Blitzer in der Ferne...
Hallo zusammen,
mich interessiert wie gross der Abstand zwischen Tempolimit und dem Blitzer maximal sein darf?
Folgendes Szenario: ich fahre auf der Autobahn, vor einer Brücke kommt eine 100er Begrenzung ohne Meterangaben, ich fahre über diese Brücke dann kommt eine Tankstellenausfahrt und bei der Tankstellenauffahrt stellen sie einen Blitzer hin.
Meine Frage, darf der Blitzer ca. 1200m nach dem Schild überhaupt aufgestellt werden?
Es gibt Regeln die besagen, daß das Tempolimit solange gültig bleibt bis es aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wird das weiß ich, aber wenn wie in folgender Situation baulich bedingt, so viele Wechselbedingungen und Störeinflüsse auf einen einwirken, müsste das Tempolimitschild dann nicht irgendwann wiederholt werden bevor man den Blitzer aufstellt?
PS. Ich hoffe wir können das Thema sachlich behandeln, denn ich habe keine Lust, dass der Thread sofort wieder geschlossen wird 😉 Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Genau das ist die Frage, man fährt an dem Schild vorbei, über die Brücke man nimmt an die Begrenzung sei allein für die Brücke aufgestellt, ...
...wieso nimmt man das an ? War ein Zusatzschild angebracht ?
66 Antworten
Im geschilderten Fall gibt es überhaupt keinen Grund anzunehmen, die Tempobeschränkung habe an der Meßstelle nicht mehr gegolten.
Danke für die Antworten, aber ich möchte eigentlich nur wissen wie lang so ein Tempolimit gilt wenn's nicht offiziell aufgehoben wird.
Die von mir geschilderten Fälle sind so fragil, daß ich behaupte das so mancher nicht genau wüßte wie er sich verhalten soll...
Auf der Autobahn mit der 100kmh Beschränkung fahre ich natürlich weiter 100 weil ich die Strecke kenne. Obwohl die Brücke jeden zur Annahme drängt, daß dieses Limit nur dafür gilt...
Die 40iger Beschränkung in der BAB Auffahrt ist ohne ein zusätzliches direkt angebrachtes Schild und wird auch nicht aufgehoben.
Zusätzlich habe ich noch einen Fall quasi vor meiner Haustür. Ein unbeschrankter Bahnübergang ist mit einem 20kmh Schild versehen und wird auch nicht mehr aufgehoben.
Muss man nach dem Bahnübergang dann 3min mit 20kmh weiterfahren oder wie?
Es muss doch Richtlinien geben die die Beschilderung und den max. Abstand zum evtl. Blitzer regeln?
Wenns das nicht gibt, könnte man ja sogar noch nach zwei/drei Kilometern nach dem Bahnübergang fleißig abkassieren...😁
Es gibt doch klare Regeln:
Streckenverbote gelten bis sie wieder aufgehoben werden oder die Strecke endet.
Wer das nicht weiss, nimmt natürlich gerne falsche Sachen an (Beispiel Brücke). Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die 40 gelten für die Strecke "Autobahnauffahrt" und werden durch das Ende der Auffahrt (Strecke)aufgehoben.
Die 20 am Bahnübergang müssten eigentlich mit Zusatzkennzeichnung versehen sein. Sind sie es nicht, gilt dort 20 bis zum Ende der Strecke oder der Aufhebung durch andere Verkehrszeichen. Oder bis ein aufmerksamer Bürger die Kommune auf den Fehler hingwiesen hat, und diese den Fehler behebt.
Du siehst, die Regelung ist eigentlich klar und eutlich und auch recht einfach, wenn man sie kennt.
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@F-X5
Du hast von einer Abfahrt und Tankstelle nach der Brücke geschrieben.Dann nehme ich an,das es auch eine Auffahrt gibt (irgendwie muß man ja von der Tanke wieder auf die Autobahn kommen)?
Deshalb gilt ab der Brücke Tempo 100,da es auch für diese folgenden Verkehrknotenpunkte gilt.
Hast du das hinter dir gelassen,darfste wieder Knallgas geben.Das sollte man sich aber auch denken können,das solche Tempolimits nicht allein für Brücken gelten.
Zumindest gibt es auf der A81 beidseitig auf Höhe des Rasthofes Wunnenstein eine ebensolche Begrenzung,nur die Brücke fehlt.
Hier beginnt die 100 vor der Ausfahrt zur Tankstelle und ist auch bis nach der Auffahrt von der Tanke auf die Autobahn noch gültig.
Und das ist nicht die einzige Stelle auf deutschen Autobahnen,die so ausgeschildert ist.Und da gibt keiner nach der Abfahrt zur Tanke Knallgas und wundert sich dann,wenn vor der Auffahrt von der Tanke auf die AB "plötzlich" ein Blitzer steht,ganze 1000 Meter später.Denn jeder kann sich denken,das diese 100 auch dort noch gelten.
