Blinker
Servus,
das Thema hat jetzt zwar weniger was mit nem Astra zu tun aber im entsprechenden Forum wird wohl wenig Ressonanz kommen! Und hier kennen die ein oder anderen Leute meine Ideen schon 😁 Is auch noch nich allzu konkret 😉
Bei den Signum / Vectra C's sind die vorderen Scheinwerfer dreieckig aufgebaut, oben Blinker, links unten Standlicht, rechts unten Abblendlicht und irgendwo auch noch Fernlicht.
Eigentliches Problem ist, dass dem Fahrzeughalter ( 🙄 ) dieses Dreieck nicht gefällt und das ganze "flach" wie beim Astra werden soll. Aussführung ist nicht das Problem, eher der TÜV 🙁. Seitenblinker sind da. Wie sind denn jetzt die Vorgaben wie groß die Blinker sein müssen und wo die sitzen dürfen? Darf ich die zB einfach in den Lufteinlass setzen wo sie nur sichtbar sind wenn sie an sind? Oder vielleicht in den Grill? Die Nebelscheinwerfer sollen erhalten bleiben aber dürfte ich da einfach Blinker einsetzen?
Ich weiß da gibts irgendwo Richtlinien, hab aber nix gefunden bei Dekra etc. währe mit nem entsprechendem Link voll zufrieden.
Danke schon mal
Alex
20 Antworten
@ cyberalex:
Die genaue Verordnung kenne ich nicht, aber die Blinker müssen einigermassen in höhe der Scheinwerfer sein, und müssen sowohl von Vorne als auch von der seite zu sehen sein (Die von dir erwähnten Seitenblinker sind eine zusätzliche Ausstattung/ Sichheitseinrichtung).
@ soundfan:
die Amischlitten dürfen in Deutschland nur mit roten Blinkern fahren wenn sie vor dem 1.7.74 oder so zum ersten mal in D zugelassen wurden alle danach importierten Fahrzeuge müssen für den deutschen Tüv umgerüstet werden wonach die Richtlinie ist
WEISS = Scheinwerfer (Fahrlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer)
GELB = Blinker
ROT = Schlusslicht (Bremslicht)
WEISS (Hinten) = Rückfahrscheinwerfer
BLAU = Fahrzeuge mit Sonderrechten (Polizei, Feuerwehr) 😉
ahja desshalb steht ein nagelneuer ford mustang cabrio in der strasse mit ad kennzeichen welcher besitzer amerikaner in meinem haus wohnt.. ich raff das nich die aussagen teilen sich. zumal da die blinker hinten rot sind und auch wärend der fahrt leuchten. und wenn die blinken dann gehn die halt aus und an...
kann soundfans aussage nur bestätigen, waren jetzt nach weihnachten in würzburg und da in der umgebung fahren auch viele amis (allerdings da mit HK-Kennzeichen) rum. die kamen auch alle mit leuchtenden blinkern mir entgegen also scheinen die das doch noch zu dürfen
natürlich dürfen die das weil die auch dürfen das all ihre scheiben schwarz verdunkelt sind. was ich net versteh die wohnen in deutschland haben ami kennzeichen und unsere stvo interessiert das weni. warum dürfen hier zu lande ausländer ausnahmen machen und wir in anderen länder die arschlöcher sind wenn uns nurmal das licht net geht!
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könnte man nicht theoretisch die vorderen blinker auch invertieren? also das sie quasi wie bei den amis die ganze zeit leuchten und wenn man den blinker betätigt, das sie dann aus und an anstatt an und aus gehen?
Ich mein, das wird zwar bestimmt auch nicht legal sein, aber wäre mal ganz interessant 😉