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Unfall, 0% Schuld, kleiner Blechschaden, was nun?

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 10:42

Hi Leute,

hatte letzten Donnerstag meinen, zum Glück, ersten kleinen Unfall.

Ich stand in der Ausfahrt, jemand wollte auf der Straße vor mir rückwärts wenden und fährt rückwärts volle Kanne ich mein stehendes Auto. Hatte den Rückwärtsgang noch schnell einlegen können, aber leider nicht mehr nach Hinten weg.

Nunja, der Unfallverursacher war auch ganz hibbelig, entschuldigte sich und wir tauschten alle Daten aus. Polizei kam auch kurz vorbei, riet uns aber dazu das ganze nicht über die Polizei sondern nur die Versicherung laufen zu lassen, weil sonst noch Strafe und Punkte für den Verursacher hinzukämen. Das könne man sich ja sparen.

Der Verursacher hat es am Abend noch direkt seiner Versicherung gemeldet. Ich habe nichts gemeldet.

Wie gehe ich nun weiter vor. Ich bekomme ja bestimmt bald Post von seiner Versicherung, oder?

Gehe ich jetzt schon zu einer Werkstatt und lasse einen KVA machen? Gehe ich zu einem Gutachter? Warte ich erst darauf, was in dem Brief steht?

Habe mal 3 Fotos angehangen, weiß eben nicht ob es sich damit lohnt überhaupt zu nem Gutachter zu rennen.

Wäre dankbar, wenn jemand Feedback zum normalen, weiteren Ablauf geben könnte.

Danke und LG

Beste Antwort im Thema

Ich lese diese F(l)achbeiträge immer wieder gerne, gibt viel zu lachen.

Anwalt erst dann nehmen, wenn man mit der Versicherungsleistung nicht zufrieden ist? Toller Tipp, und dann erwarten, dass der Anwalt sich für ein Minihonorar so richtig ins Zeug legt. Möglichst mit Klage wegen der letzten 150,- €. Wer einen Unfall selbst regulieren kann, soll es gerne machen und auf einen Anwalt verzichten. Wer aber hier fragt "was nun" hat, so befürchte ich, davon keine Ahnung und auf der Gegenseite Sachbearbeiter, die jeden Tag nichts anderes machen, als für ihren Arbeitgeber (und damit ihr Gehalt) Ansprüche möglichst auch gegen geltende Rechtsprechung abzubügeln.

Die 19%, die die Versicherung spart, zahlt sie an die Staatskasse? Ist mir neu, das ist die MwSt, die vom Geschädigten mangels gewerblicher Reparatur nicht anfällt und daher auch nicht zu erstatten ist, auch nicht an die Staatskasse.

Richtig, nicht alle Versicherungen versuchen, den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Es gibt auch ein paar, die richtig seriös sind. Nur weiß der Geschädigte das vorher nicht.

Warten bis die gegnerische Versicherung sich meldet? Ein wirklich guter Tipp, könnte von der gegnerischen Versicherung stammen. Das kann je nach Meldung durch den Unfallgegner schon mal einige Wochen bis Monate dauern.

Per Kostenvoranschlag diesen Schaden abrechnen? Ich weiß nicht, um welches Auto es sich handelt, sieht aber nicht nach einer alten Klitsche aus. Der Schaden dürfte deutlich über 2.000,- € liegen, da hilft ein KVA wenig.

Wo kommt nur das Gerücht her, dass eine Werkstatt vom Geschädigte kontrolliert werden muss, damit die nicht zu üppig abrechnet? Wie soll das funktionieren, wenn mit einem Kostenvoranschlag (dieser Werkstatt) der Schaden gemeldet wird?

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Fahre zum Schrauber Deines Vertrauens der kennt Dich, Dein Auto und hat bestimmt auch schon mit der gegnerischen Versicherung zu tun gehabt. Folge dessen Rat.

