Blitzer in der Ferne...
Hallo zusammen,
mich interessiert wie gross der Abstand zwischen Tempolimit und dem Blitzer maximal sein darf?
Folgendes Szenario: ich fahre auf der Autobahn, vor einer Brücke kommt eine 100er Begrenzung ohne Meterangaben, ich fahre über diese Brücke dann kommt eine Tankstellenausfahrt und bei der Tankstellenauffahrt stellen sie einen Blitzer hin.
Meine Frage, darf der Blitzer ca. 1200m nach dem Schild überhaupt aufgestellt werden?
Es gibt Regeln die besagen, daß das Tempolimit solange gültig bleibt bis es aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wird das weiß ich, aber wenn wie in folgender Situation baulich bedingt, so viele Wechselbedingungen und Störeinflüsse auf einen einwirken, müsste das Tempolimitschild dann nicht irgendwann wiederholt werden bevor man den Blitzer aufstellt?
PS. Ich hoffe wir können das Thema sachlich behandeln, denn ich habe keine Lust, dass der Thread sofort wieder geschlossen wird 😉 Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Genau das ist die Frage, man fährt an dem Schild vorbei, über die Brücke man nimmt an die Begrenzung sei allein für die Brücke aufgestellt, ...
...wieso nimmt man das an ? War ein Zusatzschild angebracht ?
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Die Erklärungen leuchten mir ein, trotzdem finde ich es durchaus befremdlich, daß man durch diese wechselnden Verkehrsbedingungen nicht zumindest alle 1000m ein Schild hin stellt.
War das nicht ne Autobahn? was denn für "wechselnde Verkehrsbedingungen"? Eine Tankstelle? Hmm... 🙄
Ich denke, dass fundierte Erklärungen kamen. Alles weitere führt das Thema nur ins Abseits.
Man sollte aber auch wissen, dass Nebenspuren einer Autobahn nicht als Auf- oder Abfahrt zu werten sind sondern als eigenständige Fahrspuren DER Autobahn.
Dazu zählen auch Raststätten und durchgängige abgetrennte Spuren die parallel zur BAB verlaufen, auch wenn von Diesen ebenfalls die Auf- und Abfahrt abgeht.
Daraus lässt sich schließen, dass für diese separate Fahrspur evtl ein ausgeschildertes Tempolimit gilt, nachdem zusammenführen der "BAB"-Spuren mit der abgetrennten Fahrspur aber weiterhin die Geschwindigkeit gilt, welche man auch vor dem Befahren der Nebenspur einzuhalten hatte.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
..., trotzdem finde ich es durchaus befremdlich, daß man durch diese wechselnden Verkehrsbedingungen nicht zumindest alle 1000m ein Schild hin stellt.
Warum?
Du kennst sowohl die übliche Reichweite derartiger Limitierungen und Du kannst Dich - schon allein aufgrund Deiner Ortskenntnis bei den von Dir genannten Beispielen - einwandfrei an die vorhandenen Limitierung erinnern.
Alle 1.000 Meter bedeutet, dass immer mindestens 2 Schilder im Sichtweite sind. Eine "Notwendigkeit" von mindestens 2 Schildern in Sichtweite würde implizieren, dass nicht nur Deine Merkfähigkeit bei null liegt, sondern auch Deine Sehfähigkeit einer Überprüfung unterzogen werden sollte.
Eine Wiederholung in derartig kurzen Abständen würde doch ausschließlich der "Gefahr" vorbeugen, dass Du ein Aufhebungszeichen übersehen haben könntest. Und deshalb soll nun Deutschland in einen Käse-Igel verwandelt werden?
Abgesehen von den Unfällen und Schäden, wenn so ein Schild umgesägt wird (Verletzungen bei Motorradfahrer), das würde sich grob über den Daumen verfünffachen. Und alles nur um zu vermeiden, dass Du eventuell mal rund 5 Minuten langsamer fahren könntest, als Du hättest fahren dürfen.
Die einen wünschen sich weniger "Schilderwald" und andere kommen ohne Wiederholungen nicht klar....interessant!
Wenn 100 km/h angezeigt wird, gilt das bis zur Aufhebung in angemessener Art und Weise!
😎
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Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Die einen wünschen sich weniger "Schilderwald" und andere kommen ohne Wiederholungen nicht klar....interessant!Wenn 100 km/h angezeigt wird, gilt das bis zur Aufhebung in angemessener Art und Weise!
😎
Ist nur schwer für jemanden zu wissen, wenn der z.B. über eine Nebenstraße kommt, die an die BAB-Raststätte führt und er dort auch auf die Autobahn fahren darf. Wenn er Ortsunkundig ist, nur vom Navi gelotst wurde und dann dort auf die BAB kommt, dann gilt für ihn "freie Fahrt", wenn an der Zufahrt auf die BAB keine Begrenzung steht.
