Blau-weiße Raubritter? Eure Meinung ist gefragt
Hallo zusammen,
meinen 535dT habe ich im Oktober 2005 in der BMW Niederlassung Neunkirchen gekauft. Vor Auslieferung wurden die RFT-Reifen gegen Winterreifen getauscht. Bei dieser Aktion wurden 3 Felgen verkratzt (es gibt hier auch irgendwo einen Thread dazu). In der Abwicklung dieses Schadens habe ich mich sehr kulant gezeigt und die Arbeitsleistung der AUX-Nachrüstung als Entschädigung genommen, das Material habe ich gezahlt. Ich hätte auch auf 3 neuen Felgen bestehen können.
Das allseits bekannte Ruckeln im Antrieb des 535 führte zu diversen Werkstattaufenthalten mit bislang erfolglosen Reparaturversuchen. Eine Wandlung wäre somit auch ein Thema.
Ein Termin im November 2006 musste von Frau T. der Niederlassung Neunkirchen mit Hinweis auf ein fehlendes Ersatzfahrzeug verschoben werden. Bei der Vereinbarung des Ersatztermins am 15.11.2006 habe ich darauf hingewiesen, dass ich den Wagen erst am 17.11. oder 20.11.2006 abholen kann, da ich zwischenzeitlich unterwegs war.
Ebenfalls bei der Übergabe des Leihfahrzeugs durch Frau M. der Mietwagenfirma habe ich das angesprochen und auf meine konkrete Rückfrage nach der erneuten Unterschrift für die Haftungsreduzierung teilte man mir mit, dass das für mich keine Bedeutung habe, denn alle Kosten würden von der AG getragen. Alles prima.
Ungefähr eine halbe Stunde nach Übernahme des Leihwagens war klar, dass ich das Fahrzeug nicht brauchen würde und ich habe den Händler darüber informiert und angeboten, den Wagen zurückzugeben. Das sei nicht notwendig und außerdem stünde kein Fahrer zur Verfügung. Ok, auch gut.
Am Wochenende 18./19.11.2006 wollte ich mit der Familie wegfahren und dazu nicht den Leihwagen, sondern das eigene Auto benutzen. Kurz vor Feierabend der Niederlassung in Neunkirchen am Freitag habe ich dann mein Auto entgegengenommen, wobei ich zuvor von unterwegs angerufen hatte und erklärte, dass ich das Leihfahrzeug erst Samstag früh oder Montag bringen könnte. Darüber habe ich auch die Mietwagenfirma informiert.
Jeweils bekam ich zur Antwort, das sei kein Problem und der Wage sei auch nicht anderweitig verplant. Übrigens, einen Hinweis auf möglicherweise von mir zu tragende Kosten gab es zu keinem Zeitpunkt. Ganz im Gegenteil, auch seitens des Vermieters wurde betont, alle Kosten würden „von der AG“ getragen.
Insgesamt bin ich mit dem Leihwagen 60 km (!) gefahren, habe 10 Liter nachgetankt, obwohl laut BC der Verbrauch bei rund 6 Litern auf 100 km lag. Das nur am Rande.
Der Werkstattaufenthalt an sich hat sich als weniger erfolgreich herausgestellt. Das Ruckeln konnte nicht behoben werden, da man auf eine noch neuere Softwareversion warte. Die von mir gewünschte Wagenheberaufnahme wurde nicht getauscht, sondern die Motorraumabschirmung. Dies, obwohl wir während des Servicegesprächs unter dem Wagen waren und Herr J. sich die Sache angesehen hatte. Die seltsamen Meldungen zur Batterieentladung traten noch immer auf, selbst nach Fahrstrecken über 200 km.
Die Rechnungen im Nachgang zu diesem Werkstattaufenthalt gaben Anlass zur Reklamation: Es fand sich eine Position ‚Batterie nachladen’ und eben die Rechnung über die Mietwagenkosten. Die Kosten für den nicht beauftragten Austausch der Motorraumabschirmung habe ich nicht reklamiert. Es erfolgte zwar keine Rückfrage, ob getauscht werden sollte, jedoch verlasse ich mich hier auf die Aussage von Herrn S. (Werkstattmeister), mit dessen Betreuung ich jederzeit sehr zufrieden war.
