bitte mal eine positive XENON debatte

Honda

Hi,

also ich ziehe es ernsthaft in betracht mein Fahrzeug mit Xenon auszustatten, da ich von den unbestechlichen Vorteilen profitieren möchte.

was dazu nötig ist, wird sich herausstellen.

fakt ist jedoch, daß es schon lange heiße debatten gibt...

bisher sind diese immer recht negativ ausgefallen, dazu trägt zum einen allgemeines unwissen und verwirrung, die durch unterschiedliche aussagen seitens verschiedener tüv-orga´s und des kba´s zustande kommen, bei...

... zum anderen aber sicher auch die "negative meinungsmache" solcher autofahrer, die bereits über xenon verfügen und eventuell deshalb hohe kosten tragen mußten.

ich kann es einerseits verstehen, daß "solche" (wer auch immer) es als störend empfinden, wenn irgendwelche vermeindlichen "spinner" (wie vielleicht ich selber auch) plötzlich daher kommen und für´n appel und nen ei dieses stück technischer evolution erstehen können... das stört sicherlich...

andererseits möchte ich nicht einen "vergiß es einfach, es ist besser für dich- in die xenon-elite kommste nich so leicht rein" thread haben... sondern ich suche hilfestellung, unterstützung und positives denken... ;D

das diese art der beleuchtung zukunftsweisend ist, und in ein paar jahren sowieso standard sein wird, ist doch wohl jedem klar...

halten wir also fest, es gibt günstige nachrüstsätze zu erstehen... im original kosten diese immerhin im schnitt ca. 800 euro, das ist sicher sehr teuer...

jedoch macht es ebay möglich, daß man auch für unter 300 euro solche sätze bekommen kann... die marge ist sicherlich nicht mehr hoch in solchen fällen... jedoch bringt es da vielleicht die masse...

diese sätze haben größtenteils eine E-PRÜFUNG hinter sich... nach meinem dafürhalten geht es jedoch dabei nur um die EMV (elektro-magnetische-verträglichkeit) für personen und andere geräte, nicht um eine grundsätzliche betriebserlaubnis...

vom kba wird die emv gefordert (richtlinie des kba 72/245/EWG in der fassung 95/54/EWG)...

ist dieses prüfzeichen nicht vorhanden, wird schon mal keine einzelabnahme und somit "erlaubte" nutzung von xenon möglich sein...

eine abe kann schon deshalb nicht möglich sein, da kein mensch garantieren kann, daß nicht irgendwelche unvorhersehbaren, bauartbedingten unverträglichkeiten auftreten, bei der masse an verschiedenen modellen die sich am markt befinden... das ist wohl mehr als einleuchtend...

fazit: jeder umbau muß einzeln abgenommen werden... zum preis einer normalen einzelabnahme...

nun nehme ich also z.b. einen h4 klarglasscheinwerfer...der ... natürlich... nur in verbindung mit h4 birnen eine zulassung hat...

den UMBAU muß ich also abnehmen lassen... ansonsten erlischt eine betriebserlaubnis meines kfz... (laut z.b. tüv essen arbeitsanweisung K23/01 vom 30.09.2001 in verbindung mit $$ 19, 21, 29 StVZO ist eine nachgerüstete, abgenommene xenonanlage ohne automatische leuchtweitenregulierung und/oder scheinwerferreinigungsanlage aus rein formalrechtlichen gründen NICHT zu beanstanden... es darf lediglich im feld "bemerkungen" auf das fehlen dieser einrichtungen hingewiesen werden...zu deutsch... einmal eingetragen besteht GÜLTIGKEIT)

... um nun im vorfeld VOR der nötigen eintragung via einzelabnahme sicherzustellen, daß es auch funktioniert ziehe ich die aussage des kraftfahrtbundesamtes zurate...

das kba hat richtig festgestellt, daß eine kostenaufwändige nachrüstung von lwr und sra nach EU richtlinie verfassungsmäßig NICHT gefordert werden KANN... es ist nicht zulässig...

...es fordert lediglich eine geprüfte emv (also E prüfzeichen) um folglich eine ordentliche einzelabnahme sicherzustellen...

... und schwupps....alles im lack...

und nun trotz allen unkenrufens negativ denkender mitmenschen möchte ich darauf hinweisen, daß es bereits genügend verwandte und bekannte meinerseits gibt, die sich xenon eingebaut haben...

eine einzelabnahme mit folgender eintragung bewirkt haben...

bisher allen kontrollen stand gehalten haben...

und bei der versicherung profilaktisch nachgehakt haben, und sich schriftlich versichern ließen, daß im schadensfalle der versicherungsschutz gewärleistet wird...

...ich denke letztendlich mit dem schriftlichem segen von tüv und versicherung schließt sich für prüfende beamte der kreis...

und jetz steinigt mich ...

gebt ruhig alles...

ich denke, daß ich ca. 300 euro investieren muß... gesamtkosten mit allem drum und dran...

greetz...

16 Antworten

@Civic EG 5:

Also was die Klarglas-Seitenblinker betrifft, die gibt es mit E-Prüfzeichen. Ich hab mir welche bei E-Bay geholt, es sind alle notwendigen Papiere dabei, braucht man nicht einzutragen. Ich hab mir zwar schwarze geholt, aber klare gab es auch.

Gruß fasimba

P.S. Mit Seitenblinkern meine ich kleine ovale Blinkern in den Kotflügeln, nicht diese im Scheinwerfer, um Mißverständnisse zu vermeiden.

ja... hab heute mit nem typ vom tüv telefoniert und kurz erklärt, warum ich der meinung bin, daß man xenon beruhigt an meinem fahrzeug zulassen kann...

er will es sich nächste woche ansehen...

wenn das tatsächlich klappen sollte, werd ich als nächstes den segen meiner versicherung einholen...

aber erstmal abwarten, man soll den tag nicht vorm abend loben...

streulicht?... naja... ich meine... mercedes nutzt xenon oft in verbindung mit ner streuscheibe, und DIE haben nich sone schöne abdeckung der brenner wie mein honda 😉...

abwarten und tee trinken... wenns nich geht, dann eben nich... pech gehabt...

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