1200 m liest sich viel, mit 100 km/h legt man diese allerdings in 43 Sekunden zurück. Gewisse Leute legen auch gerne mal 20 drauf, dann sind es 36 Sekunden. 😉
Das mit der Minute... war wohl nichts. 😛
Ein Goldfisch mag vor Gericht durchkommen, mit seinen 30 Sekunden Gedächtnis, aber ein Mensch? 😕
Mal noch eine Frage, deine Logik betreffend:
Wenn man nach 1200 m nicht blitzen dürfte, dann würde defakto dort auch das Limit nicht mehr herrschen. Soll man alle 1000 m das Limit wiederholen? Vielleicht besser alle 200 m für Menschen mit schlechtem Gedächtnis?
Nichteinmal Regelfetischisten und Gutmenschen könnten sowas gutheißen. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von harra02041958
Ist nur schwer für jemanden zu wissen, wenn der z.B. über eine Nebenstraße kommt, die an die BAB-Raststätte führt und er dort auch auf die Autobahn fahren darf. Wenn er Ortsunkundig ist, nur vom Navi gelotst wurde und dann dort auf die BAB kommt, dann gilt für ihn "freie Fahrt", wenn an der Zufahrt auf die BAB keine Begrenzung steht.Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Die einen wünschen sich weniger "Schilderwald" und andere kommen ohne Wiederholungen nicht klar....interessant!Wenn 100 km/h angezeigt wird, gilt das bis zur Aufhebung in angemessener Art und Weise!
😎
Das ist falsch. Lediglich ein nicht Ortskundiger könnte sich, wenn er denn zu schnell erwischt wird, auf einen (für ihn unvermeidbaren) Verbotsirrtum berufen.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Die Erklärungen leuchten mir ein, trotzdem finde ich es durchaus befremdlich, daß man durch diese wechselnden Verkehrsbedingungen nicht zumindest alle 1000m ein Schild hin stellt.Und über die Sinnlosigkeit mancher Tempolimits möchte ich hier nicht weiter ausholen...
Hallo,
Sorry, aber wechselnde Verkehrsbedingungen???!!!
zu deiner Frage, ja ist alles rechtens, auch wenn ich kein Fachanwalt für Verkehrsrecht bin.
Aber alle 1000 m eine Wiederholung??? Dann doch lieber jedes Jahr eine Führerscheineignungsprüfung :-D
Die Story mit dem Kurzzeitgedächnis, naja....wundersamer Weise kennen die meisten die Funktionen ihrer Multimedia noch nach mehreren Kilometer....auch die des Mobiltelefones!
😁
Moderne Navis haben doch eine permanente Anzeige der zHG der gerade befahrenen Straße im Display. Wozu also noch zusätzliche Schilder aufstellen?
Legen wir mal das Kruzzeitgedächnis bei Seite...
Folgende These: wenn der Blitzer 1200m vom Schild weg steht, wie will denn dann jemand beweisen, daß man das Schild überhaupt gesehen hat?
Fahrerwechsel
Panne
Pause machen
Von einer Nebenstraße auffahren
Ich finde, in solchen Situationen hat das Amt schlechte Karten, wenn man nen guten Anwalt hat😉
Mir selbst ist es schon passiert, daß meine Frau in eine Spielstraße gefahren ist wir später gewechselt haben und ich erst beim verlassen dieser gesehen habe, dass es sich um eine Spielstraße handelt 😰
Baulich gesehen bin ich vorsichtig mit knappen 30-40 gefahren, aber das würde schon aussreichen um im Falle einer Tempokontrolle Stress zu bekommen...
Also meine Auffassung von Recht ist die, daß der Blitzer auf jeden Fall in Sichtweite des Schildes stehen muss😎
Gruß
FX
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Folgende These: wenn der Blitzer 1200m vom Schild weg steht, wie will denn dann jemand beweisen, daß man das Schild überhaupt gesehen hat?
Das kann fast nie beweisen werden, deshalb werden auch die meisten Geschwindigkeitsverstöße falsch bestraft: Statt korrekterweise wegen Vorsatz nur wegen Fahrlässigkeit.
Erste Frage ist, ob eine Limitierung erkennbar war oder nicht. Wenn ja, dann ist ein Verstoß begangen.
Zweite Frage ist, ob man bewusst die Limitierung überschritten hat. Wenn ja, dann war das eine vorsätzliche Begehung und die Regelstrafe aus dem Bußgeldkatalog ist zu verdoppeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/__3.htmlZitat:
§ 3 Bußgeldregelsätze
(4a) Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln, ...
