Blitzer im geparkten Auto: Rechte?

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich habe eine kleine praktische Frage, bezüglich in Fahrzeug installierten Blitzern.
Im beispielhaft konkreten Fall wurde ich innerorts aus einem abgestellten Fahrzeug geblitzt. Bei näherem Betrachten stellte sich raus, das nur eine Person im Fahrzeug war und der auch noch Zeitung las. Ist das zulässig, da ich mal hörte, es seien zwei Zeugen von Nöten. Außerdem denke ich, das der Fahrer als Zeitungsleser kein Zeuge ist.
Wie falsch oder richtig liege ich mit dieser Einschätzung?
Ich danke euch für Antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wenn man sich mal die Threads zum Thema hier auf MT durchliest, bekommt man den Eindruck, daß es sich bei diesem Verhalten schon fast um den "Normalzustand" handelt...
Natürlich ist es völlig NORMAL, wenn kein Interesse an einem Bußgeldverfahren hat...🙄

Ich denke es wäre völlig normal sich einfach an die Verkehrsregeln zu halten wenn man kein Interesse an einem Bussgeldverfahren hat...🙄

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Zitat:

Original geschrieben von enJOyIT


Aber mit deiner Argumentation dürfte man das Telefonieren mit dem Handy am Steuer wieder straffrei stellen. Immerhin gibt es Mitbürger unter uns, die selbst dann noch eine Top-Aufmerksamkeit haben. Es gibt fest definierte Rahmenbedingungen die eben eingehalten werden müssen, wie genau diese ausschauen weiß ich nicht, aber da steht mit Sicherheit nicht: "Wenn Sie ihre Messstation eingerichtet haben, dann kochen sie sich einen Kaffee und lesen genüsslich eine Zeitung"

Es immer so eine Sache. Es baut ja auch nicht jeder sofort einen Unfall, weil er mit Handy am Ohr Auto fährt. Die Konzentration ist eine ganz andere. Wenn der Beamte in seinem Wagen sitzt hört er bereits ein sich näherndes Fahrzeug. Da reicht es vollkommen aus, ob er mal kurz in den Spiegel guckt und feststellt, das er zu schnell sein könnte, und nach dem Auslösen des Blitzers weiß ob, und wie sehr er zu schnell war. Es gibt öfters Berichte im Fernsehen, wo der Beamte gerade vor laufender Kammera spricht, und in der Zeit der Blitzer losgeht. Ob er den Fall da auch richtig bezeugen kann?

Viele Motorradfahrer fahren gerne zu schnell, weil auf dem Bild ja kein Nummernschild zu sehen ist. Was denkst du, wie oft es vorkommt, das troz Zeitung lesen das Nummernschild doch noch notiert wird?
Solgane der Knilch sich nicht in eine Parklücke stellt ohne weit nach vorne gucken zu können, um das Nummernschild überhaupt vollständig lesen zu können wird es sehr oft notoiert.

Klar gibts unter den Zeitungslesern schwarze Schaafe, die nicht auf den Verkehr achten. Aber was solls, die Technik arbeitet auch wenn keiner draufguckt. Und das beste, selbst wenn es noch geprüft wird heißt es nicht, das die Messung dann immer noch stimmt. Somit sollte man erst diskutieren, wenn es eine fehlerhafte Messung gegeben hat, und nicht, das der Beamte gerade nicht 200%ig bei der Sache war.

Zitat:

und wenn sich einer von Denen nicht richtig verhält, dann hast Du "einen gut" oder haben dann alle 84 Millionen Deutsche "einen gut"?

Nun hast Du dich nicht korrekt verhalten und wurdest bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt, hat dann ein Staatsdiener "einen gut", darf also zB. Deine Steuererklärung von einer sehr kreativen Seite aus berechnen?

Es geht nur darum, daß z.B. eine festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung nicht sanktioniert wird, wenn die Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung nicht korrekt war. Gleiches gilt für Park-, Rotlicht- und was weiß ich für Verstöße.

Das mit dem schlafenden Kontrollmenschen war keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung aufgrund einer objektiven Feststellung zu einer sich daraus möglicherweise ergebenen fehlerhaften Tatbestandsermittlung, sondern die Einstellung eines Verwarnungsgeld-Verfahrens ohne eine Begründung.

Hieraus ein "schlafen killt Strafbescheide" zu machen, ist allein schon reine Fantasie ohne jede juristische Grundlage. "Peinlichkeit killt Verwarnungsgeld" dürfte die Sache deutlich eher treffen.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Dann brauch man ihn aber nicht als Zeugen aufführen, wenn er zur Sache eh nichts sagen kann.

Er kann die korrekte Einstellung der Geräte bezeugen.

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Das mit dem schlafenden Kontrollmenschen war keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung aufgrund einer objektiven Feststellung zu einer sich daraus möglicherweise ergebenen fehlerhaften Tatbestandsermittlung, sondern die Einstellung eines Verwarnungsgeld-Verfahrens ohne eine Begründung.

