bin jemaden reingefahren was nun

Audi A3 8P

hi ich wollte mal kurz wissen was auf mich so zukommen kann wenn ich jemanden sehr sehr leicht angedotz habe. Also eine frau ist mit dem wagen ihres chefs gefahren und sie wollte auf halteverbot kurz parken und ohne zu blnken ist sie abgebogen und dabei kurz gebremst und ich habe das zu spät gesehen und leicht angedotz an ihrem wagen waren schon paar kratzer aber zum glück nicht von mir und das hat sie auch zugegeben und bei mir war auch nichts weil ich sie mit den vorderen kennzeichen halter getroffen habe. Habe auch ein paar bilder gemacht. Wir haben auch die personalien ausgetauscht. Habt ihr eventuell tipps für mich im bezug auf Unfallrechte usw. Worauf muss ich achten falls die mich abzocken wollen etc. Hoffe ihr habt efahrungen und könnt mir helfen.

Danke

MFG hartmann38

25 Antworten

Wenn sie schlau ist, wälzt sie den vorhandenen Schaden auf dich ab. Dann müsstest du beweisen das der Schaden vorher schon da war. Wenn du nicht rechtzeitig halten kannst, hattest du zu wenig Sicherheitsabstand. Das sie im Halteverbot parken wollte, ist irrelevant.

Gruß
PowerMike

Ohne Zeugen steht sowieso Aussage gegen Aussage.
Auch wenn sie im Halteverbot parken wollte, nicht rechtzeitig angehalten, ist eben nicht rechtzeitig, das fehlende Blinken allerdings würde wohl zur Teilschuld führen. Aber wie gesagt ohne Zeugen bringts eh nix.

Zitat:

Original geschrieben von PowerMike


Wenn sie schlau ist, wälzt sie den vorhandenen Schaden auf dich ab. Dann müsstest du beweisen das der Schaden vorher schon da war. Wenn du nicht rechtzeitig halten kannst, hattest du zu wenig Sicherheitsabstand. Das sie im Halteverbot parken wollte, ist irrelevant.

Gruß
PowerMike

Musst du beweisen, dass du einen Schaden nicht verursacht hast, oder muss sie beweisen, dass du ihn verursacht hast? Mein eher laienhaftes Rechtwissen lässt mich auf letztere Variante schliessen.

Was heisst wen sie schlau ist. Wohl eher wenn Sie fies ist... Hätte deswegen lieber die Polizei geholt wasd man immer machen sollte wenn die Schuldfrage net 100% klar ist, denn die dokumentieren dann auch solche Aussagen das es sich zB. um einen bereits vorhandenen Schaden handelt...

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Musst du beweisen, dass du einen Schaden nicht verursacht hast, oder muss sie beweisen, dass du ihn verursacht hast? Mein eher laienhaftes Rechtwissen lässt mich auf letztere Variante schliessen.Hat Sie dir denn mit Folgen oder ähnlichem gedroht? Evtl. schon mal Deiner Versicherung Bescheid sagen was genau passiert ist. Hast du eine Rechtsschutz mit dabei? Wen ja perfekt!

Ursache ist doch klar.

Abstand/Geschwindigkeit.

Hätte man beides korrekt gewählt, wäre man rechtzeitig zum Stehen gekommen.

Ob blinken, falsch Parken oder sonstwas.
Hätte ja auch ein Kind auf die Strasse laufen können.
Der hinterherfahrende kann das ja nicht wissen, da er hinterherfährt.

Hier aber wohl eher:

Andere Fehler des Fahrzeugführers ("getorft"😉
Kurz nich aufgepasst, buff.

VU S3 ohne Aufnahme. Da wird dann nix aufgenommen. Und wenn sich die Unfallbeteiligten auf den Kopf stellen.
Zumindest in S-H. Zum Glück.

Und das sagt Edit zur Unfallaufnahme:
Man muss sich ja immer fragen, welchen Zweck die Unfallaufnahme dient.
Es ist NICHT die Arbeit der Versicherungen.
Die Polizei verfolgt Straftaten/Owis und ist in ggf. für Gefahrenabwehr zuständig, wenn die originär zuständige Ordnungsbehörde nicht kann (kurzform).
Der Personalienaustausch bei Bagatellunfällen gehörtdann quasi im weitesten Sinne zur gefahrenabwehr, damit
alle beteiligten die möglichkeit bekommen, ihren rechtsanspruch durchzusetzen.
Das aufschreiben von aussagen bei klarem unfallhergang und verwarnungsfähigen tatbestand, der zum unfall geführt hat (<=35 euro) gehört nicht dazu. In diesem Fall kann auch das dokumentieren von schäden und unfallspuren dem unfallbeteiligten überlasen werden.

nur mal nebenbei für die, die für jeden pups die 110 rufen.
DAS sind übrigens dann meist die, die bei einer kontrolle ärger bekommen, fragen, ob wir nix besseres zu tun haben.
das sollte man sich mal bei nem parkrempler fragen, für den die pol gerufen wird.