Um die verbliebenen technischen Probleme zu beheben und die Mietwagenrechnung zu klären, habe ich parallel zum erneuten Werkstattermin um einen Termin mit den Verantwortlichen des Service gebeten. Beiden habe ich den Sachverhalt nochmals ausführlich geschildert und die Sache schien für mich geklärt, da man sich sehr verständig zeigte.
Nach Rückkehr aus meinem Urlaub musste ich anhand einer Mahnung feststellen, dass nun doch nicht klar ist, was klar war.
Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit dieser Niederlassung habe ich mich entschlossen, den anstehenden Ölwechsel und das als problemlösend gepriesene Update auf 24.?. in einer anderen Werkstatt durchführen zu lassen. Durch das Update funktionierte aber das angeschlossene LVDS-Modul nicht mehr richtig (es gibt auch einen Thread hier).
Im Saarland sei nur ein einziger BMW-Elektronikspezialist verfügbar, der mit solchen 'Spielereien' vertraut ist und der arbeitet in der Niederlassung Saarbrücken. Nach fast einer Woche (!) war dann auch das Problem gelöst.
Allerdings verweigerte man mir die Herausgabe des Wagens mit Hinweis auf die offene Mietwagenrechnung der Filiale Neunkirchen. Da ich den Wagen brauchte, habe ich unter Vorbehalt gezahlt. Eine juristische Rückforderung (140,- EUR) ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ich rede lieber bei jeder Gelegenheit über meine Erfahrungen mit der Niederlassung darüber und werde auch die Serviceabteilung von München um eine Stellungnahme zum Verhalten ihrer Niederlassungen bitten.
Jetzt sind Eure Meinungen gefragt, was haltet Ihr davon?
Viele Grüße
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von millemania
Hallo nochmal,
die angesprochenen Gutscheine gibt es meines Wissens nach nur bei Leasing-Fahrzeugen.
Und dass bei Garantie/Kulanzarbeiten ein Mietwagen inklusive ist, wäre mir auch neu. Ich bin schon diverse Fabrikate gefahren, da waren die Mietwagen nie inklusive (außer Seat, da hat das das Autohaus übernommen)...
Ich habe auch noch nie einen Cent für einen Erstzwagen bezahlt. Wäre ja auch ganz schön teuer bei den häufigen "Nachbesserungen", die ich die ersten 1,5 Jahre mit einem BMW hatte.
Aber ist das Stellen eines Ersatzwagens wirklich ein Entgegenkommen der Werkstatt und hat diese, und nicht das Werk, die Kosten zu tragen ? Wie ist es bei anderen Herstellern? Bei Audi habe ich auch bei einer (kam nur einmal vor) Garantieleistung ohne Anstand einen Ersatzwagen bekommen.
Oder habe ich nur gute Werkstätten erwischt !!!
Viele Grüße
Die zugegebenerweise provokative Frage sei gestellt was mit den übrigen Unkosten passiert, welche der Hersteller/Händler mit seinem mangelhaften Produkt verursacht hat.
Wenn ich so an MEINE Zeit und damit MEINE Kosten für Werkstattfahrten, Erläuterung der Mängel etc. denke 😉.
Das ein Ersatzfahrzeug, für den Kunden kostenlos, zur Verfügung gestellt wird ist eigentlich doch das Mindeste und zum Glück auch bei meinem Händler selbstverständlich.
Gruß, Cool1967
Hallo,
dass grundsätzlich bei Garantiereparaturen ein kostenloser Ersatzwagen zu stellen ist, steht außer Frage. Der Hersteller hat die Kosten zu tragen, die durch die Fehlerbeseitigung verursacht werden. Dazu gehört auch ein Ersatzfahrzeug.
Im konkreten Fall etwas schwieriger, da das Ersatzfahrzeug erst Montag (Abholung meines Wagens war Freitag Abend) zurückgegeben wurde. Das war alles jedoch mit der Niederlassung Neunkirchen und dem Vermieter abgesprochen. Die Mietwagenkosten Mittwoch bis Freitag wurden auch von München getragen. Es ist meiner Meinung nach ganz klar ein Problem falscher Kommunikationn / Zusagen.
