Blitzer in der Ferne...

Hallo zusammen,

mich interessiert wie gross der Abstand zwischen Tempolimit und dem Blitzer maximal sein darf?

Folgendes Szenario: ich fahre auf der Autobahn, vor einer Brücke kommt eine 100er Begrenzung ohne Meterangaben, ich fahre über diese Brücke dann kommt eine Tankstellenausfahrt und bei der Tankstellenauffahrt stellen sie einen Blitzer hin.

Meine Frage, darf der Blitzer ca. 1200m nach dem Schild überhaupt aufgestellt werden?

Es gibt Regeln die besagen, daß das Tempolimit solange gültig bleibt bis es aufgehoben oder durch ein anderes ersetzt wird das weiß ich, aber wenn wie in folgender Situation baulich bedingt, so viele Wechselbedingungen und Störeinflüsse auf einen einwirken, müsste das Tempolimitschild dann nicht irgendwann wiederholt werden bevor man den Blitzer aufstellt?

PS. Ich hoffe wir können das Thema sachlich behandeln, denn ich habe keine Lust, dass der Thread sofort wieder geschlossen wird 😉 Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Genau das ist die Frage, man fährt an dem Schild vorbei, über die Brücke man nimmt an die Begrenzung sei allein für die Brücke aufgestellt, ...

...wieso nimmt man das an ? War ein Zusatzschild angebracht ?

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Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Mir selbst ist es schon passiert, daß meine Frau in eine Spielstraße gefahren ist wir später gewechselt haben und ich erst beim verlassen dieser gesehen habe, dass es sich um eine Spielstraße handelt 😰

Du bist aber auch irgendwie in die Spielstraße reingekommen - somit wusstest du auch, dass es eine ist ... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


[nicht ganz ernst gemeint]
Also ich kann -trotz 100% Sehleistung- ein Schild in 1000 m Entfernung nicht erkennen, ...

Da es hier nicht um den konkreten Informationsinhalt, sondern um die Auffrischung einer Erinnerung geht ...

Da bei 1.000 Meter Abstand der Schilder und einer Entfernung von 1.000 Meter das dann "vorhergehende" Schild direkt rechts neben einem ist ...

Da ein Schild direkt neben einem schon eine Gedächtnisauffrischung benötigt, weil man sich nicht mehr daran erinnern kann ...

Erschrickt man da nicht immer, weil permanent nur fremde Leute, Orte und Gegenstände um einen herum sind; dieses Nicht-Wissen um ein nun notwendiges Einatmen, weil man sich nicht mehr an das vorhergehende Ausatmen erinnern kann?

Ja, dumme Frage von mir, denn wie sollte dies jemals beantwortet werden können, wenn man es schon während des Lesens

😁

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Ich finde, in solchen Situationen hat das Amt schlechte Karten, wenn man nen guten Anwalt hat😉

Auch in folgenden Situationen hilfreich:

- Überholverbote
- Tempo 30-Zonen
- Parkverbotszonen
- (eventuell) die Rechts-vor-Links-Regelung
- Einbahnstraßen (in diesem Zusammenhang vor allem auch Autobahnen)

Du kannst überall irgendwie und irgendwann den Fahrer wechseln und der könnte dann, eben weil er es nicht besser weiß, verkehrt herum fahren, zu schnell, irgendwo parken, nicht auf Gefahren achten. 😰

So viele Schilder kann man gar nicht aufstellen. 😉

Außerdem noch eine Annahme am Rande:

Der Tempomat ist serienmäßig an Bord? Am Schild einstellen, fertig. 🙂
Die "Speed Limit Info" ist meiner Meinung nach sogar richtig günstig, für 320 €. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III



Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Mir selbst ist es schon passiert, daß meine Frau in eine Spielstraße gefahren ist wir später gewechselt haben und ich erst beim verlassen dieser gesehen habe, dass es sich um eine Spielstraße handelt 😰
Du bist aber auch irgendwie in die Spielstraße reingekommen - somit wusstest du auch, dass es eine ist ... 🙂

Steht oben, wenn jemand anderes rein fährt dann schaut und merkt man sich nicht grade alle Schilder...

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Zitat:

Original geschrieben von F-X5


....

Steht oben, wenn jemand anderes rein fährt dann schaut und merkt man sich nicht grade alle Schilder...

Die Schilder sind schon da mit dem Anspruch, man möge sie gefälligst befolgen.

Zitat:

Original geschrieben von F-X5



Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III


Du bist aber auch irgendwie in die Spielstraße reingekommen - somit wusstest du auch, dass es eine ist ... 🙂

Steht oben, wenn jemand anderes rein fährt dann schaut und merkt man sich nicht grade alle Schilder...

Dann fragt man halt beim Fahrerwechsel den bisherigen Fahrer, was gilt. Der/Die wird es ja wohl wissen.

Dieses ganze theoretische Geblubber ist sowas von überflüssig.

