Bitte um Beratung in Betrugsangelegenheit und suche weitere Geschädigte
Guten Abend zusammen,
ich muss euch diesmal wegen einer etwas unschönen Angelegenheit um Rat Fragen.
Folgende Situation:
Der Kauf eines Gebraucht PKWs fand bei einem Händler im Jahre 2009 statt. Der PKW war garantiefähig und wurde mit einer Gebrauchtwagengarantie versehen. Innerhalb der Garantiezeit traten Schäden auf die über die Garantie abgerechnet wurden. Der Eigenanteil hierfür betrug 100 €.
Nun kommt nach über 2 Jahren ein Brief vom zuständigen Amtsgericht in dem uns mitgeteilt wird, dass der Kläger (Autohandel) ein Mahnverfahren wegen nicht Begleichung einer Reperaturdienstleistung eröffnet hat.
Wichtig:
1. Wir haben nie eine weitere Rechnung erhalten außer dem damaligen Beleg über die 100 € Eigenkostenanteil
2. Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
3. Wer sonst noch geschädigter eines Autohandels aus dem Enneppe-Ruhr-Kreis ist sollte sich bitte bei mir melden!
LG aus NRW
Beste Antwort im Thema
Die Forderung ist definitiv nicht berechtigt.
Wir lassen es nur ins Klageverfahren gehen um zu sehen, wie der Kläger seinen Anspruch überhaupt begründet. Erst nach Lesung der Begründung kann der Anwalt abschätzen, ob es Sinn macht das Verfahren durch Urteil zu einem Ende zu bringen oder die Klage anzuerkennen, weil die Aussichten vor Gericht zu gewinnen zu schlecht sind.
Mir ist ein Anwalt lieber der erstmal die Sache genau abschätzen möchte, als ein Jungspund der auf jeden Fall angewiesen ist und nur Schönfärberei betreibt.
34 Antworten
Aus Gründen dessen, dass der Enverbraucher NICHT der direkte Vertragspartner ist, sondern der Autohändler!
So wurde es mir gesagt...
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Aus Gründen dessen, dass der Enverbraucher NICHT der direkte Vertragspartner ist, sondern der Autohändler!So wurde es mir gesagt...
Ja, dann macht's Sinn...
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Ein Anruf beim Garantiegbeber blieb leider ohne Erfolg! Die geben uns als Privatpersone keine Auskunft. Akteneinsicht könne nur ein Jurist verlangen.Im Schreiben über die Unterrichtung des Mahnverfahrens steht bereits:
" Für den Fall eines Wiederspruches hat der Antragsteller die Durchführung des Klageverfahrens beantragt"
Also würde die Klage dann vermutlich nach unserem Wiederspruch automatisch in Gang gesetzt....
Der Streitwert liegt bei ca. 600 €.
Mach dir mal keinen zu großen Stress.
Was soll es bei einem Streitwert von 600 Euro schon kosten. Was der Kläger will, wird er in seiner Klage schon schreiben. Weitere Tipps wurden oben schon gegeben.
Gerichtsverfahren sind halb so schlimm. Nimm es einfach nicht persönlich, dann kann es auch ganz spannend sein und bringt mal Abwechslung ins Leben.
Wenn der TE - so wie er ausführt - bisher von dem Händler nur eine Forderung über 100 € erhalten hat und er diese bezahlt hat, dann leitet der Händler doch nicht das Mahnverfahren über einen bisher nicht vom TE eingeforderten Betrag ein.
Da muss schon einiges mehr gelaufen sein.
O.
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Ich nehme an der Händler will sich doppelt bereichern und hat den Schaden bei der Versicherung abgerechnet und will nun bei uns kassieren.
Heute Nachmittag ist der Termin beim RA und dann werden wir vermutlich noch eine Strafanzeige bei der zuständigen Statsanwaltschaft wegen versuchten Betruges einreichen.
Ich halte euch aber definitiv hier weiter auf dem Laufenden.
Solchen Leuten gehört meiner Meinung nach das Handwerk gelegt. Die sind dafür verantwortlich das ALLLE Autohändler nachher als Betrüger oder Gauner dastehen.
Sowas darf es nicht geben.....
Aber ihr wisst ja: Vor Gericht und auf hoher See.....
Da davon im Eingangspost nix steht:
1) Habt ihr denn die 100 Euro Eigenanteil bezahlt?
2) Könnt ihr das nachweisen (Quittung/Bankauszug)?
3) Hat der Händler sofort - ohne Mahnung oder Zahlungsaufforderung - den Mahnbescheid beantragt?
Kurz und schmerzlos:
1. ja, ist bezahlt
2. Beleg ist vorhanden
3. Direkt Mahnverfahren ohne vorherige Mahnung oder Rechnung
LG aus NRW
Dumm gelaufen - für den Händler. 😁
Ich hatte mal einen ähnliche Fall, ich habe ein Gartentor incl. Lieferung und Montage geordert. Habe dann direkt beim Einbau bar bezahlt und eine Quittung erhalten. Das Problem war: Der Monteur war Subunternehmer und hat falsch mit dem Verkäufer abgerechnet, dadurch war beim Verkäufer meine Rechnung auch nach 3 Jahren noch offen. Ich habe aber nie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen. Kurz vor Ablauf der Verjährung kam dann Ende Dezember ein Mahnbescheid, dem habe ich natürlich widersprochen.
