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Bitte hilfe um Wandlung !!

Themenstarteram 20. April 2008 um 18:51

An alle schönen abend,

ich habe meinen Passat als Tageszullasung mit 90km gekauft MJ 09/07. Seit dem ich den Fahrzeug habe, habe ich nur Problem war 6. Mal in der Werkstatt da wurde vieles gewechselt:

1. Besuch wegen Dauer Piepsende Parksensor = 2 stück (Hinten) wurden gewechselt

2. 3. 4. Besuch war wegen der Knisternde Armaturenbrett = leider es wurde noch nichts gemacht aber gottseidank knistert es seit dem es warm ist nicht mehr.

5. Wegen defekten RNS 2 MFD 2 und Hupe = Wurde auf garantie gewechselt

6. Defekte Kombiinstrument = Wurde komplett gewechselt auf Garantie.

Ich habe jetzt seit dem ich sch*** Motor Update habe irgendwie Leistungsverlusst + hohe Verbrauch (komme nicht mehr unter 6.3l früher 5.4l), habe heute gemerkt auf der Autobahn. Mit dem 4. Gang 90km/h 1900U/min früher war es nicht so. Jetzt zu meiner frage ich möchte den Fahrzeug Wandeln aber mein Händler sagt er nimmt den Wagen nicht zurück er sagt jedesmal ich habe 2 Jahre Garantie da kann ich immer reparieren lassen. Ist es nicht möglich mit einem Erstzullasung Auto zu Wandeln ? Was kann ich da rechtlich machen ? Habe keine Vertrauen und Lust mehr.

Bitte um Antworten.

Mfg. der unglückliche Passat fahrer :(

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11 Antworten

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Den Händler an die 2 Jahre Gewährleistung erinnern. Werksgarantie gibts bis 09/09, wenn 09/07 gebaut.

In den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen, das der Mangel nicht von Anfang an vorlag.

Alles schriftlich fixieren, Reparaturäufträge etc.

Der Händler hat durchaus mehrere Reparaturversuche. Fristen setzen. Jeder Mangel muss einzeln aufgeführt werden.

Wenn der Leistungsverlust - wie gemessen ? - und Verbrauch - siehe technische Angaben - im Rahmen liegen, wird es schwer.

Ob die bisher vorhandenen Mängel bereits so schwerwiegend sind für eine Wandlung wird der Händler wohl bezweifeln.

Da hilft nur Rechtsrat.

"kein Vertrauen und keine Lust" ist kein Wandlungsgrund.

Die Mängel 1/5/6 wurden ja erfolgreich beseitigt, der Mangel von 2.-4. ist nicht mehr reproduzierbar.

Dein Verbrauch (wirklich beim Tanken gemessen oder MFA? Gleiches Steckenprofil?) liegt nicht deutlich über den Werksangaben, insofern auch kein Wandlungsgrund. Merkliche Minderleistung betrifft bisher eher die 170PS Maschinen und muß denke ich mal auch auf dem Prüfstand nachgewiesen werden.

PS: 90km/h im 4.Gang? Wieso nicht im 6.?

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

Merkliche Minderleistung betrifft bisher eher die 170PS Maschinen und muß denke ich mal auch auf dem Prüfstand nachgewiesen werden.

Der Minderleistung betrifft wirklich nur den 170er TDI, allerdings habe ich noch von keinem, mich eingeschlossen, gehört, der zur Wandlung seines 170ers einen Prüfstandsbericht gebraucht hätte ...

Den Verbrauch würde ich mal über mehrere Tankfüllungen messen, mal sehen, ob wirklich der Verbrauch sich ändert. Die MFA-Anzeige ist vom Softwarestand abhängig und kann im Rahmen eines Software-Updates sich auch mal ändern. Streckenverbräuche sind nicht wirklich aussagekräftig, da Wind, Wetter und Verkehr doch sehr wichtige Faktoren sind.

Ansonsten kann ich meinem Vorredner nur zustimmen: 90 km/h sollten doch im 6. Gang möglich sein ...

P.S. Du kannst natürlich versuchen, eine Wandlung des Kaufvertrages einzuleiten, das "Recht" hast Du schon, allerdings könnte es in Deinem Falle sein, das Du dafür einen Anwalt benötigst und auch eine relative hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß Du den eventuellen Prozess verlierst. Der Händler hat ersteinmal das Recht, jeden individuellen Mangel 2 bis 3 Mal nachzubessern. Erst bei einer größeren Anzahl von Mängeln, kannst Du auch das Fahrzeug zurückgeben, ohne das jeder individuelle Mangel zwei mal versucht wurde zu beheben. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit der Kaufpreisminderung.

Noch mal zum Thema "hoher Verbrauch": Falls Du den auf die MFA Anzeige beziehst, könnte das einen Zusammenhang mit dem Wechsel des Kombiinstruments haben. Wenn im alten ein anderer "Korrekturfaktor" gespeichert war als im neuen, wird sich die Anzeige ändern, auch wenn das Motorsteuergerät die gleichen Daten schickt! Die MFA Anzeige wird erst im Kombiinstrument aus Motorsteuergerät-Daten und Korrekturfaktor errechnet!

