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Kaufvertrag, Definition Blechschaden

Themenstarteram 28. September 2010 um 20:03

Hallo zusammen,

hoffe bin im Sicherheitsforum richtig. Jedenfalls hatte ich hier schon ähnliche Beiträge gelesen.

Im Kaufvertrag eines Autohauses für einen gebrauchten PKW steht folgender Zusatz zur Fahrzeugbeschreibung:

"Blechschaden und Nachlackierung möglich."

Der Wagen wird vom Verkäufer als unfallfrei angegeben. Nach neuem Gesetz oder Richtlinie soll alles was NICHT im Kaufvertrag steht ausgeschlossen sein. So hieß es. Also wenn unfallfrei, dann muss das nicht extra vermerkt werden. Wenn Unfall, dann muss es aufgeführt sein.

Der Verkäufer rechtfertigte den Zusatz damit, dass er wegen 2 Vorbesitzer nicht ausschließen bzw. wissen kann, ob bei diesen mal was an Blechschäden vorgefallen ist. Unfallfrei sei er allerdings sicher. Sonst wäre ja nen Vermerk im Kaufvertrag.

Der Verkäufer differiert hier also zwischen Blechschäden und Unfall.

Nun stellt sich mir aber die Frage. Was beinhaltet Blechschaden alles? Hab über Google schon zick Einträge gelesen und weiß nun noch weniger als vorher.

Wie ist das juristisch auszulegen? Und vorallem, stimmt die Aussage, dass alles was NICHT im Kaufvertrag an Schäden steht, diese auch nicht existieren? Also wenn nichts von Unfall steht, ist dieser auch unfallfrei?

Vielen Dank schon mal. Hoffe ich hab hier keine unlösbare Aufgabe abgestellt :-)

P.S. Das Autohaus macht schon einen seriösen Eindruck. Bin aber generell ein misstrauischer Mensch. Meine Rechtschutz kann ich auch nicht befragen, da die nur Fälle aufnehmen, wenns für mich hier schon zu spät wäre *g*

Gruß, Cry

Beste Antwort im Thema

Zitat:

.....

Wenn der also so kommt, geh ich davon aus, dass der Wagen einen Schaden hatte und dieser im Kaufvertrag "vermerkt" werden soll- damit dir die Kenntnis davon unterstellt werden soll!

So hatte ich das oben auch schon geschrieben und wenn keine genauen Angaben folgen, sollte man die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Ich würde bei einem Verkauf immer alles angeben und so weit möglich aufführen, alleine um mich selbst abzusichern. Sehr merkwürdig, dass ein Händlaer das nicht für notwendig erachtet.

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Von der Formulierung habe ich noch nie gehört. Unfallfrei, aber Blechschaden und Nachlackierung möglich = Unsinn. Wenn ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft wird, dann hat es das auch zu sein. "Blechschaden" ist ein umgangssprachlicher, aber nicht juristisch eingrenzbarer Begriff. Es gibt bei Autos Unfallschäden und sonstige Beschädigungen (z.B. Hagelschäden).

 

Der ADAC verwendet in seinem Mustervertrag Gewerblich an Privat die Formulierung "Der Verkäufer garantiert, daß das Kfz in der Zeit wo es sein Eigentum war, keinen oder XYZ an Unfallschäden bzw. sonstige Beschädigungen hatte" und noch einmal separat, "daß das Kfz in der übrigen Zeit - so weit ihm bekannt - keinen oder XYZ Unfallschäden bzw. sonstige Beschädigungen hatte".

 

Wenn ein Verkäufer keine Unfallfreiheit zusichern kann, sollte er es auch nicht tun. Eigentlich wird in Kfz-Kaufverträgen immer eine Aussage zu Unfallschäden gemacht. Dann liegt es an Dir, ob Du den Kauf als immer noch für Dich vorteilhaft ansiehst. Auf irgendeinen juristischen Winkelzug a la "was nicht geschrieben steht u.s.w." würde ich mich nicht verlassen, verlange eine Aussage zu Unfällen: Ja / Nein / Nicht bekannt. Mit allen daraus resultierenden Rechten & Pflichten.