Themenstarteram 3. Dezember 2019 um 10:59

Zitat:

@onzlaught schrieb am 3. Dezember 2019 um 11:54:35 Uhr:

Fahre zum Schrauber Deines Vertrauens der kennt Dich, Dein Auto und hat bestimmt auch schon mit der gegnerischen Versicherung zu tun gehabt. Folge dessen Rat.

Habe den Führerschein erst 3 Jahre und war in der Zeit erst einmal zu einer kleinen Durchsicht in einer kleinen Hinterhofwerkstatt - dass der mich kennt glaube ich nicht :-D

1. Werkstatt aufsuchen

2. Anwalt suchen.

Der Anwalt weiß wie zu handeln ist.

Zur Werkstatt gehen. Die Werkstatt macht einen KV und wickelt dann alles mit der anderen Versicherung ab. Was du machen muss t ist einfach auto hin bringen und fertig abholen. wenn der unfallverursacher schon alles der Versicherung gemeldet hat dann passt es ja. Da kannst dir auch einen Anwalt sparen. Eventuell kurz mal mit der Gegner Versicherung telefonieren und fertig. Hab erst letzten Monat einen Rempler gehabt wo ich nicht schuld war.

Zitat:

@ktown schrieb am 3. Dezember 2019 um 12:01:09 Uhr:

1. Werkstatt aufsuchen

2. Anwalt suchen.

Der Anwalt weiß wie zu handeln ist.

Ich würde auf jeden Fall die Angelegenheit auch noch in Luxemburg beim EUGH anhängig machen. Wer weiß, ob ein Anwalt das regeln kann...

Nee, im Ernst. Nun warte doch mal ab, bis sich die gegnerische Versicherung gemeldet hat. Wenn es Dir zu lange dauert, rufst Du dort einfach an. Man muss nicht immer die gesamte Kavallerie scheu machen.

Edit: Chris war schneller.

Ich hab drauf gewartet, was in dem Brief gestanden hat. Aber sowieso ist es besser, zur Werkstatt zu gehen. Die Mitarbeiter müssen alles machen.

nicht abwarten, bis sich die Versicherung meldet, selbst aktiv werden. Am besten fährst Du zu einem Karosseriefachbetrieb in Deiner Nähe. Die sollen Dir einen Gutachter benennen. Dann unterschreibst Du da eine Abtretungserklärung und die rechnen komfortabel mit der Versicherung ab. Die Wertminderung laut Gutachten und die Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer rechnest Du selber ab. Das geht auch ohne einen Anwalt, aber natürlich hast Du einen Anspruch darauf.

Die Thematik Anwalt ja/nein ist ewiges Streitthema hier im Board, die Diskussion muss nicht mehr geführt werden, möge der TE entscheiden.

Ich möchte nicht schon wieder über pro/Contra Anwalt beim unverschuldeten Unfall diskutieren, nur so viel:

Du kannst für dich kostenlos einen Anwalt nehmen, der sich um alles kümmern sollte. Das zahlt alles die gegnerische Versicherung. Der kann auch dein erster Ansprechpartner sein und dir geeignete Sachverständige und Werkstätten nennen.

Gerade dann, wenn du den Schaden nicht oder nur teilweise beheben lassen willst, ist das in der Regel der bessere Weg. Viele können nämlich mit den Kratzern leben und kassieren lieber ein paar hundert oder mehr € für den Schaden zur freien Verwendung.

Moin!

Zum RA würde ich erst gehen, wenn ich mit der Versicherungsleistung unzufrieden bin. Zumal der Schaden ja überschaubar ist.

G

Für mich sieht das auf den Schadenfotos erstmal so aus, dass das Spaltmaß der Motorhaube zum Kotflügel ungleichmäßig ist, der Scheinwerfer etwas über die Kotflügelfläche vorsteht, der Kotflügel Lackkratzer hat und der Stoßfänger mit den Abdeckgittern auch ganz gut was abbekommen hat.

Schadenumfang, Wertminderung, Ausfallzeiten etc. sind auch bei klarer Schuldfrage ein ständiger Streitpunkt, bei denen der Geschädigte von den Versicherern in seinen Ansprüchen unberechtigte Kürzungen erfährt.

