnachrüstung, oder ganz beliebt in Golf 2 nen Motor aus einem Golf 3 einbauen.
Hier würde aber ein im Verkehr befindliches Fahrzeug abgastechnisch verschlechtert werden wollen, das ist meinens Wissens nicht möglich.
Zitat:
Original geschrieben von ExOcti
Wie schon von Vorpostern geschrieben. Die heutigen Abgasnormen sind komplizierter als früher geworden da sie sich nach CO²-Ausstoß beziehen. Ein EURO 4 ist schlechter als EURO 5 ist nicht mehr anzuwenden. Da alle unsere neuen Polos EURO 5 haben aber doch unterschiedliches CO²-Ausstöße.Zitat:
Ansonsten noch rein OT interessenhalber für mich,
was für eine spezielle Abgasnorm oder Sondereinstufung soll das bei den BM und BMT sein?
Kenne wie Mauke76 schon sagte, aktuell nur die CO2 Einstufung bei aktuellen Fahrzeugen.Und wenn ich bei einem Normalen Auto andere Reifendimensionen eintragen lasse als vom Werk freigegeben hab ich noch nie erlebt dass Änderungen in der Abgaseinstufung zur Folge waren. Dann wären all diese Einzelabnahmen ja auch nichtig? Oder ist der BM(T) Sonderfall?
Das normale Auto hat die 215er Größe in der EG-Übereinstimmungserklärung oder im Umrüstkatalog von VW drinstehen.
Die Bluemotion leider nicht.
Ich kann nur eins sagen, die Abgasgeschichten sind echt superkrass und kompliziert geworden.... 😠
Stimmt, jetzt wo du es sagst, errinnere ich mich dass man nur in Richtung besser umschlüsseln darf. Ist ja grundsätzlich auch der richtige Weg. Damit hat sich das Thema dann wohl für den TE erledigt :-/
Zitat:
Original geschrieben von ExOcti
Das normale Auto hat die 215er Größe in der EG-Übereinstimmungserklärung oder im Umrüstkatalog von VW drinstehen.Die Bluemotion leider nicht.
Schon klar, aber wie eben schon gesagt, nun schon 2 Fahrzeuge neuer Einstufung mit umgerüstet auf Reifen-Felgendimensionen, die so nicht in den Zulassungen zu finden sind.
Keine Probleme.
Daher eben die Frage von mir, nichtige Eintragung oder die Reifenänderung für die Abgaseinstufung doch nicht so gefährlich schlimm wie sie hier so geredet wird?
Zitat:
Original geschrieben von VAGCruiser
Schon klar, aber wie eben schon gesagt, nun schon 2 Fahrzeuge neuer Einstufung mit umgerüstet auf Reifen-Felgendimensionen, die so nicht in den Zulassungen zu finden sind.Zitat:
Original geschrieben von ExOcti
Das normale Auto hat die 215er Größe in der EG-Übereinstimmungserklärung oder im Umrüstkatalog von VW drinstehen.Die Bluemotion leider nicht.
Keine Probleme.
Daher eben die Frage von mir, nichtige Eintragung oder die Reifenänderung doch nicht so schlimm als hier so hochgeredet wird?
Evtl. hat es sich um schlecht informierte oder wenig motivierte Prüfer gehandelt. Ich hoffe nur dass Du später keine Probleme bekommst. Die Ausführungen von EXOcti scheinen mir sehr logisch.
Weiß man nicht ... kann ja auch sein dass es hier auch Sonderregelungen oder Hintertüren gibt, wo man wiederum hier schlecht informiert ist.