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Bitte sehr um Eurern Rat

Mercedes Vaneo, Mercedes A-Klasse W168
Themenstarteram 1. Februar 2019 um 17:56

Hallo zusammen

meine Schwester hat sich vor 4 Tagen ohne mich zu informieren b.z.w. um Rat zu fragen eine MB A160 W168 gekauft. Ich hätte Ihr zwar aber nicht viel helfen können, aber mindestens hier im Forum mal eine Kaufberatung zu machen.

So kurz erklärt das ganze...

Zum probe fahren leuchtete die Motorlampe und die BAS-ESP, der Händler sagte das er den Fehler noch beheben tut wenn der neue TÜV gemacht wird. Zum Abhole Termin war alles aus und der Wagen hatte neuen Tüv.

So nun hat Schwester das Auto gekauft und ca 480 KM nach hause gefahren ohne Probleme.

Heute früh ging das Theater los, wenn Sie das Auto startet leuchten viele Lampen unter andern auch die zwei von oben wieder. Wenn das Auto war mit gehen alle aus bis auf die Motorlampe und die BAS-ESP Lampe, diese leuchten dauern. Des weiteren ruckt das Automatikgetriebe wenn man von P auf D schalten kurz aber stark, dass geht aber weg sobald er war ist.

Der Tacho geht auch die ersten 2.3 min nicht der schnippt dann einfach hoch und geht wieder nach den alle Lampen aus sind.

Der Händler sagte das im Kaufvertrag Schrott und Bastlerfahrzeug steht und keine Gewährleistung erfolgt, Mercedes im Nachbar Ort sagte das es ca 400-500€ kosten würde. hHat sie wirklich keine Gewährleistung bei diesen angekreuzten Punkt.? Das Dumme ist, er sagte das sie damit locker noch 4 Jahre fahren könnte zum Verkaufsgespräch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Moorzwerg schrieb am 1. Februar 2019 um 19:44:57 Uhr:

Sie hat genau 1999€ bezahlt und der Wagen hat 157 000KM auf der Uhr gehabt beim Kauf.

Der Händler kann die Gewährleistung nicht ausschliessen - ausser für genau die Mängel, die er im Kaufvertrag erwähnt hat. Mängel, die dem Käufer beim Kauf bekanntgegeben wurden, fallen selbstverständlich nicht unter die Gewährleistungspflicht, ebensowenig wie Verschleissteile.

Bei einem derartigen Preis akzeptiert kein Richter das "Bastlerfahrzeug". Das ist ein eher teuerer Preis.

Normalerweise stehe ich zwar auf dem Standpunkt, dass jemand, der so einen Kaufvertrag akzeptiert und unterschreibt, ihn auch einhalten muss - hinterher meckern gilt nicht.

In diesem Fall ist es jedoch naheliegend, dass hier vorsätzlich vom Händler getäuscht worden ist.

Einfach mal zurückgeben ist natürlich nicht, vom Kaufvertrag kann man nur zurücktreten, wenn der Händler endgültig und nachweislich die Nachbesserung verweigert ODER wenn nachweislich mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung vorhanden ist: Direkt einen Anwalt beauftragen.

Wenn nicht:

Dem Händler per EINWURFEINSCHREIBEN eine Mängelauflistung schicken, mit Fristsetzung zur Behebung auf Gewährleistung bis zum ..... - hier auch Kontaktdaten zum Bringen/Holen des Fahrzeugs anbieten!

Diesen Brief von einem am besten unbeteiligten Zeugen lesen und in den Umschlag stecken lassen, und ihn auch den Umschlag bei der Post abgeben lassen. Alternativ kann der Zeuge den Brief persönlich beim Händler in den Briefkasten werfen.

Nach Verstreichen der Frist wieder den Anwalt beauftragen. Dann ist der Händler in Verzug (muss somit die Kosten des Anwalts tragen), und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich.

Ganz ehrlich: Auch ich würde die Rückgabe des Fahrzeugs anstreben, denn mit Sicherheit wird hier beim Getriebe noch mehr nachkommen.

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15 Antworten

Wieviel hat sie für das Auto bezahlt?

Themenstarteram 1. Februar 2019 um 18:44

Danke für Deine Antwort....

Sie hat genau 1999€ bezahlt und der Wagen hat 157 000KM auf der Uhr gehabt beim Kauf.

Schrott-/Bastlerfahrzeug mit TÜV neu ? . . . ja ja . . .

