Blitzer/Radaranlage gerecht oder Abzocke.
Dieses Thema ist für alle, die darüber diskutieren möchten und vorher im Navi-/Blitzerintegrationsthread darüber diskutiert haben.
Beste Antwort im Thema
Ich finde es schreiend ungerecht, wenn man sich nicht nur an geltende Gesetze halten muss, sondern das auch noch kontrolliert wird!
Wo kämen wir denn da hin, wenn ich nicht mehr überall rasen dürfte, wie ich das für richtig halte - ich kann ja schliesslich nichts dafür, dass andere Autofahrer zu unfähig sind, um mit 130km/h noch sicher durch eine 30er-Zone zu kommen.
Ich sage: Wehret den Anfängen! Wenn das so weiter geht, wie derzeit in Deutschland, wird man am Ende noch Opfer willkürlicher Verfolgung mit Polizeistaatlichen Mitteln, nur, weil man an der Tankstelle weggefahren ist, ohne zu zahlen - und dass nur weil sich irgendwelche Bürokraten mit ihren popligen Kleinwagen nicht vorstellen können, welche Unmengen von Kohle so ein getunter Supersportwagen wie meiner verschlingen würde, wenn ich jedes mal bezahlen müsste...
Gruss,
Chip
P.S.: Wer Ironie findet darf sie behalten
108 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Bitte genau lesen, wenn es um rechtliche Begriffe geht. Entscheidend für die Hehlerei ist, ob die CD rechtmäßig erworben wurde. Woher die Daten kommen ist völlig egal, da Daten keine Sache sind.Zitat:
Original geschrieben von afis
Tja, nur wurden bzw. werden die Daten nicht rechtmäßig erworben, wenn es sich um geklaute Daten handelt. Aber was soll's, ist ja nicht mein Problem, sondern das derjenigen, die auf der CD/DVD sindOder um es ganz einfach zu sagen: Wenn der Täter eine seinem Arbeitgeber gehörende CD mit den Daten mitgenommen hat und nun verkauft, dann könnte sich der Käufer der Hehlerei strafbar machen. Wenn der Täter die Daten aber auf einen eigenen Rohling kopiert hat, dann kommt Hehlerei von vornherein nicht in Frage.
Gruss,
Chip
Einen solche Unsinn habe ich nun selten gehört.
Eine solche absurde Betrachtungsweise lassen sich nicht einmal unsere Politiker einfallen.
Es geht hier um den Ankauf von gestohlener Daten nicht um den Ankauf eines möglicherweise rechtmäßig erworbenen Datenträgers. Das wäre dann möglicherweise der teuerste CD-Rohling aller Zeiten.
Mit deiner Betrachtungsweise wären Raubkopien und Diebstahl von Unternehmensdaten völlig legal solange du dafür deine eigenen Datenträger benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von Timmihund
HalloDem kann ich so nicht ganz zustimmen.
Wie ist es mit Daten von Konstruktionszeichnungen, könnten auch die eines streng geheimen U-Boots sein?🙄
Grüße
Timmi
Ja, da hast du wohl recht, aber das ist speziell im StGB geregelt.🙂 Ich glaub Landesverrat und ähnliches.
Zitat:
Original geschrieben von mara_toni
Einen solche Unsinn habe ich nun selten gehört.Zitat:
Original geschrieben von chipart
Bitte genau lesen, wenn es um rechtliche Begriffe geht. Entscheidend für die Hehlerei ist, ob die CD rechtmäßig erworben wurde. Woher die Daten kommen ist völlig egal, da Daten keine Sache sind.
Oder um es ganz einfach zu sagen: Wenn der Täter eine seinem Arbeitgeber gehörende CD mit den Daten mitgenommen hat und nun verkauft, dann könnte sich der Käufer der Hehlerei strafbar machen. Wenn der Täter die Daten aber auf einen eigenen Rohling kopiert hat, dann kommt Hehlerei von vornherein nicht in Frage.
Gruss,
Chip
Eine solche absurde Betrachtungsweise lassen sich nicht einmal unsere Politiker einfallen.