Da sollte der Weg direkt zum eigenen - möglichst öffentlich bestellten und vereidigten - Kfz-Sachverständigen und zum versierten Rechtsanwalt führen.

@hoodywoody Da Du mit sowas nicht vertraut bist, schädigst Du dich selbst je länger Du abwartest deine Ansprüche durch einen Anwalt und einen Sachverständigen fachkundig regulieren zu lassen. Also zögere nicht.

Da schenkt ihr 2 euch beide nix! :)

Jeder auf seine Art und seinem Standpunkt gerecht werden wollend.

Wichtig wäre auf jeden Fall mal daß Hollywolly seine Ansprüche bei der Versicherung des Gegners meldet.

Ob mit Anwalt oder alleine soll er selbst entscheiden.‘

Bisher lese ich nichts davon daß die Vers. Wirklich über den Unfall informiert ist.

Das der andere die Versicherung informiert hat behauptet er zwar, aber da bin ich ein gebranntes Kind.

Bin da schonmal sauber vera....t worden von jemand.

Hat gesagt er hätte es gemeldet, war aber gelogen!‘Nach 14 Tagen bei der Versicherung nachgefragt was mit der Regulierung ist....

Antwort/ Uns liegt keine Schadensmeldung von unserem Kunden vor!

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 3. Dezember 2019 um 17:09:56 Uhr:

Und täglich grüßt das Murmeltier.

Wofür braucht man einen Anwalt, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert?

Aber nein, wir sollte das nicht wieder vertiefen. Es ist nur so unsagbar lästig, dass immer wieder diese stereotypen Gesänge anklingen.

Mir ist auch letztes Jahr jemand auf mein verkehrsbedingt stehenden Fz gefahren.

Schuldfrage eindeutig.

Es handelt sich um die Versicherung mit den 3 Buchstaben wovon der erste Buchstabe ein H ist?

Am nächsten Tag lag schon ein Schreiben der gegenerischen Versicherung im Briefkasten. Darin stand das sie sich um alles kümmern würden. Mein Anwalt hat nur gelacht und direkt gewusst um welche Vs. es sich handelt.

Ohne Anwalt wär ich nicht weit gekommen. Ich kann nur jedem raten sich einen Anwalt zu nehmen.

Es sei denn man möchte übers Ohr gehauen werden.

Um noch zum Threadtitel zu kommen. An meinem PKW war eine Minibeule in der Hecklappe und die Stoßstange war an einer Stelle aus der Halterung gerutscht. Dieser Minischaden hat mal eben 2400€ gekostet.

 

 

 

Ich habe seit über 20 Jahren keinerlei Unfall gahabt, so daß ich fast nicht mehr weiß, wie man bei so einem Schaden reagiert. Aber es sind schon mehrere früher bei mir reingefahren. Meine Versicherung hat in den letzen ca. 50 Jahren noch nie bezahlen müssen. Das waren manchmal auch andere, die rechtzeitig gebremst haben. Einen Blechschaden habe ich selbst auf Basis Kostenvoranschlag bezahlt, aber meiner Versicherung trotzdem gemeldet.

Das kann man auch bei so einem Fall empfehlen und der eigenen Vertreter um Rat fragen.

Zunächst ist es wichtig, ob man ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden unterschrieben hat. Ob das Jede Versicherung ihren VN zur Verfügung stellt weiß ich nicht, die HUK stellt so etwas zur Verfügung.

Da werden dann die beschädigten Stellen markiert, Wer stand, wer fuhr, Name und Kennzeichen der Fahrzeuge etc auf einem Blatt.

Damit kann man zu einer Werkstatt gehen und sich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Unter 1000 € und über 2000 € wird dieser Rempler nicht kosten. Da lohnt sich kein Anwalt weil die Versicherung bei diesem Minibetrag keinen Ärger machen wird. (Eine besonders günstige aus Nürnberg "garantiert" doch).

Mit dem KV-Anschlag kann man die gegnerische Versicherung anschreiben und die Reaktion abwarten.

