Falschparker auf dem Garagenhof

Ich habe eine grosse Garage für meine Autos in unserem Garagenhof. Der Garagennutzer der gegenüberliegenden Garagen hat regelmässig Besuch, und lässt diese Besucher vor seinen Garagen Parken.

Wenn ich in/aus meiner Garage fahren will, ist das eine wilde Kurbelei, und geht wirklich nur mit Geduld und gesundem Augenmaß.

Obwohl ich schon mehrfach Zettel an die Falschparker geheftet habe, und der Vermieter die Garagennutzer schriftlich abgemahnt hat, ist bis jetzt keine Änderung eingetreten.

Was passiert, wenn ich den Besuchern das Auto ramponiere. Bin ich der Dumme, oder die Falschparker nach mehrfacher Aufforderung, dies zu unterlassen?

Gruss, Günther.

PS. Da hängt der Motor-Talk-Server aber gewaltig. Sonst gäbe es diesen Tread nicht 2-mal.

39 Antworten

Selbstjustiz? Lass das mal lieber!

Du bist also so einer von den Stressern... Lass doch den Besuch da parken, solltest du mal Gäste haben wären die bestimmt auch froh vor deiner Garage parken zu dürfen!

Ich würde sagen, da bist Du "der Dumme". Ich nehme mal an, dass jedem der Anlieger ein gleichberechtigter Teil des Garagenhofes gehört und somit kann dieser Hof auch von allen genutzt werden. Solange Du noch die Möglichkeit hast aus Deiner Garage herauszufahren, ist's schwer dem Nachbarn irgendetwas vorzuschreiben. Das Kurbeln muss man da wohl in Kauf nehmen.

Wir haben früher auch unser Haus samt Garage im Garagenhof gehabt. Ich kenne dieses Dilemma sehr gut. Man lädt gerade seine Sprudelkisten aus und man kann sich sicher sein, dass dann der Herr Nachbar kommt und sein Auto in die Garage stellen muss...

Da gibt's nur eine Lösung. -> Umziehen -> Am besten: alleinstehendes Haus mit mind. einer Doppelgarage.

Zitat:

Original geschrieben von Dragano


Du bist also so einer von den Stressern... Lass doch den Besuch da parken, solltest du mal Gäste haben wären die bestimmt auch froh vor deiner Garage parken zu dürfen!

Es ist ein Akt der Höflichkeit, wenn man seinen Besuch bittet, an einer Stelle zu parken, wo niemand behindert wird (und erst recht nicht der Nachbar). Wenn der Besuch nicht gerade aus Rollstuhlfahrern besteht, kann man jedem zumuten, vom Parkplatz zum Haus einige Meter zu laufen....

Ich würde sagen, bei einem Rempler bist Du schuld, denn der andere hat ja keine Schuld am Unfall (auch wenn er s******e steht).

Bei uns in der Firma gibt es das Problem auch. Lösung: Zettel unter den Scheibenwischer, dass er das nächste Mal abgeschleppt wird. Nummer aufschreiben und beim nächsten Mal den LKW mit dem freundlichen Herren in der Latzhose rufen. Der macht das dann nie wieder...

Alternativ: Rechtsanwalt einschalten, da sowas eine Form von Hausfriedensbruch ist. Mit ner Unterlassungsklage geht das schon.

3. Möglichkeit: So tolle Parkbügel (heissen die so? diese umklappbaren Sperren) aufstellen oder Absperrketten (kosten nicht viel) spannen.

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Zitat:

3. Möglichkeit: So tolle Parkbügel (heissen die so? diese umklappbaren Sperren) aufstellen oder Absperrketten (kosten nicht viel) spannen.

Da war mal ein Bericht über diese Problematik. Ein Geschäftsmann hatte auch mal solchen "Schwarzparkern" eine Kralle angelegt. Es wurde gesagt, dass er vor Gericht schlechte Karten haben wird, denn auch wenn der andere sich unmoralisch verhalten hat, ist das Bockieren mittels Parkkralle o.ä. Nötigung oder gar Freiheitsberaubung.

