Blitzer-App: Ahndung in der Praxis?
Hallo zusammen,
die gesetzliche Lage bezüglich der Blitzer-Apps auf dem Handy scheint ja nach wie vor nicht ganz eindeutig geklärt zu sein.
§ 23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung sagt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Eine einschlägige Seite zu dem Thema schreibt aber auch:
Smartphones mit Auto-Apps sind normalerweise nicht als technisches Gerät anzusehen, das dafür bestimmt ist, Maßnahmen der Verkehrsüberwachung anzuzeigen. Autofahrer sollten trotzdem davon ausgehen, dass die Nutzung einer App als Blitzerwarner bzw. Radarwarner bei einer Polizeikontrolle zu Problemen führen könnte, denn eine letztinstanzliche Gerichtsentscheidung steht noch aus.
Kann jemand eventuell von praktischen Erlebnissen berichten? Sei zum Beispiel über eine Halterung in der Mittelkonsole die geöffnete Blitzer-App zu sehen oder während der Kontrolle gerade das akustische Signal zu hören sein.
Gibt das konsequent 75 Euro Bußgeld + einen Punkt in Flensburg oder wird das nicht derart strikt umgesetzt?
Bevor die Moralapostel kommen: Nein, ich wurde nicht erwischt und versuche nicht mich um eine Strafe zu drücken. Mich interessiert es einfach für die Zukunft.
Beste Antwort im Thema
Meines Erachtens und nach der Meinung mindestens zweier OLG-Senate besteht kein Zweifel daran, dass mit der Formulierung in § 23 Abs. I c) StVO der Betrieb von Smartphones mit Blitzer-Apps während der Fahrt verboten ist.
Bei Äußerungen auf "einschlägigen Webseiten" würde ich genau prüfen, auf welcher Fassung der StVO diese Meinung beruht, also zu welchem Zeitpunkt die Meinung verkündet wurde. Außerdem könnte es auch eine Rolle spielen, ob zu diesem Zeitpunkt die beiden OLG-Entscheidungen bereits gefallen waren. Vielleicht sind die Äußerungen auch einfach von unwissenden Quatschköpfen verfasst, wie es bei manchen Fragestellungen oft anzutreffen ist.
Spätestens seit diesen Gerichtsentscheidungen besteht kein Zweifel mehr, dass auch ein Toaster, der für die Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen umfunktioniert wurde, dem Verbot unterfällt. Die Bestimmung des Gerätes kann durch den Fahrzeugführer selbst getroffen werden. Wenn er dazu sein Handy, Tablett, ein Autoradio oder eben einen Toaster so ausstattet, dass Verkehrsüberwachungsmaßnahmen angezeigt werden können, dann ist dieses Gerät dazu bestimmt. Ein solches Gerät darf er während des Führens eines Fahrzugs nicht betriebsbereit mitführen oder gar betreiben. Deshalb ist es nach meiner Meinung auch egal, ob der Beifahrer den umfunktionierten Toster hält oder betriebsbereit mitführt. Es bleibt illegal.
Es ist wömoglich eine Frage der Zurechenbarkeit, wenn der Fahrzeugführer von diesem Umstand nichts weiß bzw. ihm nicht bewiesen werden kann, dass er davon wusste, dass der Beifahrer ein Geschwindigkeitswarngerät betrieb oder betriebsbereit mitführte. Wenn das Ding aber aktiviert ist, fällt dieser Nachweis nicht ganz so schwer wie wenn es nur betriebsbereit in Nachbars Handtasche steckt. Das dürfte allerdings nicht die typische Situation sein, in der ein Fahrzeugführer erwischt wird.
Außerdem kann man sich darüber streiten, wo die Grenze des "betriebsbereiten Mitführens" verläuft. Handy mit nicht aktivierter App in der Tasche? Könnte man wohl schon so sehen. Da ist womöglich noch Graubereich. Allerdings, ebenso wie im vorigen Absatz, eine unwahrscheinliche Situation, dass jemand dabei "erwischt" wird. Um diese Fälle dürfte es kaum gehen.
Obergerichtliche Entscheidungen:
- http://...sprechung.niedersachsen.de/.../bsndprod.psml?...
- http://www.landesrecht-mv.de/.../bsmvprod.psml?...
Da unsere Ordnungshüter auch nur Menschen sind, ist unter ihnen die Auslegung der Vorschriften oft ebenso wenig genau bekannt, wie anderen gewöhnlichen Menschen. Das führt in der Praxis nach meiner Wahrnehmung jedenfalls häufig zu teils krassen Fehleinschätzungen über die Strafbarkeit* oder Ordnungswidrigkeit bestimmten Verhaltens. Oft haben die Ordnungshüter ja auch viel zu tun und scheren sich nicht um jede Kleinigkeit. Das müssen sie von Rechts wegen auch nicht tun (sog. Opportunitätsprinzip).