 

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn mindestens ein bewegter Verkehrsteilnehmer einen anderen oder ein Hindernis trifft. Ob dabei nun Blech, Glas oder sonstwas beschädigt wird, ist völlig egal.

Der Verkäufer soll doch erwähnen was nach lackiert wurde, in der Regel sollte ein guter Händler so was können.

Wenn sich herausstellt das am Auto mehrere Teile sprich Kotflügel, Stoßstange, Motorhaube... nochmal lackiert wurde, kannst du daraus folgen das der Wagen wahrscheinlich ein größeren Schaden in der Vergangenheit hatte.

Glaub es mir, wenn ein Händler ein Auto auf dem Hof stehen hat, dann hat er auch 100% die Info ob der Wagen ein Blechschaden hatte oder ob was nach lackiert wurde.

Meinst du etwa die kaufen die Autos einfach so ohne die vorher ordentlich durchzuchecken.

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

Glaub es mir, wenn ein Händler ein Auto auf dem Hof stehen hat, dann hat er auch 100% die Info ob der Wagen ein Blechschaden hatte oder ob was nach lackiert wurde.

Meinst du etwa die kaufen die Autos einfach so ohne die vorher ordentlich durchzuchecken.

Alles können die auch nicht sehen bzw. wissen. Bei meinem Bus wurde die komplette Heckklappe gegen eine neue getauscht weil auf einem Parkplatz ein "Sprinter" die Ecke seiner Ladekante dort rein gedrückt hatte. Daher gab es eine komplett neue Heckklappe, denke nicht das man das sehen kann.

Ein Blechschaden muss nicht unbedingt durch einen Unfall entstehen.

Wenn der wütende Ex mit nem Schlüssel an der Tür langkratzt oder ne Beule in selbige Tritt entseht auch ein Blechschaden, der evt. nachlackiert werden muss.

Genauso kann es sein, dass der Sohnemann dem Papa beim Autowaschen helfen möchte und schonmal mit nem Stein, statt nem Schwamm beginnt.

Auch kleinere Dellen durch Hagel- oder Steinschlag sind Blechschäden. Der Wagen hatte deswegen aber trotzdem noch keinen Unfall.

Mfg Zille

Zitat:

Unfall Definition

Der Bundesgerichtshof (BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382) hat den Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw, beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB.

Der Anwendungsbereich des § 142 StGB lässt es folglich genügen, dass im Straßenverkehr ein plötzliches Ereignis eintritt. Grundsätzlich muss daher noch nicht einmal ein Fahrzeug mit im Spiel sein. Selbst durch einen Fußgänger oder durch einen Radfahrer oder einen Straßenbahnfahrer kann ein Unfall im Sinn des § 142 StGB verwirklicht werden. Läuft ein Fußgänger z. B. bei rot über die Straße und zwingt dadurch einen anderen Autofahrer zum ausweichen und kommt es dadurch zu einem Unfall, so würde sich der Fußgänger ebenfalls strafbar machen, wenn er denn Unfallort einfach verlässt. Denn grundsätzlich hat auch der Fußgänger als Teilnehmer im Straßenverkehr die Pflicht, bei einem Unfall seine mögliche Tatbeteiligung feststellen zu lassen. Auch er als Fußgänger unterliegt grundsätzlich der Feststellungspflicht gem. § 142 StGB.

Nun wisst Ihr Bescheid.....:D

Oben zitiertes nur mal zur Kenntnis. Es ist immer ein strittiges Thema, denn beispielsweise eine Nachlackierung als Schönheitsreparatur kann nicht unbedingt als Unfallreparatur bezeichnet werden.

Da Du von einem Autohaus kaufen möchtest würde ich den Verkäufer um eine eindeutige Formulierung bitten, nur für Deine Sicherheit.

 

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Von der Formulierung habe ich noch nie gehört. Unfallfrei, aber Blechschaden und Nachlackierung möglich = Unsinn. Wenn ein Fahrzeug als unfallfrei verkauft wird, dann hat es das auch zu sein. "Blechschaden" ist ein umgangssprachlicher, aber nicht juristisch eingrenzbarer Begriff. Es gibt bei Autos Unfallschäden und sonstige Beschädigungen (z.B. Hagelschäden).