Ist doch auch logisch: Pinkelt dir in unserem Land jemand ans Bein, hast Du Schuld, schließlich hättest Du ja dein Bein da wegnehmen können.

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


Lösung: Zettel unter den Scheibenwischer, dass er das nächste Mal abgeschleppt wird. Nummer aufschreiben und beim nächsten Mal den LKW mit dem freundlichen Herren in der Latzhose rufen. Der macht das dann nie wieder...
Alternativ: Rechtsanwalt einschalten, da sowas eine Form von Hausfriedensbruch ist. Mit ner Unterlassungsklage geht das schon.

So gehts natürlich auch. Sollte man aber nur anwenden, wenn man keinen Wert auf gute nachbarschaftliche Beziehungen legt...😁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So gehts natürlich auch. Sollte man aber nur anwenden, wenn man keinen Wert auf gute nachbarschaftliche Beziehungen legt...😁

- Eine harte Krankheit erfordert harte Medizin -

Kardinal Richelieu

😁

Zitat:

Original geschrieben von Patrick74



Da war mal ein Bericht über diese Problematik. Ein Geschäftsmann hatte auch mal solchen "Schwarzparkern" eine Kralle angelegt. Es wurde gesagt, dass er vor Gericht schlechte Karten haben wird, denn auch wenn der andere sich unmoralisch verhalten hat, ist das Bockieren mittels Parkkralle o.ä. Nötigung oder gar Freiheitsberaubung.

Ist doch auch logisch: Pinkelt dir in unserem Land jemand ans Bein, hast Du Schuld, schließlich hättest Du ja dein Bein da wegnehmen können.

Ne, ich mein, er soll seinen eigenen Parkplatz absperren...

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


- Eine harte Krankheit erfordert harte Medizin -
Kardinal Richelieu

Da steckt allerdings jede Menge Wahrheit drin....

Hallo!

Mein Vorschlag: Beim Nachbarn klingeln und fragen, ob er's Auto wegfährt. Wenn er dann "abweisend" wird, kann man immernoch mit abschleppen drohen.
Wie siehts eigentlich mit dem Abstand aus? Müssen da nicht immer 3m Platz sein?

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Dragano


Selbstjustiz? Lass das mal lieber!
Du bist also so einer von den Stressern... Lass doch den Besuch da parken, solltest du mal Gäste haben wären die bestimmt auch froh vor deiner Garage parken zu dürfen!

Selbstjustiez? Hast Du den Schuss noch gehört? Es geht um widerrechtlich zugeparkte Garagenhöfe, wo bei der Millimeter-Rangiererei schon mal ein Kotflügel etc. flöten gehen könnte (meine Nachbarin hat schon mal eine "Falschparkerfront" kaltverformt, und sich nichts anmerken lassen. Ihr Hummer hat übrigens keine bleibenden Spuren davongetragen)

Vor

meinen Garagen Parkt

niemand

! Auch kein Besuch! Selbst den würde ich eigenhändig abschleppen lassen. Es gibt genügend freien Parkraum in unserem Dorf. Man muss nur 100 m laufen.

Zitat:

Original geschrieben von Swiss


Ich würde sagen, da bist Du "der Dumme". Ich nehme mal an, dass jedem der Anlieger ein gleichberechtigter Teil des Garagenhofes gehört und somit kann dieser Hof auch von allen genutzt werden. Solange Du noch die Möglichkeit hast aus Deiner Garage herauszufahren, ist's schwer dem Nachbarn irgendetwas vorzuschreiben. Das Kurbeln muss man da wohl in Kauf nehmen.

Auf dem gesamten Garagenhof gilt Parkverbot. Die 10 qm vor den Garagen sind nur für das "befahren" zum ein/ausparken zugelassen. Und wenn Du mit einem 5,50-Meter-Auto statt 10 m nur 5 m zum Rangieren hast, sind Deine Fahrkünste und Geduld extrem gefordert (und bei einigen Nachbar/innen am Ende). Und da passiert, gerade bei Dunkelheit, schnell etwas.

