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Blechschaden auf Garagenhof

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 9:55

Guten Tag !

Ob mein Thema hier so richtig ist, kann ich nicht sagen. Ich schreibe einfach mal.

Unser Garagenhof ist ziemlich klein. Die Einfahrt ist 3 Meter breit und 30 Meter lang.

Dann kommt der Hof mit 6 Garagen. Jeweil 3 gegenüberliegend.

Um in meine Garage zu kommen muss ich bis vor die Garage meines Nachbarn fahren.

Ich berichte aber mal:

Vor 2 Tagen fuhr ich abends gegen 20 Uhr in die Garageneinfahrt ein. Die automatische

Beleuchtung ging an. Für mich ein Zeichen, das die letzten 6 Minuten ( so lange brennt das Licht)

niemand auf dem Hof war.

Ich fuhr also langsam auf den Hof und fuhr seitlich bis vor die Garage meines Nachbarn.

( von dort aus muss ich zurücksetzen um vor meine Garage zu kommen )

Ich stand nun bis auf ca. 80 cm seitlich vor der Garage meines Nachbarn und wollte zurücksetzen.

Plötzlich ging das Licht am Fahrzeug meines Nachbarn an, Rückfahrscheinwerfer dazu und der

Nachbar setzte rückwärts aus seiner Garage.

So schnell konnte ich gar nicht wegfahren um zu verhindern, das der PKW meines Nachbarn

die Stoßstange meines PKW etwas zerdellte.

Er stieg aus und entschuldigte sich vielmals und meinte, das sollten wir so regeln können.

2 Tage später gab ich einen Kostenvoranschlag ab.

Nun will er nicht zahlen. Er meinte, jeder solle für seinen Schaden aufkommen.

Wie würdet Ihr urteilen und/oder handeln ??

Danke

Cloudt aus dem Mondeo-Forum

Beste Antwort im Thema

Wenn der Wagen der Tochter gehört, dann ist sie auch deine Ansprechpartnerin. Versuche doch mal, ihr in Ruhe die Situation zu schildern und bitte sie, sich über die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren zu informieren. So, wie du das hier geschildert hast, ist sie voll haftbar. Wenn sie das einsieht, wird sie ihren Vater eventuell überzeugen. Das würde das nachbarschaftliche Verhältnis am besten schonen.

Im Übrigen ist auch die Frage, wer Versicherungsnehmer ist. Ist es sie, muss sie ja die Versicherung informieren, wenn es der Vater ist, wird das schwieriger. Ich würde ihr auch sagen, dass, sollte es kein Einlenken geben, du gezwungen sein wirst, die Sache offiziell zu machen. Und bei den Umständen kann der Nachbar nur den Kürzeren ziehen.

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54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cloudt

Nun will er nicht zahlen. Er meinte, jeder solle für seinen Schaden aufkommen.

Wie/womit begründet der Nachbar seinen Meinungsumschwung?

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 10:09

Hallo Drahkke !

Er hat keinen Grund.

Hier noch mal Infos :

Wir wohnen hier seit 24 Jahren. In dieser Zeit bin ich täglich so in meine Garage gefahren.

Es gibt keine andere Möglichkeit. ( ca. 8.000 mal ohne jegliche Probs ) Die Garagen

stehen 6 Meter auseinander. Da muss man kurbeln.

Noch eine Richtigstellkung meiner Ausführungen : Die Tochter ist gefahren. 21 Jahre alt.

Der Vater hat nur hörensagen. Die Tochter war sehr nett und meinte wie zuvor geschrieben

das das so zu regeln sei. Das Fzg. gehört auch der Tochter.

( Ich hoffe nicht zu verwirrend geschrieben zu haben )

Nun stehe ich mit 1.000 Euro Schaden ziemlich doof da. Ford-Kostenvoranschlag.

Ich selber wollte nur Euro 420 haben, da es günstigere Möglichkeiten zu Rep. gibt.

Am 'Fahrzeug der Tochter ist der Schaden gering. Kann man wegpolieren.

Ich habe einen Mondeo, da platzen die Stoßstangen schon beim hinschauen.

Cloudt

Wenn das nachbarschaftliche Verhältnis hier nicht vorrangig ist, würde ich in diesem Fall einen Anwalt kontaktieren.

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 10:20

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn das nachbarschaftliche Verhältnis hier nicht vorrangig ist, würde ich in diesem Fall einen Anwalt kontaktieren.

Hallo !

Habe ich schon drüber nachgedacht.

Ich denke, dem Nachbarn ist das nachbarschaftliche Verhältnis wurscht.

Sonst hätte er zumindest über die Preise nochmal verhandelt und nicht

einfach verweigert.

Man stelle sich mal vor: Du fährst auf einen Garagenhof, verpeilst Dich mit

Bremsen und rauscht in eine offene Garage wo ein PKW steht.

Da kannste auch nicht sagen : jeder zahlt seinen eigenen Schaden.

Da kriegste wohl Stress. ( nur so als Beispiel )

Cloudt

Eben. Gerade beim Rückwärtsfahren muß man besondere Vorsicht walten lassen.