Du hast den Fehler gemacht und dich zu sehr auf die Brücke als Grund für die Begrenzung konzentriert.Dies ist aber nicht der eigentliche Grund für die 100er Begrenzung,wie oben bereits ausgeführt. 😉
Greetz
Cap
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Es muss doch Richtlinien geben die die Beschilderung und den max. Abstand zum evtl. Blitzer regeln?
Es gibt nur das genannte OLG-Urteil.
Nach der davon ausgehenden Rechtsprechung 3 Minuten bei starker Einschränkung der Merkfähigkeit durch sehr hohe Ablenkung ab dem Schild, rund 5 Minuten bei durchschnittlicher Ablenkung und 8 Minuten, wenn praktisch "nichts los" ist, was einen ablenken, genauer das Limit vergessen lassen könnte.
(sofern kein Aufhebungszeichen oder andere Limitierung oder Streckenwechsel vorhanden)
Zitat:
Muss man nach dem Bahnübergang dann 3min mit 20kmh weiterfahren oder wie?
Ist das Schild denn einzeln aufgestellt oder befindet es sich am gleichen Mast wie eines der Bahnhinweise?
Ansonsten sollte man bei üblicher Strecke ohne besondere Aufmerksamkeits-Notwendigkeiten von 5 Minuten aus gehen. Wie wäre es denn mal mit einem Anruf und Nachfrage bei der zuständigen Behörde?
Zitat:
Wenns das nicht gibt, könnte man ja sogar noch nach zwei/drei Kilometern nach dem Bahnübergang fleißig abkassieren...😁
8 Minuten und ~2,67 km, wenn dort praktisch nichts externes ist, was ablenkt und das Limit vergessen lässt.
Die 40KmH von der Auffahrt gelten für die Auffahrt und nicht mehr nachdem man sich dann auf der Autobahn befindet. Man verlässt in dem Fall ja die begrenzte Fahrbahn.
Es gibt in ganz D wohl keinen unbeschrankten bahnübergang ohne Zusatzbeschilderung.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Die von mir geschilderten Fälle sind so fragil, daß ich behaupte das so mancher nicht genau wüßte wie er sich verhalten soll...
Ist eigentlich alles in der StVO geregelt.
Zitat:
Auf der Autobahn mit der 100kmh Beschränkung fahre ich natürlich weiter 100 weil ich die Strecke kenne. Obwohl die Brücke jeden zur Annahme drängt, daß dieses Limit nur dafür gilt...
Die Brücke drängt zu gar nichts - habe ich so in der Fahrschule gelernt.
Zitat:
Zusätzlich habe ich noch einen Fall quasi vor meiner Haustür. Ein unbeschrankter Bahnübergang ist mit einem 20kmh Schild versehen und wird auch nicht mehr aufgehoben.
Muss man nach dem Bahnübergang dann 3min mit 20kmh weiterfahren oder wie?
Es muss doch Richtlinien geben die die Beschilderung und den max. Abstand zum evtl. Blitzer regeln?
Wenns das nicht gibt, könnte man ja sogar noch nach zwei/drei Kilometern nach dem Bahnübergang fleißig abkassieren...😁
Kommt drauf an. Wenn die 20 mit dem Warnschild vor dem Bahnübergang an demselben Pfosten stehen...
Die Richtlinien sind in der StVO niedergeschrieben. Lesen, verstehen und umsetzen ist das Mittel der Wahl.
Klar gibt es auch zweifelhafte Fälle. Aber aus Deiner Beschreibung kann ich da nichts erkennen.
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Danke für die Antworten, aber ich möchte eigentlich nur wissen wie lang so ein Tempolimit gilt wenn's nicht offiziell aufgehoben wird.
Um hier irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen:
Das Limit endet nicht nach diesen irgendwo 5 Minuten, sondern am Ende der Strecke oder durch entsprechende Ausschilderung.
Diese 3/5/8 Minuten beziehen sich allein auf die Merkfähigkeit, also die Erinnerung an ein ausgeschildertes Limit und damit verbundene Strafbarkeit einer immer noch vorhandenen Streckenlimitierung.
Eine Argumentation in Form von "das Limit ist mir sehr wohl immer noch bekannt, aber ich bin vor 5 Minuten daran vorbei und damit ist es erloschen", ist hochgradig kontraproduktiv für eine Strafvermeidung.
Das Limit erlischt nicht mit dem Ablauf einer Zeit, sondern (vereinfacht ausgedrückt) durch das Vergessen der Limitierung, was situationsbedingt frühestens nach 3/5/8 Minuten einsetzen darf.
Die Erklärungen leuchten mir ein, trotzdem finde ich es durchaus befremdlich, daß man durch diese wechselnden Verkehrsbedingungen nicht zumindest alle 1000m ein Schild hin stellt.
Und über die Sinnlosigkeit mancher Tempolimits möchte ich hier nicht weiter ausholen...
Die Antwort hast Du Dir selber gegeben:
Zitat:
Original geschrieben von F-X5
Es gibt Regeln die besagen, daß das Tempolimit solange gültig bleibt bis es aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wird das weiß ich,
Na also. Was ist daran schwer zu verstehen oder irgendwie undeutlich?
Amen