Wo ist denn nun die vielbeschworene Mündigkeit des Autofahrers? Oder hört die nach 1000 Metern oder einem Fahrerwechsel plötzlich auf.

Die "Ich dreh mich mit dem Wind"-Mentalität mancher User hier ist teilweise nur noch zum ausloggen.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Dieses ganze theoretische Geblubber ist sowas von überflüssig.

Wo ist denn nun die vielbeschworene Mündigkeit des Autofahrers? Oder hört die nach 1000 Metern oder einem Fahrerwechsel plötzlich auf.

Die "Ich dreh mich mit dem Wind"-Mentalität mancher User hier ist teilweise nur noch zum ausloggen.

..wahre Worte.

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


... dann schaut und merkt man sich nicht grade alle Schilder...

Aber Du hättest schauen und merken können, es war Dir möglich, es zu beachten. Du hast es aus Unachtsamkeit nicht beachtet, genau das ist die "einfache Fahrlässigkeit" und damit der Regelsatz.

Alles andere würde bedeuten, dass man nur die Information auf einem vorhandenen Schild nicht ansehen bräuchte und man würde immer straffrei bleiben. Unachtsamkeit macht nicht straffrei, im Gegenteil, es ist ausschließlich das, was bestraft wird (mal abgesehen von Vorsatz).

Hast Du eigentlich schon einen Führerschein?
Die Frage ist absolut ernst gemeint. So einige Dinge von Dir in diesem Thread lassen nicht unbedingt darauf schließen, dass Du jemals in einer Fahrschule eine Ausbildung gemacht hast.

Wie soll er sich an die Fahrschule erinnern . Die war über 1000m von der Haustür entfernt.

Schade das mein Thema nicht verstanden wird🙁

Noch ein Beispiel: ihr kommt von einem Feldweg auf eine Strasse biegt auf diese ab, beschleunigt und es blitzt ohne das ihr je z.B. ein 70er Schild gesehen habt. Wäre das für euch ok?

Fahrt doch mal 1200m und guckt mal welche Strecke ihr zurückgelegt habt...

Jepp - das Streckenverbot gilt. Aber wenn ich davon keine Kenntnis habe, werde ich auch nicht bestraft.

Und wenn ich 1200 Meter gefahren habe, sind das 1,2 Kilometer. Wo ist da das Problem? Ich verstehe es in der Tat nicht. Magst Du es mal deutlicher erklären?

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Schade das mein Thema nicht verstanden wird🙁

Noch ein Beispiel: ihr kommt von einem Feldweg auf eine Strasse biegt auf diese ab, beschleunigt und es blitzt ohne das ihr je z.B. ein 70er Schild gesehen habt. Wäre das für euch ok?

Natürlich ist das ok. Ich bin noch nie in die Verlegenheit gekommen, in einer mir völlig fremden Gegend irgendwelche Feldwege zu befahren.

Und falls das doch irgendwann mal passieren sollte, bin ich da ja auch irgendwie hingekommen und weiß, ob an der Einmündung auf die Hauptstrasse TL herrscht oder nicht.

Kann ich mir merken.

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Mir selbst ist es schon passiert, daß meine Frau in eine Spielstraße gefahren ist wir später gewechselt haben und ich erst beim verlassen dieser gesehen habe, dass es sich um eine Spielstraße handelt 😰

Hallo,

da liegt das Problem ja wo ganz anders begraben, denn in eine Spielstraße hätte Deine Frau gar nicht hineinfahren dürfen. Spielstraße heißt "Verbot für Fahrzeuge aller Art".

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von F-X5


Schade das mein Thema nicht verstanden wird🙁

Es ist eher zu vermuten, dass Du die Thematik nicht verstehst

Ist ein Limit bekannt oder hätte bekannt sein müssen, dann wird auch bestraft.
Hat das Limit nicht bekannt sein können, dann bleibt das straffrei.

Was ist daran nicht zu verstehen?

Zitat:

Noch ein Beispiel: ihr kommt von einem Feldweg auf eine Strasse biegt auf diese ab, beschleunigt und es blitzt ohne das ihr je z.B. ein 70er Schild gesehen habt.

Ist das Limit bekannt oder hätte bekannt oder erkennbar sein müssen, zB. durch Ortskenntnis, Art der Bebauung, ... dann gibt es auch Strafe. Konnte ein Limit nicht bekannt sein, dann bleibt das straffrei, nennt sich auch "Verbotsirrtum" und ist schuld- und strafbefreiend

§17 StGB für Straftaten:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__17.html

§11 OWiG für Ordnungswidrigkeiten:
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__11.html
Hier einfach Absatz 2 lesen, kann man auch als Laie verstehen.

Zitat:

Fahrt doch mal 1200m und guckt mal welche Strecke ihr zurückgelegt habt...

grob geschätzt um die 1,2 Kilometer

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