bin jemaden reingefahren was nun

Audi A3 8P

hi ich wollte mal kurz wissen was auf mich so zukommen kann wenn ich jemanden sehr sehr leicht angedotz habe. Also eine frau ist mit dem wagen ihres chefs gefahren und sie wollte auf halteverbot kurz parken und ohne zu blnken ist sie abgebogen und dabei kurz gebremst und ich habe das zu spät gesehen und leicht angedotz an ihrem wagen waren schon paar kratzer aber zum glück nicht von mir und das hat sie auch zugegeben und bei mir war auch nichts weil ich sie mit den vorderen kennzeichen halter getroffen habe. Habe auch ein paar bilder gemacht. Wir haben auch die personalien ausgetauscht. Habt ihr eventuell tipps für mich im bezug auf Unfallrechte usw. Worauf muss ich achten falls die mich abzocken wollen etc. Hoffe ihr habt efahrungen und könnt mir helfen.

Danke

MFG hartmann38

25 Antworten

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, bei einem Unfall IMMER die Polizei rufen. Hab mal ein Auto beim Parken leicht gestreift. Die Polizei kam und hat den "Schaden" aufgenommen. Zum Glück! Denn das Auto hatte wesentlich tiefere Kratzer, die aber nicht von mir waren, was die Polizei auch bestätigt hat. Am nächsten Tag hat sich dann der Fahrer bei mir gemeldet und wollte seine alten Kratzer auf meine Kosten entfernen lassen...

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher



nur mal nebenbei für die, die für jeden pups die 110 rufen.
DAS sind übrigens dann meist die, die bei einer kontrolle ärger bekommen, fragen, ob wir nix besseres zu tun haben.
das sollte man sich mal bei nem parkrempler fragen, für den die pol gerufen wird.

Dazu sag ich mal nur Wegelagerer und Steuerverschwender (Scherz) 😁

Nun aber mal Spaß beiseite. Sicherlich hat unser Ordnungshüter hier Recht. Man muss nicht immer gleich die Polizei rufen aber in Deiner Situation hätte ich das gemacht.

Dein Abstand war vielleicht wirklich zu knapp bemessen, doch eines ist klar:

Ohne zu blinken zu bremsen, kann Dir auch als unmotiviertes Bremsen ausgelegt werden. Daher hat die nette Frau sich schonmal mitschuldig gemacht. Das sie im Parkverbot parken wollte, spielt keinerlei Rolle.

Ich hätte das offiziell aufnehmen lassen und dann mich bei meiner Versicherung gemeldet.

Gruß Loki

Da waren ja paar kratzer aber an den stellen wo ich drangeknalllt bin ist nichts. Und ausserdem hat sie ja selbst gesagt das da nichts ist nur ich hab das jetzt nicht schriftlich von ihr. Und wie ist es das auto ist ja auf ihren chef angemeldet und ne andere person ist gefahren hat es eventuell damit was zu tun lieg ich da im vorteil???

Ich denke mal für viele ist wichtig, wer aufm Unfallbogen vorne steht. Ich denke die Meinung der Polizei ist da schon gefragt. Es heißt zwar immer es sei nicht wichtig, wer auf Postion 1 oder 2 steht, aber wir wissen alle das es so ist. Nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen kann diese Meinung kippen.
Fakt ist, bei allem was mehr als ein Kratzer ist, ruf ich die Polizei. Man hat schon mehrere Male versucht Sachen zu vertuschen, Wahrheiten zu ändern etc, durch eine ordentlich Aufnahme der Polizei sind solche Risiken deutlich minimiert. Grundsätzlich ruft nur der nach den Freunden und Helfern, der sich im Recht zu wissen glaubt.

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Das darfst und sollst du ja auch.
Aber entgegen Locki Wachsams Meinung kann man nix "aufnehmen lassen"

Wenn nix auzunehmen ist, wird auch nix aufgenommen.
Und ich sag auch mal warum:

Für Personalienfeststelllung braucht die Polizei eine Rechtsgrundlage, weil sie damit in ein Grundrecht eingreift.

Jeder darf normal nämlich selber entscheiden, wem er sagt, wie er heißt.

So.

Bei nem Unfall, dessen Ursache ein Verwarnbarer Verstoß ist, also mit einem Verwarngeld bis 35 Euro geahndet wird, hat die Polizei in S-H (und das ist das einzig richtige, auch wenn sich das wieder ämdert, weil dann keine Statistik stimm) grundsätzlich nur das Recht, die Personalien für das Ordnungswidrigkeitenverfahren festzustellen.
Nur dafür dürfen die Personalien dann auch verwendet werden.
Klingt doof, wer aber schon mal ne Klausur in Straf- oder Eingriffsrecht geschrieben hat, weiß, dass es sogar doof ist.
Trotzdem ist es so.

Beide Unfallbeteiligten dagegen haben ja auch das Recht, zu erfahren, wer der jeweils andere ist.
Dieser Personalienaustausch wird durch die Anwesende Polizei gewährleistet.

Die Polizei hat dann zwar die Daten, darf sie rein rechtstheoretisch aber nicht benutzen.

Gut ne? Is aber so.

Und drei Bilder zu machen vom Schaden und der Örtlichkeit, das kann man wohl von den Beteiligten verlangen.

Das Ganze setzt natürlich voraus, dass es sich auch um einen VU S3, wie er hier genannt wird, handelt.
Also klare Ursache, keiner spritig oder voller Drogen.

