Bitte um Beratung in Betrugsangelegenheit und suche weitere Geschädigte
Guten Abend zusammen,
ich muss euch diesmal wegen einer etwas unschönen Angelegenheit um Rat Fragen.
Folgende Situation:
Der Kauf eines Gebraucht PKWs fand bei einem Händler im Jahre 2009 statt. Der PKW war garantiefähig und wurde mit einer Gebrauchtwagengarantie versehen. Innerhalb der Garantiezeit traten Schäden auf die über die Garantie abgerechnet wurden. Der Eigenanteil hierfür betrug 100 €.
Nun kommt nach über 2 Jahren ein Brief vom zuständigen Amtsgericht in dem uns mitgeteilt wird, dass der Kläger (Autohandel) ein Mahnverfahren wegen nicht Begleichung einer Reperaturdienstleistung eröffnet hat.
Wichtig:
1. Wir haben nie eine weitere Rechnung erhalten außer dem damaligen Beleg über die 100 € Eigenkostenanteil
2. Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
3. Wer sonst noch geschädigter eines Autohandels aus dem Enneppe-Ruhr-Kreis ist sollte sich bitte bei mir melden!
LG aus NRW
Beste Antwort im Thema
Die Forderung ist definitiv nicht berechtigt.
Wir lassen es nur ins Klageverfahren gehen um zu sehen, wie der Kläger seinen Anspruch überhaupt begründet. Erst nach Lesung der Begründung kann der Anwalt abschätzen, ob es Sinn macht das Verfahren durch Urteil zu einem Ende zu bringen oder die Klage anzuerkennen, weil die Aussichten vor Gericht zu gewinnen zu schlecht sind.
Mir ist ein Anwalt lieber der erstmal die Sache genau abschätzen möchte, als ein Jungspund der auf jeden Fall angewiesen ist und nur Schönfärberei betreibt.
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
2. Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Mit dem Autohändler reden.
Wie sieht das Mahnverfahren aus? Ist das richterlich? Wurdest Du schon vom Autohaus selber abgemahnt?
Der Autohändler hat das Mahnverfahen vor dem zuständigen Amtsgericht eröffnet. Sollte gegen das Mahnverfahren Wiederspruch erhoben werden, so setzt der Prozessbevollmächtigte (Händler) die Durchsetzung des Verfahren in Gang.
Von einem Gespräch zeigte sich der Händler unbeeindruckt und verweist weiterhin auf sein Forderung.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Von einem Gespräch zeigte sich der Händler unbeeindruckt und verweist weiterhin auf sein Forderung.
Sind die denn gerechtfertigt?
Um ein Mahnverfahren beim zuständigen Amtsgericht zentralen Mahngericht einzureichen muss der Kläger nicht nachweisen, dass die Forderungen auch gerechtfertigt sind. D.h. ein richterliches Mahnverfahren wird zunächst ohen Richtspruch eröffnet:
Zitat:
Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht.
Quelle: Wikipedia
Dem Mahnbescheid sollte allerdings binnen zwei Wochen
widersprochenwerden, sonst wird vollstreckt, egal ob berechtigt oder nicht!
Das Hinzuziehen eines Anwalts ist anzuraten, denn die Sache wird ja dann bei Widerspruch auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
edit: "In Deutschland wird nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren verwendet. Das manuelle, dezentrale Verfahren bei den örtlichen Amtsgerichten ist nicht mehr in Gebrauch."
o.k. wieder was gelernt 😉
Hallo,
da bleibt Dir eigentlich nur noch, Deinen Anwalt einzuschalten. Ist ja schon auf dem Rechtswege.
Gruß
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Unbedingt widersprechen, sonst könnte der Mahnbescheid rechtskräftig werden!
Allerdings klingt das für mich nach einer Angelegenheit, die eher ein Fall für den Anwalt, als fürs Forum ist.
Edit: Da war einer schneller. 😉
Ich denke der Anwalt kann dann auch einsehen, ob der Händler versucht sich doppelt zu bereichern indem er den Schaden einmal bei der Garantieversicherung abrechnet und nun versucht uns noch Geld abzuluchsen.
Ich gehe davon aus, dass der Händler eine Rechnung mit fortlaufender Nummer vorweisen muss um seinen Anspruch zu untermauern.
Da wir aber außer der Rechnung über die eingebauten Teile und die 100 € Eigenbeteiligung nie etwas gesehen haben, denke ich ist er in der Beweispflicht.
Problem:
Meine Partnerin hat keinen Rechtschutz.
Würdet ihr in diesem Fall eher zahlen (wohl wissentlich im Recht zusein), oder es drauf ankommen lassen?
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Würdet ihr in diesem Fall eher zahlen (wohl wissentlich im Recht zusein), oder es drauf ankommen lassen?
