Bitte um Beratung in Betrugsangelegenheit und suche weitere Geschädigte

Guten Abend zusammen,

ich muss euch diesmal wegen einer etwas unschönen Angelegenheit um Rat Fragen.

Folgende Situation:

Der Kauf eines Gebraucht PKWs fand bei einem Händler im Jahre 2009 statt. Der PKW war garantiefähig und wurde mit einer Gebrauchtwagengarantie versehen. Innerhalb der Garantiezeit traten Schäden auf die über die Garantie abgerechnet wurden. Der Eigenanteil hierfür betrug 100 €.

Nun kommt nach über 2 Jahren ein Brief vom zuständigen Amtsgericht in dem uns mitgeteilt wird, dass der Kläger (Autohandel) ein Mahnverfahren wegen nicht Begleichung einer Reperaturdienstleistung eröffnet hat.

Wichtig:

1. Wir haben nie eine weitere Rechnung erhalten außer dem damaligen Beleg über die 100 € Eigenkostenanteil

2. Wie würdet ihr jetzt vorgehen?

3. Wer sonst noch geschädigter eines Autohandels aus dem Enneppe-Ruhr-Kreis ist sollte sich bitte bei mir melden!

LG aus NRW

Beste Antwort im Thema

Die Forderung ist definitiv nicht berechtigt.

Wir lassen es nur ins Klageverfahren gehen um zu sehen, wie der Kläger seinen Anspruch überhaupt begründet. Erst nach Lesung der Begründung kann der Anwalt abschätzen, ob es Sinn macht das Verfahren durch Urteil zu einem Ende zu bringen oder die Klage anzuerkennen, weil die Aussichten vor Gericht zu gewinnen zu schlecht sind.

Mir ist ein Anwalt lieber der erstmal die Sache genau abschätzen möchte, als ein Jungspund der auf jeden Fall angewiesen ist und nur Schönfärberei betreibt.

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Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt



Allerdings ist es ein gutes Beispiel dafür, dass man so auch schnell mal auf die Schnauze fallen kann. Hätte er zunächst freundlich gemahnt, hätte er sich die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten sparen können.

Bis jetzt hat der Kläger für das Einreichen eines Mahnbescheids für einen dreistelligen Betrag in etwa 30€ auslegen müssen. Teuer wird es erst, wenn ein Richter entscheiden muss. Deswegen ist es gut den Anwalt eingeschaltet zu haben der besser beurteilen kann, ob die Forderungen gerechtfertigt sein könnten oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von duct4402


Ich denke der Anwalt kann dann auch einsehen, ob der Händler versucht sich doppelt zu bereichern indem er den Schaden einmal bei der Garantieversicherung abrechnet und nun versucht uns noch Geld abzuluchsen.

Ich gehe davon aus, dass der Händler eine Rechnung mit fortlaufender Nummer vorweisen muss um seinen Anspruch zu untermauern.

Da wir aber außer der Rechnung über die eingebauten Teile und die 100 € Eigenbeteiligung nie etwas gesehen haben, denke ich ist er in der Beweispflicht.

Problem:

Meine Partnerin hat keinen Rechtschutz.

Würdet ihr in diesem Fall eher zahlen (wohl wissentlich im Recht zusein), oder es drauf ankommen lassen?

Hast du als Mann im Haus etwa keine eigene Rechtschutz?! Sowas kann man immer mal gebrauchen. Ob Arbeitsrecht oder Verkehr, niemand weiß wo man mal reinschlittert.

Zitat:

Original geschrieben von duct4402


Ein Anruf beim Garantiegbeber blieb leider ohne Erfolg! Die geben uns als Privatpersone keine Auskunft. Akteneinsicht könne nur ein Jurist verlangen.

Im Schreiben über die Unterrichtung des Mahnverfahrens steht bereits:

" Für den Fall eines Wiederspruches hat der Antragsteller die Durchführung des Klageverfahrens beantragt"

Also würde die Klage dann vermutlich nach unserem Wiederspruch automatisch in Gang gesetzt....

Der Streitwert liegt bei ca. 600 €.

600 EUR dann würde ich mal die Gerichte bequemen. Aber vorher RS Versicherung holen.

Zitat:

Original geschrieben von Arrow23



Zitat:

Der Streitwert liegt bei ca. 600 €.

600 EUR dann würde ich mal die Gerichte bequemen. Aber vorher RS Versicherung holen.

Nenne mal die Versicherungen, die ein brennendes Haus versichern.

O.

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ERGO - wir machen das einfach. 😁

Spass bei Seite, er hat das sicher generell gemeint und nicht jetzt einen nachträglichen ABschluss für diesen Fall gemeint.

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