Blinker mit Standlicht,wann sind sie legal?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen,
ich war am Wochenende (wie schätzungsweise 1,8mio andere Leute auch 😁 ) auf der EssenMotorShow.
Dort hab ich mir nen Satz schwarze Klarglasblinker mit Standlicht (mit E-Prüfzeichen) und nen Satz blaue Scheinwerferbirnen (auch mit E-Zeichen) gekauft.
Nachdem ich die Scheinwerferbirnen eingebaut hatte fiel mir das Standlicht im Scheinwerfer negativ auf.

Lange Rede kurzer Sinn, ich will also die Standlichter im Blinker benutzen, aber 2 Bekannte von mir meineten, das das nicht erlaubt sei, da die leuchtkraft des Blinkers davon eingeschränkt werde.....

Was meint ihr dazu?
(ich weiß, das nur 2 Standlichter nach vorne erlaubt sind)

108 Antworten

Hier werden sie geholfen .. da kannste direkt ein offizielles Datenblatt zur Lichttechnischen Einrichtung an Kraftfahrzeugen und Anhängern runterladen ...

Gruß F-16

Und hier der passende Auszug zu den sog. "Begrenzungsleuchten"

und dieses hier sollte man auch beachten ... vor allem, weil die Begrenzungsleuchten ja in den Blinkern sind .. (Farbe beachten) ...

Na dann werd ich mal messen, ob die Blinker der angegebenen Position entsprechen und mir die Teile mal ausdrucken...

Dann wird es ja hoffentlich keine Probleme geben, wenn ich dann meine Angel-Eyes bekomme! 😁

Ähnliche Themen

Kann mal bitte einer für mich ein Fazit ziehen?Möchte absolut auf Nummer sicher gehen, bin zwar der Meinung, dass ich legal unterwegs bin aber trotzdem:

Sind meine Blinker mit Standlicht nun erlaubt?

Habe die normalen Stendlichter ausgebaut,die Kabel verlängert, damit die in den Blinkern genauso geschaltet sind wies die normalen auch waren.
Meine Blinker haben ein E-Prüfzeichen und sind an den original Einbauplätzen verbaut (Gl_Stoßstange)

Wenn du alles so gemacht hast, wie du es beschrieben hast, sehe ich da absolut kein Problem.
Ich habs bei mir genauso und da gabs noch nie Irgendwelche Probleme...

Hallo,

danke nochmals für den Link, hab nur die Papiervairante.
Bie mir hat der TÜV danach auch nichts mehr gesagt, zumal ich eine ABE von MTS hatte daß das STandlicht in meinen Blinkern legal ist.(Die er aber erstmal für ungültig erklärt hatte).
Man darf natürlich nicht die Standlichtbiren n in den Scheinwerfer abstellen(steht ja drin), nur zusätzlich noch 2 anbringen. Sieht man doch an jedem LKW.

Fahre seelenruhig herum. habe keine Probleme mit der Polizei

Gruß Christian

Ey super...dann hab ich umsonst mein Standlicht von den Hauptscheinwerfern in die standlicht-Blinker verlegt....Kann das net einer früher sagen ?? 😉

@jazzy76
...hättest ja früher fragen können...😉 😁

S**T....dann werd ich jetzt anch draußen rennen und die xxxStndlichter wieder in die Scheinwerfer bauen......ich war eigentlich der Meinung, das Datenblatt sagt aus, das von 4 Stndlichtern 2 in den Scheinwerfern sein müssen??!! und das die anderen quasi "beliebig" (den Richtlinien entsprechend) in der Front verteilt werden dürfen............

also hab ich das jetzt richtig verstanden das man standlicht im blinker und scheinwerfer haben darf?

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


also hab ich das jetzt richtig verstanden das man standlicht im blinker und scheinwerfer haben darf?

Ja. Ist zwar das erste Mal das ich das höre, aber schein richtig zu sein.

Die Standlichter müssen min. 3,5cm vom Boden entfernt sein.

Solltest du noch zwei weitere Standlichter haben, dann MÜSSEN zwei von vier Standlichtern in den Hauptscheinwerfern untergebracht sein.

Für die Angeleyes sehr interessant das Ganze, da man nun sowohl in z.b. in den Blinkern Standlicht haben kann und auch in den HSW.

jo find ich auch interessant mit den angel eyes

mmh ich glaub ich frag morgne mal sicherheitshalbe rnochmal beim tüv

Zitat:

Die Standlichter müssen min. 3,5cm vom Boden entfernt sein.

*berichtigungsmodus on*

350mm = 35cm

*berichtigungsmodus off*

😁 😉

gruß
simon

Zitat:

Original geschrieben von haitauer


*berichtigungsmodus on*
350mm = 35cm
*berichtigungsmodus off*
😁 😉

gruß
simon

KLUGSCHE**SER !!!"

😁 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen