Blöde Fragen zum Abblendlicht

Audi A6 C5/4B

Hallo,

bei meinem "neuen Gebrauchten" (A6 Avant, 2.5er Diesel, Baujahr 09/2002) ging gestern im FIS die Meldung "Fehler Abblendlicht o. Rücklicht an". Und tatsächlich geht das Abblendlicht auf der Beifahrerseite nicht mehr. Nun zu der blöden Frage:

Hat der Dicke Xenon-Licht oder nicht bzw. kann man das am Scheinwerfer erkennen? Also der betroffene Teil des Scheinwerfers sieht wie eine dicke Projektionslinse aus. Bedeutet das, dass hier ein Xenonbrenner vorhanden ist?

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass es Xenonlicht ist, wurde aber dadurch verunsichert, dass ich gelesen habe, dass bei Xenon keine manuelle Scheinwerferregulierung vorhanden sein soll. Bei mir ist am Lichtschalter aber so eine manuelle Scheinwerferverstellung....

Zweite blöde Frage:

Kann ich davon ausgehen (falls es Xenon ist), dass der Xenonbrenner, also die "Glühbirne" defekt ist, oder könnte auch das Xenon-Zündgerät defekt sein? Bzw. kann man das irgendwie testen/feststellen?

und die dritte blöde Frage:

Muss man beim Ausbau des Xenonbrenners irgend etwas besonderes beachten, oder reicht es zuvor die entsprechenden Sicherungen zu ziehen und den Lichtschalter dann einmal zu vollständigen Endladung des Starters auf an zu stellen?

Grüße

Hape

19 Antworten

Ausleuchtung ist gesetzlich geregelt.
80m, glaube ich.

Das gilt für alle Fahrzeuge.

So, war heute beim Baumarkt (dem mit der 20% Rabatt-Werbung) und habe mir zwei neue H7 gekauft. Leider hatten Sie die Philips mit +50% mehr Licht nicht. Alle anderen Variationen schon, nur diese nicht. :-(

Ich habe mich dann für Bosch H7 mit bis zu 50% mehr Licht entschieden...

Ist schon Wahnsinn wie sich Philips seine Marketing-Ideen vergolden lässt. Die Night-Irgendwas, vom ADAC empfohlen, kostet doch glatt das doppelte wie eine Bosch H7 +50%. (von den No-Name Angeboten ganz zu schweigen.

Der Tausch der beiden H7 war dann doch ganz leicht. Nachdem man die Plastikabdeckungen entfernt hat und den Luftansaugkanal ausgebaut hat kann man das Leuchtobst mit relativ viel Platz im Motorraum wechseln.

Nochmals danke für die ganzen Informationen.

Hape

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Ausleuchtung ist gesetzlich geregelt.
80m, glaube ich.

Das gilt für alle Fahrzeuge.

ICh glaube der rechte soll 75m weit leuchten und der linke 50m. bin mir aber nicht sicher

Zitat:

Original geschrieben von Olznick


Ich würde mal eher sagen das du kein xenon hast. denn ich denke das es noch nie manuelle leuchtweitenregulierung im zusammenhang mit xenon gab und wenn bei my.audi.com nix von xenon steht dann wird das wohl so sein. aber kannst dir ja einreden das du xenon hast, dein licht wird dadurch aber nicht heller!!! 😁

Naja, es sind halt ganz einfach Xenonscheinwerfer ;-) - Blind bin ich ja noch nicht... Außerdem habe ich das mittlerweile nochmal geprüft, stimmt definitiv... Werde bei Gelegenheit mal beim Vorbesitzer anfragen, wie die da reinkommen *g*

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Hallo,
habe auch eine frage zum Abblendlicht.
In der Anleitung steht man soll die Leuchtmittel vom Fachmann austauschen lassen.
Ist das wirklich so schwer die Leuchtmittel zu tauschen, hat jemand vielleicht ein Anleitung wie man die Leuchtmittel tauscht. Ich abe kein Xenon im Auto.

Gruß
Werty1372

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