Beim Gerichtstermin hat sich dann alles geklärt - zu meinen Gunsten. 😁
Die Sache liegt beim Anwalt und der Wiederspruch wird nun von dort aus eingelegt.
Anschliessend warten wir ab wie sich der Kläger erklärt und wägen dann ab, ob es Sinn macht die Sache bis vor das zuständige Gericht gehen zu lassen oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
Die Sache liegt beim Anwalt und der Wiederspruch wird nun von dort aus eingelegt.
Anschliessend warten wir ab wie sich der Kläger erklärt und wägen dann ab, ob es Sinn macht die Sache bis vor das zuständige Gericht gehen zu lassen oder nicht.
Du hattest mitgeteilt, dass im Mahnbescheid ausgeführt wurde: "Für den Fall eines Wiederspruches hat der Antragsteller die Durchführung des Klageverfahrens beantragt".
Damit wird das Mahnverfahren automatisch in das Klageverfahren überführt und das Verfahren an das örtlich zuständige Amtsgericht abgegeben.
O.
In welchem sich der Kläger dann offenbaren muss, warum er denn das Geld haben möchte.
Sollte das dann plausibel sein und ein Richterspruch unter Umständen negativ für uns sein, so werden wir den Betrag dann begleichen bevor es zu einer Verhandlung kommt.
So jedenfalls hat es der Anwalt vor...
Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Dumm gelaufen - für den Händler. 😁Ich hatte mal einen ähnliche Fall, ich habe ein Gartentor incl. Lieferung und Montage geordert. Habe dann direkt beim Einbau bar bezahlt und eine Quittung erhalten. Das Problem war: Der Monteur war Subunternehmer und hat falsch mit dem Verkäufer abgerechnet, dadurch war beim Verkäufer meine Rechnung auch nach 3 Jahren noch offen. Ich habe aber nie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen. Kurz vor Ablauf der Verjährung kam dann Ende Dezember ein Mahnbescheid, dem habe ich natürlich widersprochen.
Beim Gerichtstermin hat sich dann alles geklärt - zu meinen Gunsten. 😁
Zwar OT, aber auch kein Muss. Mahnungen (Zahlungserinnerungen) sind ein kann. Ein Titel kann sofort nach der Nichtzahlung angestrebt werden. Es muss keine Zahlungserinnerung geschrieben werden. Dein Fall war falsche Abrechnung, hier geht es aber um eine Summe, die angeblich nie verlangt wurde.
Da es aber inzwischen beim Anwalt liegt, ist es doch kein Problem. Auch liegt es beim Richter, ob er bei der Höhe des zu verhandelten Streitwertes überhaupt die Verhandlung eröffnet oder das Mahnverfahren einstellt. Jetzt muss der Mahnantragsteller ja erst einmal in Vorkasse treten und beweisen, das seine Forderungen gerechtfertigt sind.
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Zwar OT, aber auch kein Muss. Mahnungen (Zahlungserinnerungen) sind ein kann. Ein Titel kann sofort nach der Nichtzahlung angestrebt werden. Es muss keine Zahlungserinnerung geschrieben werden. Dein Fall war falsche Abrechnung, hier geht es aber um eine Summe, die angeblich nie verlangt wurde.Zitat:
Original geschrieben von Nr.5 lebt
Dumm gelaufen - für den Händler. 😁Ich hatte mal einen ähnliche Fall, ich habe ein Gartentor incl. Lieferung und Montage geordert. Habe dann direkt beim Einbau bar bezahlt und eine Quittung erhalten. Das Problem war: Der Monteur war Subunternehmer und hat falsch mit dem Verkäufer abgerechnet, dadurch war beim Verkäufer meine Rechnung auch nach 3 Jahren noch offen. Ich habe aber nie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung bekommen. Kurz vor Ablauf der Verjährung kam dann Ende Dezember ein Mahnbescheid, dem habe ich natürlich widersprochen.
Beim Gerichtstermin hat sich dann alles geklärt - zu meinen Gunsten. 😁
Da weiß ich schon lange, schon weil ich beruflich ständig damit zu tun habe. 😉
Allerdings ist es ein gutes Beispiel dafür, dass man so auch schnell mal auf die Schnauze fallen kann. Hätte er zunächst freundlich gemahnt, hätte er sich die ganzen Anwalts- und Gerichtskosten sparen können.
Zitat:
Original geschrieben von duct4402
In welchem sich der Kläger dann offenbaren muss, warum er denn das Geld haben möchte.Sollte das dann plausibel sein und ein Richterspruch unter Umständen negativ für uns sein, so werden wir den Betrag dann begleichen bevor es zu einer Verhandlung kommt.
So jedenfalls hat es der Anwalt vor...
Ich finde, das klingt schon ganz anders als noch bei der Threaderöffnung. Für mich klingt das so, als ob doch eine berechtigte Forderung vorliegen "könnte".
Gruß Christof
Die Forderung ist definitiv nicht berechtigt.
Wir lassen es nur ins Klageverfahren gehen um zu sehen, wie der Kläger seinen Anspruch überhaupt begründet. Erst nach Lesung der Begründung kann der Anwalt abschätzen, ob es Sinn macht das Verfahren durch Urteil zu einem Ende zu bringen oder die Klage anzuerkennen, weil die Aussichten vor Gericht zu gewinnen zu schlecht sind.
Mir ist ein Anwalt lieber der erstmal die Sache genau abschätzen möchte, als ein Jungspund der auf jeden Fall angewiesen ist und nur Schönfärberei betreibt.