In anderen Bundesländern mag es anders sein.

Is ja bekanntlich Ländersache.

Ist schon interessant, was eigentlich Fakt ist und wie die Dinge eigentlich dann doch ausgelegt werden. Ich denke aber vieles ist einfach situationsabhängig, ob und wie welche Dinge ausgelegt werden, auch das Gemüt der Polizisten spielt bestimmt eine Rolle.
Ich finde persönlich, das Polizistinnen immer komplizierter sind. Die meisten mit denen ich zu tun hatte, waren unfreundlich, überheblich, total patzig und zickig. Gut mag sein dass diese sich im Beruf durchsetzen müssen und markieren auch den Dicken gegenüber den Bürgern. Allerdings kommt man sich mit so einem Verhalten schon mal in die Haare und Dinge werden schon mal anders ausgelegt.Ok ok ich schweife vom Topic ab.....^^
Ich denke es ist in der geschilderten Situation einfach nur wichtig, die vermeindlichen Schäden zu dokumentieren. Es gibt einfach zu viele Menschen, die eine Aussicht für ein zusätzliches Taschengeld nutzen.

Ich würde auch die Polizei rufen, auch wenn es erstmal nur ein "kleiner" Schaden ist.
Denn wenn es dann doch mehr wird, hat man unter Umständen bessere Beweise, zumindest eine objektive Unfallaufnahme.

Mir ist jemand beim Unfall rückwärts in die Front gefahren, gab nur eine Verwarnung für Ihn. Polizei hat aber genaue Unfallskizze gemacht.
Damit hat es 100% Schuld bekommen.
Jetzt die Frage an die Experten, was erkennt eine Verischerung/Gericht wohl eher an, eine Skizze mit Schilderung des Hergangs, erstelt von mir oder von der Polizei?

Und das Argument, dass das Steuerverschwendung ist, zieht nicht. Denn wofür bitte zahle ich Steuern?
Damit von dem Geld Politessen bezahlt werden, ich aber im Unfallfall nicht die Polizei rufen darf wegen zu hoher Kosten? Wofür ist die Verkehrspolizei denn sonst unter anderem da?

Wie mache ich, wenn ich keine Polizei rufen soll, denn bitte einen Drogen und Alkoholtest, wenn nicht klar ist, ob dies Teil des Unfalls ist? Gibt ja auch Kiffer, denen man es kaum ansieht, dass sie breit sind. Und da ist es doch schön, das vor Gericht durch die Polizei festgestellt zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von aerodynamik


Ich würde auch die Polizei rufen, auch wenn es erstmal nur ein "kleiner" Schaden ist.
Denn wenn es dann doch mehr wird, hat man unter Umständen bessere Beweise, zumindest eine objektive Unfallaufnahme.

Mir ist jemand beim Unfall rückwärts in die Front gefahren, gab nur eine Verwarnung für Ihn. Polizei hat aber genaue Unfallskizze gemacht.
Damit hat es 100% Schuld bekommen.
Jetzt die Frage an die Experten, was erkennt eine Verischerung/Gericht wohl eher an, eine Skizze mit Schilderung des Hergangs, erstelt von mir oder von der Polizei?

Und das Argument, dass das Steuerverschwendung ist, zieht nicht. Denn wofür bitte zahle ich Steuern?
Damit von dem Geld Politessen bezahlt werden, ich aber im Unfallfall nicht die Polizei rufen darf wegen zu hoher Kosten? Wofür ist die Verkehrspolizei denn sonst unter anderem da?

Wie mache ich, wenn ich keine Polizei rufen soll, denn bitte einen Drogen und Alkoholtest, wenn nicht klar ist, ob dies Teil des Unfalls ist? Gibt ja auch Kiffer, denen man es kaum ansieht, dass sie breit sind. Und da ist es doch schön, das vor Gericht durch die Polizei festgestellt zu haben.

Hast du überhaupt was hiervon gelesen?

Natürlich darfst und sollst du die Polizei rufen.

Ob was aufzunehmenist, entscheiden aber die.

Zitat:

Original geschrieben von zipfeklatscher


Ursache ist doch klar.

Das aufschreiben von aussagen bei klarem unfallhergang und verwarnungsfähigen tatbestand, der zum unfall geführt hat (<=35 euro) gehört nicht dazu. In diesem Fall kann auch das dokumentieren von schäden und unfallspuren dem unfallbeteiligten überlasen werden.

nur mal nebenbei für die, die für jeden pups die 110 rufen.
DAS sind übrigens dann meist die, die bei einer kontrolle ärger bekommen, fragen, ob wir nix besseres zu tun haben.
das sollte man sich mal bei nem parkrempler fragen, für den die pol gerufen wird.

Hast Du es gelesen?!

Es ging mehr um deinen Teilsatz, du solltest nicht die POlizei rufen.

Oder wie bei meiner Mutter ;-)

anstatt die Bremsspuren vom "Täter" zu messen, haben die netten Polizisten ihre eigenen Spuren aufgenommen und gemeint, ein Unfall konnte nicht festgestellt werden.

Trotzdem rufe ich die Polizei, weil das mein Anwalt dann vor Gericht auch nett mit einbasteln kann. Aufnahme des Geschehens hin oder her. Es kann Dir schon als blöde ausgelegt werden, wenn Du es nichtmal für nötig hälst die Polizei zu rufen.

Gruß

Locke Loki

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