---> Der Händler will sich nur um die Gewährleistung drücken, das ist alles. Glaub nicht, daß das zulässig ist, selbst wenn's so drinsteht.

https://www.mobile.de/.../...chtwagenkauf_juristische_fallstricke.html

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/begriff-bastlerfahrzeug/

Rechtsberatung dringend notwendig, und mit Automatikgetriebezicken (ok, ein Rucker ist jetzt wohl "noch" nicht schlimm) . . . puuuh, kannst hier viel drüber lesen, kann verdammt teuer werden . . . ich würd schau'n, daß ich das Auto zurückgeben könnte und das Geld wieder bekomme. Egal wie teuer oder billig es war.

Zitat:

@Moorzwerg schrieb am 1. Februar 2019 um 19:44:57 Uhr:

Sie hat genau 1999€ bezahlt und der Wagen hat 157 000KM auf der Uhr gehabt beim Kauf.

Der Händler kann die Gewährleistung nicht ausschliessen - ausser für genau die Mängel, die er im Kaufvertrag erwähnt hat. Mängel, die dem Käufer beim Kauf bekanntgegeben wurden, fallen selbstverständlich nicht unter die Gewährleistungspflicht, ebensowenig wie Verschleissteile.

Bei einem derartigen Preis akzeptiert kein Richter das "Bastlerfahrzeug". Das ist ein eher teuerer Preis.

Normalerweise stehe ich zwar auf dem Standpunkt, dass jemand, der so einen Kaufvertrag akzeptiert und unterschreibt, ihn auch einhalten muss - hinterher meckern gilt nicht.

In diesem Fall ist es jedoch naheliegend, dass hier vorsätzlich vom Händler getäuscht worden ist.

Einfach mal zurückgeben ist natürlich nicht, vom Kaufvertrag kann man nur zurücktreten, wenn der Händler endgültig und nachweislich die Nachbesserung verweigert ODER wenn nachweislich mindestens zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung vorhanden ist: Direkt einen Anwalt beauftragen.

Wenn nicht:

Dem Händler per EINWURFEINSCHREIBEN eine Mängelauflistung schicken, mit Fristsetzung zur Behebung auf Gewährleistung bis zum ..... - hier auch Kontaktdaten zum Bringen/Holen des Fahrzeugs anbieten!

Diesen Brief von einem am besten unbeteiligten Zeugen lesen und in den Umschlag stecken lassen, und ihn auch den Umschlag bei der Post abgeben lassen. Alternativ kann der Zeuge den Brief persönlich beim Händler in den Briefkasten werfen.

Nach Verstreichen der Frist wieder den Anwalt beauftragen. Dann ist der Händler in Verzug (muss somit die Kosten des Anwalts tragen), und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist möglich.

Ganz ehrlich: Auch ich würde die Rückgabe des Fahrzeugs anstreben, denn mit Sicherheit wird hier beim Getriebe noch mehr nachkommen.

@Moorzwerg zurückgeben, so vorgehen wie Speedy sagt. 2.000€ sind für jeden W168 zu teuer. Für 400€ ist das was da so abläuft nichts zu machen. Wenn, wie oft passiert, das ESP Gerät ( Beschleunigungssensorik) kaputt ist, dann kostet das Gerät schon 1.200€ plus.

Themenstarteram 3. Februar 2019 um 17:12

Danke für Eure Antworten...

So nun war ich selber mal zu meiner Schwester gefahren um mir ein Bild zu machen von der Lage.

Also das Auto steht optisch in einen Guten Zustand da ohne äusserlichen Rost oder Dellen und Kratzer.

So nun zum fahren des Autos mal ein paar Worte, wen man das Auto startet leuchten folgende Lampen.

- Warnleuchte für den Bremsverschleiß

- Warnleuchte für die Motorkontrolle

- Warnleuchte für die Bremsanlage

- Warnleuchte für die Batterie

- Warnleuchte für den Ölstand

Und der die Tachoanzeige geht nicht sonder steht auf 0km wenn man los fahren tut. Und die Automatik schalten nicht hoch .Schaltet man P auf R so ruckt es durch das Auto kurz genauso wenn man von P auf D schaltet.

Nach ca 200 - 500m gehen alle Lampen aus ausser die Warnleuchte für die Motorkontrolle und die Automatik schalten wieder ganz leicht ohne einen Ruckler zu machen.

Bin zwar kein Fachmann, aber vermute das es ein Kabelproblem im Auto gibt oder was mit den Kontakten nicht stimmt. Denke mal wenn was kaputt ist dann bleibt es auch kaputt währen einer fahrt, oder?

@Moorzwerg gibt das Teil zurück, damit wird deine Schwester nicht glücklich. Wenn die Automatik zuckt, ist das ganze ein Totalschaden

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 19:12

Hallo

heute war ich mit den Auto von meiner Schwester in einer Werkstadt.

