blitzer.de

nach der jetzigen rechtsprechung ist die appnutzung fuer den fahrer verboten und fuer den beifahrer nicht verboten. wie wird dann der beifahrende fahrlehrer betrachtet? er ist ja beifahrer und fahrer in einer person. wir haben also ein fahrzeug mit zwei fahrern und zwei beifahrer.

peso

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Sorry Peso, aber hast Du Langeweile?

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Zitat:

@real_Base schrieb am 12. Dez. 2022 um 16:11:10 Uhr:


Aber da einmal die Frage hinterher: Warum dürfen dann Radios sogenannte "Flitzerblitzer" melden, man aber anscheinend so ein Gerät selbst im Auto nicht nutzen? Das ist doch dann irgendwie eine Doppelmoral. Dann eher ganz oder gar nicht.

So steht es im Gesetz.

https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html

Danke für das Teilen aus der STVO.

Da steht (Auszug):

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“

Da würde ein Radio welches die FlitzerBlitzer ansagt - wo sogar Leute anrufen und dann live in die Sendung geschalten werden und ihren gerade gefundenen Blitzer durchgeben können - eigentlich als so ein Gerät gesehen werden müssen. Egal ob es lokal oder Werbung ist 😉
Wie gesagt. Ist irgendwo eine schöne Doppelmoral.

[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]

Naja, das Radio ist ja nicht "dafür bestimmt", Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.

Wobei das ein Smartphone auch nicht ist; und Blitzer.de auch so konfiguriert werden kann, nur Baustellen / Unfälle zu melden.

Die "Moral" dahinter ist: Die Chance, dass ein Bußgeld vor Gericht Bestand hat, ist bei einer Blitzerapp größer als bei der Radionutzung zur Blitzerwarnung - nur darum geht es, wie beim Blitzen an sich ja auch.

Ja - das ist mir bewusst. Weder Smartphone noch Radio sind primär für diesen Zweck entwickelt.
Wollte aber mal den Finger in die Wunde der Doppelmoral stecken 😉

An Ende werben ja alle Seiten damit die Verkehrssicherheit erhöhen zu wollen und nicht vor Blitzern allgmein zu warnen, damit man schneller fahren darf als erlaubt.

Ich kann mich noch an mein erstes TomTom erinnern. Da konnte man ein Blitzerabo dazukaufen (6Monate Gratis beim Gerät dabei). Jetzt haben die das auch in eine eigene App ausgelagert.

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Zitat:

@towe96 schrieb am 13. Dezember 2022 um 13:09:58 Uhr:


Die "Moral" dahinter ist: Die Chance, dass ein Bußgeld vor Gericht Bestand hat, ist bei einer Blitzerapp größer als bei der Radionutzung zur Blitzerwarnung - nur darum geht es, wie beim Blitzen an sich ja auch.

Richtig, denn bei "Radionutzung" ist die Wahrscheinlichkeit bei 0,000.

Gruß Metalhead

Zitat:

@real_Base schrieb am 12. Dezember 2022 um 22:38:26 Uhr:


Danke für das Teilen aus der STVO.

Da steht (Auszug):

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen“

Da würde ein Radio welches die FlitzerBlitzer ansagt - wo sogar Leute anrufen und dann live in die Sendung geschalten werden und ihren gerade gefundenen Blitzer durchgeben können - eigentlich als so ein Gerät gesehen werden müssen. Egal ob es lokal oder Werbung ist 😉
Wie gesagt. Ist irgendwo eine schöne Doppelmoral.

[Inhalt von MOTOR-TALK entfernt.]

Eine Radioansage warnt nicht "punktgenau" und kennt auch nicht deinen aktuellen Fahrzeugstandort. Es st also eine "allgemeine Warnung". Deshalb ist dies zulässig. Eine App hingegen warnt dich ganz genau und weiß dass in 50 Metern ein Blitzer steht. Ist also keine Doppelmoral

Das steht im zitierten Text oben aber nicht drin, sondern der ist allgemein formuliert.
Somit wären jegliche technischen Geräte, die mir Blitzerstandorte bekanntgeben, nicht erlaubt.
Eine Blitzermeldung im Radio ist schon recht punktgenau, zumindest ausreichend, dass in einem kleinen Abschnitt die Geschwindigkeit wieder brav eingehalten wird.

Wie gesagt - habe ja mal mit Absicht den Finger in die Wunde gelegt.

Ich weiß aber auch, dass ein Autoradion nicht "dafür bestimmt" vor solchen Maßnahmen zu warnen. Wie auch das Smartphone nicht. Aber die App oder auch die Hardware die es zu kaufen gibt ist es. Daher ist die App und auch die Hardware nicht erlaubt wenn man ein Fahrzeug nutzt.