Die Sache, um die es mir hier geht, ist die Art und Weise, wie man hier Kunden einfach überfährt und erpresst. Sicher weiß auch die Niederlassung, dass Zurückbahaltungsrechte nur aus der aktuellen Rechnung und nicht aus vorangegangenen Rechnungen gelten gemacht werden können.
Es scheint sehr einfach zu sein, Neufahrzeuge zu verkaufen. Alle BMW-Verkäufer müssen eigentlich steinreich sein oder ziehe ich hier die falschen Schlüsse aus dem Verhalten der Niederlassung?
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von AS60
So einfach ist das auch wieder nicht. Die Polizei häte einen Teufel getan und angeordnet, das Fahrzeug auszuhändigen. Das Recht hat sie in diesem Fall gar nicht. Der Händler hat bei offenen Rechnungen, und das war ja wohl hier der Fall, ein sogenanntes Pfandrecht, unabhängig von der Höhe der Rechnung. Da müssen sich die Parteien schon auf dem Zivilrechtsweg einigen.
Ist traurig, ist aber so. Ich halte die Machenschaften dieser Firma auch für mehr als fragwürdig. Die würden zunächst von meinem Anwalt hören und mich danach nie wieder sehen. Die Zahlung unter Vorbehalt zu leisten war das einzig Richtige.Gruß AS 60
Ein Pfandrecht hatte die NL kaum, max. einen Eingentumsvorbehalt....es ging ja hier um eine strittige Mietwagenrechnung über 140 € und das kann ja wohl nicht ein Pfandrecht auf einen Gegenstand mit einem Wert >30k€ auslösen.
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Hallo zusammen,
ohne jetzt zu sehr ins Juristische abzudriften: Das Zauberwort heißt Zurückbehaltungsrecht. Witzigerweise hat die Niederlassung Saarbrücken auf Anweisung der Niederlassung Neunkirchen dieses ausgeübt. Wie schon zuvor ausgeführt, allerdings zu unrecht, da es sich um einen schon abgeschlossenen Werkstattaufenthalt handelte.
Ich bin grundsätzlich ein sehr gutmütiger Kunde und mir durchaus bewusst, dass mal Fehler passieren können. Aus diesem Grunde war ich eben auch sehr großzügig was die Abwicklung der 3 beschädigten Felgen vor Auslieferung anging.
Alle Gespräche mit den Service-Mitarbeitern waren auch sehr verständnisvoll. Jedoch hat die Geschäftsleitung in eine andere Richtung gepfiffen. Der Fisch beginnt am Kopf zu stinken, wie man so schön sagt.
Angenommen, ich wäre in der Position der Niederlassung und ich hätte als Kooperationspartner den Mietwagenunternehmer, der bei uns das komplette Leihwagengeschäft in allen Niederlassungen im Saarland macht. Es würde mich einen Anruf kosten, die Sache zu regeln, ganz sicher!
Viele Grüße
Den Begriff Zurückbehaltungsrecht habe ich so noch nicht gehört. Das will aber nichts heißen.
Wollte mit meinem Beitrag auch nur deutlich machen, dass solche Geschichten mit Sicherheit nicht von der Polizei vor Ort entschieden werden.
Zitat:
original geschrieben von Nille72
Ein Pfandrecht hatte die NL kaum, max. einen Eingentumsvorbehalt....es ging ja hier um eine strittige Mietwagenrechnung über 140 € und das kann ja wohl nicht ein Pfandrecht auf einen Gegenstand mit einem Wert >30k€ auslösen
Wie ich schon sagte, Pfandrecht hat jede Werkstatt und dies unabhängig von der Höhe der Rechnung. D.h. es kann sehr wohl ein Fahrzeug mit einem Wert von 30000 Euro für eine offene Rechnung von 140 Euro "gepfändet" werden. Hole ich mir dann als Besitzer dieses Pkw das Fahrzeug mit einem zweiten Schlüssel heimlich vom Hof, mache ich mich strafbar. Das nennt man dann Pfandkehr. ( § 289 StGB )
Das einzige was hier evtl. gegen das Pfandrecht der Niederlassung spricht, ist die Tatsache, dass es sich hier um eine Rechnung einer anderen Firma handelt.