Weil sie die wesentlich offensichtlicheren, massenhaften Verstöße gegen § 23 Ia) StVO, nämlich das Telefonieren mit Handy in der Hand, ebensowenig verfolgen, schließe ich daraus, dass es um die Verfolgungsdichte bzgl. § 23 Ic) StVO nicht viel besser bestellt ist. Oder eher: noch viel schlechter.
*Hatte letztens eine zumindest fahrlässige (wenn nicht gar mit bedingtem Vorsatz begangene) Körperverletzung mit ärztlichem Gutachten als Nachweis für den "Taterfolg". Der Polizist, der die Strafanzeige aufnahm, war der Meinung, der Täter habe ja nicht absichtlich gehandelt und deshalb sei das nicht strafbar. Deshalb wollte er die Anzeige erst gar nicht aufnehmen. Darin äußerten sich gleich mehrere Verständnisfehler. Es ist auch keineswegs das einzige Beispiel, was mir einfällt...
73 Antworten
Dein letzter Satz lautet: Blitzer sind Gefahrenquellen.
Das sind sie nicht. Die Gefahr sind VT mit Panikanfällen, wenn sie einen Blitzer sehen oder etwas dafür halten. Den Blitzer trifft keine Schuld. Wer beim Blitzer bremst aus Reflex, der fährt wohl generell zu schnell und trainierte sich diese Reaktion an.
Nun aber genug OT.
@audijazzer
Schon mal bei der Behörde nach dem Grund der zHg gefragt?
Nicht immer sind die Gründe offensichtlich.
Das Säckchen zu füllen ist mit Sicherheit auch gerne gesehen. Mir stellt sich die Frage, ob solche tatsächlich Gewinn bringen.
was glaubst du, was dabei herauskommt?? Begründen werden die ihre Starenkästen anhand irgendwelcher Daten/Statistiken, die du eh nicht nachprüfen kannst.
Auch wenn hier immer wieder was anderes abgelassen wird, die Regelung ist festgelegt.
Diskussionen überflüssig. Meinungen gabs schon reichlich, nutzen aber NIX.
https://www.computerbild.de/.../...nected-Car-Blitzer-App-8290304.html
https://www.news.de/.../
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Diese ganze für und wider Diskussion ist fruchtlos. Wer es nutzen mag, der tut es, wer nicht, der nicht.
Festhalten kann man, bisher hat sich noch niemand gefunden der persönlich oder in seinem Umfeld über behördliche Probleme berichten kann.
Na ja, es wurde schon reichlich in anderen Beiträgen rumdiskutiert ....
https://www.motor-talk.de/.../...roid-suche-empfehlungen-t6349831.html
Da sind genug dabei, die sich nix vorschreiben lassen wollen.
Dann wirds Zeit, das mal welche schreiben, die so richtig aufgeschreckt wurden.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 10. Januar 2020 um 19:55:38 Uhr:
was glaubst du, was dabei herauskommt?? Begründen werden die ihre Starenkästen anhand irgendwelcher Daten/Statistiken, die du eh nicht nachprüfen kannst.
Dann ist es eben so.
Dran halten und gut ist. Alles andere erhöht nur unnötig den Blutdruck.
Ich versteh dich ja, aber aufregen bringt nichts.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 10. Januar 2020 um 20:46:12 Uhr:
Na ja, es wurde schon reichlich in anderen Beiträgen rumdiskutiert ....https://www.motor-talk.de/.../...roid-suche-empfehlungen-t6349831.html
Da sind genug dabei, die sich nix vorschreiben lassen wollen.
Dann wirds Zeit, das mal welche schreiben, die so richtig aufgeschreckt wurden.
Da wird es kaum welche geben, da die Polizei kaum Personal hat, das dieses überwachen könnte.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 10. Januar 2020 um 21:45:40 Uhr:
Zitat:
@audijazzer schrieb am 10. Januar 2020 um 19:55:38 Uhr:
was glaubst du, was dabei herauskommt?? Begründen werden die ihre Starenkästen anhand irgendwelcher Daten/Statistiken, die du eh nicht nachprüfen kannst.Dann ist es eben so.
Dran halten und gut ist. Alles andere erhöht nur unnötig den Blutdruck.
Ich versteh dich ja, aber aufregen bringt nichts.
wo rege ich mich auf? Ich stelle nur fest.
Da habe dich falsch verstanden.
Es kam bei mir so an, da du in deinem Fall von "Abzocke" geredet hast.
Also mein Ford-Navi zeigt in Deutschland keine Radarfallen an, nur sobald man über die Grenze fährt wird gewarnt.
Das Renault-Navi von einem Freund warnt auch in Deutschland.
