Blechschaden auf Garagenhof
Guten Tag !
Ob mein Thema hier so richtig ist, kann ich nicht sagen. Ich schreibe einfach mal.
Unser Garagenhof ist ziemlich klein. Die Einfahrt ist 3 Meter breit und 30 Meter lang.
Dann kommt der Hof mit 6 Garagen. Jeweil 3 gegenüberliegend.
Um in meine Garage zu kommen muss ich bis vor die Garage meines Nachbarn fahren.
Ich berichte aber mal:
Vor 2 Tagen fuhr ich abends gegen 20 Uhr in die Garageneinfahrt ein. Die automatische
Beleuchtung ging an. Für mich ein Zeichen, das die letzten 6 Minuten ( so lange brennt das Licht)
niemand auf dem Hof war.
Ich fuhr also langsam auf den Hof und fuhr seitlich bis vor die Garage meines Nachbarn.
( von dort aus muss ich zurücksetzen um vor meine Garage zu kommen )
Ich stand nun bis auf ca. 80 cm seitlich vor der Garage meines Nachbarn und wollte zurücksetzen.
Plötzlich ging das Licht am Fahrzeug meines Nachbarn an, Rückfahrscheinwerfer dazu und der
Nachbar setzte rückwärts aus seiner Garage.
So schnell konnte ich gar nicht wegfahren um zu verhindern, das der PKW meines Nachbarn
die Stoßstange meines PKW etwas zerdellte.
Er stieg aus und entschuldigte sich vielmals und meinte, das sollten wir so regeln können.
2 Tage später gab ich einen Kostenvoranschlag ab.
Nun will er nicht zahlen. Er meinte, jeder solle für seinen Schaden aufkommen.
Wie würdet Ihr urteilen und/oder handeln ??
Danke
Cloudt aus dem Mondeo-Forum
Beste Antwort im Thema
Wenn der Wagen der Tochter gehört, dann ist sie auch deine Ansprechpartnerin. Versuche doch mal, ihr in Ruhe die Situation zu schildern und bitte sie, sich über die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren zu informieren. So, wie du das hier geschildert hast, ist sie voll haftbar. Wenn sie das einsieht, wird sie ihren Vater eventuell überzeugen. Das würde das nachbarschaftliche Verhältnis am besten schonen.
Im Übrigen ist auch die Frage, wer Versicherungsnehmer ist. Ist es sie, muss sie ja die Versicherung informieren, wenn es der Vater ist, wird das schwieriger. Ich würde ihr auch sagen, dass, sollte es kein Einlenken geben, du gezwungen sein wirst, die Sache offiziell zu machen. Und bei den Umständen kann der Nachbar nur den Kürzeren ziehen.
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cloudt
Kommentar der Behörde :
Es handelt sich um ein Privatgrundstück. Dieses Grundstück darf
nur von befugten Personen betreten und genutzt werden.
und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
aha und ein einbruch wird auch nicht verfolgt weils ja privatgrund is? sorry aber ich hätte den praktikanten vom azubi mal jemanden holen lassen der sich halbwegs auskennt.
Zitat:
Original geschrieben von cloudt
Hallo Mitglieder !Hatte ja wie berichtet Anzeige erstattet.
Kommentar der Behörde :
Es handelt sich um ein Privatgrundstück. Dieses Grundstück darf
nur von befugten Personen betreten und genutzt werden.Ihr gemeldeter Schaden kann durch eine Behörde nicht bearbeitet
werden. Wenden Sie sich an das Amtsgericht oder schalten Sie
einen Anwalt ein.Mein Fazit: Ich löhne den Schaden selber und fertig.
Da die Nachbarn Staatsbedienste sind wissen die das.Ende.
Cloudt
Deine Schadensersatzforderung hat doch mit einem eventuellen Privatgrundstück nichts zu tun.
Ich frage mich auch bei welcher Behörde du Anzeige erstatten wolltest und vor allen Dingen warum?
Oder wolltest du den Verkehrsunfall nachträglich melden ( anzeigen ) und man hat dir gesagt: Kein öffentilcher Verkehrsraum da Privatgrundstück und deswegen auch kein Unfall.