Es geht hier um den Ankauf von gestohlener Daten nicht um den Ankauf eines möglicherweise rechtmäßig erworbenen Datenträgers. Das wäre dann möglicherweise der teuerste CD-Rohling aller Zeiten.Mit deiner Betrachtungsweise wären Raubkopien und Diebstahl von Unternehmensdaten völlig legal solange du dafür deine eigenen Datenträger benutzt.
Sorry, aber da muss ich chipart ausnahmsweise mal recht geben. Es handelt sich wirklich im Straftatbestand der Hehlerei um eine "Sache" und Daten sind nunmal keine Sache laut StGB.
Die Sachen die du anführst sind Dinge die gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen und sind somit speziell geregelt. Mit Unternehmensdaten ist es ähnlich. Wenn du befugt bist auf die Daten zuzugreifen, dann hat sich die Firma bestimmt abgesichert gegen den Datenklau, indem sie dich was unterschreiben hat lassen. Wenn du dich eingehakt hast, dann hast du ich schon gleich strafbar gemacht.......ich will nicht zu sehr ins Detail gehen.....
Zitat:
Original geschrieben von mara_toni
Mit deiner Betrachtungsweise wären Raubkopien und Diebstahl von Unternehmensdaten völlig legal solange du dafür deine eigenen Datenträger benutzt.
Es geht hier nicht darum, ob Raubkopieren strafbar ist (ist es nach § 106 UrhG). Es ist aber eben auch kein Diebstahl (§242 StGB).
Hier ging es darum, ob der Ankauf einer CD mit unrechmäßig kopierten Daten als Hehlerei strafbar ist. Und das ist es nun mal definitiv nicht!
Ich kann ja verstehen, dass das Deinem Rechtsempfinden zuwider läuft, aber nach den Diskussionen die ich mitbekommen habe scheint es tatsächlich so zu sein, dass alleine der Kauf einer solchen CD keine Strafbarkeit begründet. Nenn es Gesetzeslücke.
Falls man für den Käufer einer solchen CD eine Strafbarkeit herleiten will, so scheint es mir am erfolgversprechendsten zu sein, diesen Käufer selbst als Raubkopierer im Sinne von §106 UrhG zu betrachten. Allerdings kommt man damit auch nicht zu einer Strafbarkeit von Hrn. Schäuble oder dem FA-Leiter, der die CD kauft, weil unauthorisierte Kopien durch Strafverfolgungsbehörden im Allgemeinen gerechtfertigt sind.
Auf Seiten der Käufer ist die Diskussion eine politische, keine strafrechtliche!
Was ich strafrechtlich viel spannender finde: Wie bekommen es die Käufer hin, dass sie den Verkäufer nicht bei der Übergabe verhaften müssen. Und bevor jetzt jmd. laut Kronzeugenregelung, etc. schreit (ohne zu wissen, wo so was überhaupt im Gesetz steht), bitte darüber nachdenken, wie eine Straffreiheit prozessrechtlich sauber garantiert werden kann, wenn man nicht mal weiss, in welchem Land die Straftat begengen wurde...
Und Prozessrechtlich wird natürlich erst das BVerfG entscheiden, ob die Daten überhaupt irgendwas wert sind.
Gruss,
Chip
Ähnliche Themen
Also dass ich als Schweizer diese Paragraphen-Verdreher nicht als "recht" bezeichnen kann liegt ja auf der Hand.
Aber dann habe ich mal ne Frage: Die Daten sind illegal entwendet worden. Das ist Fakt. Ob das jetzt in D als Diebstal gilt oder nicht ist ja wurscht. Der Verkäufer der CD hat KEINE Rechte an diesen Daten. Die Regierung kauft jetzt aber diese Daten im Wissen, dass es eine Raubkopie ist. Und dafür habt ihr in D sogar strengere Gesetze als wir in der Schweiz.
Ansonsten: Speichert eure GEKLAUTEN MP3 auf einem legalen CD-Rohling und alles ist prima 🙄
Sorry, aber da kann man noch so sehr auf Spitzfindigkeiten rumreiten wie für 2.5Mio einen CD-Rohling zu kaufen.
