Blitzer----was nun??!
Hi Jungs und Mädels,
gestern abend fahr ich aus Stuttgart raus auf der B27 wo sonst immer 100 ist...war 80!
Kein Schwein unterwegs die ganze Bahn war leer...
Ich fahr aufm Tacho so 130 auf einmal blitzt es...Ich denk nur OH NEIN!!!!
Ich hab mein Führerschein seit Okt. 03...was nun???
Was wird passieren?? Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet...!
Vielen Dank für eure Auskunft!?!
MfG
der teQ
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TommyGT
@Fred62
Hehe genau wie mein Juniorchef, derfährt auch immer zu schnell und als ich ihn dann gefragt hab, wie viel er denn zu schnell fährt, sagt er, immer genau so schnell, dass der Führerschein noch knapp in meiner Brieftasche bleibt!!
Gruß
Tommy
Mach ich aber auch so! 😁 Ausserorts nicht mehr als 40 zu schnell und innerorts nicht mehr als 30. 😉
servus,
also komme auch aus bawü und ein kumpel von mir ist innerorts 40 km/h zu schnell unterwegs gewesen.
er hat für die nachschulung ca. 350 € blechen müssen.
also, nachschulung kostet nach neuer regelung ca. 250€, weiss ich ziemlich genau, da ich das erst kürzlich hinter mir hab😉
Aber nicht wegen zu schnell, sondern mir kam eine Frau am steuer in die quere😉
Der Blitzer+anfällige kosten dürften bei ca. 50km/h auch bei mind. 150-200€ liegen.
Wenn du deinen dad als fahrer angibst, muss der seinen lappen auf jeden für mind. einen monat abgeben.
Raserei auf deutschen Straßen
Hallo, nun mal langsam!!!
Auißerhalb geschlossener Ortschaften wirds für den Lappen ab 41 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit problematisch. Diese müssen vorwerfbar zu viel sein, d.h. abzüglich jeglicher Toleranzen (geräteabhängig bzw abhängig vom Messverfahren; jedoch in der Regel 3 km/h.).
Dein Vater bekommt erst mal einen Anhörungsbrief. Er kann dann angeben, ob er gefahren ist, oder ob er überhaupt den Verstoß zugibt. In diesem Falle würde er den Verstoß natürlich nicht zugeben und lediglich mitteilen, dass er nicht der fahrer war. Er muss dabei auch nicht angeben, dass du als sein Sohn gefahren bist (Zeugnisverweigerungsrecht) . Letztendlich steht die Verwaltungsbehörde in der Pflicht, dir den Verstoß nachzuweisen. Und da hängt es ziemlich von der Qualität der Bildaufnahme ab. Wenn die Behörde/Polizei möglicherweise mit dem Bild an der Tür steht und es eindeutig zu erkennen ist, ist da nicht mehr viel zu machen. Vielleicht dauert das ganze ja auch so lange, dass dir erst nach drei Monaten nach dem verstoß der Vorwurf eröffnet wird - dann haste Glück wegen der Verjährungsfrist.
Viel Glück ..............
Jekyll66
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Verjährungsfrist
Hallo,
kann vielleicht noch mal erklären, was Verjährungsfristen sind. Zu untrerscheiden ist hierbei in verjährungsfristen bei Straftaen und bei Ordnungswidrigkeiten. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Überschreitung der zulässigen Höcxhstgeschwindigkeit um eine Verkehrs - Ordnungswidrigkeit.
Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. Das bedeutet, dass nach dieser Frist von drei Monaten, der verstoß nicht mehr von der Behörde (Staat) verfolgt werden kann, es sei denn die Einleitung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist gegen den Betroffenen bereits innerhalb dieser drei Monate eröffnet worden. Bedeutet kurz:
Heute Verkehrsordnungswidrigkeit - Verjährung am 28.05.2004. Wenn mir z.B. die Behörde erst mit Datum des 29.05.2004 die Einleitung des Ordnugnswidrigkeitenverfahrens mitteilt (eröffnet) hat sie Pech, da sie diese Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgen dürfen!!! Das wird gerne manchmal übersehen. hab es selbst schon erlebt, dass die Verwaltungsbehörden trotz Kenntnis der Verjährung versuchen noch das Geld bei dem "Betroffenen" einzukassieren.
Noch Fragen????
Also
über 41 kmh drüber heißt 3 monate fahrverbot.
blitzertoleranz 3 kmh
da keine bab sondern ausserorts mit immer max höchst 100 , heißt mutwillig überhöhte geschwindigkeit, kostet auch.
nachschulung liegt eigentlich bei 250 euro plus strafe für zu schnelles fahren plus monat (e) fahrverbot. plus punkte.
habe auf ner autobahn wo hundert war, mehrere 100 schilder überfahren mit 170. blitz blitz. nachschulung 500dm und strafe 1000 dm weil, da mehrere waren und es mutwillig war. 3 monate und 4 punkte in flensburg. da klingelt die kasse.
ich wünsch dir viel spaß.
Ähem, ist das jetzt nicht auch anders also länger???
Hab da mal sowas gehört...
Bin, als ich noch jung und wild war mit 14 Punkten in Flensburg und einer Verwarnung meines Landratsamtes ja nicht nochmal aufällig zu werden mit dem Auto meiner Schwester auf der Rennbahn mit 120 in der 60´ger Baustelle geblitzdingst worden!
Habe natürlich Blut und Wasser geschwitzt bis da was kam, aber obwohl ich zweifelsfrei neben meiner Schwester auf dem Bild zu erkennen war und die ja schon genug an Bildmaterial von mir haben mußten kam nur ein Brief mit Anhöhrung und mein Anwalt meinte abwarten und erstmal nix tun!!!
Meine Schwester muß ja nicht gegen mich aussagen da man Verwande (Vater,Mutter usw) nicht verpetzen brauch!
Da der Brief an meine Schwester ging mußten wir nur warten bis die (damals??) 3 Monate rum waren.
In der Zwischenzeit standen auch zweimal die Grünen vor der Tür aber wir hatten Glück und waren jedesmal nicht da und auch die befragten Nachbarn haben da gut mitgespielt!
Fazit: Ich habe jetzt (etwa 3 Jahre später) keine Punkte mehr in Flensburg und fahre auch entsprechend ist einfach entspannender so....
mfg
Servus,
habe da noch einen netten link zu solchen delikten.
steht einiges drin zu verstößen u.ä. Kann ganz informativ sein!