Wenn der Wagen der Tochter gehört, dann ist sie auch deine Ansprechpartnerin. Versuche doch mal, ihr in Ruhe die Situation zu schildern und bitte sie, sich über die besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren zu informieren. So, wie du das hier geschildert hast, ist sie voll haftbar. Wenn sie das einsieht, wird sie ihren Vater eventuell überzeugen. Das würde das nachbarschaftliche Verhältnis am besten schonen.

Im Übrigen ist auch die Frage, wer Versicherungsnehmer ist. Ist es sie, muss sie ja die Versicherung informieren, wenn es der Vater ist, wird das schwieriger. Ich würde ihr auch sagen, dass, sollte es kein Einlenken geben, du gezwungen sein wirst, die Sache offiziell zu machen. Und bei den Umständen kann der Nachbar nur den Kürzeren ziehen.

Ich würde hier sagen, der "Gegner" ist in ein stehendes Hindernis gefahren, dazu noch rückwärts, wo besondere Rücksichtnahme gefordert ist, und ist damit schuld. Warum das Hindernis da steht, ist zweitrangig.

Andererseits frage ich mich, habt ihr keine Türen an den Garagen? Wie kann sonst plötzlich einer rausfahren? Oder hab ich da jetzt was verpeilt?

Rechtlich sehr einfach: Sie ist Dir reingefahren, sie hat den Schaden zu tragen. 

 

Menschlich schwierig: Der Papa hat jetzt mal die große Hose angezogen und versucht seiner Tochter zu zeigen wie toll er ist. Ich würde der Tochter den KVA zuschicken und sie bitte Dir den Betrag binnen 14 Tagen zu überweisen. Keine Drohung, kein Anwalt, ganz lieb und freundlich. Auch würde ich nicht auf die Sache eingehen:

 

Sehr geehrte Frau Nachbarinstochter,

ich komme zurück auf unseren kleinen Unfall am 13.12.2011 und habe wie besprochen einen Kostenvoranschlag des Vertragshändlers vor Ort erstellen lassen. Wie sie aus der Anlage erkennen können, beläuft sich der Schaden auf 1.000 €. Bitte seien Sie so freundlich und erstatten mir den Betrag bis zum 10.1.2012 auf mein Konto bei MT-Bank (Kto.123456; BLZ 987 654 32).

Vielen Dank für die unproblematische Regulierung

Ihr Cloudt

Ja, das ist wohl die diplomatischste Lösung.

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 10:37

Hallo !

Erst einmal vielen Dank für alle, guten und informativen Antworten.

Ich muss wieder zum Dienst ( Pause um ) und werde in dieser Sache

weiter berichten.

Schließlich möchten ja alle wissen was wird oder geworden ist.

Bis später.

Cloudt

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn das nachbarschaftliche Verhältnis hier nicht vorrangig ist, würde ich in diesem Fall einen Anwalt kontaktieren.

Die einzig sinnvolle Möglichkeit. Warum sollte er auf das nachbarschaftliche Verhalten achten, wenn der Nachbar nicht zahlen will? Soll er deswegen auf dem Schaden sitzenbleiben?

am 22. Dezember 2011 um 10:45

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, dass immer der Leidtragende sich um das nachbarschaftliche Verhältnis kümmern darf und einstecken muss. Ich würde auch erstsmal die Tochter anschreiben. Wenn das nicht fruchtet- Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von StefanLi

Rechtlich sehr einfach: Sie ist Dir reingefahren, sie hat den Schaden zu tragen. 

Menschlich schwierig: Der Papa hat jetzt mal die große Hose angezogen und versucht seiner Tochter zu zeigen wie toll er ist. Ich würde der Tochter den KVA zuschicken und sie bitte Dir den Betrag binnen 14 Tagen zu überweisen. Keine Drohung, kein Anwalt, ganz lieb und freundlich. Auch würde ich nicht auf die Sache eingehen:

Sehr geehrte Frau Nachbarinstochter,

ich komme zurück auf unseren kleinen Unfall am 13.12.2011 und habe wie besprochen einen Kostenvoranschlag des Vertragshändlers vor Ort erstellen lassen. Wie sie aus der Anlage erkennen können, beläuft sich der Schaden auf 1.000 €. Bitte seien Sie so freundlich und erstatten mir den Betrag bis zum 10.1.2012 auf mein Konto bei MT-Bank (Kto.123456; BLZ 987 654 32).

Vielen Dank für die unproblematische Regulierung

Ihr Cloudt

Jap, genau so und nicht anders.... vorerst mal jedenfalls.

Jeder normale Mensch wird die Frist erkennen und daraus folgenden Schluss ziehen, dass es nach Ablauf anders weitergeht.

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Ich finde es immer wieder bemerkenswert, dass immer der Leidtragende sich um das nachbarschaftliche Verhältnis kümmern darf und einstecken muss. Ich würde auch erstsmal die Tochter anschreiben. Wenn das nicht fruchtet- Anwalt.

Bei der Reaktion weder noch. KVA an die gegnerische Versicherung (bekommt man über Zentralruf) und gut ist. Steht dem Gegner danach ja frei den Schaden von seiner Versicherung zurückzukaufen wenn er nicht über diese abrechnen möchte.

Damit hast du ihm schon alle Gefallen getan die du tun kannst. Wenn du ihn ärgern willst kannst du noch zum Anwalt, Gutachter, Aufwandsentschädigung, ggf. Wertminderung, ... ;)

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