Blechschaden auf Garagenhof
Guten Tag !
Ob mein Thema hier so richtig ist, kann ich nicht sagen. Ich schreibe einfach mal.
Unser Garagenhof ist ziemlich klein. Die Einfahrt ist 3 Meter breit und 30 Meter lang.
Dann kommt der Hof mit 6 Garagen. Jeweil 3 gegenüberliegend.
Um in meine Garage zu kommen muss ich bis vor die Garage meines Nachbarn fahren.
Ich berichte aber mal:
Vor 2 Tagen fuhr ich abends gegen 20 Uhr in die Garageneinfahrt ein. Die automatische
Beleuchtung ging an. Für mich ein Zeichen, das die letzten 6 Minuten ( so lange brennt das Licht)
niemand auf dem Hof war.
Ich fuhr also langsam auf den Hof und fuhr seitlich bis vor die Garage meines Nachbarn.
( von dort aus muss ich zurücksetzen um vor meine Garage zu kommen )
Ich stand nun bis auf ca. 80 cm seitlich vor der Garage meines Nachbarn und wollte zurücksetzen.
Plötzlich ging das Licht am Fahrzeug meines Nachbarn an, Rückfahrscheinwerfer dazu und der
Nachbar setzte rückwärts aus seiner Garage.
So schnell konnte ich gar nicht wegfahren um zu verhindern, das der PKW meines Nachbarn
die Stoßstange meines PKW etwas zerdellte.
Er stieg aus und entschuldigte sich vielmals und meinte, das sollten wir so regeln können.
2 Tage später gab ich einen Kostenvoranschlag ab.
Nun will er nicht zahlen. Er meinte, jeder solle für seinen Schaden aufkommen.
Wie würdet Ihr urteilen und/oder handeln ??
Danke
Cloudt aus dem Mondeo-Forum
Beste Antwort im Thema
Wenn der Wagen der Tochter gehört, dann ist sie auch deine Ansprechpartnerin. Versuche doch mal, ihr in Ruhe die Situation zu schildern und bitte sie, sich über die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren zu informieren. So, wie du das hier geschildert hast, ist sie voll haftbar. Wenn sie das einsieht, wird sie ihren Vater eventuell überzeugen. Das würde das nachbarschaftliche Verhältnis am besten schonen.
Im Übrigen ist auch die Frage, wer Versicherungsnehmer ist. Ist es sie, muss sie ja die Versicherung informieren, wenn es der Vater ist, wird das schwieriger. Ich würde ihr auch sagen, dass, sollte es kein Einlenken geben, du gezwungen sein wirst, die Sache offiziell zu machen. Und bei den Umständen kann der Nachbar nur den Kürzeren ziehen.
54 Antworten
Hallo !
Zur Erklärung :
Der Nachbar hat 3 Autos. Alle neu.
MB 220 CDI, Audi A3 und VW Polo.
Alle unter 6 Monate alt.
Nachbar: Gerichtsvollzieher, Ehefrau bei der Staatsanwaltschaft
Tochter beim Finanzamt. Fazit: Geld reicht.
Nachbar hat kein Interesse an Kontakte mit anderen Nachbarn.
Desweiteren : Büro auf dem Garagenhof illegal gebaut.
Mein Fazit: mit egal
Gehe da auch nicht ran. Wäre doof so Rachegedanken.
Nachbar sagt guten Tag und geht an mir vorbei ohne Fragen
wegen des Schadens. !!!
Was sollte ich also tun ????
Cloudt
Hei Drahkke !
Alles richtig.
Es geht doch darum, das der Nachbar denkt : scheiß drauf. Wenn wir nicht zahlen
ist das Verhältnis gestört. Interesiert mich nicht.
Erstatte ich Anzeige ( wie getan ) ändert sicht nichts. Verhältnis bleibt gestört.
Mit dem Vorteil : ich fühl mich nicht mehr so Scheiße. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und das stimmt. Und der Nachbar sollte sich schämen, !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Danke für Deine ( und andere Unterstützung )
Cloudt
Ich hätte schon viel eher Anzeige erstattet und einen RA beauftragt. Aber man soll ja das Nachbarschaftsverhältnis nicht stören 🙄🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von cloudt
Hallo Mitglieder !Habe nach langem Überlegen Anzeige erstattet.
Der Grund : bleibe ich auf dem Schaden sitzen, ist der Frust groß und das Verhältnis
Nachbarn ist für mich gestört, ebenso für den Nachbarn. Der freut sich.Erstatte ich Anzeige bleibt der Frust gleichgroß, das Verhältnis bleibt gestört, bekomme
aber den Schaden ersetzt.Ich denke, habe das richtig gemacht.