Diese Frage nach dem Anhalten, ob man denn wüsste, warum man angehalten wurde, ist die Frage zu genau diesem Thema. Ein "Ja, weiß ich, ich bin zu schnell gefahren" ist das erste Teilgeständnis zum Thema Vorsatz. Kommt dann noch ein "Ich habe es eilig, weil ich meiner Oma wichtige Medikamente bringen muss, und hier ist doch alles übersichtlich und die 60 km/h auf dem Schild da hinten völlig übertrieben", dann war es das. Eine bewusste Tatbegehung bringt die Verdoppelung.
Zitat:
Ich finde, in solchen Situationen hat das Amt schlechte Karten, wenn man nen guten Anwalt hat😉
Jain, schlechte Karten für den Tatvorwurf des Vorsatzes, aber ein "vollumfängliches Geständnis" für den Vorwurf der fahrlässigen Begehung.
Zitat:
Mir selbst ist es schon passiert, daß meine Frau in eine Spielstraße gefahren ist wir später gewechselt haben und ich erst beim verlassen dieser gesehen habe, dass es sich um eine Spielstraße handelt 😰
Baulich gesehen bin ich vorsichtig mit knappen 30-40 gefahren, aber das würde schon aussreichen um im Falle einer Tempokontrolle Stress zu bekommen...
Nicht nur Stress, sondern auch eine völlig berechtigtes Bußgeld.
Bei genau dieser Konstellation gäbe es allerdings eine Lücke:
Wenn Du beweisen könntest, dass Dir eine Limitierung nicht hätte bewusst sein können. ZB. weil Du mit dem Bus oder der U-Bahn in diesem Bereich gekommen bist UND die baulichen Bedingungen nicht auf eine "Spielstraße" hätten hindeuten können (zB. die typischen Markierungen der Parkplätze oder bauliche Ausführung von Kreuzungen, ...) und dadurch eine vorhandene Limitierung Dir unmöglich erkennbar war.
Wenn das jedoch erkennbar gewesen wäre, zB. weil Du bei der Einfahrt auf dem Beifahrersitz gesessen hast und das entsprechende Schild genauso hättest sehen können, wie der Fahrer, Du aber nicht weiter beachtet hast, das ist einfache Fahrlässigkeit und genau dafür gibt es den Regelsatz.
Zitat:
Also meine Auffassung von Recht ist die, daß der Blitzer auf jeden Fall in Sichtweite des Schildes stehen muss😎
Deine Auffassung ist Dir unbenommen,
nur solltest Du spätestens mit dem Erhalt eines Führerscheins auch akzeptieren, dass - nennen wir sie mal - "andere Leute" eine deutlich andere Auffassung vertreten und diese ihre andere Auffassung auch durch repressive Zwangsmaßnahmen durchsetzen werden.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Legen wir mal das Kruzzeitgedächnis bei Seite...Folgende These: wenn der Blitzer 1200m vom Schild weg steht, wie will denn dann jemand beweisen, daß man das Schild überhaupt gesehen hat?
Fahrerwechsel
Panne
Pause machen
Von einer Nebenstraße auffahrenIch finde, in solchen Situationen hat das Amt schlechte Karten, wenn man nen guten Anwalt hat😉
Mir selbst ist es schon passiert, daß meine Frau in eine Spielstraße gefahren ist wir später gewechselt haben und ich erst beim verlassen dieser gesehen habe, dass es sich um eine Spielstraße handelt 😰
Baulich gesehen bin ich vorsichtig mit knappen 30-40 gefahren, aber das würde schon aussreichen um im Falle einer Tempokontrolle Stress zu bekommen...
Also meine Auffassung von Recht ist die, daß der Blitzer auf jeden Fall in Sichtweite des Schildes stehen muss😎
Gruß
FX
Zur Unwissenheit über das bestehende Tempolimit wurde vor kurzem in einem Thread so ziemlich alles Nötige gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Also meine Auffassung von Recht ist die, daß der Blitzer auf jeden Fall in Sichtweite des Schildes stehen muss😎Gruß
FX
Sei froh das sie nicht zu dicht am Schild stehen......... auch ein Heulthema hier.............Abzocke....bäh..alle böse....
Du würdest wesendlich mehr abgelichtet werden, weil Du am Schild meist noch Fullspeed drauf hast (ich übrigens auch).
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Alle 1.000 Meter bedeutet, dass immer mindestens 2 Schilder im Sichtweite sind. Eine "Notwendigkeit" von mindestens 2 Schildern in Sichtweite würde implizieren, dass nicht nur Deine Merkfähigkeit bei null liegt, sondern auch Deine Sehfähigkeit einer Überprüfung unterzogen werden sollte.
[nicht ganz ernst gemeint]
Also ich kann -trotz 100% Sehleistung- ein Schild in 1000 m Entfernung nicht erkennen, geschweige denn lesen. Schilderbrücken und die großen Richtungswegweiser vielleicht, aber nicht diese kleinen V-max-Schilder.
[/nicht ganz ernst gemeint]