Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht
Ein Gerät das die Daten vor und nach einem Unfall aufzeichnet wird Pflicht bei Neuwagen ab 2024, finde ich gut und öffnet Raum für mehr.
Was meint ihr?
Quelle:
Event Data Recorder
216 Antworten
Zitat:
@SuedschwedeV70 schrieb am 3. März 2024 um 19:33:51 Uhr:
Wer will denn alles auf die Box zugreifen? Versicherung und Polizei und wer noch?
Das würde mich auch interessieren, vor allem wie das dann in der Praxis abläuft.
Welches Auslesegerät usw....
Zitat:
@crafter276 schrieb am 3. März 2024 um 16:02:31 Uhr:
Und, es werden sich wie auch bei anderen techn. Neuerungen genügend Schrauber finden die das Teil stilllegen.
Verrückte, die jeden Fehler selbst machen müssen, gab es zu allen Zeiten.
Es soll einer richterlichen Anordnung bedürfen, um auf die Daten zuzugreifen - zunächst. Je nach Lobby wird sich das langsam oder schnell ändern.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 3. März 2024 um 20:03:45 Uhr:
Das würde mich auch interessieren, vor allem wie das dann in der Praxis abläuft.
In der Praxis kommt jedenfalls in NRW bei entsprechend schweren Unfällen das VU-Team der Polizei zur Unfallstelle. Die schließen dann ganz banal ein Laptop an das Fahrzeug an.
Fahrzeugmodelle die auch für den nordamerikanischen Markt bestimmt sind (und das sind ziemlich viele...) haben seit Jahren einen EDR nach dortigen Standards, der relativ frei auslesbar ist. Den zu nutzen ist inzwischen (also schon vor 2024) ein übliches Verfahren, nicht nur bei den polizeilichen Sachverständigen sondern auch bei den privaten Unfallanalytikern. Dazu kommen Einträge in den allgemeinen Ereignisspeichern, die bei entsprechend feiner Auflösung auch Anhaltspunkte für den Unfallhergang liefern können.
Um gegen Zugriff besonders geschützte Daten auslesen zu dürfen braucht es einen richterlichen Beschluss. Auch dafür gibt es geeignete Software. (Für das Auslesen, nicht für den Beschluss!)
All das wird man aber nicht für einen Parkrempler machen; die VU-Teams der NRW-Polizei kommen zum Beispiel vor allem dann zum Einsatz, wenn Personen getötet oder lebensgefährlich verletzt werden oder wenn der Verdacht eines illegalen Rennens besteht.
Die EU-Vorschrift (GSR II) fordert übrigens die anonymisierte Aufzeichnung der Daten, diese sollen nicht zur Aufklärung des einzelnen Verkehrsunfalls sondern allgemein zur Unfallforschung und -prävention verwerdet werden.
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Zitat:
@PeterBH schrieb am 3. März 2024 um 20:23:06 Uhr:
Es soll einer richterlichen Anordnung bedürfen, um auf die Daten zuzugreifen - zunächst. Je nach Lobby wird sich das langsam oder schnell ändern.
hmm, ich sehe da keine Lobby, für die solche Daten interessant wären.
wenn ich aber diesen Artikel lese, mache ich mir viel mehr Gedanken um meine Daten oder um zukünftige Werkstattbesuche.
Ich sehe hier keine "totale Überwachung".
Wer so Angst hat, sollte a) nie mit EC- und/oder Kreditkarte bezahlen b) nie im Internet unterwegs sein c) erst recht nicht irgendwo was bestellen (schon gar nicht online) d) kein Smartphone nutzen (jedenfalls nicht mit Google- oder Apple Account) e) auch nie als Paketzusteller oder Lkw-Fahrer arbeiten (erstere können durch ihre Scanner überwacht werden (GPS), letztere durch Telematik, was aber auch im Sprinter-Bereich immer mehr eingesetzt wird).
Und die angeführte Dashcam ist nicht weniger bedenklich?!? Ich habe zum Beispiel gar keine, aber gegen die Blackbox habe ich nichts.
Übrigens gibt es die in Flugzeugen schon sehr lange (Flugschreiber)...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 3. März 2024 um 15:21:10 Uhr:
Träumst Du von 24/7 'Überwachung?
Er bestimmt nicht, aber die EU.
Zitat:
@crafter276 schrieb am 3. März 2024 um 16:02:31 Uhr:
Und, es werden sich wie auch bei anderen techn. Neuerungen genügend Schrauber finden die das Teil stilllegen.
Das könnte als Straftat gelten.
Wenn nach einem Unfall deaktiviert, dann vielleicht. Vorher eher erloschene Betriebserlaubnis mit möglichem Regress durch die Versicherung. Außerdem dumm, falls man sich damit selbst der Möglichkeit beraubt hat, ggf. seine Unschuld an einem Ereignis nachzuweisen.
Zitat:
@hk_do schrieb am 3. März 2024 um 20:49:36 Uhr:
In der Praxis kommt jedenfalls in NRW bei entsprechend schweren Unfällen das VU-Team der Polizei zur Unfallstelle. Die schließen dann ganz banal ein Laptop an das Fahrzeug an.
Genau, wie bei Flugzeugabstürzen. 😁
Wer heute ein Handy mit sich führt braucht sich vor Überwachung vom Auto nicht mehr in die Hose machen. 😉
Gruß Metalhead
Die meisten Hersteller zeichnen die Daten schon seit längerem auf.
Das hat anscheinend keinen gestört, jetzt wo es zur Pflicht werden soll erfolgt der Aufschrei?
Ich glaube nicht, dass man es deaktivieren oder ausbauen kann, es ist ein Teil des Airbagsteuergerätes und kann auch direkt aus dem Steuergerät ausgelesen werden.
Es werden bis zu 5 Events gespeichert, die auch wieder überschrieben werden.
Dennoch muss man die Daten mit Vorsicht genießen und im zeitlichen Zusammenhang bzw. mit den örtlichen Begebenheiten in Einklang bringen. Es kann aber schon sehr hilfreich sein das Unfallgeschehen anhand der Daten zu verifizieren bzw. zu rekonstruieren. Gerade die Angaben zur Geschwindigkeit, Pedalstellung und auch die Angabe ob Sicherheitssysteme deaktiviert wurden können gewisse Fragen besser beantwortet werden.
Eine Rekonstruktion ist auch ohne das Auslesen möglich.
Wem es interessiert, unter BOSCH CDR kann man eine Liste einsehen, die Aufzeigt welche Fahrzeuge und seit wann auslesbar sind.
Bosch Fahrzeugliste (PDF)
Welchen Antrieb hatte den die Politik, so etwas vorzuschreiben?
Scheinbar geht es ja um rein privatrechtliche Aspekte bei einem Unfall und nicht um Verkehrssicherung?
Bei den üblichen Raserunfällen, bei denen Straftaten im Raum stehen, geht es auch um öffentliches Interesse.
Mal eine Grundsätzliche Frage, habe dazu nirgends was konkretes lesen können.
Gilt die ab Juli 2024 für alle Erstzulassung bei jedem Neuwagen.
Oder erst ab diesem Stichtag für neue Typzulassungen.
Denn das macht einen großen Unterschied.
Ab 07.07.2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. In neuen Fahrzeugtypen war das schon 2022 verpflichtend.