Interessanterweise diskutieren gerade in diesem Fred viele über die Datensicherheit und über Überwachungsstaat bei Banalitäten wie SectionControl.
Dass der Staat hier aber ILLEGALE Daten aus dubiosen Quellen kauft, um Bürger zu bestrafen scheint nicht so zu stören. Wenn D diese CD wirklich kauft (und das werden sie) dann könnt ihr alle Eure Gesetze bezüglich Datenschutz in die Tonne kloppen! Das ist ein absoluter Witz und ein Aufruf zum Diebstahl.
Sorry für das ganz ganz leichte OT
😉
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Bitte genau lesen, wenn es um rechtliche Begriffe geht. Entscheidend für die Hehlerei ist, ob die CD rechtmäßig erworben wurde. Woher die Daten kommen ist völlig egal, da Daten keine Sache sind.Zitat:
Original geschrieben von afis
Tja, nur wurden bzw. werden die Daten nicht rechtmäßig erworben, wenn es sich um geklaute Daten handelt. Aber was soll's, ist ja nicht mein Problem, sondern das derjenigen, die auf der CD/DVD sindOder um es ganz einfach zu sagen: Wenn der Täter eine seinem Arbeitgeber gehörende CD mit den Daten mitgenommen hat und nun verkauft, dann könnte sich der Käufer der Hehlerei strafbar machen. Wenn der Täter die Daten aber auf einen eigenen Rohling kopiert hat, dann kommt Hehlerei von vornherein nicht in Frage.
Bist du Strafrechtler?
hehe...aber letzteres wäre wohl schwer nachweisbar, da wohl kaum gelistet ist, welcher Rohling dem Unternehmen gehört 😉
Zitat:
Original geschrieben von Held der Landstrasse
Sorry, aber da muss ich chipart ausnahmsweise mal recht geben. Es handelt sich wirklich im Straftatbestand der Hehlerei um eine "Sache" und Daten sind nunmal keine Sache laut StGB.Zitat:
Original geschrieben von mara_toni
Einen solche Unsinn habe ich nun selten gehört.
Eine solche absurde Betrachtungsweise lassen sich nicht einmal unsere Politiker einfallen.
Es geht hier um den Ankauf von gestohlener Daten nicht um den Ankauf eines möglicherweise rechtmäßig erworbenen Datenträgers. Das wäre dann möglicherweise der teuerste CD-Rohling aller Zeiten.Mit deiner Betrachtungsweise wären Raubkopien und Diebstahl von Unternehmensdaten völlig legal solange du dafür deine eigenen Datenträger benutzt.
Die Sachen die du anführst sind Dinge die gegen das Urheberrechtgesetz verstoßen und sind somit speziell geregelt. Mit Unternehmensdaten ist es ähnlich. Wenn du befugt bist auf die Daten zuzugreifen, dann hat sich die Firma bestimmt abgesichert gegen den Datenklau, indem sie dich was unterschreiben hat lassen. Wenn du dich eingehakt hast, dann hast du ich schon gleich strafbar gemacht.......ich will nicht zu sehr ins Detail gehen.....
Ok ihr beiden habt mich überzeugt, dass es keine Hehlerei ist (ich gehe mal davon aus, dass ihr beide Recht habt; ins StGB schau ich nicht mehr, da ich momentan zur Genüge in Gesetze rumblätter). Nur, was ist es dann? Mir kann keiner erzählen, dass illegal erworbene Daten einfach so genutzt werden dürfen um Straftaten nachzugehen.
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Das kann unter vielen Gesichtspunkten strafbar sein wenn man so was kauft oder verkauft. Aber Hehlerei ist es in Deutschland nicht. Nochmal: Hehlerei geht nur mit Sachen und Daten sind keine Sachen.Zitat:
Original geschrieben von Timmihund
Wie ist es mit Daten von Konstruktionszeichnungen, könnten auch die eines streng geheimen U-Boots sein?🙄
Tja, ich schätze mal, dann hinge es auch noch davon ab, was genau das für ein U-Boot ist...beispielsweise Atom-U-Boot und co...