Das mit der Ungenauigkeit wird auch oft erwähnt, findet man aber nicht in den Gesetzen - siehe der von mir oben kopierte Auszug aus der StVO. Daher für mich eher an den Haaren herbeigezogen. Früher (TM) hat mein Dad immer die Ohren während der Fahrt gespitzt wenn solche Durchsagen im Radio kamen und mit seiner Route abgeglichen. Die Transferleistung traue ich auch anderen Menschen zu um so Blitzer auf ihrer Strecke zu erkennen 😉

Daher müsste für mich das entsprechende Radioformat "FlitzerBlitzer" oder auch bestimmt 1000 andere Namen bei anderen Radiosender verboten werden.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 14. Dezember 2022 um 10:50:01 Uhr:


Eine Blitzermeldung im Radio ist schon recht punktgenau, zumindest ausreichend, dass in einem kleinen Abschnitt die Geschwindigkeit wieder brav eingehalten wird.

Eigentlich habe ich das auf der vorherigen seite schon erwähnt.

-Eine App warnt, wenn man sich auf einen Blitzer zubewegt.

-Ein Radio teilt mit, wo Blitzer stehen. Es ist einfach nur eine teilweise Auflistung, die eh von der Stadt veröffentlicht wird.

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Dezember 2022 um 15:59:31 Uhr:


-Ein Radio teilt mit, wo Blitzer stehen. Es ist einfach nur eine Auflistung, die eh von der Stadt veröffentlicht wird.

Nicht ganz wie ich auch schon schrieb. Es gibt auch Blitzerformate wo Zuhörer anrufen können und ihre selbst gefundenen Blitzer melden können. Macht mein Dad über viele Jahre gern und kam auch beim lokalen Radiosender einige Male durch. Und nein - er wurde im Vorfeld nicht gefragt wo der Blitzer steht sondern hat es live im Radio per Telefon durchsagen dürfen. Also nichts mit abgestimmter Liste 😉

Aber wie gesagt gibt es noch andere Gründe warum man pro Radio und Contra App bzw. expliziter HW argumentieren könnte.

Zitat:

@real_Base schrieb am 14. Dezember 2022 um 16:11:09 Uhr:


Nicht ganz wie ich auch schon schrieb. Es gibt auch Blitzerformate wo Zuhörer anrufen können und ihre selbst gefundenen Blitzer melden können.

Ein Radio schreit nicht ACHTUNG, BLITZER IN 100 METERN ENTFERNZNG!!! Eine App macht dies aber...

(Die großen Buchstaben, die ein schreien bedeuten, beziehen sich nur auf das Radio, und nicht auf diese Diskussion.) 😉

MvM
Es ging bei mir nur um den Wortlaut der Vorschrift .
Dieser ist so allgemein, dass nicht nur Apps, die den VT kurz vor dem Blitzer warnen, sondern jegliche technischen Geräte, die warnen, verboten sind.
Es ist richtig, dass ein Radio nicht explizit dafür bestimmt ist, sondern mehr kann.
Aber da es dieses auch kann, Ansagen wo Blitzer stehen, kann es auch diesem Zweck zugeordnet werden, wenn man es ganz genau nimmt.
Im Text fehlt das Wort ausschließlich. Damit wären ein Radio oder Smartphone ausgenommen, da sie nicht nur dieses können und für den Zweck der Blitzerwarnung nur aufgrund ihrer Fähigkeit ebenfalls genutzt werden (können).

Beim Radio ist es die Auslegung, ob es sich nur um eine Information handelt, oder eine Warnung.

Ich sehe es als Information, denn bis die Leute beim blitzer sind, haben sie diese Information eh schon wieder vergessen. 😁

Och, die ollen Radiodurchsagen. Wenn die nicht gewünscht wären, würde man den Sendern auf den Deckel geben und nicht den Zuhörern. Da braucht man hier nicht über die legalität diskutieren.

Gruß Metalhead

Zitat:

@MvM schrieb am 14. Dezember 2022 um 16:28:40 Uhr:


Beim Radio ist es die Auslegung, ob es sich nur um eine Information handelt, oder eine Warnung.

Ich sehe es als Information, denn bis die Leute beim blitzer sind, haben sie diese Information eh schon wieder vergessen. 😁

Die Meldung der App kann ebenfalls nur als Information gewertet werden.

Das ist eine zu nichts führende Wortspielerei.

Die App warnt mich unmittelbar vor dem Blitzer. Die Radioansage kann ich durchaus wieder vergessen haben.

Nichts desto trotz ist auch diese Information eine Warnung für alle, die es nicht schaffen, die Zahl auf dem runden Schild mit dem roten Rand mit der Zahl unter dem Zeiger im Bordinstrument vor ihnen in Einklang zu bringen.

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