Viele Grüße an alle.
Cloudt
Was heißt denn Anzeige erstattet. Bist du zum Anwalt gegangen, um den Schaden zivilrechtlich einzuklagen? Das hätte ich allerdings auch schon früher gemacht.
Ich sehe hier aber keinen Tatbestand, der eine Anzeigenerstattung rechtfertigen würde?
Gruß Andreas
Letztendlich wird das Verfahren eingestellt weil Aussagen (Vater und Tochter) gegen Ausage (TE) steht... Die Mutter bei der Staatsanwaltschaft sollte wissen wie das geht.
Haste auch nichts gewonnen 🙄
mfG
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der Vater kann nicht als Zeuge aussagen, weil er nicht Tatzeuge war.
Mach das mal dem Richter klar wenn du alleine bist. Da reicht von ihm ein "...Ich habe in der Zufahrt gestanden, er konnte mich nicht sehen..." auch völlig aus.
Dennoch viel Glück mit der Klage, denn ich finde das Gebaren auch Scheune!
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Evtl. Sachbeschädigung?
Falsch
Es steht fest, dass bei einem Unfall lediglich der Tatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung ( gibt´s aber so nicht im StGB ) erfüllt ist. Ein Unfall setzt ja nun mal einen Schaden vorraus.
Der Straftatbestand der Sachbeschädigung ( § 303 StGB ) setzt aber Vorsatz vorraus. Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr hieße das, der Unfall ist vorsätzlich verursacht worden, womit wir hier evtl. schom im Bereich des § 315b StGB sind.
Da das hier wohl nicht der Fall ist; wurde ja auch nie behauptet; handelt es sich hier um eine fahrlässige Sachbeschädigung. Und das ist keine Straftat und kann daher auch nicht zur Anzeige gebracht werden.
Auch bei einer fahrlässigen Sachbeschädigung ausserhalb der Straßenverkehrs werden lediglich die Personalien ausgetauscht, um dem Geschädigten sein Recht zur Beschreitung des Zivilweges zu sichern.
Dementsprechend hat die Abwicklung eines jeden kleinen Verkehrsunfalls erst einmal zivil-und keinen strafrechtlichen Charakter.
Der Unfallhergang ist klar und der TE hat sich mit dem Verursacher geeinigt. Das einzige was nicht geklappt hat, ist die Schadenregulierung. Die ganze Sache hat jetzt, wie schon erwähnt, nur noch zivilrechtlichen Charakter, nämlich die Regulierung des Schadens. Eine Straftat liegt hier sicher nicht im Raum.
Deswegen noch mal meine Frage nur an den TE, weil sonst kann es keiner wissen. Anzeige bei der Polizei erstattet, wenn ja, würde mich interessieren was du dort zur Anzeige gebracht hast.
Oder zum Anwalt gegangen, was meines Erachtens in diesem Fall genau der richtige Weg ist.
Gruß Andreas
Hallo !
Melde mich am Dienstag dazu.
Werde die Anzeige zurücknehmen. Ist wohl mehr eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Vater und Mutter der Schadensverursacherin können nichts aussagen.
Waren nicht dabei.
Die Schadensverursacherin ( 22 ) hatte sich höflich entschuldigt, mit den Worten :
Tut mir leid, ich habe nicht aufgepasst. Bin einfach rückwärts aus meiner Garage gefahren.
Melde mich zu dem Hergang wieder.
Cloudt
( werde allen Schreibern ein Danke verpassen !!!! 🙄
Hallo Mitglieder !
Hatte ja wie berichtet Anzeige erstattet.
Kommentar der Behörde :
Es handelt sich um ein Privatgrundstück. Dieses Grundstück darf
nur von befugten Personen betreten und genutzt werden.
Ihr gemeldeter Schaden kann durch eine Behörde nicht bearbeitet
werden. Wenden Sie sich an das Amtsgericht oder schalten Sie
einen Anwalt ein.
Mein Fazit: Ich löhne den Schaden selber und fertig.
Da die Nachbarn Staatsbedienste sind wissen die das.
Ende.
Cloudt
Also da sollte man nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen. Ich verstehe zwar noch nicht, warum "die Behörde" (welche) nicht tätig werden kann, aber du kannst dich selbstverständlich an die Versicherung des unfallverursachenden Fahrzeugs direkt wenden. Notfalls geht das halt vor Gericht.