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Es geht hier nicht darum, ob Raubkopieren strafbar ist (ist es nach § 106 UrhG). Es ist aber eben auch kein Diebstahl (§242 StGB).Zitat:
Original geschrieben von mara_toni
Mit deiner Betrachtungsweise wären Raubkopien und Diebstahl von Unternehmensdaten völlig legal solange du dafür deine eigenen Datenträger benutzt.Hier ging es darum, ob der Ankauf einer CD mit unrechmäßig kopierten Daten als Hehlerei strafbar ist. Und das ist es nun mal definitiv nicht!
Ich kann ja verstehen, dass das Deinem Rechtsempfinden zuwider läuft, aber nach den Diskussionen die ich mitbekommen habe scheint es tatsächlich so zu sein, dass alleine der Kauf einer solchen CD keine Strafbarkeit begründet. Nenn es Gesetzeslücke.
Falls man für den Käufer einer solchen CD eine Strafbarkeit herleiten will, so scheint es mir am erfolgversprechendsten zu sein, diesen Käufer selbst als Raubkopierer im Sinne von §106 UrhG zu betrachten. Allerdings kommt man damit auch nicht zu einer Strafbarkeit von Hrn. Schäuble oder dem FA-Leiter, der die CD kauft, weil unauthorisierte Kopien durch Strafverfolgungsbehörden im Allgemeinen gerechtfertigt sind.Auf Seiten der Käufer ist die Diskussion eine politische, keine strafrechtliche!
Was ich strafrechtlich viel spannender finde: Wie bekommen es die Käufer hin, dass sie den Verkäufer nicht bei der Übergabe verhaften müssen. Und bevor jetzt jmd. laut Kronzeugenregelung, etc. schreit (ohne zu wissen, wo so was überhaupt im Gesetz steht), bitte darüber nachdenken, wie eine Straffreiheit prozessrechtlich sauber garantiert werden kann, wenn man nicht mal weiss, in welchem Land die Straftat begengen wurde...
Und Prozessrechtlich wird natürlich erst das BVerfG entscheiden, ob die Daten überhaupt irgendwas wert sind.
Na ja,
1) Ist es nicht Datendiebstahl (auch dafür gibt es doch einen juristischen - mir aber entfallenen - Fachbegriff)?
2) Den Raubkopieransatz finde ich interessant.
Doch es ist praktisch eine Gesetzeslücke! Tatsächlich.
Ich hab das schon beschrieben. Man kann zb. nur "Sachen" stehlen bzw. eine Hehlerei begehen. Und ein Datenklau findet nur statt, wenn ich ein Hinderniss überwinden musste, z.b. mich auf einen Firmenserver hacken und dann Daten abziehen. Dies ist aber speziell im StGB geregelt.
Der Knilch der die Daten kopiert hat, hat sich vielleicht in der Schweiz strafbar gemacht, aber das weiß ich nicht. Ich denke aber mal, dass sich die Bank durch ein von ihm unterschriebenes Schriftstück abgesichert hatte. So blöde sind Banken auch nicht. Es könnte natürlich nun eine Klage auf den Knilch zukommen, seitens der Bank. Eventuell, wie gesagt, ist es eine Straftat in der Schweiz, weil er gegen einen unterschriebenen Vertrag/Abkommen verstoßen hat. Aber er wird wohl anonym bleiben.
Höchstens die Schweiz könnte Interesse an einer Strafverfolgung haben. Dann müssten sie allerdings auf die Amtshilfe von Deutschland pochen und da hätten wir schon ein Problem....🙂 Er wird die Daten nur hergeben, wenn D ihm anonymität zusichert.