Ich würde
niezahlen, wenn ich zu 100% weis, dass die Forderungen gegen mich unbegründet sind oder in betrügerischer Absicht (Internet-Abo's sind da sehr beliebt) erstellt wurden.
Um dem Mahnbescheid zu widersprechen brauchst Du keinen Anwalt, den wirst Du aber brauchen, wenn es zum Erkenntnisverfahren kommt, weil ein einfaches: "das hat meine Versicherung bezahlt" nicht ausreichen wird.
Daher: Nimm einen Anwalt, auch wenn Du die Kosten erstmal selber auslegen musst.
Alternativ: Versicherung anrufen, abklären was da 'schief gelaufen' ist oder ob die Forderung nicht doch schon bezahlt wurde. Und mit den neuen Erkenntnissen dann selber dem Mahnbescheid widersprechen.
Ist der Widerspruch gemacht worden, muss der Kläger überlegen, ob er die Sache vor Gericht bringen möchte (was mit weiteren Kosten für ihn verbunden ist) oder die Sache nicht weiter verfolgt.
Ich denke die Zuständigkeit müsste in diesem Falle bei einem Fachanwalt bzw. Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt "Zivilrecht" liegen?!
Was kann uns so ein Verfahren denn im schlimmsten Fall kosten?
LG aus NRW
Ich sehe es ähnlich wie bigLBA.
1. Mahnbescheid widersprechen. Dazu brauchst du keinen Anwalt, der würde nämlich (bevor er irgendetwas anderes unternehmen kann) auch nichts anderes tun.
Falls der Händler versucht euch abzuzocken wird er sich sich hüten, gegen euch zu klagen.
2. Auch den Vorschlag, bei der Versicherung anzurufen, finde ich gut. Kostet nichts, und mit etwas Glück ist damit eh schon alles erledigt.
Angenommen die Versicherung hätte euren Schaden tatsächlich nicht übernommen, dann hätte euch der Händler zumindest 100€ unterschlagen (und wird sich ebenfalls hüten, damit vor Gericht zu gehen).
Falls nach eurem Widerspruch nochmal Post vom Gericht kommt (was euch der Händler schreibt, ist völlig egal), könnt ihr immer noch einen Anwalt einschalten.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Was kann uns so ein Verfahren denn im schlimmsten Fall kosten?
Der Anwalt wird Dir sagen, was Du vorstrecken musst.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Ich denke die Zuständigkeit müsste in diesem Falle bei einem Fachanwalt bzw. Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt "Zivilrecht" liegen?!Was kann uns so ein Verfahren denn im schlimmsten Fall kosten?
LG aus NRW
Das kann jeder Anwalt, auch ohne entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt bzw. Fachanwalt, machen. Für die Kosten ist natürlich wichtig, wie hoch der Streitwert ist. Welche Kosten macht der Händler geltend?
Und wenn man sich noch so sehr im Recht fühlt, bei relativ geringen Summen (das muss jeder für sich selbst festlegen, was das für ihn bedeutet) lohnt sich kein Rechtsstreit. Zahlen und man hat seine Ruhe, auch wenn es einem schwer fällt, einem anderen diese ungerechtfertigte Forderung durchgehen zu lassen. Aber Widerspruch gegen einen Mahnbescheid sollte man auf jeden Fall einlegen, zumal dafür wirklich keine Anwaltshilfe nötig ist.
Gruß Christof
Aus welchem Grund sind dann die Reparaturen nicht über die Sachmängelhaftung, die jeder Händler mindestens für ein Jahr geben muss, abgerechnet worden?
Hier liegt doch schon Unlauterkeit des Händlers vor (falls Auftreten des mangels innerhalb 12 Monate nach Kauf).
Ist zwar ein anderes Thema, rundet aber das Bild vom Händler ab.
O.
Ein Anruf beim Garantiegbeber blieb leider ohne Erfolg! Die geben uns als Privatpersone keine Auskunft. Akteneinsicht könne nur ein Jurist verlangen.
Im Schreiben über die Unterrichtung des Mahnverfahrens steht bereits:
" Für den Fall eines Wiederspruches hat der Antragsteller die Durchführung des Klageverfahrens beantragt"
Also würde die Klage dann vermutlich nach unserem Wiederspruch automatisch in Gang gesetzt....
Der Streitwert liegt bei ca. 600 €.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Ein Anruf beim Garantiegbeber blieb leider ohne Erfolg! Die geben uns als Privatpersone keine Auskunft. Akteneinsicht könne nur ein Jurist verlangen.
Was ist denn das für ein Gebahren bei einer Versicherung? Normalerweise geben Versichgerungen alle Informationen an einen Nehmer raus. Akteneinsicht (den Ausdruck benutzt man eigentlich nur bei gerichtl. Verfahren) nur an bevollmächtigten Juristen kenne ich nur in Verbindung mit Straf- oder Zivilverfahren.
Das Mahngericht gibt sicherlich keine Daten raus ... aber der eigene Versicherer?