Zitat:
original geschrieben von Driftrausch
Witzigerweise hat die Niederlassung Saarbrücken auf Anweisung der Niederlassung Neunkirchen dieses ausgeübt.
Ob allerdings eine Niederlassung für eine andere dieses Pfandrecht geltend machen kann, wage ich auch zu bezweifeln, zumal es sich ja wohl offensichtlich um eine Rechnung Dritter, nämlich dieser Mietwagenfirma handelt.
Ist interessant aber alles sehr kompliziert und hier ja wohl auch nicht wirklich von Bedeutung.
Das Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB kann nur wegen Ansprüchen aus dem Vertrag geltend gemacht werden, aufgrund dessen der Unternehmer die Pfandsache erhalten hat. Diese Voraussetzung lag hier eindeutig nicht vor.
Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB ist weiter, weil es für alle Ansprüche aus "demselben rechtlichen Verhältnis" gilt. Ich habe aber Zweifel, ob diese Voraussetzung hier erfüllt war.
Vor diesem Hintergrund dürfte die Weigerung, den Wagen herauszugeben, rechtswidrig gewesen sein.
Viele Grüße
Volker
Zitat:
original geschrieben von Karoshi
Das Unternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB kann nur wegen Ansprüchen aus dem Vertrag geltend gemacht werden, aufgrund dessen der Unternehmer die Pfandsache erhalten hat. Diese Voraussetzung lag hier eindeutig nicht vor.Das allgemeine Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB ist weiter, weil es für alle Ansprüche aus "demselben rechtlichen Verhältnis" gilt. Ich habe aber Zweifel, ob diese Voraussetzung hier erfüllt war.
Vor diesem Hintergrund dürfte die Weigerung, den Wagen herauszugeben, rechtswidrig gewesen sein.
Viele Grüße
Volker
Hallo Volker
Da geb ich Dir vollkommen Recht. Das kannte ich so noch nicht.
Allerdings wird so etwas vor Ort sehr schwer abzuklären und zu entscheiden sein. Dementsprechend wäre bei Verweigerung der Zahlung und Hinzuziehung der Polizei vermutlich alles so belassen, mit dem Hinweis, am nächsten Tag den Rechtsweg zu beschreiten, sprich Anwälte hinzuzuziehen.
Aber jetzt soll es auch reichen mit den Juristereien. Ich glaube nicht, dass Driftrausch eine rechtliche Diskussion entfachen wollte.
Gruß und schönen Abend noch
AS 60
Hallo,
Ihr liegt ganz richtig, dass ich keine juristische Diskussion entfachen wollte. Juristisch ist - zumindest die Zurückbehaltung - geklärt gewesen. Doch was tun, wenn man das Auto JETZT braucht. Da nützt es nichts, die Gewissheit zu haben, dass die das eigentlich nicht dürfen. Sie tun's halt und der Kunde hat das Nachsehen.
Mir geht es hier darum, Eure Meinungen zur Vorgehensweise der Niederlassung zu hören. Kennt Ihr Ähnliches?
Viele Grüße
Also dieses Vorgehen der NL ist mir völlig fremd....
Hatte meinen Wagen gerade in der ersten Zeit wegen diverser Knarz-Geräusche im Innenraum in der NL... Und hier handelt es sich ja nicht um eine so große Geschichte.... Für einen Mietwagen musste ich grundsätzlich nie etwas bezahlen... Auf Nachfrage erklärte man mir, dass bei Gewährleistungsansprüchen welche mehr als zwei Stunden in Anspruch nehmen, der Mietwagen grundsätzlich von BMW bezahlt wird....
Für mein letztes großes "Geräusch" suchten die Herren vier Tage..!
Nun ja, ein Verhalten wie du es erlebt hast, ist wirklich sehr unschön....
Und die Vorbehaltszahlung würde ich mir schon aus Prinzip wieder holen!