Blinker -> Tüv
Hey,
kurze Frage: Gibts Vorschriften bezüglich der Position, der Anzahl oder Form der Blinker am Auto?
Reichen in speziell diesem Fall die Blinker in den Spiegeln?
Danke
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nussknacker
Man muss dann halt meinetwegen Golf2 oder ähnliche Blinker (mit e-Prüfzeichen) in die Stoßstange machen
Habe auch mal die Homepage von dem astrafahrer gesehen. Da hat er geschrieben dass er wirklich Golfblinker in die Stoßstange rein machen will.
Gruß
also, es darf an der front nur ein paar blinker sein, gleiches gilt für die seite. also wenn in den speigeln welche sind, dürfen keine an die seiten und umgekehrt. an der frontz müssen die blinker höchstens gleich auf mit dne scheinis sein, aber min. 25c. vom boden entfernt.
Zitat:
ich war auch auf dem treffen und habe den astra live gesehen.
Das war in lautern wenn ich das richtig sehe?!?
Wenn mal ein Opel treffen ist, bitte mir bescheit geben! Ich erfahr sowas immer erst danach 😠
jetzt wo du´s sagst... joa... könnte als blinker durchgehen... aber unmöglich mit tüff - oder?!
Ähnliche Themen
Beim ersten ansehen von Bimmels Bild dachte ich erst das ist ein Bora oder Polo 😁
Leider werden auch Golf II Blinker an einem Astra trotz E-Prüfzeichen rechtlich nicht anerkannt da das E-Prüfzeichen natürlich Fahrzeug und Zweckgebunden ist.
Im schlimmsten Fall zieht man dann die Arschkarte wenns zum Unfall kommt.... 'der hatte nicht geblinkt/keine Blinker...'
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Tillamook
Leider werden auch Golf II Blinker an einem Astra trotz E-Prüfzeichen rechtlich nicht anerkannt da das E-Prüfzeichen natürlich Fahrzeug und Zweckgebunden ist.
die bleiben zweckgebunden... sind ja immernoch blinker... aber das ist erlaubt... ich hab auch ne kennzeichenbeleuchtung vom golf am auto... hab ich vorher extra beim tüff gefragt... ist erlaubt wenn die anbringung die mindestmaße erfüllt... (also höhe, winkel anbauort usw)
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
(1) ... Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. §
------------
und so weiter und so fort. E-Prüfzeichen ist Fahrzeugspezifisch.