Stellt sie sich quer, wäre der nächste Schritt ein eigener Sachverständiger. Der kostet die Versicherung auch noch einige 100 €. Bei diesem Schaden wird die Versicherung das normalerweise zu vermeiden suchen.

Dann kann man sich einen Mietwagen nehmen. Besonders wenn man auf das Auto angewiesen ist. Sonst ist die Entschädigung dafür günstiger. Eine Woche wird jede Versicherung dafür bezahlen, danach werden sie pingelig.

Nimmt man einen kleineren Wagen, sollte man sich die Selbstbeteiligung an der Mietwagenrechnung ersparen. Sonst erfolgt ein Abzug der Mietwagenrechnung durch die Versicherung, weil der eigene Wagen geschont wird.

Man kannmit der Beule und der Entschädigung auf Basis Kostenvoranschlag abrechnen und selbst ausbeulen. Dann bekommt man aber vermutlich keinen Mietwagen und einen Abzug der 19 % MWSt.

Das hat sich die SPD, die Partei der kleinen Leute, ausgedacht. Die 19 %, die die Versicherung kürzt, zahlt sie an die Staatskasse. Der Staat der SPD bereichert sich auf diese Weise am Unglück der Kleinsten.

Der Fahrer mit dem Stern wird sicher nicht selbst ausbeulen.

Das ist so grob der mögliche Ablauf. Wenn jemand Schwierigkeiten bemerkt, kann man immer noch mit dem Anwalt drohen oder sich zumindest eine Beratung bezahlen lassen. Auch die Werkstätten kennen den Ablauf udn geben Tipps, wenn man danach fragt.

Man hat auch eine Schadensminderungspflicht!

Man muß also auch die Werkstatt kontrollieren. Wenn die zu üppig abrechnet, kann die Versicherung den Betrag kürzen. Dann zahlt man selbst einen Teil.

schrauber

Ich lese diese F(l)achbeiträge immer wieder gerne, gibt viel zu lachen.

Anwalt erst dann nehmen, wenn man mit der Versicherungsleistung nicht zufrieden ist? Toller Tipp, und dann erwarten, dass der Anwalt sich für ein Minihonorar so richtig ins Zeug legt. Möglichst mit Klage wegen der letzten 150,- €. Wer einen Unfall selbst regulieren kann, soll es gerne machen und auf einen Anwalt verzichten. Wer aber hier fragt "was nun" hat, so befürchte ich, davon keine Ahnung und auf der Gegenseite Sachbearbeiter, die jeden Tag nichts anderes machen, als für ihren Arbeitgeber (und damit ihr Gehalt) Ansprüche möglichst auch gegen geltende Rechtsprechung abzubügeln.

Die 19%, die die Versicherung spart, zahlt sie an die Staatskasse? Ist mir neu, das ist die MwSt, die vom Geschädigten mangels gewerblicher Reparatur nicht anfällt und daher auch nicht zu erstatten ist, auch nicht an die Staatskasse.

Richtig, nicht alle Versicherungen versuchen, den Geschädigten über den Tisch zu ziehen. Es gibt auch ein paar, die richtig seriös sind. Nur weiß der Geschädigte das vorher nicht.

Warten bis die gegnerische Versicherung sich meldet? Ein wirklich guter Tipp, könnte von der gegnerischen Versicherung stammen. Das kann je nach Meldung durch den Unfallgegner schon mal einige Wochen bis Monate dauern.

Per Kostenvoranschlag diesen Schaden abrechnen? Ich weiß nicht, um welches Auto es sich handelt, sieht aber nicht nach einer alten Klitsche aus. Der Schaden dürfte deutlich über 2.000,- € liegen, da hilft ein KVA wenig.

Wo kommt nur das Gerücht her, dass eine Werkstatt vom Geschädigte kontrolliert werden muss, damit die nicht zu üppig abrechnet? Wie soll das funktionieren, wenn mit einem Kostenvoranschlag (dieser Werkstatt) der Schaden gemeldet wird?

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