Der ADAC verwendet in seinem Mustervertrag Gewerblich an Privat die Formulierung "Der Verkäufer garantiert, daß das Kfz in der Zeit wo es sein Eigentum war, keinen oder XYZ an Unfallschäden bzw. sonstige Beschädigungen hatte" und noch einmal separat, "daß das Kfz in der übrigen Zeit - so weit ihm bekannt - keinen oder XYZ Unfallschäden bzw. sonstige Beschädigungen hatte".

Wenn ein Verkäufer keine Unfallfreiheit zusichern kann, sollte er es auch nicht tun. Eigentlich wird in Kfz-Kaufverträgen immer eine Aussage zu Unfallschäden gemacht. Dann liegt es an Dir, ob Du den Kauf als immer noch für Dich vorteilhaft ansiehst. Auf irgendeinen juristischen Winkelzug a la "was nicht geschrieben steht u.s.w." würde ich mich nicht verlassen, verlange eine Aussage zu Unfällen: Ja / Nein / Nicht bekannt. Mit allen daraus resultierenden Rechten & Pflichten.

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn mindestens ein bewegter Verkehrsteilnehmer einen anderen oder ein Hindernis trifft. Ob dabei nun Blech, Glas oder sonstwas beschädigt wird, ist völlig egal.

Die ominöse Formulierung kannte ich bisher auch nicht. Aber schreibt der Verkäufer so etwas in den Vertrag, dann ist wahrscheinlich auch was gemacht worden. Nur was entzieht sich Deiner Kenntnis und das darf nicht sein. Wenn das Fahrzeug gekauft werden soll würde ich es vom Fachmann checken lassen. Immer ausgehend davon, dass das Fahrzeug einen gewissen Wert hat, bei einem 1000 €-Objekt sollte man nicht mehr so viel verlangen.

Vielleicht macht es auch Sinn den Vertrag prüfen zu lassen (bei solchen Formulierungen eigentlich zwingend notwendig, denn deren Anwälte wissen was im Vertag stehen muss).

Besorg dir einen Lacktiefenmesser und check den Wagen nochmal.

Nachlackiete Flächen sind bei fast jedem gebrauchten Wagen normal, da die modernen Lacke extrem kratzempfindlich sind.

Bagatellschäden sind keine Unfallschäden.

Beim Ausparken einen Pfeiler übersehen und schon war der Kotflügel hin....

Am besten die Vorbesitzer abtelefonieren.

Zitat:

Die exakte fachtechnische Definition lautet:

“Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei”.

Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.

Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig. Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen. Wenn man es ganz genau nimmt, wäre selbst eine Delle, die Ihr Nebenmann auf dem Parkplatz versehentlich beim ein-oder aussteigen mit seiner Tür in Ihre Seite donnert, ein Unfallschaden. Hierbei handelt es sich dann aber nur um sogenannte Bagatellschäden..

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen und kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Ich würd von so einem Händler die Finger lassen oder mit den Preis drücken mit dem Argument "Der Wagen hat 2 Vorbesitzer- da kann man nicht ausschliessen bzw. wissen, was da so vorgefallen ist"...

Und der Händler als Fachmann kann zum einen definitiv erkennen, wo was repariert wurde- egal wie gut das gemacht ist. Zum anderen kann er über die FIN herausbekommen, wo was repariert wurde, bzw. Ersatzteile (bei VW) bestellt wurden.

Wenn der also so kommt, geh ich davon aus, dass der Wagen einen Schaden hatte und dieser im Kaufvertrag "vermerkt" werden soll- damit dir die Kenntnis davon unterstellt werden soll!

Zitat:

.....

Wenn der also so kommt, geh ich davon aus, dass der Wagen einen Schaden hatte und dieser im Kaufvertrag "vermerkt" werden soll- damit dir die Kenntnis davon unterstellt werden soll!

So hatte ich das oben auch schon geschrieben und wenn keine genauen Angaben folgen, sollte man die Finger von dem Fahrzeug lassen.

Ich würde bei einem Verkauf immer alles angeben und so weit möglich aufführen, alleine um mich selbst abzusichern. Sehr merkwürdig, dass ein Händlaer das nicht für notwendig erachtet.

meine Erfahrung ist auch, dass wenn eine Sache schon so beginnt, Ärger vorprogrammiert ist...

