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Blackbox fürs Auto ab 2024 Pflicht

Themenstarteram 3. März 2024 um 14:14

Ein Gerät das die Daten vor und nach einem Unfall aufzeichnet wird Pflicht bei Neuwagen ab 2024, finde ich gut und öffnet Raum für mehr.

Was meint ihr?

Quelle:

Event Data Recorder

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216 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. März 2024 um 10:53:48 Uhr:

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. März 2024 um 10:42:31 Uhr:

 

Bedarf es da nicht eines Netzes? Das ist z. B. hier im Emsland sehr löchrig.

Natürlich. Sowohl für den eCall als auch für die anschließende Kontaktaufnahme. Ist ein und dieselbe Verbindung.

Genau hier gibt es aber ein gewichtigen Unterschied:

EU eCall ist priorisiert, während dies beim TPS-e eben nicht der Fall ist.

Ist ja das Gleiche wie bei der 112. Solange irgendein Netz da ist, wird auch der Notruf abgegeben. Beim Anruf beim Hersteller hingegen muss das Heimat-Netz vorhanden sein.

Habe auf die Schnelle das gefunden:

https://www.tuev-nord.de/.../

Zwar schon 2 Jahre alt, aber zur Verdeutlichung:

https://www.pcwelt.de/.../...aimler-vw-vw-bus-ist-nicht-betroffen.html

 

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 8. März 2024 um 12:59:25 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. März 2024 um 10:53:48 Uhr:

 

Natürlich. Sowohl für den eCall als auch für die anschließende Kontaktaufnahme. Ist ein und dieselbe Verbindung.

Genau hier gibt es aber ein gewichtigen Unterschied:

EU eCall ist priorisiert währende dies beim TPS-e eben nicht der Fall ist.

Wenn das Auto der Dame aber schon den Kontakt mit der Leitstelle aufgebaut und die Daten übertragen hat, wird für die anschließende Sprechverbindung ja nicht eine andere, niedriger priorisierte Verbindung, aufgebaut. Das meinte ich. Verbindung war da, sonst hätte die Polizei ja nicht gewusst, wo sie hin muss.

Mein Auto hat, wie vorhin schon geschrieben, beides. Wenn die Onlinedienste nach 3 Jahren kostenpflichtig werden und das Abo nicht verlängert wird, wird halt die Taste mit dem Schraubenschlüssel abgeschaltet und es bleibt nur noch der EU-eCall aktiv.

Zitat:

@Rockville schrieb am 7. März 2024 um 21:21:03 Uhr:

Gibt es da eine Stelle, bei der man sich über Rechtschreibfehler beschweren kann? ;)

Das geht gleich im Nebenbüro. In dem Gebäude wo man sich auch über mangelndes KFZ-technisches Wissen, StVo, Chemie, Physik, Mathe, Englisch, Französisch etc. beschweren kann. Noch eine Tür weiter ist die Beschwerdestelle für emoji-Abuse auf Smartphones.

Zitat:

@Glg11 schrieb am 8. März 2024 um 01:43:45 Uhr:

Ich finde es gut, dass mit einer Blackbox Daten erhoben werden. Diese können mir helfen, meine Unschuld zu beweisen.

ABER: Ich will als Erzeuger dieser Daten selbst bestimmen können, WER WAS mit diesen Daten macht. Oder die Daten gar gegen mich verwendet.

Denkt sich die Gegenseite gerade auch. Du füllst die absolut unschuldig und siegessicher ob der Daten die aus seine blackbox gelesen werden könn(t)en. Nur verweigert dieser nun den Zugriff und verweist auf die beiden Beifahrer die beteuern das er sich übervorsichtig und korrekt verhalten hat.

Zitat:

Beispielsweise bei Schuldzuweisung bei Unfällen, Ablehnung von Schadensersatzforderungen gegen Hersteller, usw. Dafür sind die Datenschutzgesetze gedacht. Wenn ICH mit der Nutzung einverstanden bin, dürfen die Daten von anderen verwendet und verarbeitet werden. Sonst nicht!

Auf die Daten wird, nach meinem heutigem Kenntnisstand, nur auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft zugegriffen. Da steht dann auch kein folgenlos "überolltes" Stopschild im Raum. Es geht um (mögliche) Straftaten bzw, Klärung von Unfällen mit schwerwiegendem Ausgang.

Zitat:

@Astradruide schrieb am 10. März 2024 um 18:44:23 Uhr:

Auf die Daten wird, nach meinem heutigem Kenntnisstand, nur auf Anordnung eines Richters oder der Staatsanwaltschaft zugegriffen. ... Es geht um (mögliche) Straftaten bzw, Klärung von Unfällen mit schwerwiegendem Ausgang.

Nicht nur. Hersteller sammeln u.a. auch Daten über MICH, wie ich mit dem Fahrzeug umgehe. Und darüber will ich mitentscheiden!

Dass eine Strafverfolgung hier Vorrang hat, auch in der DSGVO, stelle ich nicht in Frage.

DAS machen die aber nicht erst über die Blackbox, sondern schon seit Jahren in allen Möglichen Steuergeräten. Warum erfolgt da jetzt erst die Jagd mit den Mistgabeln? Das ist doch alles nicht neu, und der Umfang mit der Blackbox sehr viel geringer als vorher schon an nicht standardisierten Stellen im Wagen.

Ja, irgendwie bekommen einige das nicht auseinandersortiert. Wer sicher sein will das eine Hersteller keine betriebsgrenzzustände auslesen kann wird wohl irgendwas um/vor Jahrtausendwende kaufen müssen. Am besten noch was mit Verteilerfinger und konventioneller Zündspule.

Sicherlich setzen sich die Mechaninker bei jedem Fahrzeug hin und studieren einen Datenwust von alten Bestandsfahrzeugen, laden die GPS-tracks in eine karte ein und prüfen Meterweise welche Geschwindigkeit wohl erlaubt sein könnte.

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