Wie schon mehrfach hier gesagt wurde. Natürlich hast du Anspruch auf Schadenersatz. Nur eine Behörde wird dir dabei nicht hefen. Da musst du, oder dein Anwalt, schon selbst tätig werden.
Gruß Andreas
Hallo !
Genau das ist richtig.
Müsste zum Rea gehen und Klagen.
Dann ist das Nachbar-Verhältnis komplett im Arsch.
Dem Nachbarn ist das wahrscheinlich schon jetzt egal.
Wir kennen uns 25 Jahre.
Werde also alles einschlafen lassen und Ruhe im Karton.
Vielen, vielen Dank für alle Beiträge.
Cloudt
Lieber TE, das Verhältnis zum Nachbarn ist jetzt schon am Ende. Wer sich so verhält, der ist keinen Gruß mehr wert. Da gibt es keine Tendenz zum Guten hin. Aber jetzt aufzugeben nach allem war vorgefallen ist? Hast du Schiss vor dem beruflichen Status der Nachbarn? Ob das vor dem Richter für die Gegenpatei ein Bonus sein wird, muss sich erst noch herausstellen. Es geht schließlich um dein Geld!! Und auch um das Recht, das du bislang auf deiner Seite hast.
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Zitat:
Original geschrieben von cloudt
Hallo !Genau das ist richtig.
Müsste zum Rea gehen und Klagen.
Dann ist das Nachbar-Verhältnis komplett im Arsch.Dem Nachbarn ist das wahrscheinlich schon jetzt egal.
Wir kennen uns 25 Jahre.Werde also alles einschlafen lassen und Ruhe im Karton.
Vielen, vielen Dank für alle Beiträge.
Cloudt
Würde ich nicht machen, darauf hofft dein Nachbar doch. Auf das Nachbarschaftsverhältnis würde ich einen braunen Haufen setzen.
Und wenn Du Pech hast und es passiert wieder, oder so ähnlich, dann freut sich dein netter Nachbar, weil Du willst ja eh kein Geld für die Reparatur von Ihm,bzw der Familie haben 😰
Ich versteh das net, Du hast das Recht auf deiner Seite.
Meinereiner würde Ihm erstmal nett darum bitten, den Schaden zu bezahlen mit ner Frist und wenn das nix bringt, würde ich Ihm voll aufs Dach steigen.
Das kannste aber wissen.
Bei sowas hört dann aber die Freundschaft oder Nachbarlichkeit in meinen Augen auf!!!
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Und wenn Du Pech hast und es passiert wieder, oder so ähnlich, dann freut sich dein netter Nachbar, weil Du willst ja eh kein Geld für die Reparatur von Ihm,bzw der Familie haben...
Das ist die größte Gefahr, die ich bei dem jetzt vom TE eingeschlagenen Weg sehe. Wenn man dem Nachbar nicht zeigt, wo die rote Linie ist, läuft man Gefahr, daß der Bogen noch weiter überspannt wird.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist die größte Gefahr, die ich bei dem jetzt vom TE eingeschlagenen Weg sehe. Wenn man dem Nachbar nicht zeigt, wo die rote Linie ist, läuft man Gefahr, daß der Bogen noch weiter überspannt wird.Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Und wenn Du Pech hast und es passiert wieder, oder so ähnlich, dann freut sich dein netter Nachbar, weil Du willst ja eh kein Geld für die Reparatur von Ihm,bzw der Familie haben...
Wenn diese Dreistigkeit noch obsiegt, dreht der den Spieß um und behauptet der TE wäre der Tochter reingefahren, sonst hätte er ja sicher den Schaden versucht einzuklagen. 😰
Ich bin ja auch ein freund der diplomatischen Lösungen und des Friedens, aber man kann es auch übertreiben und läuft Gefahr ausgenutzt zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das ist die größte Gefahr, die ich bei dem jetzt vom TE eingeschlagenen Weg sehe. Wenn man dem Nachbar nicht zeigt, wo die rote Linie ist, läuft man Gefahr, daß der Bogen noch weiter überspannt wird.
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Genau das meinte ich damit und ich würde meinen Ar... drauf verwetten, das, wenn es wieder passieren sollte, der Nachbar genauso handelt und sagt nochmal Nööö.
Warum sollte ich, beim ersten Mal haste doch auch klein beigegeben 😉
Gruß Roger