Zitat:

Original geschrieben von mustafa5727

Der Verkäufer soll doch erwähnen was nach lackiert wurde, in der Regel sollte ein guter Händler so was können.

Wenn sich herausstellt das am Auto mehrere Teile sprich Kotflügel, Stoßstange, Motorhaube... nochmal lackiert wurde, kannst du daraus folgen das der Wagen wahrscheinlich ein größeren Schaden in der Vergangenheit hatte.

 

Glaub es mir, wenn ein Händler ein Auto auf dem Hof stehen hat, dann hat er auch 100% die Info ob der Wagen ein Blechschaden hatte oder ob was nach lackiert wurde.

 

Meinst du etwa die kaufen die Autos einfach so ohne die vorher ordentlich durchzuchecken.

viele Neufahrzeuge sind schon nachlakiert ab Werk. Wenn die in der Endkontrolle was feststellen wird nachlakiert. Deshalb gibt es zurzeit immer wieder Probleme mit Leasingfahrzeuge die bei der Rückgabe unterschiedliche Lackdicken aufweisen.

 

Hallole zusammen

Ich interpretiere einen Blechschaden nicht wie

einen Unfallschaden. Letzterer liegt dann vor

wenn an der Struktur des Fahrzeuges Geschweist

oder ausgebeult werden muß.

Schäden an Kotflügeln und Anbauteilen ( Parkrempler )

würde ich nicht als meldepflichtigen Unfallschaden

beurteilen was ja auch Grenzwertig ist.

Ich persönlich sehe das als Versuch einen möglichen

Vorschaden zu vertuschen und so aus einer

nachträglichen Rechtsfolge herauszukommen.

In de Fall muß ich einen Unfallschaden annehmen und

entsprechend weniger für das Fahrzeug bezahlen.

Ich persönlich dokumentiere alle Schäden egal

wie klein oder groß mit Bildern deren Erhalt und

Kenntniss ich mit quittieren lasse. Die meisten

sind dann auf DVD CD oder ausgedruckt übergeben

worden und der Kunde bestätigt mir den Erhalt.

Die Kopien oder Dateien sind sicher hinterlegt und

können bei rechtlichen Fragen jederzeit eingesehen

werden. so weis jeder worauf er sich einlässt.

In Deinem Fall .... mach nochmal eine Probefahrt

( beim Sachverständigen vorbei ADAC oder andere )

um die sicher zu sein. . Jol.

Hallo,

Der TE schreibt das der Wagen vom Verkäufer als Unfallfrei angeboten wird. Es seien jedoch Blechschäden und Nachlackierungen möglich. Also lassen wir mal die ganzen Definitionen was denn nun ein Unfallwagen ist. Viel wichtiger ist doch warum der Verkäufer nicht exakt nennen kann was nach lackiert wurde oder wo mal ein Blechschaden war. Auch wenn es kein Unfallwagen ist, würde ich kein Wagen kaufen welches an mehreren Teilen nach lackiert wurde. Ist doch völlig egal ob denn nun der Sohnemann mit dem Schlüssel dran war oder sonst was ein Grund zum lackieren war.

Ich würde den Wagen nur kaufen wenn im Vertrag Unfallfrei angegeben wird und die Teile genannt werden die lackiert wurden. Als ich mein Wagen beim Händler abgeben wollte wurde auch am Preis gedrückt weil die Stoßstange lackiert wurde. Bei dir wird es sicherlich in einigen Jahren nicht anders sein, wenn du den Wagen nicht mehr behalten willst.

Zitat:

 

......

viele Neufahrzeuge sind schon nachlakiert ab Werk. Wenn die in der Endkontrolle was feststellen wird nachlakiert. Deshalb gibt es zurzeit immer wieder Probleme mit Leasingfahrzeuge die bei der Rückgabe unterschiedliche Lackdicken aufweisen.

Wenn die Leasingrücknahme von einem Fachmann durchgeführt wird, sollte es zu keinen Problemen kommen. Leider gibt es aber auch Gutachter, die das o. g. nicht einmal wissen.

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