Kann er dafür dann Strafe und Punkt bekommen ?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 10. Januar 2020 um 19:12:43 Uhr:
Zitat:
@habmichlieb12 schrieb am 10. Januar 2020 um 14:24:53 Uhr:
Und Abzocke gibt es eh nicht.aber sicher gibts die!
Die gibt es ? Wirst du gezwungen, schneller zu fahren als erlaubt oder unaufmerksam zu sein?
Ich kann dir gerne mal zwei Stellen im Westerwald zeigen.
Wenn du selbst als km-Schild-orientierter Fahrer bei Dunkelheit o. Vorsatz mal reingerasselt bist, wirst du wahrscheinlich anders drüber denken.
Wohl eher nicht, denn das war ja dann mein eigener Fehler, nicht der von jemand anderen. Ich kann also niemanden die Schuld geben ausser mir selber.
Und ja, ich bin ein km-Schild-orientierter Fahrer. Km-Schild plus 10 km/h laut Tacho.
Und jeden Tag bin ich beruflich 350km mit dem Auto unterwegs, die Hälfte davon in ländlichen Gebieten .Nur als Beispiel, ähnliches gibts in der Rhön und in anderen ländlichen Gegenden.
Völlig sinnlos, verkehrs -und gefahrentechnisch nicht begründbar, dient lediglich irgendeinem Ortsvorsteher Einnahmen in seinem Stadtsäckel zu generieren, was das Kaff anderweitig nicht hergibt.Das ist ja wohl eher dein eigenes Empfinden, ob es sinnlos, verkehrs -und gefahrentechnisch nicht begründbar usw ist.
Denn grob gesagt, kann ein Besitzer/Verwalter/gewählte Staatsmacht mit dem anvertrautem Gut machen was er/sie will und Regeln bestimmen (Natürlich alles im Rahmen der bestehenden Gesetze).
Und wenn jemand diese Straße benutzen will, dann hat er sich dran zu halten oder muss die möglichen Konsequenzen tragen.Was würdest du denn sagen, wenn jemand sich in deinem Haus und auf deinem Grund und Boden nicht an deine Regeln halten würde ?
Was würdest du sagen, wenn jemand deine Regeln als völlig sinnlos und nicht begründbar darstellt ?
Ich lehn mich mal aus dem Fenster und behaupte, du würdest diese Person aus deinem Haus "entfernen"Ganz provokativ formuliert: in manchen ländlichen Gegenden sind Warneinrichtungen fast schon Notwehr!
Und auch hier wäre die Frage: warum ? Damit man sich weniger aufmerksam im öffentlichen Strassenverkehr bewegen kann und nicht auf alle Verkehrsregeln achten muss ?
ach Gottchen... offenbar wird mir alles Mögliche unterstellt, vor allem hirnlos durch die Gegend zu rasen und den Sinn und Zweck von den ach so notwendigen Blitzeranlagen nicht zu begreifen.
Schon witzig, normalerweise werde ich immer in die "Moralistenecke" gedrückt, der den Zeigefinger hebt.
Das erste Mal, dass es wohl andersrum ist.
Stell dir vor, ich bin sehr wohl imstande, sinnvolle Blitzerstandorte von weniger sinnvollen zu unterscheiden. Die reinen "Gelddruckmaschinen" sind in manchen Gegenden bestens bekannt und berüchtigt - und zwar nicht nur mir!
Da gehts einzig und allein ums Abkassieren unter Ausnutzung verkehrsrechtlicher Möglichkeiten mit Zuhilfenahme psychologischer Tricks (breite und schnurgerade Straße, die eine andere Geschwindigkeitswahrnehmung vorgaukelt, besonders wenn man gerade von außerorts kommt) .
Wenn du so einem Teil noch nie begegnet bist, Glückwunsch. Offensichtlich habe ich meinen Lappen doch einige Jahre länger als du.
Früher oder später wirst du selbst als temposchild-affiner Fahrer in so eine Falle reinschlittern und dann können wir uns gerne mal weiter unterhalten.
Die anderen "Kandidaten", von denen ich rede stehen zB kurz vor einem Ortsausgang Richtung offene Landstraße, jawohl Richtung außerorts(!!) NICHT in den Ort rein. Eine Notwendigkeit ist absolut nicht ersichtlich (kein Fußgängerüberweg, kein Kindergarten, keine Schule, kein Krankenhaus, kein Altenheim - einfach NICHTS!).
Aber irgendeinen verquasteten Grund wird ein Ortsvorsteher mit ausreichender Kreativität natürlich immer erfinden, um so einen Kasten trotzdem zu rechtfertigen.
Aber lass gut sein. Ist sowieso OT.
*bin raus aus der Diskussion*
Hier dann OT-Ende.
Zum Thema kommt ja nix.
Moorteufelchen