Zitat:
Original geschrieben von Held der Landstrasse
Höchstens die Schweiz könnte Interesse an einer Strafverfolgung haben. Dann müssten sie allerdings auf die Amtshilfe von Deutschland pochen und da hätten wir schon ein Problem....🙂
Behörden eines Landes A leisten in der Regel nur dann Amtshilfe auf ein Ersuchen des eines Landes B, wenn die fragliche Tat auch in A strafbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von Berner Baer
Behörden eines Landes A leisten in der Regel nur dann Amtshilfe auf ein Ersuchen des eines Landes B, wenn die fragliche Tat auch in A strafbar ist.Zitat:
Original geschrieben von Held der Landstrasse
Höchstens die Schweiz könnte Interesse an einer Strafverfolgung haben. Dann müssten sie allerdings auf die Amtshilfe von Deutschland pochen und da hätten wir schon ein Problem....🙂
Klar....🙂, aber das weiß ich halt nicht, weil ich das schwüzzer Recht nicht kenne.🙂
Das "Land A" ist in diesem Fall Deutschland. Wenn die Tat in Deutschland nicht strafbar ist (was man aus Deinen Ausführungen schliessen kann - und auf die schnelle habe ich auch keinen in Frage kommenden Paragraphen im deutschen Strafrecht gefunden), dann besteht nach internationalen Gepflogenheiten für die deutschen Behörden kein Anlass, den Strafverfolgungsbehörden des "Landes B" (also der Schweiz) Amtshilfe zu leisten.
Zitat:
Original geschrieben von afis
Auch immer wieder ein wunderbarer Abzockpunkt: 100m Begrenzung auf geraden Strecken. Ichw eiß gerade nicht mehr wo es letztens mal wieder war, aber da bin ich mit >200 auf relativ leerer Autobahn gefahren, musste runterbremsen wegen ganzen 100m, die da mit 80er Begrenzung waren, und das war's. Wofür? Das ist Abzocke wenn an solchen Stellen geblitzt wird. Abzocke und nichts anderes.Gleiches gilt für Autobahnen, bei denen temporär 100 oder 120 ist. Dann, wenn hohe Geschwindigkeiten gefährlich werden könnten, kann man sie eh nicht fahren, weil zuviel los ist, und dann, wenn die Geschwindigkeiten kein Problem sind, helfen die Blitzer und Limits nicht um Gefahren zu reduzieren.
Viele Zeitgenossen gehen immer davon aus, daß eine Geschwindigkeitsmeßanlage und deren Betrieb unbedingt eines Gefährdungspunktes zur Legitimation bedarf. Hierzu gibt es aber keine Vorschrift.
Geschwindigkeitsbeschränkungen werden ja z.B. auch zur Lärmbegrenzung aufgestellt und da ist es nachts nicht von Belang, ob die Strecke frei ist oder nicht. Lärm bleibt Lärm und den gilt es zu verhindern.
Davon abgesehen dürfte uns allen hinlänglich bekannt sein, daß die Kassen der Komunen ziemlich leer sind. Da liegt es doch wohl auf der Hand, daß zur Lösung dieses Problems alle verfügbaren Einnahmequellen auch genutzt werden (müssen).
Wie waers einfach aufm Berliner Ring Tempo 10 zu machen und dort sowie auf allen Umfahrungen alle 1000m eine Geschwindigkeitsmessung durchzufuehren.
Is ja dann scheinbar legitim und leere Kassen sind dann auch nur noch in Griechenland zu finden, nicht in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von stullek
Wie waers einfach aufm Berliner Ring Tempo 10 zu machen...
Wieso verlangst du dort eine derart drastische Geschwindigkeitsreduzierung? Das gegenwärtige Tempolimit hat sich doch als praktikabel erwiesen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wieso verlangst du dort eine derart drastische Geschwindigkeitsreduzierung? Das gegenwärtige Tempolimit hat sich doch als praktikabel erwiesen.Zitat:
Original geschrieben von stullek
Wie waers einfach aufm Berliner Ring Tempo 10 zu machen...
Du sagtest:
Zitat:
Davon abgesehen dürfte uns allen hinlänglich bekannt sein, daß die Kassen der Komunen ziemlich leer sind. Da liegt es doch wohl auf der Hand, daß zur Lösung dieses Problems alle verfügbaren Einnahmequellen auch genutzt werden (müssen).
Was muss, das muss!
Die von dir als Beispiel gebrachte Einnahmequelle dürfte auch sprudeln, ohne daß das gegenwärtige Tempolimit verschärft wird...😉