Du hast ja Recht. Aber ich kenn nen Kumpel der ist auch jemanden beim Parken hinten rein gefahren. Dann hat er einen Zettel am Auto hinterlassen und ist heim.
2 Std. später klingelt das Telefon " ja kein Problem alles I.O und so" 2 Wochen später war auf einmal doch was kaputt und die Versicherung von meinem Kumpel hat bezahlt und er somit auch!!!!

Also nicht immer auf die leichte Schulter nehmen. Wenn die Schuldfrage klar ist, ist doch logo das ich net die Cops rufe wenn der Gegner mir unterschreibt das er Schuld ist.

Oha.
Das würde ich ohnehin niemandem raten.

Zur verdeutlichung:
Zwei beteiligte. Polizei kommt.
Was schreibt die Polizei auf?
Das, was die beiden sagen.
Die Polizei is also weder zeuge noch sachverständiger.

Lustigerweise sitzt meine Madame eben da, wo bei versicherungen darüber entschieden wird.
Und die kümmern sich recht wenig um polizeiberichte.

Ach ja:
Die Polizei kommt immer, wenn man sie ruft.
Aber sie allein entscheidet, was sie aufschreibt.
Nur, falls wieder kommentare kommen:
"Ich lasse das aufnehmen"

Ja aber sollte es zu einem Rechtsstreit kommen sind genau diese Protokolle der Polizei wichtig. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und somit wird wohl derjenige der hintendrauf gefahren ist 100% Schuldzuspruch bekommen....

Zitat:

Original geschrieben von TT132


Du hast ja Recht. Aber ich kenn nen Kumpel der ist auch jemanden beim Parken hinten rein gefahren. Dann hat er einen Zettel am Auto hinterlassen und ist heim.
2 Std. später klingelt das Telefon " ja kein Problem alles I.O und so" 2 Wochen später war auf einmal doch was kaputt und die Versicherung von meinem Kumpel hat bezahlt und er somit auch!!!!

Also nicht immer auf die leichte Schulter nehmen. Wenn die Schuldfrage klar ist, ist doch logo das ich net die Cops rufe wenn der Gegner mir unterschreibt das er Schuld ist.

nur zettel hinterlassen und wegfahren ist doch sowieso fahrerflucht, jedenfalls in Österreich,deshalb bei so einem fall, wenn man einen parkschaden verursacht und den halter nciht ermitteln kann immer die polizei zur hilfe rufen, auch wenn augenscheinlich kein schaden verursacht wurde

WENN denn was aufgeschrieben wird.

Und auch hier muss man das wirklich realistisch sehen.
Die Polizei kann doch nur das aufschreiben, was die Beteiligten aussagen.
Mehr is das also nicht.
Maximal muss man sich dann vor gericht fragen lassen, warum man der polizei und der versicherung zwei versionen erzählt hat.

Zitat:

Original geschrieben von AustriaMI



Zitat:

Original geschrieben von TT132


Du hast ja Recht. Aber ich kenn nen Kumpel der ist auch jemanden beim Parken hinten rein gefahren. Dann hat er einen Zettel am Auto hinterlassen und ist heim.
2 Std. später klingelt das Telefon " ja kein Problem alles I.O und so" 2 Wochen später war auf einmal doch was kaputt und die Versicherung von meinem Kumpel hat bezahlt und er somit auch!!!!

Also nicht immer auf die leichte Schulter nehmen. Wenn die Schuldfrage klar ist, ist doch logo das ich net die Cops rufe wenn der Gegner mir unterschreibt das er Schuld ist.

nur zettel hinterlassen und wegfahren ist doch sowieso fahrerflucht, jedenfalls in Österreich,deshalb bei so einem fall, wenn man einen parkschaden verursacht und den halter nciht ermitteln kann immer die polizei zur hilfe rufen, auch wenn augenscheinlich kein schaden verursacht wurde

Richtig.

Aber mit welchem Zweck? Damit der Halter festgestellt wird. dieser bekommt dann die daten des verursachers. fertig ist die polizeiarbeit. 😉

In Deutschland soll man glaube ich eine angemessene Zeit warten und auf jeden Fall die Polizei zumindest informieren...

Höhö.
Ja.
Angemessene Zeit ist ein schöner Begriff.
Polizei rufen, Personalien hinterlassen und fertig.
Im Normalfall kommt die Polizei. Denn neben der Klarheit des Unfallherganges gehts ja auch um evtl. Fahrtüchtigkeit o.ä., die festgestellt werden muss.

ein kleiner parkrempler wird ja zur straftat, wenn ein beteiligter unter alkoholeinfluss steht.

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