Nur mal so als mögliche Erklärung ....

am 21. April 2008 um 11:57

@hornmic

Das Recht des Händlers zur Nachbesserung gilt für das gesamte Auto. 2 Nachbesserungsversuche insgesamt reichen grds. aus. Dabei sollte man allerdings beachten, dass die Mängel erheblich sein müssen - 2 mal eine defekte Kennzeichenbeleuchtung ist natürlich kein erheblicher Mangel.

Insbesondere muss der Käufer aber auch nicht jeden einzelnen erheblichen Mangel mehrfach nachbessern lassen, bevor er vom KV zurücktreten kann.

Mein Passat (Erstkäufer) wurde nach 7 Werkstattbesuchen ohne Probleme rückabgewickelt...

Gruss

lolo

Themenstarteram 21. April 2008 um 18:51

Bedanke mich vielmals für die Antworten,

ich verstehe es immer noch nicht man käuft sich ein neues Auto und dann muss mann jedesmal in die Werkstatt, egal wie der Mangel ist auch wenn es behoben wird, so was ist doch lächerlich. War jetzt 6 Mal in Werkstatt auch wenn ich 8, 9 oder 10 mal in den Werkstatt gehe kann ich immer noch nichts machen, habe ich richtig verstanden ? Dass ist nur Zeitverlusst für mich, muss mir jedesmal einen Leihwagen nehmen und das kostet für mich auch jedesmal zusätzlich Geld. VW bedeutet abjetzt für mich Viel Werkstatt :(.

Mfg. VW_Passat

Themenstarteram 21. April 2008 um 18:59

Zitat:

Original geschrieben von Käfer1500

"kein Vertrauen und keine Lust" ist kein Wandlungsgrund.

Die Mängel 1/5/6 wurden ja erfolgreich beseitigt, der Mangel von 2.-4. ist nicht mehr reproduzierbar.

Dein Verbrauch (wirklich beim Tanken gemessen oder MFA? Gleiches Steckenprofil?) liegt nicht deutlich über den Werksangaben, insofern auch kein Wandlungsgrund. Merkliche Minderleistung betrifft bisher eher die 170PS Maschinen und muß denke ich mal auch auf dem Prüfstand nachgewiesen werden.

PS: 90km/h im 4.Gang? Wieso nicht im 6.?

das verstehe ich auch nicht normale weise vor dem Motorupdate konnte ich mit 6. Gang fahren aber nach dem Motor Update ist es anders geworden. Wenn ich bei 90km/h in 6. Gang wechsel habe ich 1.300U/min ist zu niedrig .

Nach dem Motorupdate =

4. Gang 90 km/h = 1.900U/min

5. Gang 90 km/h = 1.500U/min

6. Gang 90 km/h = 1.300U/min

habe heute nochmal getestet, leider habe ich jetzt irgenwie ein Problem. Wird demnächst mal zu meinem :) fahren. Mit dem Verbrauch werde ich jetzt nochmal testen habe heute vollgetankt. Mit meiner Fahrweise zu meiner Arbeitsplatz konnte ich mit 70liter Tank durschnittlich 900km fahren, jetzt muss ich mal gucken ob der Kombiinstrument stimmt.

Mfg. VW_Passat

Zitat:

Original geschrieben von VW_PASSAT

 

4. Gang 90 km/h = 1.900U/min

......

Mfg. VW_Passat

Das kann nicht sein. Der 140er läuft bei 1900 U/min im 4. Gang genau 68 km/h, meiner zumindest.

Entweder hast Du was falsch abgelesen, oder Dein Kombiinstrument zeigt falsch an.

Gruß Axel

und außerdem ändert sich die drehzahl nicht wegen eines updates. das getriebe kann nicht softwaremäßig anders übersetzt werden. wenn dann sind die anzeigen falsch, aber ich glaube man kann auch gut hören, ob der motor gleich dreht wie früher!

Zitat:

Original geschrieben von VW_PASSAT

6. Gang 90 km/h = 1.300U/min

Das wären im höchsten Gang 2600 U/min bei 180 km/h, kann irgendwie nicht sein. Wie Chrkoh schon gesagt hat, die Getriebezahnräder bleiben eigentlich von SW-Updates oder Kombiinstrument-Wechsel relativ unbeeindruckt;)

Tipp: Drehzahl und Geschwindigkeit mal mit Werten aus der Climatronic (Diagnosemodus) vergleichen !

Themenstarteram 22. April 2008 um 18:40

ich weiss nicht wo der Problem ist aber ich sage da nicht falsches bei 4. Gang 1.900U/min 90km/h entweder anzeige ist falsch oder ? Habe nächste Woche termine mal gucken was da raus kommt diesesmal.

Mfg. VW_Passat

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