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


Ich würde sagen, bei einem Rempler bist Du schuld, denn der andere hat ja keine Schuld am Unfall (auch wenn er s******e steht).

Bei uns in der Firma gibt es das Problem auch. Lösung: Zettel unter den Scheibenwischer, dass er das nächste Mal abgeschleppt wird. Nummer aufschreiben und beim nächsten Mal den LKW mit dem freundlichen Herren in der Latzhose rufen. Der macht das dann nie wieder....

Wir reden von fast täglich den gleichen Falschparkern. Inklusive Zettelanklemmen und Vermieterdrohungen.

Und täglich abschleppen lassen? Das bezahlst Du erst einmal selber, und kannst es hinterher wieder einklagen.

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


Alternativ: Rechtsanwalt einschalten, da sowas eine Form von Hausfriedensbruch ist. Mit ner Unterlassungsklage geht das schon.

Der droht schon jetzt mit seinen großen Brüdern.

Zitat:

Original geschrieben von dragon46


3. Möglichkeit: So tolle Parkbügel (heissen die so? diese umklappbaren Sperren) aufstellen oder Absperrketten (kosten nicht viel) spannen.

Und wie kommen die Nachbarn dann in Ihre Garagen?

Zitat:

Original geschrieben von Patrick74


Da war mal ein Bericht über diese Problematik. Ein Geschäftsmann hatte auch mal solchen "Schwarzparkern" eine Kralle angelegt. Es wurde gesagt, dass er vor Gericht schlechte Karten haben wird, denn auch wenn der andere sich unmoralisch verhalten hat, ist das Bockieren mittels Parkkralle o.ä. Nötigung oder gar Freiheitsberaubung.

Und die Polizei tut in solchen Fällen nur etwas, wenn gleichzeitig z.B. Feuerwehrzufahrten zugeparkt werden (auch auf Privatgrundstücken).

Wer nötigt übrigens wen und begeht Freiheitsberaubung? Der Falschparker, der Dich am wegfahren hindert, oder Du, der den Falschparker am wegfahren hindert? Ist in meinen Augen das gleiche.

Gruss, Günther.

Zitat:

Original geschrieben von rob_zombie


Hallo!
Mein Vorschlag: Beim Nachbarn klingeln und fragen, ob er's Auto wegfährt. Wenn er dann "abweisend" wird, kann man immernoch mit abschleppen drohen.
Wie siehts eigentlich mit dem Abstand aus? Müssen da nicht immer 3m Platz sein?
MfG

Klingeln nutzt in dem Fall wenig. Mein Nachbar ist mit seinem Besuch fast immer in irgend welchen Kneipen im Dorf unterwegs. Und da find die erst einmal.

3 m Platz? Willst Du ein Go-Kart in die Garage fahren?

Gruss, Günther.

Nach meinem Wisensstand hast Du die A.schkarte.

Einsicht > nicht zu erwarten

Parkkralle etc. > Nötigung

Rempler > nur Du schuld (ruhender Verkehr)

Abschleppen > sichere Lösung, aber den Kosten rennst du evtl. ewig oder sogar vergeblich hinterher.

Einzige Aussicht der Vermieter kündigt dem "bösen Nachbarn" den Garagenmietvertrag.

Kinder Kinder, habt ihr Probleme .... man ist doch im Vorteil wenn man sein Haus mit Privatgarage und Parkplatz hat 😉

Klar kann die Polizei eingreifen. Man muss nur eine Anzeige machen und die Autos werden sicher nicht mehr dort parken. Selbstjustiz also einfach mal wen mit Absicht schrammen ist strafbar. Das Eigentum eines anderen darf man unter keinem Fall beschaedigen. Ist die Ausfahrt total versperrt und ein herauskommen nicht mehr moeglich dann bitte auch die Freunde von der Polizei anrufen. Solange man herauskommt OHNE jemanden einen Schaden zu machen wird die Polizei nicht kommen es sei denn man macht eine Anzeige.

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