Habe den Fehlerspeicher auslesen lassen Bilder sind im Anhang.

Beim Rechtsanwalt war meine Schwester heute auch, der sagte das Sie das Auto zurück geben sollte. Da der Kaufvertrag nicht rechtskräftig ist und sie den Händler bitten soll das Auto zurück zunehmen. Darauf hat sie den Händler angerufen der ihr dann sagte das er es auf keinen Fall zurück nehmen wird, da keine Garantie auf den Auto ist. Morgen muss sie zum RA der dann ein Schreiben macht an den Händler.

Wenn es was neues gibt halte ich Euch auf den laufenden....

Der Händler KANN Garantie geben, muss es aber nicht.

Der Händler MUSS Gewährleistung geben, die kann er nicht abbedingen.

Aber dass der Kaufvertrag "nicht gültig" bzw. "nicht rechtskräftig" ist, glaube ich nicht! Sie muss dem Händler vermutlich schriftlich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen. Wenn der Händler die Nachbesserung verweigert, kann sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Aber das soll dann besser ihr Anwalt machen.

Mit den Fehlerprotokollen ist nicht allzu viel anzufangen, lesen sich schwer, weil sie auf der Seite liegen und weil Teile davon fehlen.

Die Fehler zeigen aber an, dass vermutlich irgendwo ein Steuergerät defekt ist und den CAN-Bus stört.

Ich würde Dir raten, zur Sicherheit noch eine schriftliche Diagnose beim Mercedes zu holen (vorab aber das klarmachen, wofür es benötigt wird und dass keine Reparatur erfolgt), also was genau defekt ist.

Naja, rechtskräftig ist der Kaufvertrag vielleicht schon, aber der Ausschluß der Gewährleistung einfach durch den Zusatz "Bastlerfahrzeug" für ein Auto zum handelsüblichen Preis UND mit "TÜV neu" reinmogeln zu wollen, ist eben nicht rechtens (siehe Link).

Der Händler muß also die Mängel beheben (glaub aber nicht, daß er da Bock drauf hat) oder, wenn er eben nix beheben will/kann (oder nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen), das Auto zurücknehmen.

Themenstarteram 6. Februar 2019 um 19:55

Der Vertrag soll nicht rechtsgräftig sein durch den §326 SfGB

Es steht auch noch da in klein gedruckt

"Bei oben genannten Fahrzeug handelt es sich um ein Schrott-Bastlerfahrzeug, zur ausschliesslichen Verwendung von Ersatzteilen. Der Verkauf erfolgt ohne ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne jegliche Garantie."

Was bedeutet das den nun wieder?

Wie war's denn inseriert ?

Wirklich auch als " Schrott-Bastlerfahrzeug, zur ausschliesslichen Verwendung von Ersatzteilen" ?

Oder vielleicht doch eher zur Verwendung im Straßenverkehr ? (denn warum macht man sonst auch "TÜV neu" ? . . . doch nicht, um das Auto anschließend auszuschlachten . . . )

Themenstarteram 7. Februar 2019 um 6:00

Danke schon mal und guten Morgen,

also in der Anzeige bei Mobile stand nichts von Bastler oder Schrottauto.

Das ein zigste was es nicht hatte war TÜV, der würde Ihr gesagt das der neu gemacht werden kann. Und kein Wort von Bastler oder Schrottauto oder von Unfall usw.

Ich finde das Sie da einen Betrüger aufgesessen ist und der ist auch noch saufrech der Mensch...

Selbst das Sie zum Anwalt geht interessiert den Kerl nicht ein bisschen im gegen teil der lacht da auch noch drüber.

Wo sind wir hier nur hin geraden .....

Na ja, ein wenig muss sie sich da aber schon an die eigene Nase fassen!

Letztendlich hat sie, selbst wenn man die Tatsache weglässt, dass sie einen Gebrauchtwagen beim Fähnchenhändler gekauft hat, ohne die geringste Ahnung zu haben, einen KAUFVERTRAG unterschrieben, in dem drinsteht, dass sie einen Haufen Schrott kauft. Welcher normale Mensch (ohne Ahnung) macht bitte sowas?

Was in der Anzeige stand, ist nicht relevant - sondern was im Kaufvertrag steht.

Nun macht Euch mal keinen Kopf und lasst den Anwalt machen. Die Erfolgsaussichten tendieren Deiner Schilderung nach gegen 100%.

Schön zu sehen, dass dieses eigentlich völlig blödsinnige Gewährleistungsgesetz, das dem deutschen Markt viele eigentlich gute Autos entzieht, doch ab und an sinnvoll sein kann.

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