Hieraus ein "schlafen killt Strafbescheide" zu machen, ist allein schon reine Fantasie ohne jede juristische Grundlage. "Peinlichkeit killt Verwarnungsgeld" dürfte die Sache deutlich eher treffen.

Ich glaube eher, hier hat die Bußgeldstelle eingesehen, daß im Fall eines schlafenden "Zeugen" der Bußgeldbescheid von jedem Gericht für nichtig erklärt würde und hat auf ein höchtrichterliches Urteil verzichtet. Dem Vorwurf "Peinlichkeit killt Verwarnungsgeld" wollte man sich halt nicht aussetzen.

Zitat:

Er kann die korrekte Einstellung der Geräte bezeugen.

Unter einem Zeugen stelle ich mir aber etwas anderes vor als nur die korrekte Geräteeinstellung bestätigen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Unter einem Zeugen stelle ich mir aber etwas anderes vor...

Die subjektive Vorstellungskraft ist hierbei aber nicht relevant, sondern nur die objektive Rechtslage.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Unter einem Zeugen stelle ich mir aber etwas anderes vor...
Die subjektive Vorstellungskraft ist hierbei aber nicht relevant, sondern nur die objektive Rechtslage.

Das möge dann ein Gericht entscheiden. Mit mangelnder Einsichtfähigkeit des Delinquenten hat dies aber nicht unbedingt zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Ich glaube eher, hier hat die Bußgeldstelle eingesehen, daß im Fall eines schlafenden "Zeugen" der Bußgeldbescheid von jedem Gericht für nichtig erklärt würde

Und an welcher juristischen Basis machst Du das fest?

Zitat:

Dem Vorwurf "Peinlichkeit killt Verwarnungsgeld" wollte man sich halt nicht aussetzen.

Klar, wegen 35 Euro macht man sich ungern bundesweit zur Lachnummer. Dank Internetblogs und Foren trotzdem nicht vermeidbar.

Aber dass die Strafe dadurch auch "rechtlich korrekt" gekippt wäre, das ist völlig offen.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Unter einem Zeugen stelle ich mir aber etwas anderes vor als nur die korrekte Geräteeinstellung bestätigen zu können.

Hier könnten persönliche Vorstellungen mit tatsächlichen Anforderungen kollidieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Ich glaube eher, hier hat die Bußgeldstelle eingesehen, daß im Fall eines schlafenden "Zeugen" der Bußgeldbescheid von jedem Gericht für nichtig erklärt würde
Und an welcher juristischen Basis machst Du das fest?

Damit:

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Das mit dem schlafenden Kontrollmenschen war keine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung aufgrund einer objektiven Feststellung zu einer sich daraus möglicherweise ergebenen fehlerhaften Tatbestandsermittlung, sondern die Einstellung eines Verwarnungsgeld-Verfahrens ohne eine Begründung.

Womit?

Weil durch den Schlaf sich der Messwert (Tatbestandsfeststellung) verändert?

Aufmerksamer Messbetrieb wird gefordert, damit die vom Gerät angezeigten Geschwindigkeiten auch mit den augenscheinlich gefahrenen korrespondieren, um Falschmessungen (z.B. Knickstrahlmessungen), auszuschließen.
Dazu genügt aber wohl ein kurzer Blick auf die Anzeige und das Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Womit?

Weil durch den Schlaf sich der Messwert (Tatbestandsfeststellung) verändert?

Weil durch den Schlaf die fehlerfreie Messwertermittelung (Tatbestandsfeststellung) nicht mehr bezeugt werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von WRC206


Aufmerksamer Messbetrieb wird gefordert, damit die vom Gerät angezeigten Geschwindigkeiten auch mit den augenscheinlich gefahrenen korrespondieren, um Falschmessungen (z.B. Knickstrahlmessungen), auszuschließen.

Die Schätzung von Geschwindigkeiten ist in Deutschland unzulässig, somit wäre es kaum ein zulässiger Beweis, wenn man nun Geschwindigkeiten schätzen muss, um sie mit Messwerten abgleichen zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus


Weil durch den Schlaf die fehlerfreie Messwertermittelung (Tatbestandsfeststellung) nicht mehr bezeugt werden kann.

Bei stationären Messanlagen bezeugen das dann Hr. Astloch und Frau Rindenpilz gemeinsam mit dem Randstreifen.

Zitat:

Original geschrieben von Byrus



Zitat:

DER SITZT NUR DADRIN, DAMIT DU DEN BLITZER NICHT KLAUST 😁😁

Dann brauch man ihn aber nicht als Zeugen aufführen, wenn er zur Sache eh nichts sagen kann.

Stimmt.

Und das Wichtigste am Zeugen ist, daß er zeugungsfähig ist. Und das kann er nur, wenn er wach ist und nicht schläft,

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